Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (1868) Neue Folge. Fünfzehnter Band.

Part 17

Chapter 172,951 wordsPublic domain

her ditreich sprach jo das ist war. dein leben stund als um ein har. da si dich het um fangen(.) unter ireh achsel[51] si dich zwang. dein wer di war kegen ir so krank. es was um dich ergangen. ich schlug ir ab das heibte zwar. fon stund must si dich lasen. hildbrant sprach her das ist war. si was gros on masen. wo si nach (noch?) in der erden leit. ich leid nie herter druken. bei ale meiner zeit.

Nach der Schlußstrophe (196): „Si traten zu den rosen an“ etc. heißt es:

„ausgenomen von galchot[52] un auf judisch verteischt gar schön aus der masen kurz weiliglich drinnen zu leien[36] klein un ach grosen. darum mit dem kaufen seit geschwinden. fil leicht wert ir sie bald nimer gefinden. den sie werden ferzukt werden. _durch dieses Verdienst_ wert uns got (_er sei gelobt!_) füren ins heilig land un erden.

die fürbit fon den schutphim[53] die es haben aus weiten landen gebracht und druf vil haben verzert mit namen

aharon bar (Sohn des) abraham schlita _aus der heiligen Stadt_ botko(w)iz (?). jakob bar joseph _seligen Andenkens aus der heil. Stadt_ eisenstat.“

Zum Schlusse geben wir hier noch kurz den ganzen Inhalt dieses Sammelbandes an:

1) Außerordentliche Gebete zwischen dem Ueberschreitungs- und dem Wochenfeste. 1593. (hebräisch.)

2) „Ein schön Frauenbüchlein.... wie sich eine jegliche Frau soll halten etc.“ Posen. 1602. (deutsch.)

3) Sigenot.

4) Das Weihrauchstreuen; (deutsch.)

5) Das Lied von dem Rabbi Mosche Zart. 1603. (deutsch.)

Anfang: Mein Gott ich will dich preisen und loben alle Tag.

+Nürnberg.+

Dr. +Frommann+.

Zur Aufklärung eines „Curiosum“.

Erst jetzt kommt mir die Nr. 12 des Anzeigers vom J. 1867 zur Hand; daselbst hat Hr. Prälat +Dr. Stülz+ in dem Artikel „Ein Curiosum“ (Sp. 373 ff.) den Widerspruch in den Berichten über den Geburtsort des berühmten Ministers und Annalisten +Franz Christoph Khevenhüller+ zur Sprache gebracht. Ob Villach? -- ob Klagenfurt? -- das ist die Frage. Hr. Dr. Stülz hält auf Grund eines Manuscriptes in der Bibliothek von St. Florian in Oberösterreich die Angabe Moshammer’s, des Verfassers jenes Manuscriptes, für eben so echt, wie die in meinem Werke: „Die Khevenhüller“ (Wien, 1867) verzeichnete Notiz, welche von dem Vater des Franz Christoph, dem zweiten Grafen von Frankenburg, Barthelmä Khevenhüller, herrührt und autograph ist. Hr. Dr. Stülz fügt dann bei: „Es liegen hier zwei durchaus +authentische+, +unanfechtbare+ Berichte vor... Beide zugleich können nicht der Wahrheit entsprechen. Wer sich aber geirrt habe, ob der Vater oder der Sohn, läßt sich vorderhand kaum entscheiden.“

Nach aufmerksamer Durchlesung des genannten Artikels und nach nochmaliger genauer Vergleichung der Arbeit des Hrn. Dr. Stülz (im Archiv für Kunde österr. Gesch.-Quellen. 1850. I, 3. u. 4. Hft.) mit den einschlägigen Partieen meines Buches zweifle ich nicht einen Augenblick, daß sich weder „der Vater noch der Sohn“, sondern einzig und allein Moshammer geirrt hat. Ich erlaube mir, das zu begründen.

Die Notizen, denen ich die Nachricht über Franz Christoph’s Geburtsort (Klagenfurt) entnahm, sind durchaus von Barthelmä Khevenhüller’s eigener Hand geschrieben; die Schrift ist vollkommen gut erhalten und durch +keine+ Correctur verunstaltet. Ich habe mich hundert und hundertmal überzeugt, daß Barthelmä mit der allergrößten Genauigkeit +Alles+ aufzeichnete, was sein Haus und Familie betraf. Er kann sich in Bezug auf den fraglichen Punkt nicht geirrt haben.

