Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (1868) Neue Folge. Fünfzehnter Band.
Part 38
Unter den übrigen Behältern tritt uns als ältester eine ovale, mit flachgewölbtem Deckel versehene, niedere Büchse entgegen, welche wir zwar für ein Falsifikat halten, die jedoch, in Bronze gegossen und vergoldet, einem Originale direkt nachgebildet ist. Eine Reihe von Pilastern mit Füßen und Kapitälen, an die rheinische Kunst des 11. und 12. Jahrhunderts erinnernd, steht rings um die Büchse und zwischen denselben einzelne Figuren. Der Deckel ist glatt und nur von einem Ornamentkranze umsäumt. Wenn wir uns nicht irren, und der Gegenstand, nach unserer Annahme, wirklich ein Falsifikat ist, so war das Original ohne Zweifel von getriebener Arbeit. Die Büchse ist 14 Centim. lang, 5 Centim. breit und mit dem Deckel 8 Centim. hoch.
Verfolgen wir die chronologische Reihe, so kommen wir an die Stirnseite eines mit einem Satteldach abgeschlossenen Kästchens von rheinischem Email, das von besonderer Sorgfalt der Arbeit und Schönheit der Zeichnung zeugt und noch durch einige kleine Edelsteine geziert ist. Es gehört dem 12. Jahrh. an. Aus dem 13. Jahrh. stammt wol ein höchst interessantes Gefäß, eine orientalische Glasschale, verwandt jenen zwei Prachtgefäßen im Domschatze von St. Stephan in Wien, das ehemals, wie jene, zur Aufbewahrung von Erde aus geheiligter Stätte gedient haben mag. Später, nachdem die Lesung der kufischen Inschriften uns vielleicht nähere Aufschlüsse wird gegeben haben, werden wir eingehender auf das Glasgefäß zurückkommen. Wir betrachten nun ein Kästchen, das in Fig. 1 abgebildet ist und wol dem Schlusse des 13. Jahrh. angehört. Es ist oblong, mit vier hohen Füßen versehen, mit einem Satteldache bedeckt und hohem Firstkamme geziert. Das Kästchen ist so gefertigt, daß zwei kurze und zwei lange Kupferplatten, die unten ausgeschnitten, mit einer fünften, dem Boden des Kästchens, durch Zapfen und Oehre unter einander verbunden sind. Zwei rechteckige und zwei giebelförmige dreieckige Platten bilden das Dach, das, um ein Charnier sich drehend, ganz geöffnet werden kann. Aus diesen Kupferplatten sind mit einem Meißel Felder herausgenommen und Figuren stehen geblieben. Die Felder sind mit Email, und zwar vorzugsweise rothem, blauem und weißem, ausgefüllt; Gravierungen in den Figuren vollenden die Zeichnungen. Nach der Emaillierung wurde das stehengebliebene Kupfer vergoldet, so daß alle Zeichnungen golden auf blauem und rothem Grunde erscheinen. Der hohe, gleichfalls vergoldete Firstkamm ist noch von drei Stangen überragt, an denen sicher ehemals Krystallkugeln sich befanden. Die Darstellungen, welche sich zeigen, sind an der vorderen Dachfläche unter einer Arcatur angebracht, die spitzbogig und mit Nasenwerk verziert ist. Es befinden sich in zwei Feldern die Verkündigung, im dritten die Heimsuchung und im vierten die Geburt Christi. Die Rückseite des Daches, wie die beiden Langseiten des Kästchens, zeigen drei Medaillons, in denen je ein Engelsbrustbild zu sehen ist. Die Schmalseiten des Kästchens enthalten je ein solches Medaillon, während in den Giebeln des Daches ähnliche Engel in die dreiseitige Umrahmung eingepaßt sind. Das Kästchen ist ziemlich roh in der Anordnung und Ausführung; es ist das Produkt einer handwerksmäßigen Thätigkeit, die viel und rasch fabricierte. Wir glauben daher nicht zu irren, wenn wir den Ursprung in Limoges und die Zeit der Anfertigung im Schlusse des 13., vielleicht erst im Beginn des 14. Jahrh. suchen. Das Kästchen ist 16 Centim. lang, 7 Centim. breit, 16 Centim. hoch.
