Ansiedlungen in den Urwäldern von Canada. Ein Wegweiser für Auswandrer nach Amerika von einer Emigrantin.

Part 26

Chapter 262,913 wordsPublic domain

»Emigranten, welche in den beiden Canadas fruchtbaren Boden in wildem Zustand käuflich von der Krone zu erlangen wünschen, dürfen auf jede nur mögliche Erleichterung und jeden Vorschub von Seiten der öffentlichen Autoritäten zählen. Beträchtliche Boden-Strecken werden in Ober-Canada monatlich vermessen und zum Verkauf ausgeboten, desgleichen häufig auch aller zehn oder vierzehn Tage, von den für die Kron-Ländereien installirten Commissionairs, und zwar zu festgesetzten Preisen, die, je nach Lage und andern Umständen, sich bald auf zehn, bald auf funfzehn Schillinge per Acker belaufen, ausgenommen in den Gemeinde-Bezirken Sunnidale und Nottawasaga, wo der für Kron-Ländereien festgestellte Preis blos fünf Schillinge beträgt. In Unter-Canada bietet der Commissair für Kron-Ländereien zu Quebec zu bestimmten Perioden, in verschiednen Gemeinde-Bezirken, den Acker zu 2 Schil. 6 D. bis 12 Schil. 6 D. (Halifax-Courant), unter der Bedingung terminlicher Zahlungen, zum Verkauf aus. Auch von der Ober-Canada-Compagnie kann man unter sehr annehmlichen Bedingungen wilden Boden kaufen; und solche, welche sich nach dem Besitz einträglicher Pachte sehnen, können dergleichen ohne große Schwierigkeiten von Privat-Grundeigenthümern erlangen. Man gehe in keinem Fall ohne _persönliche Untersuchung_ einen Kauf oder Pacht ein und sehe dabei ins besondre auf nachstehende Eigenschaften: --

1) _Eine gesunde Lage._

2) _Guten Boden._

3) _Reines Quell- oder fließendes Wasser._

4) _Eine gute moralische und religiöse Nachbarschaft, und die Nähe von Schulen zur Erziehung der Kinder._

5) _Auf die möglichste Nähe von guten Fahrstraßen und Wasser-Transport, so wie von Säge und Grützmühlen._

6) _Einen guten Titel._

Für die Geistlichkeit vorbehaltne, in jedem Jahr seit Eröffnung der Verkäufe unter den Gesetzen 7 und 8 ^Geo. IV. c.^ 62 verkaufte Ländereien, nach Ackern.

Unter-Canada.

+-----+----------+--------------+---------------+------------------+ |Jahr.|Anzahl der|Durchschnitts-|Betrag des im | Gesammtbetrag | | |verkauften|Preis für den |ersten Jahre | der Kaufsumme. | | | Acker. | Acker. |eingegangenen | | | | | | Kaufgeldes. | | +-----+----------+--------------+---------------+------------------+ | | | Shl. D. |Pfd. St. S. D.|Pfd. St. S. D. | |1829 | 1,100 | 4 6 | 10 0 0 | 230 0 0 | |1830 | 9,956 | 4 9-2/3 | 543 17 0 | 1,610 3 0 | |1831 | 11,332 | 7 2-1/2 | 541 7 6 | 2,665 9 3[62]| |1832 | 6,878 | 5 8 | 533 2 2 | 1,278 11 8 | |1833 | 37,278 | 8 2-1/4 | 3,454 11 6 |12,791 17 5 | | +----------+ | +------------------+ |Summa| 66,539 | | |18,576 1 4 | +-----+----------+--------------+---------------+------------------+

Drei Jahr sind die Frist, binnen welcher die ganze Kaufsumme bezahlt werden muß.

Ober-Canada.

