Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums, Jahrgang 1901

Part 7

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Die handlichste und -- durch den Zahnschnitt-Einsatz -- meist charakteristische Form hat die Art des Kesselhakens, die wir in zwei etwas von einander abweichenden Stücken des Museums unter Fig. 29 und 30 veranschaulichen[26]. Der eigentliche Träger des ganzen Gerätes ist ein Eisenstock bezw. ein Eisengestell. An diesem ist ein Bügel mit Öse angebracht, den man nach Bedarf in eine höhere oder niedere Kimme des Zahnschnitt-Einsatzes einhakt, um so den an jenem befindlichen eigentlichen Kesselhaken in seiner Höhenlage zu regulieren. Die Einzelheiten, in denen sich die beiden -- aus der Moselgegend stammenden -- Stücke [H. G. 3545 und 3546] unterscheiden, sind aus der Abbildung ersichtlich. Die von Wright unter Nr. 259 reproduzierte Darstellung, die einer Handschrift von 1470 entnommen ist, zeigt den Kesselhaken schon völlig so entwickelt wie unsere dem Anfang des 18. Jahrhunderts angehörenden Stücke. Wegen dieser Übereinstimmung scheint uns auch der Holzschnitt zum Simplicissimus edidit Bobertag I. Teil S. 199 (1669/70), den +Meringer+ a. a. O. XXII, S. 104, Fig. 84 wiedergiebt, und der den Kesselhaken derartig darstellt, daß der Kessel mit seinem Bügel gleich selbst in die einzelnen Zahnschnitte eingehängt wird, auf einer ungenügenden Beobachtung des Gerätes zu beruhen.

Eine Erweiterung des bislang geschilderten Kesselhakens zeigt das in Brüssel befindliche Gemälde des Jan Mostaert: »Das Wunder des Siebes«[27]. An dem darauf sichtbaren Stücke geht von dem eigentlichen Kesselhaken nach jeder Seite ein Arm aus, der an seinem Ende wieder einen Haken trägt. Diese beiden Seitenhaken scheinen nicht mehr eine eigene Verstellbarkeit der Höhenlage zu besitzen. Daß solche erweiterte Kesselhaken in großen Haushalten, die sich mit einem Kessel nicht begnügen konnten, in der That benutzt wurden, davon kann sich jeder überzeugen, der in dem Hochmeisterschlosse der Marienburg i. P. die Küche besichtigt, wo über dem alten riesenhaften Herde ein solcher dreiteiliger Kesselhaken von dem Rauchmantel herabhängt, vielleicht eines der wenigen alten Einrichtungsstücke, die sich dort bis auf unsere Zeit erhalten haben.

Eine höchst interessante Form des Kesselhakens ist mir nur aus Abbildungen bekannt geworden, durch die sie landschaftlich sicher für Westfalen belegt wird. Zwei westfälische Geschlechter nämlich, das der Kettler und das der Twickel, führen beide im Wappen einen Kesselhaken, dessen durchaus eigenartige Form mir nur in diesen beiden Wappenbildern zu Gesicht gekommen ist. Ich gebe sie in Fig. 31 u. 32 nach A. Fahne v. Roland, Geschichte der Westfälischen Geschlechter, Cöln 1858 S. 243 und 386 wieder, indem ich zugleich darauf aufmerksam mache, daß diese beiden Wappen und das Gerät, dessen Hantierung sie ja völlig deutlich erkennen lassen, in zwei leichten Varianten zur Anschauung bringen. Wie lange diese Kesselhaken benützt sind, und ob sie auch außerhalb Westfalens vorkamen, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht geben diese Zeilen einem Kenner Veranlassung, nähere Mitteilungen über dieses Gerät zu machen.

