Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (1868) Neue Folge. Fünfzehnter Band.
Part 35
Solche +redende+ Siegelbilder, die zum Theil als sphragistische Beizeichen dienten, sind später häufig theils wirklich als +Wappenbilder+ angenommen, theils irrthümlich dafür angesehen und ausgegeben worden.
Ohne den kleinen Wappenschild würde man im vorliegenden Falle um so eher versucht gewesen sein, bei dem Strauß auf ein +redendes Wappen+ zu schließen, als es mehrere Familien dieses Namens gibt, die ein solches führen[155].
Man muß daher bei der Blasonnierung solcher Bilder sehr vorsichtig sein.
Geistliche Scherze des Mittelalters.[156]
VI.
Ein beliebter Gegenstand der mittelalterlichen Reimverse waren die kampfartigen Wechselreden, zu denen namentlich auch der Streit des Weines mit dem Wasser um den Vorzug gehört. Solch ein längeres strophisches Gedicht hat Thomas Wright mitgetheilt: The Latin Poems commonly attributed to Walter Mapes (London, 1841), p. 87-92, und Jacob Grimm (Kleine Schriften 3, 78) gibt aus einer venetianischen Handschrift Proben einer Version mit allerlei kleinen Abweichungen. Unser Freund Huseman hat sich diesen Stoff auch nicht entgehen lassen (Fol. 206); aber die Abweichungen seines Textes sind viel bedeutender, die Folge der Strophen eine ganz andere. Doch ist wieder die Uebereinstimmung zu groß, um einen neuen Abdruck des langen Gedichtes rathsam zu machen; der Eingang lautet hier so:
Somnium prodigiosum de Vino et Aqua mutuo litigantibus pro dignitatis apice.
+Historia.+
Factum est convivium liberale multum, Epulis et poculis splendide excultum. Illic postquam genio satis est indultum, Reliquerunt socii vino me sepultum.
+Extasis.+
Raptus sum in spiritu, non in carne gravi, Jamque fere tertium caelum penetravi, Factusque exanimis non parum expavi, Ubi mirabilia haec consideravi.
+Causa.+
Ad examen residens in excelsis Deus, Cum coepisset spiritus trepidare meus. Ecce coram iudice Thetis et Lyeus Accusant alterutrum ut actor et reus.
In dem Wettstreit selbst sind die Abweichungen minder bedeutend; der Schluß aber lautet:
+Discussio.+
Ad haec Cives caelici debite pensatis Vini rationibus, atque approbatis, Clamant omnes fortius vocibus elatis: Pax in terra populis bonae voluntatis!
+Sententiatio.+
Quibus ego vocibus tandem post examen Excitatus, retuli somnii velamen, Affirmans veraciter Sanctorum dictamen, Quod vinum prae ceteris praestans sit liquamen.
+Conclusio.+
Si quis haec crediderit, gaudens dicat Amen.
Neben dieser gelehrten lateinischen Poesie mit ihren kirchlichen Argumenten gibt es nun aber auch ein ganz volksthümliches deutsches Lied, in welchem der Ausgang umgekehrt ist, indem das Wasser den Preis davonträgt. Es findet sich in einer Umformung aus dem 16. Jahrh. in des Knaben Wunderhorn 2, 37, und fehlt auch bei Huseman, Fol. 211, nicht. Seine weit abweichende Fassung scheint mir ursprünglicher zu sein; aber die Sprache ist gemischt, oberdeutsch und niederdeutsch; letzteres wol in Westfalen erst eingedrungen. Mögen nun Andere sich an einer Herstellung des Textes versuchen: ich gebe ihn, wie ich ihn finde, nur mit Beseitigung einiger orthographischer Auswüchse.
+Carmen Germanicum de Vino et Aqua.+
1. Nu hoeret ir Herren all gemein Wol van dem Wasser und dem Wein, Ein idlichs wil das beste sein, Keins wil das ander leiden, Wollen sich beide scheiden.
2. Der Wein der sprach: Ich for de kron, De luide ich frolich machen kan, Es sei gleich frowen oder man, So kan ichs frolich machen, Das sie vor frouden lachen.
3. Das Wasser sprach: Hor merk mich, Wein, Auß mich badet man die kindelin klein, Die fissche dhon stedig in mir sein, Und driuet de Mole mit suise, Wesschet alle ding im huise.
4. Der Wein sprach: Wa ich eim won by, So bestet er twen oder drei, Und driuet auch kortwil mancherlei, Gleichmessig einem Affen, Es sy Ley oder Paffen.