+-----+----------+--------------+----------------+----------------+ |Jahr.|Anzahl der|Durchschnitts-| Betrag des im | Gesammtbetrag | | |verkauften|Preis für den | ersten Jahre | des Kaufgeldes.| | | Acker. | Acker. | eingegangenen | | | | | | Kaufgeldes. | | +-----+----------+--------------+----------------+----------------+ | | | Shl. D. |Pfd. St. S. D.|Pfd. St. S. D.| |1829 | 18,014 | 14 8-1/4 | 2,464 14 0| 13,229 0 0| |1830 | 34,705 | 13 6 | 6,153 5 9| 23,452 4 0| |1831 | 25,563 | 12 1-3/4 | 8,010 2 11| 17,362 12 1| |1832 | 48,484 | 13 3-2/4 | 10,239 9 7| 32,287 19 8| |1833 | 62,282 | 14 4-1/2 | 14,080 16 8| 44,747 9 9| | +----------+ | +----------------+ |Summa| 192,049 | | | 131,079 14 10| +-----+----------+--------------+----------------+----------------+

Das ganze Kaufgeld muß nach Ablauf von neun Jahren bezahlt sein. Außer der Kaufsumme sind bei jedem Termin auch die Interessen bezahlt worden; wie sich aus nachstehender Uebersicht ergiebt.

Eingelaufne Interessen im Jahr 1829 Pfd. St. 1 7 3 Courant. -- -- -- -- 1830 -- -- 62 16 1 -- -- -- -- -- 1831 -- -- 259 14 9 -- -- -- -- -- 1832 -- -- 473 17 2 -- -- -- -- -- 1833 -- -- 854 4 3 --

II. Nachrichten für Emigranten.

Im Jahr 1832 erließ der für Auswanderung von Sr. Majestät ernannte öffentliche Ausschuß eine kleine Schrift[63], die in gedrängter Kürze einige nützliche Belehrung enthält. Der Ausschuß besteht nicht mehr. An seine Stelle ist von der Regierung _J. Denham Pinnock_, Esq. als seiner Majestät Agent zur Beförderung der Auswanderung von England nach den brittischen Colonien ernannt. An diesen Herrn hat man sich in Auswanderungs-Angelegenheiten beim Colonial-Bureau brieflich, unter der Adresse: An den Colonial-Staatssecretair, zu wenden. Ein Hauptgegenstand seines Postens ist, den Behörden der Kirchsprengel und Landeigenthümern, welche das Auswandern von Arbeitern, Häuslern und dergl. aus ihren respectiven Distrikten zu befördern wünschen, die genügende Auskunft zu ertheilen und die möglichsten Erleichterungen zu verschaffen, und zwar besonders mit Rücksichtsnahme auf die Emigrations-Clausel der Armen-Gesetz-Amendements-Acte. Nachverzeichnete Agenten sind in den namhaft gemachten Häfen von der Regierung ebenfalls mit Förderung der Auswandrer-Angelegenheiten beauftragt.

Liverpool -- -- Lieut. _Low_, ^R. N.^ Bristol -- -- Lieut. _Henry_, ^R. N.^ Leith -- -- -- Lieut. _Forrest_, ^R. N.^ Greenock -- -- Lieut. _Hemmans_, ^R. N.^ Dublin -- -- Lieut. _Hodder_, ^R. N.^ Cork -- -- -- Lieut. _Friend_, ^R. N.^ Limerick -- -- Lieut. _Lynch_, ^R. N.^ Belfast -- -- Lieut. _Millar_, ^R. N.^ Sligo -- -- -- Lieut. _Shuttleworth_, ^R. N.^

Zu Quebec, ist Herr A. C. _Buchanan_, Esq., Hauptagent der Regierung in Auswanderungs-Angelegenheiten, stets bereit, jedem Emigranten, der um seinen Rath nachsucht, die genügende Auskunft zu ertheilen.