Neben dem Kesselhaken begegnet uns nun, völlig dem gleichen Zwecke wie jener dienend, die +Kesselschwinge+, ein an der Wand neben dem Herde befestigter Drehbalken, über dessen Ende der Kessel gehängt wird, und dessen Höhe auch durch höheres oder niederes Einstellen des ihn stützenden Trägers ein wenig verändert werden kann. So groß wie beim Kesselhaken ist dieser Wechsel zwar lange nicht, indessen da die Entfernung des Kessels von der Herdflamme ein gewisses Maximum aus praktischen Gründen nie überschreiten wird, so mag auch die geringere Verstellbarkeit der Kesselschwinge in dieser Beziehung schon genügt haben. Meringer a. a. O. XXI, S. 122, Fig. 136 hat ein solches Gerät abgebildet[28].

Die Verbreitung von Kesselhaken und Kesselschwinge auch nur annähernd zu bestimmen und besonders die Grenzlinien ihrer Gebiete festzulegen, dürfte nach dem bis heute bekannt gewordenen Material kaum möglich sein. Vielfach scheinen sie neben einander aufzutreten, wie wir aus Meringers Forschungen für Tirol entnehmen, und wie Rochholtz a. a. O. II, S. 113, vom allemannischen Hause sagt: »Über der großen Steinplatte des Herdes hängt der Eisenkessel, entweder an der Kette des Kesselhakens (Häle) oder am Arme eines noch ursprünglicheren Drehbalkens.« Um 1320 haben wir den Kesselhaken in Pavia gefunden, 40 Jahre später setzt ihn das Statut von Turin von 1360 Cap. 160 als notwendiges und charakteristisches Stück der Herdausstattung voraus: »_Intelligatur extranea persona illa, quae non habitat in ipsa civitate cum foco et catena_«[29]. Wir haben ihn an der Mosel und in Westfalen gefunden, wo er »hâl« n. genannt wird, und wo er im 15. Jahrhundert uns als ein so unentbehrliches Herdgerät entgegentritt, daß auch die Feldküche ihn nicht entbehren konnte. Die betreffende Bestimmung vom Jahre 1462 lautet: »_vnde de junferen sollen in den herwagen doen, wanner men daer mede to velde thuit, enen pot, enen ketel, een taeflaken, een dwele vnde en hael_«[30]. Überall da, wo man den oben besprochenen westfälischen Pfannenhalter findet, kann man unseres Erachtens ohne Weiteres auch den Kesselhaken voraussetzen. Im Oldenburgischen hat ihn +Virchow+ an einem sehr komplizierten Rahmen hängend gefunden und in den »Verhandlungen der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte.« 1887. S. 573 beschrieben. Für das Grenzgebiet von Braunschweig und Hannover endlich hat R. +Andree+ unser Gerät nachgewiesen und in seiner »Braunschweiger Volkskunde« (Braunschweig 1896) S. 120, Fig. 17 abgebildet und beschrieben.

In Nürnberg scheint der Kesselhaken nicht benützt zu sein, wie wir denn auch von volkskundigen Männern gehört haben, daß er sich überhaupt nicht in Franken finde[31]. Weder Folz’s Meistergesang, noch Hans Sachs, noch die Haushalterin nennen ihn, in der Küche des Landauer-Klosters wird er nicht erwähnt, in keinem unserer Puppenhäuser findet sich sein Abbild und auch in der letzten Prangküche in der Bindergasse war er nach der Aussage des Antiquars Wohlbold nicht vorhanden. Dagegen behauptet der letztere, die Kesselschwinge aus Nürnberg zu kennen. Wir haben sie freilich nicht gesehen, und in den obenerwähnten litterarischen Quellen wird sie ebensowenig genannt wie der Kesselhaken. Die einzige Erwähnung eines entsprechenden Gerätes finden wir für Nürnberg in Folzens Spruchgedichte in den Worten: »_Ein kesselhengel vbers feur_«, und daraus ist für die Form leider garnichts zu ersehen, wir glauben aber nach dem oben gesagten diesen Kesselhengel für eine Kesselschwinge halten zu sollen[32].