5. Das Wasser sprach: Min ist der pryß, Aus mir wescht man de Schleyerlin weyß, De Hembdlin auch mit ganzem flyß, De Luide auch zu mir keren, Dhogent thu ich sie lehren.
6. Der Wein (der) sprach: Man ist mir hold, Man guith mich in sulver und rodes golt, Und betalt mich mit reichem solt Und drincken mich mit freuden Und dhon sich van dir scheyden.
7. Das Wasser sprach wol to dem wyn: Es mach nemandt entraten myn, Und ich moth teglich by en syn, Zu backen und zu kochen, Durchuß de ganze wochen.
8. Der Win (der) sprach: Man pflegt min baß, Man fatet mich in ein starkes faß. Hoer Wasser, wie gefelt dir das? Man leth dich stedig rinnen, Din ist man zu viel finden.
9. Das Wasser sprach: Ich bin so werth, Das mein all diese welt bogert, De vogel im luft, de wurz der erdt, Deßgleichen zu den muiren Braucht mich Burger und Buiren.
10. Der Wein sprach: Hore was ich sag, So einer arbeidt den ganzen dag, So nem ich im syn moih und klag, Und maches frolich singen, Dhot danzen und auch springen.
11. Das Wasser sprach: Man deglich schout, Wie ich erquick roven und kruit, Und alles das nur wert gebaut, Bogert nur miner hulffe, [Du] dhost solver zu mir gylffen.
12. Der Wein sprach: Wasser hab din rou, Und lass mich mit dir komen zo, Du hast den pryß spade und fro, Vor Fursten und vor Herren, Ich mach din nit entberen.
13. Das Wasser hat den pryß all zidt, Wann es den groiten nutze geit. Es hat mich warlich nit[157] erfrout, Darum lave ich den Weine: Kum her, ich laß dich eine.
Gerne hätte ich auch noch den allerliebsten Cantus de Lepore (Fol. 213) mitgetheilt; allein er ist schon im Anzeiger 4, 184 durch Maßmann abgedruckt. Die geschichtlichen Lieder auf Luther, die Gueusen u. a. überlasse ich andern Händen.
Zu spät leider habe ich, durch J. F. Böhmer’s Briefe aufmerksam gemacht, die merkwürdige Stelle des Salimbene über den Primas nachgelesen, welchen er für einen Kölner Canonicus des 13. Jahrh. hält. Hier finden sich nämlich die im Anzeiger 1868, Sp. 163, angeführten Verse +Fertur in conviviis+ und +In cratere+ in etwas anderer Gestalt auf S. 42 der Mon. Parm. et Placent. Vol. III. Ferner aber auch auf S. 41 die vortrefflichste Erklärung zu mehreren anderen von Zeibig im Notizenblatt von 1852, S. 26 mitgetheilten Versen, namentlich die Geschichte, welche das „Ascendit Walter, veniat bos unus et alter“ erklärt, wenn gleich die improvisierten Verse anders lauten. Es ist ganz klar, daß die Geschichtchen in vielförmig wechselnder Gestalt verbreitet waren, man sich aber meistens begnügte, den zugehörigen Vers aufzuschreiben, weil die Anekdote auch ohne schriftliche Hülfe leicht behalten wurde.
Die von M. Pangerl auf Sp. 199 d. Bl. mitgetheilte scherzhafte Urkunde des Vagantenprimas ist allerdings sehr merkwürdig; aber sie ist schon gedruckt durch P. Th. Mayer im Archiv f. Kunde Oesterr. Geschichtsqu. 1, 316, und benutzt von W. Giesebrecht in seiner vortrefflichen Abhandlung über die Vaganten oder Goliarden und ihre Lieder, in der Allg. Monatschrift, Jan. 1853, S. 35. Richtig aber ist, anstatt meiner dort mitgetheilten Vermuthung, die Beziehung auf die St. Pöltener Kirche, theils weil Oesterreich zum Passauer, nicht zum Salzburger Sprengel gehörte, theils weil Sighard in der That am 7. April 1203 als Probst von St. Pölten vorkommt. Zu dem Namen Surianus, welchen der Aussteller führt, bemerke ich noch, daß so auch der Fiedler (figellator) genannt wird, mit welchem Herzog Boleslaw von Liegnitz durch’s Land zog, bei Stenzel, SS. Rer. Siles. I, 28 u. 107. Ich benutze die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, um so lieber, weil in der neuen Ausgabe der Mon. Germ. 19, 568 der Text leider bis zur Unkenntlichkeit entstellt und ohne alle Erklärung gelassen ist. Einen Suriarius flagellator zu erklären, dürfte freilich schwierig sein.