Nachstehendes ist ein Auszug aus der im Jahr 1832 veröffentlichten kleinen Schrift: --

»Ueberfahrten nach Quebec oder Neu-Braunschweig können entweder mit oder ohne Mundvorräthe ausbedungen werden, in letzterem Fall erhält der Passagier nichts außer Wasser, Brennmaterial und Bettstelle, aber kein Gebett. Kinder unter 14 Jahren zahlen nur die Hälfte, und unter 7 Jahren nur das Drittel der vollen Summe; Kinder unter 12 Monaten werden unentgeldlich mitgenommen. Unter diesen Bedingungen beträgt das Passagiergeld von London, oder von Plätzen an der Ostküste Britanniens, mit Mundvorräthen, gewöhnlich 6 Pfund Sterl., und ohne Mundvorräthe, 3 Pfd. Sterl. Von Liverpool, Greenock und den Haupthäfen Irlands ist der Preis, in Folge seltner eintretender Verzögerungen etwas niedriger; in diesem Jahre (1832) wird er wahrscheinlich 2 Pfd. Sterl. bis 2 Pfd. Sterl. 10 Shl. (ohne Mundvorräthe), und mit diesen 4 Pfd. Sterl. bis 5 Pfd. Sterl. betragen. Möglicher Weise dürften im März und April von Dublin aus Ueberfahrten zu 1 Pfd. Sterl. 15 Shl. oder gar zu 1 Pfd. Sterl. 10 Shl. zu erlangen sein; aber mit dem Vorrücken der Jahreszeit werden die Preise stets höher. In Schiffen, die von Schottland oder Irland aussegeln ist es meist üblich gewesen, daß die Passagiere selbst für ihre Mundvorräthe sorgten; allein in London ist diese Verfahrungsweise nicht so allgemein; und einige Schiffseigenthümer, wohlbekannt mit den gefährlichen Mißgriffen, welche in dieser Angelegenheit aus Unkenntniß gethan werden können, stemmen sich sehr gegen die Aufnahme von Fremden, welche ihre Mundvorräthe nicht vom Schiffe beziehen wollen. Diejenigen, welche durchaus selbst dafür sorgen wollen, sollten darauf bedacht sein, nicht zu wenig mitzunehmen; funfzig Tage sind die kürzeste Periode, auf welche man sich mit Mundvorräthen versehen muß, und von London aus dauert dieselbe bisweilen fünfundsiebzig Tage. Die besten Monate, England zu verlassen, sind jedenfalls März und April; spätere Auswandrer finden selten Beschäftigung und haben in der Colonie vor Eintritt des Winters weniger Zeit vor sich.«

Aus einem gedruckten, von Mr. _Buchanan_ zu Quebec abgefaßten Aufsatz entlehnen wir folgende Bemerkungen, (der Aufsatz datirt sich vom Juli 1835).

»Nichts ist für den Emigranten bei seiner Ankunft in Quebec wichtiger, als genaue Erkundigung über die Hauptpunkte seines fernern Thun's. Manche haben Mangels an Behutsamkeit halber, und weil sie den Ansichten und Meinungen selbstsüchtige Nebenabsichten im Schilde führender Personen, die häufig unaufgefordert ihren Rath ertheilen, und die man gewöhnlich an den von Fremden besuchten Kaien und Landungsplätzen findet, Gehör schenkten, schwer büßen müssen. Um sich gegen dergleichen Fehlschritte zu sichern, sollte jeder Emigrant, gleich nach seiner Ankunft zu Quebec, sich an das Bureau des Haupt-Agenten für Auswandrer, in Sault-au-Matelot-Street (Unterstadt) wenden, wo er jede für seine ferneren Unternehmungen, es mag sich nun um Ansiedlung oder Anstellung in Ober- oder Unter-Canada handeln, erforderliche Nachweisung _gratis_ erhält. Auf dem Wege von Quebec nach dem Ort seiner Bestimmung werden dem Auswandrer manche Entwürfe und Pläne zur Erwägung vorgelegt, allein er mag sich ja davon abwenden, wofern sich nicht die Reinheit der Absicht und die Richtigkeit der Angaben nachweisen läßt: in jedem Fall nehme man, wenn man Rath und Belehrung bedarf, seine Zuflucht zu den Regierungs-Agenten, welche die genaueste Auskunft _gratis_ ertheilen.