Im allgemeinen scheint der Kesselhaken in Deutschland mehr im Gebrauch gewesen zu sein als die Kesselschwinge. Wir werden darüber erst klar sehen, wenn einmal eine möglichst vollständige Zusammenstellung der für beide Geräte ortsüblichen Namen und eine Übersicht über deren Verbreitung geschaffen ist. Einen Anfang dazu zu machen, hat Bancalari, a. a. O. XXX, (1900) Seite 4a versucht.

Aus den lateinischen Bezeichnungen, die das Mittelalter für unser Gerät gebrauchte, geht in den meisten Fällen nicht mit ganzer Sicherheit hervor, ob die Kesselschwinge oder der Kesselhaken gemeint sei, jedoch scheint die Bedeutung des letzteren sehr stark zu überwiegen. Einzelne jener Bezeichnungen hat der Leser schon gelegentlich kennen gelernt, wir stellen sie der Übersicht halber hier noch einmal zusammen: _cacabus_, _catena_, _climacter_, _cremaculus_, _crematra_, _pendula_, _uncus_[33]. Im ganzen sind es sieben verschiedene Ausdrücke, zu denen dann noch eine Reihe von Nebenformen sich gesellen. --

ÜBER DEN GROSSEN NÜRNBERGER GLÜCKSHAFEN VOM JAHRE 1579 UND EINIGE ANDERE VERANSTALTUNGEN SOLCHER ART.

VON TH. HAMPE.

Wann zuerst in Nürnberg Glückshäfen gehalten, d. h. in der Sprache des 15.-17. Jahrhunderts Lotterien veranstaltet worden sind, steht nicht völlig fest. Der bekannte Nürnberger Ratsschreiber und Annalist Johann Müllner, der um die Wende des 16. und 17. Jahrhunderts lebte, (und nach ihm u. a. Vulpius in seinen »Curiositäten« X, 143) erwähnt eines Glückshafens bereits zum Jahre 1477 im Anschluß an ein angeblich in diesem Jahre stattgehabtes Armbrustschießen nebst Wettrennen und Schachturnier mit folgenden Worten:

»Uberdiß hat man auch einen glückshafen angerichtet; in diesem sind 26 gaben gewesen, etliche silberne geschirr, das beste eine silbern verguldete scheuren und die letzte eine silbern verguldete scheuren um 12 f. Man hat umb einen zettul eingelegt 52 ₰ und die nahmen der einleger alle in einen hafen und in einen andern hafen die gaben samt so viel weisen zettuln als der nahmen gewesen, gelegt, und jedesmal 2 nemlich aus jeden hafen einen zugleich zurückgenommen, und so mit einem namen eine gab herauskommen, der hat sie gewonnen[34].«

Indessen findet die Nachricht von diesem Glückshafen des Jahres 1477 in den offiziellen Akten, insbesondere in den aus dieser Zeit bereits vollständig erhaltenen Nürnberger Ratsprotokollen keine Bestätigung. Ebensowenig trifft die Nachricht verschiedener Chroniken, denen z. B. Kriegk gefolgt ist[35], zu, wonach 1487 ein Glückshafen in Nürnberg angerichtet worden wäre. Schon die Herausgeber der Städtechroniken haben diesen Irrtum richtig gestellt und auf Grund der Jahresregister d. h. Stadtrechnungen und der Ratsmanuale nachgewiesen, daß Heinrich Deichsler in seiner Chronik recht hat, wenn er diesen Glückshafen in den Juli des Jahres 1489 setzt[36]. Der kurzen Beschreibung des Glückshafens fügt Deichsler noch den Satz hinzu: »und gedaht vor kein mensch kains hafen hie«, womit er wohl gleichfalls das Richtige trifft. Von diesem frühesten Nürnberger Glückshafen nun und dem damit verbundenen Büchsenschießen hat sich eine spezifizierte Rechnung erhalten, die gegenwärtig im Kreisarchiv Nürnberg verwahrt wird, und die ich, da es sich um eines der ältesten Dokumente dieser Art handelt und aus ihr manches über die sich in jener Frühzeit offenbar noch in bescheidenen Grenzen haltende Volksbelustigung zu entnehmen ist, in der Anmerkung[37] unverkürzt zum Abdruck bringe. Ist es mir doch bei der vorliegenden Arbeit wesentlich um die Mitteilung eben von Dokumenten zur Geschichte der Glückshäfen in Nürnberg, als deren bedeutendster derjenige des Jahres 1579 betrachtet werden darf, zu thun.