+Heidelberg.+
+W. Wattenbach.+
Das Meßbuch des deutschen Ordens.
Zu den unter sich mannigfach verschiedenen Particular-Meßbüchern[158], welche im Mittelalter und bis zum Jahre 1570 in verschiedenen Ländern, Diözesen und Orden im Gebrauch waren, gehört auch dasjenige, nach welchem der deutsche Orden in Preußen[159] den Gottesdienst feierte.
Ein solches Meßbuch liegt mir vor. Auf die Verschiedenheit des Textes desselben von andern gleichzeitigen Meßbüchern und dem später allgemein gewordenen Missale Romanum vom Jahre 1570 einzugehen, ist hier nicht der Ort. Uns interessiert nur das Buch als Denkmal des Schrift- und Bild-Druckes.
Dasselbe ist wenig bekannt, da es eine bibliographische Seltenheit ist. Selbst +Panzer+ (Annales typographici) kannte es nicht. Zuerst machte der bekannte Bibliograph C. B. +Lengnich+ in seiner Beschreibung der Allerheiligen-Bibliothek in der Marienkirche zu Danzig, in Meusel’s historisch-literarisch-bibliographischem Magazin (Zürich, 1791 ff.), auf den bibliographischen Werth desselben aufmerksam. Sodann wies Th. +Hirsch+ in seiner vortrefflichen Geschichte und Beschreibung der Oberpfarrkirche St. Marien zu Danzig (Danzig, 1843), Bd. I, S. 213, auf den historischen Werth desselben hin. Endlich hat Domcapitular Dr. +Krüger+ in der Zeitschrift für Geschichte Ermlands (Bd. III, S. 699 ff.) dasselbe in liturgischer Hinsicht behandelt. Doch ist es noch niemals genau beschrieben und der in demselben befindliche Holzschnitt seinem Werthe nach noch nicht gewürdigt worden.
Exemplare dieses Buches waren im 16. und 17. Jahrh. in Preußen noch häufig vorhanden und wurden damals (bis 1610) noch benutzt. Jetzt sind sie auch hier selten geworden.
In +Danzig+[160] besitzt von diesem werthvollen Buch die Allerheiligen-Bibliothek der Marienkirche drei Exemplare (Fol. Nr. 11, 12, 13), davon das zweite (Nr. 12) des Holzschnittes entbehrt, das letzte (Nr. 13) auch sonst noch defect ist. Außerdem befinden sich in der Allerheiligenkapelle derselben Kirche noch zwei Exemplare, davon dem einen ebenfalls der Holzschnitt mangelt, das andere aber, wohl erhalten, im August des Jahres 1867 durch den Küster +Hinz+ in einem geheimen, bis dahin unbekannten Wandschranke der Marienkirche aufgefunden wurde. Die Stadtbibliothek besitzt zwei Exemplare, von denen das eine, mir vorliegende (A. 1866, Nr. 115), aus der ehemaligen Kapelle im Rathhause zu Danzig stammende, wohl erhalten ist, in dem anderen (H. S. B. XX B. f. 57) aber der Holzschnitt fehlt. Die Zappio’sche Bibliothek in der Johanniskirche hat sechs, in denen allen aber der Canon missae ausgerissen ist. Das von Th. Hirsch ebenfalls erwähnte Exemplar des Dr. v. Duisburg ist wahrscheinlich dasselbe, welches der Buchhändler T. O. Weigel in Leipzig im Jahre 1863 für 150 Thlr. gekauft hat, aber nicht mehr besitzt. Das von Th. Hirsch ferner angeführte Exemplar des Pfarrers A. Mundt in Käsemark bei Danzig, leider unvollständig, durch die Inschrift auf der ersten Seite: „Frm̄. B. MARIAE. de Oliua 1639 ex dona. Sanctimonial. Culmen.“ als aus dem Kloster Oliva stammend, bezeichnet, besitzt jetzt der Buchhändler Th. Bertling[161] in Danzig. Ein anderes, aus der Marienkirche zu Danzig stammendes Exemplar kaufte, nach Hirsch, im Jahre 1842 der Buchhändler Asher in Berlin und bot es später um 50 Francs aus. Außerhalb Danzigs befindet sich ein Exemplar in der königl. Bibliothek (Nr. 1414) zu Königsberg, ein anderes, unvollständiges, in der Gymnasialbibliothek (L. Fol. 124) zu Thorn[162].