Franz Christoph, wenn er die Aufzeichnungen in dem erwähnten Manuscript selbst geführt hätte, würde kaum Villach als seinen Geburtsort angegeben haben. Dass der Name „Villach“ aber dennoch stehen blieb, läßt sich nur aus einem Uebersehen Franz Christoph’s erklären. Seine Liebhaberei war die Geschichte; als er den Codex durchsah, scheint er sein Augenmerk jedenfalls mehr auf den historischen Stoff, den er später in seine Annalen aufnahm, ja oft wörtlich abdrucken ließ, gerichtet zu haben, als auf die Angabe seines Geburtsortes. Dazu ist es bekannt, wie in einem Manuscript gar manchmal eine Correctur vergessen wird, obschon man sich vornahm, dieselbe anzubringen. Es fragt sich auch, ob der ganze Codex von Franz Christoph einer Correctur unterzogen wurde. Hr. Dr. Stülz könnte jedenfalls darüber Aufschluß geben.

Moshammer war mir seit Durcharbeitung der Stülz’schen Schrift über die „Jugend- und Wanderjahre des Grafen Franz Christoph Khevenhüller“ verdächtig, er ist es mir durch obigen Artikel noch mehr geworden; denn wenn man in einem Manuscript, das als +Quelle+ dienen soll, von „+oft geradezu sinnlosen Stellen des unbeschreiblich liederlichen Textes+“ zu sprechen genöthigt ist, so ist ein solcher Scribent +sehr+ vorsichtig zu benützen, und wenn da in unserem Falle ein Widerspruch entsteht zwischen den Angaben des +sehr+ gewissenhaften Vaters und dem „liederlichen“ Texte eines untergeordneten Hausbeamten, so ist es nicht erlaubt, von „+zwei+ durchaus authentischen, unanfechtbaren Berichten“ zu reden. Moshammer’s Angabe, daß Franz Christoph’s Geburtsort Villach sei, ist entschieden falsch.

Er hat in seinem Codex auch andere Fälschungen, will sagen Irrungen, und diese sind in Hrn. Dr. Stülz’s werthvolle Arbeit übergegangen. So ist ihm Paul Khevenhüller bald der „jüngere Bruder“, bald der „Bruder“ schlechtweg, bald der „Vetter“ Franz Christoph’s, einmal (Archiv 347) wird letzterer sogar „begleitet von Paul, Bartholomä und Paul Khevenhüller“ -- und doch gab es nur einen einzigen Paul Khevenhüller, den Sohn Sigmund’s und der Regina, geb. Thonhausen (oder Thannhausen), die am 4. Februar 1596 Franz Christoph’s Stiefmutter wurde; Paul war demnach des letzteren Vetter; -- aber wie weit reicht nicht die Vetterschaft! Franz Christoph und Paul waren im achten Grade verwandt, und ich muß bitten, die meinem Werk angehängten genealogischen Tabellen nachzuschlagen. (Den Sohn Augustin’s und der Anna Margaretha von Windischgrätz, Paul Christoph, kann Moshammer nicht gemeint haben, oder wenn ja, dann wäre es wieder eine nachlässige Bezeichnung.)

Das Falsum (Archiv 340), wornach Anna Maria Khevenhüller den „Georg Khevenhüller“ heiratete, glaube ich wol als einen lapsus calami des Herrn Dr. Stülz bezeichnen zu dürfen -- der Gemahl war Georg Wilhelm v. Jörger (vgl. Archiv 345, Note 1).

Nach Archiv 359 soll Franz Christoph die Herrschaft „Summereck“ (Sommeregg) an Paul Khevenhüller verkauft haben; Franz Christoph war nie im Besitz dieser Herrschaft, konnte sie also nicht verkaufen. Sie gehörte seit 1612 dem Barthelmä Khevenhüller; nach dessen Tode wurde sie durch Regina Khevenhüller, geb. Thonhausen, Gerhabin ihrer beiden Söhne Hanns und Bernhart, unter „Vorwissen, Rath und Einwilligung“ des Agnaten Franz Christoph, als Mitgerhaben, laut Verkaufsabrede vom 20. Dec. 1615 und Kaufbriefs vom 1. Januar 1616 an Paul Khevenhüller verkauft. (Vgl. meine „Khevenhüller“, S. 435).