Entschieden dem 14. Jahrh. gehört ein zweites Kästchen an, das aus einer Kirche zu Nördlingen erworben wurde und in Fig. 2 abgebildet ist. Es ist aus Holz gefertigt, oblong, mit steilem Dache, das nach vier Seiten hin abfällt. Gepreßte und durchbrochene, ehemals vergoldete Bleireliefs bedecken das ganze Kästchen. Man sieht, daß diese Reliefs, in einzelnen Stücken gefertigt, beliebig aufgesetzt sind, weshalb sie willkürlich um die Ecken gebogen und zerschnitten wurden. Es kommen folgende Model vor: die Zeichen der vier Evangelisten in runden Medaillons, in liegende Rechtecke gefaßt, in denen die Zwickel durch Ornamente ausgefüllt sind; dann je zwei Löwen in runden Medaillons, in ein gemeinsames längliches Viereck gefaßt; ferner je drei geflügelte, drachenartige Bestien mit Menschenköpfen in Vierpässen, alle drei in einem langen Rechteck, in den Zwickeln Ornamente. Der First ist mit drei Kugeln besetzt; ebenso die vier Grate mit je dreien. Das Kästchen steht auf vier einfachen Füßen. Untergelegte Fransen aus Seide hängen aus dem untern Rande desselben, sowie aus der Metallbekleidung des Firstes herab. Ein Schloß, welches ehedem den Verschluß bildete, ist abgerissen. Man hätte wohl das Kästchen mit demselben Rechte, mit dem es hier in die kirchlichen Alterthümer eingereiht ist, unter die profanen stellen können. Die Zeichen der vier Evangelisten sind das einzig specifisch Kirchliche, und bekanntlich war ja auch die profane Kunst nicht so profan, daß sie derartiges ausgeschlossen hätte. Das sehr hübsche Kästchen, dessen gepreßte Verzierungen insbesondere schön und charakteristisch gezeichnet sind, ist, wie das vorige, das Produkt einer in Masse für die Märkte arbeitenden Geschäftsthätigkeit. Auf den Märkten kaufte es ebenso die Edelfrau für Aufbewahrung ihres Schmuckes, wie es die Kirchenverwaltung für Aufbewahrung ihres Schatzes -- der Reliquien erwarb. So findet sich außer diesem, direkt aus dem Besitze der Kirche in Nördlingen in unser Museum übergegangenen Exemplar ein zweites, vollkommen identisches in dem Domschatze zu Brixen. Unser Kistchen ist 36 Centim. lang, 17 Centim. breit und 23 Centim. hoch.
Ein anderes Reliquiarium des 14. Jahrh. besteht aus einem senkrechten Krystallcylinder mit erweitertem Aufsatz, der durch ein rundes konisches Thurmdach bekrönt ist. Ein einfacher, rund aufsteigender Fuß mit einem durch einen Knauf unterbrochenen Stiele trägt den in durchbrochenes und gepreßtes Metall gefaßten Cylinder (Fig. 3). Das Gefäß ist sehr elegant und zierlich und, wenn auch einfach, so doch ein guter Repräsentant der Goldschmiedearbeit des 14. Jahrhunderts. Es ist 24 Centim. hoch.
+Nürnberg.+
+A. Essenwein.+
(Schluß folgt.)
Zur Geschichte des Branntweins.