»Emigranten thun wohl, nach ihrer Ankunft achtundvierzig Stunden an Bord des Schiffs zu bleiben, auch können sie während dieser Zeit keiner ihrer gewöhnlichen Bequemlichkeiten, als da sind Schlafstellen, Koch-Apparate u. s. w. beraubt werden, und der Schiffsmeister ist gebunden, die Auswandrer und ihr Gepäck _kostenfrei_ an den gewöhnlichen Landungsplätzen und zu entsprechenden Stunden auszuschiffen. _Vorzüglich mögen sie sich hüten, Wasser aus dem Lawrence Fluß zu trinken, denn sein Genuß erzeugt bei Fremden leicht Leibschneiden und andre Unterleibsbeschwerden._

»Will man sein englisches Geld umwechseln, so gehe man zu einem achtbaren Kaufmann oder Krämer, oder an die Banken: der Dollar Courant (Halifax Courant), in den beiden Canadas, ist gleich fünf Shilingen (engl. Geld); gegenwärtig gilt der Gold-Souverain zu Quebec und Montreal ungefähr 1 Pfd. Sterl. 4 S. 1 D. Courant. In New-York ist der Dollar gleich 8 Shl., daher sich manche täuschen, wenn sie von den Arbeitslöhnen u. s. w. hören. -- 5 Shl. in Canada sind gleich 8 Shl. in New-York; demgemäß sind 8 Shl. New-Yorker Courant gleich 5 Shl. Halifax Courant.

»Emigranten, die sich in Unter-Canada anzusiedeln oder Anstellung zu erhalten wünschen, können auf manche wünschenswerthe Lage zählen. Wilder Boden kann durch Kauf von dem mit dem Verkauf der Kronländer bevollmächtigten Commissair in verschiednen Gemeinde-Bezirken der Provinz erlangt werden, und die Brittisch-amerikanische Land-Compagnie trifft die ausgedehntesten Vorbereitungen, um in den östlichen Gemeinde-Bezirken Ländereien an Emigranten zu verkaufen.

»Ländliche Arbeiter sind in allen Distrikten von Ober-Canada sehr gesucht und können bei gehörigem Fleiß sehr hohe Löhne erhalten; Handwerker fast jeder Art, und gute Dienstboten, sowohl männliche als _weibliche_, finden ebenfalls sogleich Anstellung.

»Emigranten, welche entweder auf der Ottawa oder St. Lawrence Straße nach Ober-Canada reisen, thun wohl, sich zu Montreal mit Mundvorräthen, als da sind Brod, Thee und Butter zu versorgen, indem sie diese Artikel, daselbst billiger und _besser_ kaufen können als unterwegs, bis sie Kingston erreichen. Desgleichen mögen sie sich so sehr als möglich vor dem Genuß _spirituöser Flüssigkeiten und dem Trinken kalten Fluß-Wassers_ oder dem Lagern auf den Fluß-Ufern, der feuchten Nachtluft ausgesetzt, hüten; es ist gut, wenn sie sogleich vom Dampfbote zu Montreal ihren Weg nach dem _Eingang des Cannals_ oder Lachine nehmen, von wo aus täglich die Dampf- und Durham-Böte nach Prescott und Bytown abgehen. Die ganzen Unkosten für den Transport eines erwachsenen Emigranten von Quebec nach Toronto, und dem Ursprung des Sees Ontario auf Dampf- und Durham-Böten betragen nicht über 1 Pfd. Sterl. 1 Shl. -- Kingston, Belleville, die Bai von Quinte hinauf, Cobourgh und Port Hope, im Newcastle Distrikt, Hamilton und Niagara am Ursprunge des Sees Ontario, sind bequeme Rastplätze für Familien, welche sich in Ober-Canada ankaufen wollen.