Ueber die Verpfändung der Herrschaften Frankenburg und Kogel (Arch. 362) verweise ich bezüglich des genauen Sachverhaltes auf die Darstellung, welche sich in meinem Buch (357 ff.) auf dem Grunde mir vorgelegener authentischer Urkunden findet.

Endlich kann ich mich auch mit jener Berichtigung des Herrn Dr. Stülz nicht einverstanden erklären, nach welcher Franz Christoph „wirklich im siebenten Jahre seines Alters, im J. 1595, an den Hof zu Grätz kam, aber nicht mit seiner Stiefmutter, sondern mit seiner leiblichen Mutter, Bianca Ludmilla Gräfin von Thurn.“ -- Es ist an und für sich wol höchst gleichgültig, ob Franz Christoph als siebenjähriges Kind oder später, mit seiner leiblichen oder Stiefmutter nach Gratz kam; die Entscheidung hierüber ändert den Lauf der Weltgeschichte nicht. Aber der Irrthum in jener Berichtigung, die offenbar auf Moshammer’s Aussage hin gemacht wurde, verdient deshalb aufgedeckt zu werden, damit auch hier sein „liederlicher Text“ den Gradmesser für seine Glaubwürdigkeit abgebe. Es ist eine bare Unmöglichkeit, daß Franz Christoph 1595 mit seiner leiblichen Mutter nach Gratz gieng. Ich verweise wieder auf meine „Khevenhüller“ (S. 231 ff.); die dortigen Aufzeichnungen sind abermals dem eigenhändigen Berichte Barthelmä Khevenhüller’s entnommen, und dieser ist so genau gehalten, daß für Moshammer’s Behauptung gar kein Raum bleibt. Man prüfe! Barthelmä’s Tochter, Elisabeth, wurde den 5. Mai 1593 geboren; die Mutter, Bianca Ludmilla, hatte vor der Niederkunft die Flecken gehabt, ein Fieber gesellte sich dazu, ein schwerer Husten blieb zurück, so daß sie nach der Niederkunft keine gesunden Tage mehr hatte. Dennoch reist sie nach Gratz zur Hochzeit ihrer Stieftochter Eva mit Wolf von Saurau. 1. März 1594 kam sie ziemlich kräftig wieder in Klagenfurt an. Barthelmä kommt im Sommer aus dem Feldlager nach Hause und findet seine Gemahlin bedenklich krank; er bringt sie in das Bad von Villach, wo sie von Dr. Moser behandelt wird; am 18. Sept. 1594 empfängt sie das heil. Sacrament und wird nach Landskron gebracht, aber schon am 17. Oct. nach Klagenfurt überführt. Die DD. Zusner und Moser behandeln sie mit „Cunae“ (China); am 16. Januar 1595 stirbt Bianca Ludmilla. Den 20. Januar wird die Leiche in die Pfarrkirche zu Klagenfurt geführt, wo Adam Kolbius die Leichenpredigt hält; am 21. Januar 1595 wird sie in der Stadtpfarrkirche von Villach in dem khevenhüller’schen Erbbegräbniß beigesetzt. -- Und da will Moshammer noch sagen, Franz Christoph sei mit seiner leiblichen Mutter 1595 nach Gratz gereist! Barthelmä setzt ausdrücklich hinzu, daß er zum Begräbniß seine beiden Kinder „Franzl“ (Franz Christoph) und Anna Maria mitgenommen habe.

Diese Nachweisungen mögen genügen, um gegen Moshammer die Echtheit und Glaubwürdigkeit des alten, ehrwürdigen Barthelmä Khevenhüller aufrecht zu halten.

+Ramsau+ in Steiermark, Februar 1868.

+B. Czerwenka.+

Geistliche Scherze des Mittelalters.

IV.