In den Geschichtsquellen der Reichsstadt Nürnberg wird des Branntweins schon im 13. und 14. Jahrhundert gedacht, und um das Jahr 1450 muß die Unsitte, an den Sonntagen und andern gebannten Feiertagen in den Straßen und vor den Häusern Branntwein auszuschenken, schon sehr überhand genommen haben, da der Rath ein eigenes Verbot dagegen publicieren ließ. Wie wenig diese Anordnung befolgt wurde, und wie sehr der Genuß des Branntweins um sich gegriffen, ersehen wir aus dem Umstande, daß der Rath im Jahre 1496 sein Verbot erneuerte und vor dem Genusse des Branntweins warnte, jedoch das Ausschenken desselben an den Werktagen erlaubte. Diese Verordnung vom Jahre 1496 lautet also:
„Nachdem von vil menschen dieser statt mit nießung geprandts weyns eyn mercklicher myßbrauch und unordnung sam, teglich und besunder an sonntagen und anndern gepanndten und heyligen feyrtagen an den straßen und vor den heusern gepflegen und geübt wurdet, und aber, als sich eyn erber rate an hochgelerten erfaren Doctoren der ertzney vleyßigclich und eygenntlich erkundigt und erfaren hat, der gepranndt weyn den menschen und besonnder schwanngern frowen und jungen arbeytsamen leuten mer dann andern fast schedlich ist, und inen vil und manigerley schwerer, schedlicher und tödtlicher krannckheyt und seuchen brenge und gebere, darumb und auch angesehen, das sollicher gepranndter weyn, der also hie verkaufft und verpraucht würdet, auß pöser und schedlicher materj und auch in annder weyse, dann er menschlicher natur dienstlich sein mag, geprandt und gemachet würdet, so ist eyn rate daran komen, ernstlich und vestigclich gepiettende, das nun fürbaß an eynichem sonntag oder andern gepanndten feyertagen gepranndter weyn hie in dieser statt von nymandt weder in den heusern, krämen, läden oder an dem marckt, straßen oder sunst yndert nyt veyl gehabt oder verkaufft werden soll. Wollte aber an wercktagen yemant gepranndten weyn feyl haben, das mag er thun, doch also, das sollichen gepranndten weyn nymand nießen oder außdrincken solle an den ennden, do der veyl gehabt oder verkaufft würdet, sonnder wer den trynncken und geprauchen will, soll das thun in sein selbs haus oder gewönlicher herberg, da er sein anwesen hat, und nynndert annderswo. Wer aber daz annderst, dann wie vorsteet, hielt und sich des, so er darumb gerügt wurde, mit seinem rechten nit benemen möcht, der sol gemeyner statt zu eyner yden fart darumb zu puß verfallen sein und geben eyn pfundt newer haller“.
„Eyn erber rate hat biß auff sein widerruffen gewilligt, das eyn yeder an wercktagen an den ennden, do der gepranndt weyn wurdt feyl gehabt, deßelben ein haller werdt oder pfenwerdt ungeverlich drincken mag on fare der puß[177].“
Aber nicht bloß in der Stadt, auch auf dem Lande nahm der Genuß des Branntweins immer mehr überhand, wie aus den Verordnungen hervorgeht, die der Rath im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts dagegen erließ, und aus welchen wir hier nur noch den Erlaß anführen, den das Landpflegamt zu Nürnberg am 8. Februar 1527 an Pfleger, Bürgermeister und Rath zu Altdorf ergehen ließ.