Aus den neunzig Jahren, die zwischen jenem ersten und diesem großen Nürnberger Glückshafen liegen, findet sich kaum eine ausführlichere Notiz über einen »zu Nürnberg ausgegangenen Hafen« -- um in der Sprache des 16. Jahrhunderts zu reden --, wenn freilich auch zu vermuten ist, daß kleinere Veranstaltungen dieser Art gelegentlich mit den häufig abgehaltenen Armbrust-, Büchsen- und sonstigen Schießen verbunden gewesen sein mögen. So verzeichnen die Chroniken zu dem großen Armbrustschießen des Jahres 1561 außer anderen nebenher gehenden Lustbarkeiten auch ein »Silber- und Zinnspielen«, womit wohl gleichfalls eine Art Glücksspiel um allerlei Silber- und Zinngeschirr gemeint ist, das aber ohne Zweifel rein privater Natur war[38]. Eine vom Rat der Stadt selbst unterstützte oder doch begünstigte größere Lotterie, wie sie etwa 1501 anläßlich eines Stahl- und Büchsenschießens zu Köln stattfand oder wie es der bekannte Rostocker Glückshafen des Eler Lange vom Jahre 1518 war, hat in Nürnberg, wie es scheint, vor 1579 nicht wieder stattgefunden. Von jenen Veranstaltungen zu Köln und Rostock wissen wir vor allem durch die erhaltenen gedruckten Anschlagzettel, von denen sich ein Exemplar des Kölner Einblattdrucks im Kupferstichkabinet des Germanischen Museums (H. B. 631), das einzige noch vorhandene Exemplar des Rostocker Blattes in der Universitätsbibliothek zu Rostock befindet. Dieses ist in Hirths Kulturgeschichtlichem Bilderbuch I, 16 in halber Originalgröße reproduziert und da es einen Holzschnitt bietet, auf dem unter anderm der Vorgang der Ziehung, wie er sich nach den uns erhaltenen Nachrichten in ganz ähnlicher Weise auch in Nürnberg abzuspielen pflegte, anschaulich dargestellt ist, so haben wir diesen Teil des Holzschnittes unter nochmaliger Reduzierung des Maßstabes nach Hirth in unserer Figur 2 wiedergegeben. Figur 1, an der Spitze dieses Aufsatzes, ist dem Kölner Blatte entnommen. Sie zeigt einen Knaben, der, zwischen den beiden großen, mit dem Kölner Wappen geschmückten »Häfen« sitzend, gleichzeitig je einen der mit den Namen versehenen Zettel und eines der Loose daraus hervorholt.

Auch von dem großen Nürnberger Glückshafen des Jahres 1579 haben sich solche Anschlagzettel oder Postenbriefe, wie das 16. Jahrhundert dergleichen Plakate wohl zu benennen pflegte, erhalten. Ein unausgefüllt gebliebenes und also nicht abgesandtes Exemplar davon besitzt das Kupferstichkabinet des Germanischen Museums (H. B. 13572), ein anderes, das die »Schützenmeister vnd gemeinen Schießgesellen« zu Nürnberg, von denen das ganze Ausschreiben ausging, »den gestrengen, edeln, ernuesten, frommen, fürsichtigen, ersamen, weysen vnd achtbaren Schützenmeistern vnd gemeinen Gesellschaft des Armbrust und Stahelenpogenschiessens zu Beern« (Bern) übersandten, befindet sich jetzt in der Nürnberger Stadtbibliothek, wohin es mit der Will’sehen Büchersammlung kam[39].