Wir haben uns bisher nur mit dem homiletischen Theil der reichhaltigen Handschrift beschäftigt und wollen nun zu dem liturgischen übergehen. Es findet sich nämlich darin Fol. 204 eine +Saufmesse+, von welcher wol einzelne Stücke auch sonst vorkommen; aber so vollständig scheint sie mir neu zu sein. Einige Anklänge gewährt das von Feifalik in den Sitzungsberichten der Wiener Akademie, Bd. 36, 174, mitgetheilte Stück. Die ersten Verse finden sich bei Edélestand du Meril, Poésies populaires Latines du Moyen-âge (1847), p. 202, nr. 2. Die Sequenz gibt derselbe p. 204 in drei verschiedenen Versionen nach Mone und Wright, und eine vierte Mone im Anzeiger III, 293; aber die unserige ist wieder abweichend. Vereinzelt finden sich unter einem Florus im Cod. Rehdiger. I, 36 in Breslau die Verse:

„Bonum vinum cum sapore Bibit abbas cum priore, Conventus autem de priore“, wo der Reim besser gewahrt ist.

+Exhortatio ad potandum perutilis.+

Quicunque vult esse bonus frater, Bibat semel, bis, ter, quater, Bibat semel et secundo, Donec nihil sit in fundo. Bibat hera, bibat herus, Nemo ad potandum sit serus. Pro Rege vinum bibendum sine lege,

Oremus.

Pro papa vinum bibendum sine aqua. Haec fides potatica Sociorum spes unica. Qui bene non potaverit, Bonus frater esse non poterit. Rhenense vinum +Versiculus+. Det nobis auxilium divinum.

+Collecta.+

Deus qui multitudine vini multorum capita dolere fecisti, tribue quaesumus, ut qui serotina potatione laeduntur, eadem matutinali refocillatione recreentur. Per Bacchum Dominum nostrum etc. Stramen.

+Oremus.+

Deus qui multitudine virtuteque vini et cerevisiae capita hominum turbari, atque dura Thebaeorum ossa mollificari fecisti: tribue nobis virtutem et fortitudinem, ut qui serotina potatione laedimur, alterius diei repotatione curemur. P. D. B. etc.

+Sequentia Vini.+

Vinum bonum et suave Bibit Abbas cum Priore, Et Conventus de peiore Bibit cum tristitia. Felix est qui te plantavit Et te Vinum nuncupavit. Per te mundum satiavit Divina potentia. Ave felix creatura, Quam produxit vitis pura. Omnis mensa fit secura[54] In tua praesentia. O quam placens in colore, O quam fragrans in odore, O quam sapidum in ore, Conferens eloquia. Felix venter quem intrabis, Felix os quod tu rigabis, Felix est quem satiabis, Et beata labia. Ave color vini clari, Ave sapor sine pari[55], Tua nos inebriari Digneris potentia. Monachorum grex devotus, Omnis mundus, clerus totus, Bibat ad aequales potus[56] Te nunc et in saeculum. Ergo Vinum collaudemus, Potatores exaltemus, Non potantes confundemus Ad Inferni supplicia.

+Pater noster.+

Potus noster qui es in Cypho, Glorificetur nomen tuum. Adveniat potestas tua sicut in scala et in vitro. Panem pistum et album da nobis hodie et........[57] compotatoribus nostris. Et ne nos inducas in tabernam malam: Sed libera nos ab illa semper. Stramen.

+Gratiarum actio.+

Christe tibi gratias, Qui nos abunde satias De bonis Rusticorum Contra voluntatem eorum.

Es bleibt wol noch Raum, auch das Eselstestament (Fol. 214) mitzutheilen, welches schon von Maßmann im Anzeiger, IV, 185, kurz erwähnt ist. Der Gedanke ist sehr alt, doch in der Form des Schweinetestaments, das schon zu St. Hieronymus Zeiten die Schulkinder ergötzte und zuletzt von M. Haupt im Berliner Index lectionum 1860 ediert wurde. Den sterbenden Esel aber finden wir zuerst bei Feifalik a. a. O., S. 172, und in neueren Bearbeitungen bei Lambecius ed. Kollar II, 925 und bei H. Palm in den Abhandlungen der Schles. Gesellschaft 1862, Heft 2, S. 95. Hier lautet es, von all jenen abweichend, so:

+Testamentum Asini.+

Lamentatur Rusticus, Dum infirmatur Asinus, Vocibus cum lacrimis Dixit circumstantibus Si te moriturum scivissem hodie, Asine, non caruisses syndone. Emissem tibi tunicam, Bracam et camisiam, Reparassem tibi stabulum Dedissemque tibi pabulum, Venit tandem Rustica, O ve ve clamans, morieris Asine! Vocavitque vicinam ut loqueretur cum Asino Coram omni populo. Surge Asine tanto tempore, Ut parum valeas comedere; Testamentum facias, Habendo sic inducias. Respondit statim Asinus Omnibus astantibus Voce cum lacrima: Carissimi, moriar hac hora, Utque mei memoria semper habeatur, In praesentia astantium Asinus sic fatur: Testamentum statuo, Inducias dum habeo. Crucem do viris Papalibus, Aures Cardinalibus, Caudam Minoribus, Culum Fistulatoribus. Oculos pro speculo do Virginibus, Vocem Cantoribus, Cor et loquelam Praedicatoribus, Pilos Callatoribus (_sic_), Cutem Pellifariis, Gumphos Pectinariis, Ferrum Fabrentibus (_sic_) Carnes Volatilibus, Ossa Taxillatoribus. Sic discessit Asinus, Sepultus cum Fratribus. Requiescat.

+Heidelberg.+ +Wattenbach.+

(Mit einer Beilage.)

Verantwortliche Redaction: +A. Essenwein+. Dr. +G. K. Frommann+. Dr. +A. v. Eye+.

Verlag der literarisch-artistischen Anstalt des germanischen Museums in Nürnberg.

Sebald’sche Buchdruckerei in Nürnberg.

BEILAGE ZUM ANZEIGER FÜR KUNDE DER DEUTSCHEN VORZEIT.

1868. Nº 4. April.

Chronik des germanischen Museums.

Nürnberg, 15. April 1868.

Wir haben diesmal an die Spitze unserer Mittheilungen die Nachricht zu stellen, daß die kgl. bayerische Regierung beim Landtag eine Erhöhung des Staatsbeitrages für das germanische Museum auf 3000 fl. beantragt und die Abgeordnetenkammer, trotz der sehr zum Sparen neigenden Tendenz, die sich bei andern Posten in Streichungen und wesentlichen Kürzungen kund gab, diesen Antrag bereits genehmigt hat.

Se. Majestät der König +Ludwig+ II. hat der Anstalt ein Exemplar der Photographien nach den Wandgemälden des bayerischen Nationalmuseums, nebst dem Texte von Spruner, mit eigenhändiger Widmung zugehen lassen.

Als Beihilfe zur Deckung der Kosten, die der Anstalt durch die Ankäufe für die Sammlung mittelalterlicher Gewebe und Stickereien erwachsen sind, haben einige Freunde unserer Nationalanstalt, Herr Pastor +Meurer+ in Callenberg und Herr Maler +Andreä+ in Dresden, am kgl. sächsischen Hofe, eine Subscriptionsliste in Umlauf gesetzt. Dieselbe ist noch nicht geschlossen, weist aber bis jetzt die Namen Sr. Majestät des +Königs+ mit 50 Thlrn., Ihrer Majestät der +Königin+ mit 25 Thlrn., der Königin +Maria+ mit 15 Thlrn., Sr. k. Hoheit des Prinzen +Georg+ mit 20 Thlrn. und Ihrer k. Hoheit der Prinzessin +Ameli+ mit 15 Thlrn. auf.

Der frühere zweite Vorstand unserer Anstalt, nunmehriger großh. bad. Generallandesarchiv-Direktor, Freiherr +Roth v. Schreckenstein+, hat uns für die Baukasse ein Geschenk von 100 fl. zugehen lassen.

Ferner sind dem Museum 100 fl. als außerordentlicher Beitrag vom Mannheimer Hilfsverein zugekommen.

Die Stadt +Danzig+ hat dem Museum ein Album mit Photographien der interessantesten Danziger Baudenkmale, Herr Bezirksarzt +Egger+ in Freyung eine sehr werthvolle Bilderhandschrift (Costümbuch) vom Beginne des 16. Jhdts. überlassen; der +historische Verein+ in Würzburg hat einen Abguß des Grabdenkmales Tilmann Riemenschneider’s für unsere Grabsteinhalle zugesagt; ebenso der großh. badische Hofmarschall Freiherr v. +Gemmingen-Gemmingen+ in Karlsruhe den Abguß des Grabdenkmales eines seiner Ahnen.

Da unser Kreuzgang nunmehr seinem Ausbau entgegengeht und er die vorzugsweise Bestimmung hat, Grabdenkmale in Gipsabgüssen aufzunehmen, so sind uns solche Zusagen sehr erfreulich; auch ergiengen an verschiedene edle Familien Deutschlands Gesuche, durch Uebersendung solcher Abgüsse dahin zu streben, daß die edlen alten Familien möglichst vollständig vertreten sein werden, und wir hoffen in nächsten Zeiten die Erfüllung mancher ähnlicher Versprechen melden zu können.