Derselbe lautet also:
„Lieben pfleger vnd getrewen; wir werden glaublich berichtt, das vngeacht der haylsamen großen gnad, die vns dieser zeit von got dem almechtigen durch eroffnung und verkündung seines heiligsten worts, in dem allein vnser einich hayl vnd seligkeit stet, wirdet angebotten, etwa vil aus vnser burgerschafft vnd andern verwandten vnser stat vnd hofmarck Altdorff zu der zeit, so an sontagen oder andern feyertagen die gotlichen ampter oder predig des nachtmals Christi in der kirchen christlich vollbracht vnd gehalten werden, vntersteen, nit allein das wort gottes selbs nit zuhören vnd verachtlich zuhalten, sonder auch neben vnd bey der kirchen, vff dem kirchhof vnd andern offen pletzen dabey vil leichtfertigkeit mit reden, vnnützem geschwetz vnd pösen geperden zutreiben vnd dadurch andre zuuerhyndern, und des vngesettigt sich daneben auff den offen gassen vnd strassen, auch in den offen wirtsheusern mit brentem wein vnd in ander weg zuüberfüllen aus welcher v̈bermessiger füll vil vnraths vnd vnchristlicher handlung mit vnerung vnd schmelicher ausruffung des wort gottes, trunckenheit, hader, verwundung, gotteslesterung vnd andern mutwilligen schentlichen sachen wider gottes vnd der oberkeit gepot erwachssen, welche auch nit allein die andern zuhorenden gotlichs worts, sonder auch meniglich in- vnd ausserhalb vnser stat Altdorff, die solchs für sich selbs sehen oder von andern horen, zu merglicher ergernus in vil wege raicht vnd verursacht. -- Weyl vns aber als einer christlichen oberkeit, dero vnterthanen blut got aus vnnsern hennden erfordern wirt, in alweg gebürt fürsehung zuthun, damit nit allein das wort gottes gepredigt, sonder auch demselben souil möglich gelebt werde, so ist zu abstellung dieser vnordenlichen ergerlichen mißpreuch vnser ernstlicher beuelh vnd meynung, das ir von vnsern als der oberkeit wegen dergleichen versamlungen nit allein vff dem kirchhof, sonder auch auf andern offenlichen pletzen in vnser stat Altdorff, vnd daneben das faylhaben, verkauffen vnd trincken des geprannten weins die zeit, in dero die gotlichen ampter an sontagen vnd feyertagen gehalten werden, vnd biß zu volkomlicher enndung derselben gentzlich abstellet vnd durch ein offenliche beruffung vnd verkündung gemeß euerm gebrauch, vff das sich hierinn nymant zuentschuldigen hab, fürkumet, bey einer nemlichen pöne vnd straff, so ir darauff zusetzen macht haben sollet. Wollet auch daneben dieselben zeit der gotlichen ämpter die offenlichen vnnotturfftige füllerey essens vnd trinckens in den wirtsheusern bey den ihenen, die zu Altdorff burger oder ansessig sein, souil möglich vnd sich yemer erleiden will, gleicherweiß zuuermeyden fürkumen; doch soll domit einem yeden in seiner gewonlichen hauswonung zu yeder zeit mit den seinen zuessen und zutrinken vnbenommen sein.“
Der Rath zu Altdorf war mit dieser Verordnung durchaus nicht einverstanden; in einer Vorstellung an die regierenden Herren zu Nürnberg erklärte er, welch großer Nachtheil für Altdorf daraus entstehe. Die Bauern kämen nicht mehr zu Markt, weil sie an Sonn- und Feiertagen ihre Lebensmittel, ihre Hühner und ihr Schmalz nicht mehr verkaufen dürften. Das brächte der Bürgerschaft um so größern Nachtheil, als die Bauern jetzt nach Neumarkt zögen und dort ihre Sachen verkauften. Ich weiß nicht, ob diese Gründe auf den Senat zu Nürnberg einen Eindruck gemacht. Vielleicht hat er ein Auge zugedrückt, da er nicht gewohnt war, solche materielle Dinge zu unterschätzen. Nebenbei soll nur noch bemerkt werden, daß zu Nürnberg und in seinen Vorstädten, desgleichen auf dem Lande, bereits allenthalben Branntweinbrennereien bestanden, die Steuern und Umgeld bezahlten.
+Nürnberg.+
+Jos. Baader.+
Die Ausstellung des internationalen archäologischen Congresses zu Bonn.