Dieses Missale ist ein mäßiger Folioband von 13½ Zoll Höhe und 9¾ Zoll Breite. Das erste Blatt trägt den Titel:
Missalis notulans dn̄o- rum teutunicorum imi- tantis epigramma.
und in vier versificierten Zeilen die Notiz, daß +Georgius Stöchs+[163] zu Nürnberg[164] dasselbe gedruckt habe. Auf der Rückseite des Titelblattes steht eine Anweisung, die goldene Zahl zu finden. Dann folgt auf dem zweiten Blatte der „Exorcismus solis“ und auf der andern Seite am Schluß der hieher gehörigen Gebetformeln noch etwas über die goldene Zahl, woraus hervorgeht, daß dieses Buch um 1498 gedruckt worden ist. Die sechs folgenden Blätter enthalten, wie gewöhnlich, den Kalender; dann folgt auf drei Blättern ein „Supplementum notule fratrum teutonicorum“; darauf auf fünf Blättern außer einem „Ordo in presenti missali contentorum“ die „Cautele obseruande presbytero volenti diuina celebrare“. Nun erst folgt das Missale selbst. Während die vorhergehenden Blätter ohne Seitenzahlen sind, hat dieses 257 mit rothgedruckten römischen Zahlen versehene Blätter. Die erste Hälfte desselben mit der Ueberschrift: „Missale s’m notulam dominorū theutunicor.“ geht von Fol. I-CXXXVI; die zweite mit der Ueberschrift: „Incipit com̄ūe sanctorū s’m notulā dn̄ orū theutunicorum.“ von Fol. CXL-CCLVII. Jene hat 17, diese 15 von a-r und A-P signierte vollständige Quaternlagen. Statt der Blätter 137-139, welche fortgelassen sind, ist der Canon missae nebst einem voranstehenden Holzschnitt auf acht Pergamentblättern abgedruckt. Demnach hat das Buch im Ganzen 16 ungezählte und 254 gezählte Blätter von Papier und 8 ungezählte von Pergament.
Das ganze Werk ist mit hoher Meisterschaft mit großen, fetten, schön geformten gothischen Lettern auf starkes Papier und mit Druckerschwärze von intensiver Schwärze gedruckt. Die Ueberschriften und die Initialen sind roth. In dem Text befinden sich aber noch 36 größere, gedruckte Initialen, etwa 1½ Zoll hoch und ebenso breit, welche mit schönem gothischen Blattornament geschmückt und abwechselnd roth, grün, gelb und blau illuminiert sind. Einer (Fol. 116 b) ist, wahrscheinscheinlich aus Versehen, nicht illuminiert und der erste (Fol. 1 a) mit Goldgrund versehen. Jede Seite besteht aus zwei Columnen je 3¼ Zoll breit, 10 Zoll hoch und enthält 31 Zeilen. Nur der auf Pergament gedruckte Canon ist auf 14 Seiten, in ungetheilten Zeilen, mit sehr viel größern Missalbuchstaben gedruckt. Jede Seite des Canon enthält also nur eine Columne von 10½ Zoll Höhe, 7 Zoll Breite und 16 Zeilen. Der Canon hat sechs größere Initialen, ähnlich den beschriebenen, und am Anfang ein besonders ausgezeichnetes, 2¾ Zoll breites, 3 Zoll hohes Anfangs-E, in welchem das Opfer Isaaks dargestellt ist. Ein herabschwebender Engel verhindert den Abraham an der Tödtung seines Sohnes. Hinter Abraham ist ein Schaf neben einem Baume dargestellt. Das kleine Bild ist nicht ohne Geschick illuminiert. Abraham hat ein rothes, Isaak ein blaues, der Engel ein grünes Gewand an. -- Diese Darstellung ist offenbar mit Bezug auf die Messe, mittels deren ja das Opfer Jesu wiederholt gedacht wird, und als Seitenstück zu der, auf einem besonderen Blatte dem Canon vorgesetzten Darstellung des am Kreuze hängenden Christus gewählt.
Auf der zweiten Seite des fünften Blattes des Canon ist auf dem untern Rande gewöhnlich das Schweißtuch Christi in colorierter Handzeichnung dargestellt, und auf der ersten Seite des sechsten Blattes sind an der entsprechenden Stelle vier Zeilen handschriftlich hinzugefügt.