Die Nürnberger »fügen« darin den Bernern »dienst vnd freundtlich zuuernemen, Als die Fürsichtigen, Ersamen vnd Weisen Herren Burgermeister vnd Rathe der Fürstlichen Stat München, im verschienen 1577. Jar, nach endung des daselbst gehaltenen schiessens, etlichen vnserer Gesellschafft verwandten Stahelschützen, so dem selben schiessen beygewohnt, den Krantz verehren vnd auffsetzen lassen, welchen sie der gepür nach, gutwillig vnd freundlich angenommen, vnd denselben zu jrer anheimskunfft, den Ernuesten, Fürsichtigen, Erbern vnd Weisen Herrn Burgermaistern vnd Rathe diser Stat Nürmberg, vnsern günstigen gepietenden lieben Herrn vnd Oberkeit, neben vntertheniger gepürender Relation vberantwort. Wiewol sich nun jre Erberkeiten erinnert, vnd sonst one das vor augen ist, welcher gestalt es der beschwerlichen leufft halben, in der Christenheit geschaffen, derwegen aller hand bedencken einfallen möchten, zu disem mahl bey den jren dergleichen kurtzweilen anrichten zu lassen. Dieweyl es aber an dem, das die Schiessen, nit allein vmb sonderer kurtzweil, sondern aller hand billich zulässigen vbungen wegen, vnd zuuorderst darumben angesehen werden, damit freundliche vertrewliche Correspondentien, guter will, vnd nachbarschafft zwischen allerley Stenden vnd Benachbarten gepflantzt vnd erhalten, damit auch der obangezogen verehrte vnd presentierte Krantz nit verligen bleiben, sondern also grunend, zu fortsetzung diser vertrewlichen Gesellschafft, bey andern ehrliebenden Communen gleicher gestalt auch vnter gebracht werden möge, So hat demnach oberngeachter ein Erber Rathe vnsere Herrn vnd Oberkeit, so wol für sich selbst, als auff vnterthenigs erinnern vnd ersuchen gemeiner Gesellschafft des Stahelschiessens allhie, günstiglich zugelassen vnd bewilligt, auff nechstkünfftigen Sanct Jacobstag, den 25. des Monats Julij, ein frey, freundlich, gemein Gesellenschiessen mit dem Armbrust oder Stäheln pogen zu halten, zu welchem ein Erber Rathe, vnsere Herrn obgemelt, ein Hundert Reinischer Goldgulden, frey beuor geben wöllen, welche hundert gulden in Gold, auch das erste vnd beste gewinnet sein vnd bleiben.«

Es folgen nun die weiteren Bestimmungen über die übrigen Gewinne, das Leggeld, die Schießordnung u. s. f, und sodann im zweiten Teil des Sendschreibens die Mitteilung über den Glückshafen, der mit dem Schießen verbunden sein soll. Diese lautet:

»NAch dem vns auch obgedachter ein Erber Rathe vnsere Herrn, vergönt vnd erlaubt, bey vnd neben disem Schiessen, so wol von gemeiner Gesellschafft der Stahelnschützen, als anderer beywohnenden hieigen vnd frembden personen wegen, einen Glückshafen zu machen vnd auffzurichten, Also soll dasselbig, vermittelst sonderbarer darzu verordenter Erberer vertrauter personen vnd Amptleuth, so darüber gelobt vnd geschworen sein sollen, damit es inn allem auffrichtig und erberlich zugehe, vnd einem jeden, weß Stands er sey, gleichs vnd billichs widerfaren möge, angestellet, vnnd dermassen angerichtet vnd versehen werden, auff das derselbig Hafen, auf S. Bartolmestag, den 24. Augusti, nechst nach dem gehaltenen Schiessen, auffgethan, die zetel öffentlich vnd ordenlich verlesen, vnd einem jedwedern oder seinem beuelchhaber, was jme das glück gönnen vnd bescheren wirdet, getrewlich vnd auffrichtig zugestelt vnd vberantwort werde, on alles geferde. Wer nun lieb vnd lust hat in solchen Glückhafen zu legen, dem soll es frey zugelassen sein, vnd damit nachuolgender gestalt gehalten werden. Nemlich soll man auff einen jeden namen vnd zettel sechs kreutzer einlegen, vnd welcher ein gulden, das ist 60 kreutzer einlegt, der soll jedesmals einen namen zum besten vnd also eilff zettel vnd namen haben, die auch mit fleiß auffgezeichent vnd eingeschriben werden, Es soll auch ein jeder, der für sich oder andere einlegen wirdet, seinen namen darzu schreiben lassen, damit man wissen für welchen, oder wer für jne eingelegt habe, vnd dem oder denselben, beuorab frembden personen, so ein Gab gewinnen würden, dieselbig zuordnen möge. Vnd solle in disem Hafen, ein silbern verguldt Trinckgeschirr oder Kleinot, auch hundert gulden inn Reinischem gold werth, die erste vnd beste Gab sein, die andern Gaben vnd Kleinoth aber, sollen nachuolgenden Tax haben, nemlich 90. 80. 70. 60. 50. 45. 35. 30. 28. 27. 26. 25. 24. 23. 22. 21. 20. 19. 18. 17. 16. 15. 14. 13. 12. 11. 11. 10. 10. 10. 9. 9. 9. 8. 8. 8. 8. 7. 7. 7. 7. 6. 6. 6. 6. 5. 5. 5. 5. 4. 4. 4. 4. 4. 3. 3. 3. 3. 3. 3. 2. 2. 2. 2. 2. 2. gulden im Müntz. Darneben soll der erste namen oder zettel, so auß dem Hafen kombt, vnd sonst kein Gab gewint, zwen gulden, vnd der ander ein gulden, Jtem der nechst namen vor dem Besten zwen gulden, deßgleichen der nechst namen nach dem Besten, auch zwen gulden, Und wann die Gewinneter alle herauß sind, so soll der nechst namen nach der letzten gab einen gulden haben. Welcher auch die mehresten namen vnd zettel in disem Glückhafen haben vnd einlegen wirdet, der soll, vber das jme das glück geben möchte, ein Silbergeschirr oder Kleinot für 15 gulden, alles zu 60 kreutzer gerechnet, darzu haben.«

Mit der Bitte, sich an den geplanten Lustbarkeiten recht zahlreich zu beteiligen und auch die »guten ehrlichen Gesellen« der umliegenden Ortschaften, denen man nicht besonders Mitteilung machen könne, von dem Vorhaben in Kenntnis zu setzen und zur Beteiligung aufzufordern, schließt die Einladung. »Geben vnter der Ehrnuesten vnd Weisen Herrn Bartelme Bömers vnd Clementen Volckhamers, beider des kleinern Raths allhie zu Nürmberg Jnnsigeln, die sie auff vnser fleissige bitt fürgetruckt haben, Welches wir, die jetzt benanten Sigler, also geschehen sein, bekennen, Montag den 30. Monatstag Martij, Nach Christi vnsers lieben Herren geburt, im 1579. Jare.«

Den beiden Siegeln sind noch die üblichen den Text ergänzenden Angaben über die zur Verwendung kommende Schießscheibe und die Entfernung derselben von dem Standort (»Ansitz«) der Schützen in graphischer Darstellung, sowie über das für die Bolzen vorgeschriebene Kaliber hinzugefügt.

Dieses ganze, soeben besprochene Dokument nun findet eine willkommene Ergänzung durch chronikalische Nachrichten, die uns über Anrichtung und Verlauf des Schießens sowohl wie auch des Glückshafens vom Jahre 1579 überliefert sind. So berichtet darüber in ausführlicher Weise auch die Chronik-Handschrift Nr. 18025 der Bibliothek des Germanischen Museums, die ich schon früher gelegentlich als auf gleichzeitigen Notizen beruhend und relativ zuverlässig charakterisiert habe[40], und eben die Veröffentlichung dieses Berichtes, der in vielfacher Beziehung unser Interesse zu erregen geeignet ist, ist der eigentliche Zweck der vorliegenden Arbeit[41]. Ich stelle dabei wiederum die kürzere Beschreibung des Kränzleinschießens, die uns das Lokal auch für die Veranstaltung des Glückshafens kennen lehrt, für die Abhaltung solcher Volksfeste im 16. Jahrhundert manchen kulturgeschichtlich interessanten Zug bietet und auch für die Kenntnis alter reichsstädtischer Festdekoration nicht ganz wertlos ist, der längeren Beschreibung des Glückshafens selbst, die teilweise ohne Zweifel auf offiziellen Aufzeichnungen beruht, voran. Da in dem Glückshafen ausschließlich Erzeugnisse der Goldschmiedekunst, darunter vermutlich viele Meisterstücke, für die man sonst keinen Absatz hatte, zur Verlosung kamen, so ist insbesondere das Verzeichnis der »Gewinneter« für diesen Zweig des Kunsthandwerks von Interesse. Freilich läßt sich bei dem heutigen Stande der Realienforschung, die in der deutschen Altertumskunde hinter ihrer Schwester, der Sprachforschung, weit zurückgeblieben ist, nicht in jedem Falle mit Sicherheit sagen, was man sich unter den aufgezählten Gegenständen zu denken hat. Aber gerade zur Klärung solcher Fragen ist die Bekanntgabe derartiger Verzeichnisse, wie nicht minder die Veröffentlichung älterer Inventare gewiß von Nutzen. Ebenso dürfte hin und wieder auch die Sprachforschung und -- hinsichtlich der den Namen der Teilnehmer von diesen mehrfach hinzugefügten volkstümlichen Sprüche -- selbst die Litteraturgeschichte bei der Publikation ihre Rechnung finden.

Zu bemerken ist nur noch, daß, wie ein Vergleich der Angaben des gedruckten Ausschreibens mit den im folgenden wiedergegebenen chronikalischen Aufzeichnungen lehrt, namentlich hinsichtlich des Glückshafens der ursprüngliche Plan bei der Ausführung schließlich nicht geringe Änderungen erfahren hat. So waren die drei besten Gaben nicht wie in dem Ausschreiben zu lesen steht, 100, 90 und 80 Gulden wert, sondern sind in dem in unserer Chronik handschriftlich erhaltenen Verzeichnis mit 190 fl. 3 ß, 130 fl. und 100 fl. angesetzt; auch waren der Gewinne nicht, wie man doch nach dem Ausschreiben schließen mußte, im ganzen nur 67, sondern 400, und ward der Termin für die Ziehung von dem 24. August auf den 6. September und die folgenden Tage oder richtiger Wochen, denn die Ziehung dauerte bis zum 26. September, verschoben.

Die Aufzeichnung über das Schießen, das bereits Ende Juli stattfand, findet sich in unserer Chronik auf Bl. 33-35 und lautet, wie folgt:

»+Kräntzleinschiessen, auff der Hallerwissen gehalten.+

Anno 1579 war ein krentzleinschiessen auf der Hallerwissen mit dem armbrust oder stahel, darzu waren von einem Erbarn Rath zu creuzherren [lies: crenzherren] verordnett: herr Clement Volckhammer vnnd herr Bartholomeus Pömmer. Zu solchem schiessen vnnd kurzweil wurden berueffen vnnd geladen vil frembder schützen von vilen ausslenndischen stätten nahennt vnnd fernne, vnnd zu solchem schiessen gab ein Erbar Rath beuor ainhundert golttgulden vnnd fienge an vnnd wurdt ausgeschrieben, auch an den stöcken angeschlagen, den 25. July anzufahrn.