Mit dem internationalen archäologischen Congresse, der in diesem Jahre zu Bonn abgehalten wurde, verband sich eine Ausstellung, die in der That nach manchen Seiten hin eine einzige zu nennen war. Es kann nicht genug darauf hingewiesen werden, wie nur durch Vergleiche, durch Nebeneinanderstellung von Reihen, durch wirkliche Gegenüberstellung wichtiger Objekte eine feste Basis für so viele Thatsachen gewonnen wird, und das Studium kann somit kaum mehr gefördert werden als durch Ausstellungen, welche Dinge zeitweilig nebeneinander bringen, die sonst an weit auseinander gelegenen Orten aufbewahrt werden. Ein Museum kann eben nur Einzelnes haben. Der Gegenstände ersten Ranges, welche auf den Gang der Kunstgeschichte bestimmend eingewirkt haben, und von denen aber auch für die Beurtheilung anderer Werke allein der sicherste Anhaltspunkt gewonnen werden kann, gibt es nur wenige, und selbst die kostbarsten Sammlungen können nicht mehr als vereinzelt solche Stücke aufweisen. Kann man nun auch auf manchem Gebiete durch gute Abgüsse sich solche Reihen bilden, so genügen auf anderen Gebieten eben nur die Originale selbst. Es ist daher natürlich, daß man für Congresse, die bestimmt sind, wichtige Fragen zur Erledigung zu bringen, solche vergleichende Ausstellungen veranstaltet. So hat das Comité für die internationale Ausstellung, insbesondere Professor aus’m Weerth, sich große Verdienste dadurch erworben, daß es ermöglicht hat, eine Reihe der hervorragendsten Werke auf mehreren Gebieten nebeneinander zu stellen, die, wenn auch anfangs vielleicht blendend und verwirrend für ein Auge, das solche Schätze in so engem Raum selten vereinigt gesehen, doch bald den aufmerksamen Betrachter eingehender unterrichteten und mehr sprachen, als je Worte vermöchten.
Die Ausstellung beschränkte sich jedoch nicht auf Gebiete, auf denen sie vergleichenden Studien das Material bot; sie gab aus allen Zweigen der Künste des Mittelalters und der heidnischen Vorzeit irgend etwas Bedeutendes. Es ist hier unsere Aufgabe nicht, einen Katalog zu schreiben; man erwarte daher nicht eine Aufzählung von Einzelheiten. Vier Gebiete waren es vorzugsweise, für welche die Ausstellung wichtiges vergleichendes Material brachte: die Geschichte des Emails, der Elfenbeinsculptur, der Miniaturmalerei und der Aquamanilia.
Die wichtigste Erscheinung waren ohne Zweifel die vielen für die Geschichte des Emails interessanten Gegenstände; an der Spitze standen zwei kostbare Werke der byzantinischen Schmelzkunst: das Kreuzreliquiar aus Limburg und ein Phylacterium aus der Liebfrauenkirche zu Mastricht. Das erstere Werk ist inschriftlich als Arbeit des 10. Jahrh. datiert; es gibt also einen Anhaltspunkt, um uns die hohe Stufe künstlerischer und technischer Vollendung zu zeigen, auf der jene Kunst stand, als sie vom Orient in’s Abendland verpflanzt wurde. Wir müssen hier zunächst auf die wunderbare Harmonie der Farben, auf die vollendete Schönheit der Zeichnung in den Figuren und Ornamenten aufmerksam machen, sowie auf die Genauigkeit und Zartheit der Ausführung. Die angebrachte Jahrzahl gibt uns einen Beweis, daß gerade im 10. Jahrh. die byzantinische Kunst noch von jener Starrheit nicht vollständig beherrscht war, der sie später sich ergeben, und die manchen unserer Kunsthistoriker veranlaßte, vornehm auf sie herabzusehen, der sie aber vor allem zu danken hatte, daß sie viele Jahrhunderte lang ihre guten alten Traditionen erhalten konnte, während uns nebst den Traditionen sogar die Kunst verloren gieng. Das in Frage stehende Reliquiar, durch dessen Publication sich Prof. aus’m Weerth[178] so großes Verdienst erworben, hat bekanntlich eine Parallele in dem tafelförmigen Kreuzreliquiar in der Kathedrale zu Gran, das, gleichfalls byzantinisch, jenes Limburger in der Anordnung copiert, ohne es jedoch sowohl im Reichthum der Composition, noch in der Feinheit und Vollendung der Zeichnung und der Zartheit und Schönheit der Ausführung zu erreichen. Da wir aber kaum annehmen dürfen, daß die Graner Tafel[179] älter ist als die Limburger, so haben wir darin schon einen Schritt zur stufenweisen Schematisierung der byzantinischen Kunst zu sehen.