Den höchsten Schmuck dieses alten Druckwerkes bildet aber der erwähnte, dem Canon vorgesetzte +Holzschnitt+ (oder Metallschnitt[165]. Er ist 10¼ Zoll hoch, 6¼ Zoll breit. Es ist auf demselben Christus am Kreuze dargestellt[166], unter welchem Maria und Johannes (mit Bezug auf Evang. Joh. XXX, 26), mit großen, einfachen Heiligenscheinen versehen, in Kleid und Mantel, mit gefaltenen Händen trauernd stehen. Christus ist mit Heiligenschein und Dornenkrone dargestellt. Oben am Kreuze befindet sich die Inschrift I. N. R. I., unten links an demselben ein Schädel[167] und ein Armknochen. Der Fußboden ist mit Kräutern bewachsen. In der Mitte schlängelt sich ein Weg hin. Aus den fünf Wunden Christi fließt Blut. Drei fliegende Engel in faltenreichen Gewändern sind beschäftigt, dasselbe in Kelchen aufzufangen. Der Engel links von Christus hält in der Linken den Kelch unter das aus der Wunde der linken Hand fließende Blut, während er mit der Rechten sein weinendes Gesicht halb bedeckt. Der Engel rechts von Christus hält in beiden Händen Kelche, mit welchen er das Blut aus den Wunden der rechten Hand und der Brust auffängt. Der letzte Engel, hinter dem Kreuzesstamme, biegt sich hervor um das aus den Fußwunden fließende Blut aufzufangen. Der Hintergrund ist ganz leer gelassen.
Die Darstellung ist im höchsten Grade geschickt componiert, sehr übersichtlich, klar und enthält nur das Nothwendige. Der disponibele Raum wird in der trefflichsten Weise ausgefüllt. Das Ganze ist strenge symmetrisch, ich möchte fast sagen, architektonisch componiert, ohne irgendwie steif oder gezwungen zu erscheinen. Im vorliegenden Exemplar ist der Holzschnitt bemalt. Das Colorit stimmt vollständig mit der allgemeinen Beschreibung des für die Nürnberger Schule charakteristischen Colorits, welche T. O. Weigel in seinem Prachtwerke (Anfänge der Druckerkunst, Bd. I, S. XX) gegeben hat.
Da das Buch um 1498 sicher zu Nürnberg gedruckt, der Holzschnitt höchst wahrscheinlich daselbst illuminiert ist, so müssen wir wohl annehmen, daß auch Zeichnung und Schnitt dieses Kunstblattes[168] ebenfalls in Nürnberg, und zwar von einem sehr bedeutenden Künstler gefertigt worden sind.
Von dem vorliegenden Missale erschien später eine von Hagenau herausgegebene zweite Auflage, welche im December 1519 „per Thomam Anselmum Badensem“ gedruckt wurde. Dasselbe ist ebenfalls selten. Außer von Lengnich ist es wol von keinem Bibliographen angeführt. Ein Exemplar befindet sich in der Allerheiligen-Bibliothek (fol. 313) zu Danzig. Es hat außer 16 ungezählten 268 gezählte Papierblätter. Der Canon, derselbe wie in der ersten Auflage, ist mit denselben Lettern und demselben Holzschnitt auf 8 Pergamentblättern zwischen fol. 144 und 145 abgedruckt. Der Druck der großen, fetten Buchstaben ist vortrefflich.
Stöchs druckte im Jahre 1492 (27. Novbr.) auch ein „+Breviarium+ secundum notulam dominorum teutonicorum“, ebenfalls eine bibliographische Seltenheit, welche Panzer (II, 212, Nr. 216) und Hain (Nr. 3942), aber nicht Brunet, erwähnen. Lengnich[169] und Hirsch[170] haben es beschrieben. Ein Exemplar (qu. 17) befindet sich in der Allerheiligen-Bibliothek. Eine zweite Auflage, welche derselbe Stöchs 1504 zu Nürnberg gedruckt hat, besitzt die Danziger Stadtbibliothek (XX B. qu. 282). Ein zweites Exemplar hat die Königliche Bibliothek (Nr. 1534) zu Königsberg, ein drittes bietet die Bertling’sche Buchhandlung in Danzig (Verzeichniß Nr. 17) zum Verkauf aus. Andere Exemplare einer dieser beiden Ausgaben scheinen die beiden Quart-Bände, das eine in Braunsberg, das andere in der Bibliothek (Nr. 1117) des Geheimen Archivs zu Königsberg zu sein, welche Krüger (a. a. O., Bd. III, S. 709) erwähnt.