Unter den zur Förderung der Auswandrer zu Montreal gebildeten Gesellschaften herrscht große Eifersucht; daher der Emigrant wohl thut, etwas vorsichtig zu verfahren, ehe er hinsichtlich seines Transports nach Prescott oder Kingston abschließt, vorzüglich muß er diejenigen Personen vermeiden, die sich um die Dampfböte bei deren Ankunft zu Montreal drängen und ihre Dienste zur weiteren Beförderung der Passagiere u. s. w. anbieten. Eben so ist zu Prescott oder Kingston bei Auswahl eines regelmäßigen Transports, den See Ontario hinauf, einige Vorsicht nöthig. Vorzüglich rathe ich den Emigranten, welche sich in Ober-Canada niederlassen wollen, sich in Montreal nicht aufzuhalten und Geld für Logis wegzugeben, sondern gleich nach Ankunft des Dampfbootes nach Bytown oder Prescott aufzubrechen.

Tagelöhner oder Handwerker, die hinsichtlich ihres Lebensunterhaltes von sofortiger Anstellung abhängen, dürfen nicht säumen, gleich nach ihrer Ankunft ihren Weg in das Innere zu nehmen. Der Haupt-Agent pflegt diejenigen, welche über _vier Tage_ nach ihrem Eintreffen an den Landungs-Plätzen umherzaudern, als jedes Anspruchs auf den Schutz der königlichen Agenten zu seiner Beförderung oder Anstellung ledig zu erachten, es müßte denn Krankheit oder eine andre genügende Ursache dieses Zögern nöthig machen.

Vergleichende Tabelle, die Anzahl von Auswandrern betreffend, welche seit 1829 bis 1834 (einschließlich) zu Quebec angelangt sind.

+-----------------+--------+--------+--------+--------+--------+--------+ | | 1829. | 1830. | 1831. | 1832. | 1833. | 1834. | | +--------+--------+--------+--------+--------+--------+ | England und } | | | | | | | | Wales } | 3,565 | 6,799 | 10,343 | 17,481 | 5,198 | 6,799 | | Irland | 9,614 | 18,300 | 34,133 | 28,204 | 12,013 | 19,206 | | Schottland | 2,643 | 2,450 | 5,354 | 5,500 | 4,196 | 4,590 | | Hamburg und } | | | | | | | | Gibraltar } | -- | -- | -- | 15 | -- | -- | | Neuschottland,} | | | | | | | | Neufundland, } | | | | | | | | West-Indien } | | | | | | | | u. s. w. } | 123 | 451 | 424 | 546 | 345 | 339 | | | ------ | ------ | ------ | ------ | ------ | ------ | | Summa. | 15,945 | 28,000 | 50,254 | 51,746 | 21,752 | 30,935 | +-----------------+--------+--------+--------+--------+--------+--------+

Die Gesammtzahl der zu Quebec seit 1829 bis 1834 angelangten Emigranten beläuft sich auf 198,632 Köpfe. Man wird bemerken, das die Anzahl in den Jahren 1831 und 1832 ihre Höhe erreicht hat, und dann (1833) wieder sehr tief gefallen ist.

Vertheilung der 30,935, im Jahr 1834 zu Quebec angelangten Emigranten: --

Unter-Canada.

Stadt und Distrikt Quebec 1,500 Distrikt Three Rivers (drei Flüsse) 350 Distrikt St. Francis und östliche Gemeinde-Bezirke 640 Stadt und Distrikt Montreal 1,200 Ottawa Distrikt 400 ------ 4,090

Ober-Canada.

Ottawa, Bathurst, Midland und östliche Distrikte } bis Kingston, einschließlich } 1,000

Distrikt Newcastle, und Stadtbezirke in der Nachbarschaft } der Bai von Quinte } 2,650

Toronto und der Home Distrikt, welcher die Niederlassungen } um den See Simco in sich schließt. } 8,000

Hamilton, Guelph und Huronen-Gebiet nebst den } angrenzenden Ländereien } 2,600

Niagara Grenze und Distrikt, welche die Linie } des Welland Canals und nur den Anfang des } Sees Ontario bis Hamilton in sich begreift. } 3,300

Niederlassungen, welche an den Erie-See grenzen } und den London Distrikt, die Adelaide-Ansiedlung } und das Land bis zum See St. Clair in sich } begreifen } 4,600 ------ Summa (für Ober-Canada) 22,210

An der Cholera in Ober- und Unter-Canada gestorben 800

Nach dem Vereinigten Königreich zurückgekehrt 350

Nach den Vereinigten Staaten gegangen 3,485 ------ 4,635

Von 30,935 Emigranten, welche im Jahr 1834 zu Quebec anlangten, waren:

Freiwillige Emigranten 29,041 Von ihren Kirchsprengeln unterstützt 1,892 Männer 13,565 Weiber 9,685 Kinder unter vierzehn Jahren 7,681

Emigranten, welche es vorziehen, über New-York nach Canada zu gehen, können sich bei dem brittischen Consul zu New-York (_James Buchanan_, Esq.) Rath in ihren Angelegenheiten erholen. Vormals konnte dieser für Emigranten, welche fest entschlossen waren, sich in Canada niederzulassen, Erlaubniß auswirken, ihre Baggage und Effecten zollfrei zu landen; aber in einem Briefe vom 16 März 1835 sagt er: --

»Zufolge einer Abänderung in dem wirklich lieberalen, bisher in diesem Hafen üblichen Verfahren, wonach es den hierselbst landenden Emigranten erlaubt war, ihr Gepäck, bestehend in Haus und Ackergeräth, ohne Umpacken oder Abgabe durch New-York nach seiner Majestät Provinzen zu transportiren, vorausgesetzt daß dieses Gepäck nichts außer den namhaft gemachten Artikeln enthielt, betrachte ich es für meine Pflicht, bekannt zu machen, daß gegenwärtig alle in diesem Hafen anlangenden Artikel von Emigranten, auf ihrem Durchwege nach Canada, der nämlichen Inspection unterworfen werden, als wenn dieselben in den Vereinigten Staaten zurückbleiben, und die nämlichen Zölle, wie diese, zu entrichten haben. Ich will bei dieser Gelegenheit noch bemerken, daß alle Artikel, deren ein neuer Ansiedler bedarf, in Canada zu billigern Preisen zu haben sind, als sie vom Vaterlande hierher transportirt werden können, wozu noch kommt, daß sie der neuen Heimath angemessen sind.«

Der Unterschied zwischen den beiden Routen, wovon die eine über Quebec, die andre über New-York nach Ober-Canada führt, besteht hauptsächlich darin, daß der Hafen von New-York das ganze Jahr hindurch offen ist, während die Fahrt auf dem St. Lawrence nach Quebec und Montreal langweilig, und der Fluß blos acht Monate im Jahre offen ist. Indeß ist letztre die billigere Route. Wer es aber nur einigermaßen daran wenden kann, zieht den Weg über New-York vor, weil er nicht nur der bequemste sondern auch der fördersamste nach Ober-Canada ist.

Die Reise-Route führt nach einer gedruckten, von dem brittischen Consul zu New-York herausgegebnen Bestimmung und Albanien von New-York durch den Erie-Canal nach allen Theilen von Ober-Canada, westlich von Kingston über Oswego und Buffalo: --

Von New-York nach Albanien 160 } (engl.) Meilen Von Albanien nach Utica 110 } mittels Canalfahrt, Von Utica nach Syrakus 55 } auf Von Syrakus nach Rochester 99 } Dampfbooten Von Rochester nach Buffalo 93 } oder Postwagen.