Seit Veröffentlichung des letzten Verzeichnisses wurden folgende neue +Jahresbeiträge+ angemeldet:

Von =Vereinen=: Lohr. Turnverein 2 fl.

Von Privaten: =Abensberg.= k. Landger.-Assessor M. Baumann 1 fl. =Beuthen i. O. S.= Rechtsanwalt Gutmann 1 fl. 45 kr. =Freising=. Rektor Dr. Meister 1 fl. 30 kr. =Guben.= Gymnas.-Lehrer Dr. Fincke 1 fl. 45 kr., Gymnas.-Lehrer Dr. Schulze 1 fl. 45 kr. =Lähn i. O. S.= A. Eppner & Comp. 1 fl. 45 kr. =Ludwigsburg.= Brauereibesitzer F. Baur 1 fl. 30 kr., Fabrikant R. Behr 2 fl., Kriegsrath Eben 1 fl., Werkmeister Th. Föll 1 fl. 30 kr., Fabrikant R. Hoffmann 1 fl. 30 kr., Wundarzt Hubbauer 1 fl. 12 kr., Kaufmann G. Hübler 1 fl. 30 kr., Kaufmann Wilh. Hübler 1 fl. 30 kr., Fabrikant A. Katz 1 fl. 30 kr., Brauereibesitzer Karl Körner 1 fl. 45 kr., Partikulier Stirner 1 fl. 30 kr., Buchhändler Ungeheuer 1 fl. 30 kr. =Nürnberg=. Procurist Jean Röder 1 fl. =Plauen.= Gymnas.-Lehrer Dr. Körting 1 fl. 45 kr. =Saarbrücken.= Advokatanwalt u. Justizrath Bonnet in St. Johann 1 fl. 45 kr., Notar Keller in St. Wendel 1 fl. 45 kr. =Wolfrathshausen.= Gustav Sperl, Vertreter der Staatsanwaltschaft, 1 fl.

+Einmalige+ Beiträge wurden gegeben:

Von =Vereinen=: =Plauen.= Gesellschaft Erholung 8 fl. 45 kr.

Von Privaten: =Beuthen i. O. S.= Steuercontroleur Werner 1 fl. =Ludwigsburg.= Professor Dr. Felix Buttersack 1 fl. 33 kr. =New-Orleans.= J. Mörling 3 fl. 30 kr. =Warschau.= Matthias Bersohn 26 fl. 8 kr.

Unsern Sammlungen giengen ferner folgende Geschenke zu:

I. Für das Archiv.

(Nr. 3479-3483.)

=Eichstätt.= +Heinrich Hugendubel+, Buchhändler: Criminalakten puncto concubitus diabolici et aliorum criminum, die am 29. August 1727 zu Dillingen hingerichtete Anna Maria Kepler von Augsburg betr. 1723-1728. Akten. -- =Lohr.= +Karl Mörschell+, Anwaltsconcipient: Faszikel, die Huldigung des ehemaligen Dorfes Moor auf der Rhön. 1671-1736, und: Recesse zwischen dem Bisthum Würzburg und der Abtei Fulda über den streitigen Haderwald ohnweit Bischoffsheim 1557-1661 enthaltend. Akten. -- Zeugniß Franz Xavers Freiherrn von Koller und Nagy-Mânya, Obergespans des Barser Comitates in Ungarn, für seinen entlassenen Diener Johannes Schmiedt von Scheßlitz. 1768. Pap. Orig. -- Des Küchenmeisters, der Backmeister und des Bratenmeisters an dem erzbischöflichen Hofe zu Mainz Lehrbrief für Joh. Leonhard Güthel von dort, als einen ausgelernten Meisterkoch. 1773. Pgm. =Nürnberg.= +Heinrich M. Pauschinger+, Gürtlermeister: Privilegium Kaiser Joseph’s II. zu Gunsten der Meister der Gürtel-, Spangen- und Clausurmacher in Nürnberg, zum Schutze ihrer Arbeit gegen unbefugte Stümpler und Störer. 1766. Pgm.

II. Für die Bibliothek.

(Nr. 21,929-21,976.)