Wenn wir die Objekte vom Standpunkte der Frage des Einflusses auf die Goldschmiedearbeiten u. a. zu betrachten hätten, so müßten wir an die Limburger Tafel zunächst zwei abendländische Imitationen anschließen, die jedoch einer späteren Zeit der Goldschmiedekunst angehören, als diese im Abendlande bereits ihren Höhepunkt erreicht hatte. Das Limburger Reliquiar kam erst im 13. Jahrh. nach Deutschland; das Werk selbst hat also keinen Einfluß auf die Ausbildung des Emails gewonnen; es zeigt uns nur die Höhe, auf welcher diese Kunst stand, als sie zu uns übertragen wurde.
Wie sofort in Deutschland die Kunst des Emaillierens noch im 10. Jahrh. aufgefaßt wurde, zeigen drei Stücke, die einer und derselben Werkstätte entstammen, welche zu Trier sich aufthat. Es ist eine Hülse des Stabes des heil. Petrus und der sog. Tragaltar des Bischofs Egbert, ein Werk, dem Verfasser dieses, beiläufig gesagt, den Namen Reliquiar statt Tragaltar geben möchte, obwohl es als solcher seit lange bekannt und benannt ist. Beide Werke sind Weihegeschenke des genannten Bischofs. Wir sehen, daß die Deutschen sehr rasch sich die Technik der Byzantiner aneigneten; es ist kaum ein Nachlaß in der Harmonie der Farben zu bemerken, obwohl einzelne durch größere Durchsichtigkeit nicht gerade gewonnen haben und mitunter nicht die volle Harmonie zwischen den vollkommen durchsichtigen und den opaken Farben obwaltet, wie sie so herrlich im Limburger Reliquiar uns entgegentritt. Worin jedoch ein große Abnahme sofort uns in’s Auge fällt, das ist die Zeichnung. Nicht blos das Ornament wird weniger vollendet; es tritt vor allem eine unglaubliche Rohheit in der Zeichnung der Figuren ein, eine Rohheit, die so gewaltig ist, daß weder die Zartheit der Technik, noch die Harmonie der Farben uns täuschen kann, und die sofort jene Werke als Gegenstände aus einer Zeit kennzeichnet, wo eben die Rohheit in gewaltigem Ringen mit der anderswoher importierten feineren Kunstbildung begriffen war.
Das dritte Werk, das sich jenen beiden unmittelbar anschließt, ist das Evangeliarium aus Echternach, das dem Kaiser Otto III. und seiner Mutter Theophania die Entstehung verdankt.
An diese Gegenstände schlossen sich auf der Ausstellung die vier Kreuze aus Essen an; von denen drei, dem 10. Jahrh. angehörige, zeigen, daß diese Kunst außer Trier auch anderwärts in Deutschland geübt wurde. Es wäre nur zu wünschen gewesen, daß durch Nebeneinanderstellung der deutschen Kaiserkrone mit jenen Erzeugnissen des 10. Jahrh. sich bestätigt hätte, was über dieses kostbare Werk angenommen wird. Das deutsche Email des 11. Jahrh. war außer jenem vierten Kreuze und einem dazu gehörigen osculum pacis aus Essen durch die schöne Hülle des Kreuznagels aus Trier, sowie durch die an einem Kreuze und einem Reliquienschrein zu Minden angebrachten cloisonnés vertreten.