Gesammt-Unkosten von Albanien nach Buffalo, auf dem Canal, mit Ausschluß von Lebensmitteln, für einen erwachsnen Passagier (die Fahrt dauert gewöhnlich sieben oder acht Tage) 3 Dollars, 63 Cents mittels Packet-Böten; mit Einschluß von Lebensmitteln, bei einer Fahrt von sechs Tagen 12-1/4 Dollars.

»Ditto mittels der Postkutsche, binnen 3-1/2 und vier Tagen -- 13 bis 15 Dollars.

»Ditto von Albanien nach Oswego auf Canälen, bei einer Fahrt von 5 Tagen -- 2-1/2 Dollars.

»Ditto mittels der Postkutsche, (zweitägige Fahrt) -- 6-1/2 bis 7 Dollars.

»Eine mäßige Menge Gepäck wird unentgeldlich mitgenommen.

Reise-Route von New-York nach Montreal, Quebec und allen Theilen von Unter-Canada: --

»Von New-York nach Albanien, 160 (engl.) Meilen mittels Dampfboot, 1 bis 3 Dollars, mit Ausschluß Von Lebensmitteln.

»Von Albanien nach Whitehall, auf Canälen, 73 engl. Meilen, 1 Dollar; auf dem Postwagen 3 Dollars.

»Von Whitehall nach St. John's, mittels Dampfboot, der Lebensunterhalt eingerechnet, in der Cajüte 5 Dollars; Deck-Passage, ohne Lebensunterhalt 2 Dollars.

»Von St. John's nach Laprairie, 16 engl. Meilen, mittels Postwagen, 5 bis 7 Schl. 6 D.

»Von Laprairie nach Montreal, auf dem Fähr-Dampfboote, (8 engl. Meilen) 6 D.

»Von Montreal nach Quebec mittels Dampfboot, 180 (engl.) Meilen, in der Cajüte (mit Kost) 1 Pfd. St. 5 Schl. Deck-Passage, ohne Kost 7 Schl. 6 D.

»Diejenigen, welche nach den östlichen Gemeinde-Bezirken von Unter-Canada, in der Nachbarschaft von Sherbrooke, Standstead u. s. w. wandern wollen, müssen ihren Weg nach St. John's nehmen, von woaus gute Straßen nach sämtlichen östlichen Ansiedlungen führen; nehmen sie ihren Weg nach dem Fluß Ottawa, so müssen sie von Montreal und Lachine ausgehen, indem von hier aus Postwagen, Dampfböte und andre kleine Fahrzeuge (Kähne) nach Granville, Hull und Bytown, so wie auch nach Chateauguay, Glengary, Cornwall, Prescott und sämmtlichen Theilen unterhalb Kingston segeln.

»Die Emigranten können sich des Rathes und Beistandes folgender Herren bedienen: -- zu Montreal _Carlisle Buchanan's_ Esq.; zu Prescott, _John Patton's_ Esq.«

Emigranten-Zahl, welche im Verlauf von sechs Jahren, nämlich seit 1829 bis 1834 von dem Vereinigten Königreich zu New-York angelangt ist.

+----------+----------+---------+-------------+-------------+ | Jahr. | England. | Irland. | Schottland. | Gesammtzahl | +----------+----------+---------+-------------+-------------+ | 1829 | 8,110 | 2,443 | 948 | 11,501 | | 1830 | 16,350 | 3,497 | 1,584 | 21,433 | | 1831 | 13,808 | 6,721 | 2,078 | 22,607 | | 1832 | 18,947 | 6,050 | 3,286 | 28,283 | | 1833 | -- -- | -- -- | -- -- | 16,000 | | 1834[64]| -- -- | -- -- | -- -- | 26,540 | | | | | +-------------+ | | | | Gesammtzahl.| 126,464 | +----------+----------+---------+-------------+-------------+

III. Amerikanische Passagier-Acte.