+Danzig.+
+R. Bergau.+
Wiedertäufers Urfehde und Widerruf.
Das von den Reformatoren aufgestellte Princip der „christlichen Freiheit“, d. h. der Freiheit von Menschenwort und Menschensatzung, und der Ausspruch, „daß ein Jeder sei ein freigevollmächtigter Richter aller derjenigen, die ihn lehren wollen, und sei inwendig allein von Gott gelehrt“, wurde am entschiedensten von der Sekte der Wiedertäufer in die Praxis eingeführt. In Folge ihrer biblischen Forschungen und der „christlichen Freiheit“ fanden sie, daß von der Kindertaufe kein Wort in der Bibel stehe. Sie banden sich eben an die Anweisung, man soll sich in Auslegung der Bibel an den einfachen, zunächst sich darbietenden Sinn halten, und schufen sich nach dieser hermeneutischen Regel, unter Berufung auf den Wortlaut der Schrift, die sonderbarsten Christenpflichten. An manchen Orten liefen sie nach allen vier Weltgegenden, um Alles zum Reiche Gottes einzuladen; denn es heiße: „Gehet in die ganze Welt und predigt das Evangelium.“ Sie beichteten sich einander öffentlich ihre Sünden, und die Männer bekannten vor ihren Weibern ihre Ehebrüche, -- unbeirrt durch deren Amen: „Das vergelte dir der Teufel!“ -- denn es stehe in der Bibel: „Bekennet einander.“ In Appenzell setzten sich einmal 1200 Menschen zusammen und warteten auf Speise vom Himmel; denn es heiße: „Sorget nicht, was ihr essen werdet etc.“ Sie blieben so lange, bis sie der Hunger auseinander trieb. Aehnliche Erscheinungen des religiösen Wahnsinns wären nach Hunderten aufzuzählen[171].
Aus ihrem selbständigen Bibellesen gewannen die Wiedertäufer die Ueberzeugung: „Welcher glaube, und (dann) getauft werde, derselbe werde selig.“ Die Vergebung der Sünden könne ihnen nicht durch die Schrift oder die Prediger mitgetheilt werden, sondern „die Stimme, so mit ihnen rede,“ zeige ihnen die Vergebung an. Ueber das Abendmahl erklärten sie sich: „man solle nicht glauben, daß Fleisch und Blut im Brod sei; denn die Schälk, so solches predigen, lögen.“ Sie wollten nur glauben, „was die Stimme ihnen anzeige“; und in Glaubenssachen sollten sie „nur vor Gott fragen.“ „Die Stimme“ regelte aber nicht blos ihren Glauben, sondern griff auch tief ein in ihre socialen und politischen Verhältnisse. Unter Anderem sagte sie ihnen, ihre jetzigen Ehen seien fleischlich und müßten erneuert werden. Sie verbot ihnen den Umgang mit ihren bisherigen Ehehälften und wies ihnen neue Ehen an. Nicht selten bekannten sie in den mit ihnen angestellten Untersuchungen, sie hätten das nur mit größtem Widerwillen und nach harten Kämpfen gethan, „aber der Geist, der ihnen das geboten, sei stärker gewesen als sie.“ Von der Weibergemeinschaft schritten sie an manchen Orten auch zur Gütergemeinschaft, die sie mit der Polizeigewalt in vielfache Conflicte brachte.
Die Wiedertäuferei hatte in Franken, namentlich in den Aemtern Bayersdorf und Erlangen und den anstoßenden nürnbergischen und bambergischen Orten, schon vor dem Ausbruche des Bauernkrieges Wurzel geschlagen. Pfarrer Vogel zu Eltersdorf war einer der eifrigsten Separatistenlehrer. Er und einige Genossen hatten ebenfalls schon vor dem Bauernkrieg die zweite Taufe ertheilt. Er büßte dafür im Jahre 1527 mit seinem Kopfe. Eine große Anzahl Männer, Weiber und Kinder, die ihm zugelaufen, „um zu schauen, ob sie das Wort Gottes weiter könnten erfahren“, wurden zu Bayersdorf eingekerkert. Als sie im Jahre 1528 wieder entlassen wurden, mußten sie Urfehde schwören und ihre Irrthümer widerrufen[172]. In welcher Weise das geschah, können wir aus den nachstehenden Formularien ersehen, die eigens für die Urfehden und den Widerruf der Wiedertäufer entworfen worden: