# Die Augsburger Confession

## Part 7

Book page: https://www.cyberlibrary.org/la/books/die-augsburger-confession-607/index.md

Wo aber die Bischoefe weltlich Regiment und Schwert haben, so haben sie dieselben nicht als Bischoefe aus goettlichen Rechten, sondern aus menschlichen, kaiserlichen Rechten, geschenkt von Kaisern und Koenigen zu weltlicher Verwaltung ihrer Gueter, und geht das Amt des Evangeliums gar nichts an.

Derhalben ist das bischoefliche Amt nach goettlichen Rechten: das Evangelium predigen, Suenden vergeben, Lehre urteilen und die Lehre, so dem Evangelio entgegen, verwerfen und die Gottlosen, deren gottlos Wesen offenbar ist, aus [der] christlichen Gemeinde ausschliessen, ohne menschliche Gewalt, sondern allein durch Gottes Wort. Und diesfalls sind die Pfarrleute und Kirchen schuldig, den Bischoefen gehorsam zu sein, laut dieses Spruchs Christi, Lucae am 10, 16: "Wer euch hoeret, der hoeret mich." Wo sie aber etwas dem Evangelio entgegen lehren, setzen oder aufrichten, haben wir Gottes Befehl in solchem Fall, dass wir nicht sollen gehorsam sein, Matthaei am 7, 15: "Sehet euch vor vor den falschen Propheten!" Und St. Paulus zu den Galatern am 1, 8: "So auch wir oder ein Engel vom Himmel euch ein ander Evangelium predigen wuerde, denn das wir euch gepredigt haben, der sei verflucht!" Und in der 2. Epistel zu den Korinthern am 13, 8. 10: "Wir haben keine Macht wider die Wahrheit, sondern fuer die Wahrheit." Item: "Nach der Macht, welche mir den HErr zu bessern und nicht zu verderben gegeben hat." Also gebietet auch das geistliche Recht 2., q. 7., in cap. Sacerdotes und in cap. Oves. Und St. Augustin schreibt in der Epistel wider Petilianus: "Man soll auch den Bischoefen, so ordentlich gewaehlt, nicht folgen, wo sie irren oder etwas wider die heilige goettlich Schrift lehren oder ordnen."

Dass aber die Bischoefe sonst Gewalt und Gerichtszwang haben in etlichen Sachen, als naemlich Ehesachen oder Zehnten, dieselben haben sie aus Kraft menschlicher Rechte. Wo aber die Ordinarien nachlaessig in solchem Amt, so sind die Fuersten schuldig, sie tun's auch gern oder ungern, hierin ihren Untertanen um Friedens willen Recht zu sprechen, zu[r] Verhuetung Unfriedens und grosser Unruhe in Laendern.

Weiter disputiert man, ob auch Bischoefe Macht haben, Zeremonien in der Kirche aufzurichten, desgleichen Satzungen von Speisen, Feiertagen, von unterschiedlichen Orden der Kirchendiener. Denn die den Bischoefen diese Gewalt geben, ziehen diesen Spruch Christi an, Joh. 16, 12: "Ich habe euch noch viel zu sagen, ihr aber koennet's jetzt nicht tragen; wenn aber die Geist der Wahrheit kommen wird, der wird euch in alle Wahrheit fuehren." Dazu fuehren sie auch das Exempel Actorum am 15, 20. 29, da sie Blut und Ersticktes verboten haben. So zieht man auch das an, dass der Sabbat in Sonntag verwandelt ist worden wider die zehn Gebote, dafuer sie es achten, und wird kein Exempel so hoch getrieben und angezogen als die Verwandlung des Sabbats, und wollen damit erhalten, dass die Gewalt der Kirche gross sei, dieweil sie mit den zehn Geboten dispensiert und etwas dran veraendert hat.

Aber die Unsern lehren in dieser Frage also, dass die Bischoefe nicht Macht haben, etwas wider das Evangelium zu setzen und aufzurichten; wie denn oben angezeigt ist, und die geistlichen Rechte durch die ganze neunte Distinktion lehren. Nun is dieses oeffentlich wider Gottes Befehl und Wort, der Meinung Gesetze zu machen oder zu gebieten, dass man dadurch fuer die Suenden genugtue und Gnade erlange. Denn es wird die Ehre des Verdienstes Christi verlaestert, wenn wir uns mit solchen Satzungen unterwinden, Gnade zu verdienen. Es ist auch am Tage, dass um dieser Meinung willen in der Christenheit menschliche Aufsatzungen unzaehlig ueberhand- genommen haben, und indes die Lehre vom Glauben und die Gerechtig- keit des Glaubens gar ist unterdrueckt gewesen. Man hat taeglich neue Feiertage, neue Fasten geboten, neue Zeremonien und neue Ehrerbietung der Heiligen eingesetzt, mit solchen Werken Gnade und alles Gute bei Gott zu verdienen.

Item, die menschliche Satzungen aufrichten, tun auch damit wider Gottes Gebot, dass sie Suende setzen in der Spiese, in Tagen und dergleichen Dingen und beschweren also die Christenheit mit der Knechtschaft des Gesetzes, eben als muesste bei den Christen ein solcher Gottesdienst sein, Gottes Gnade zu verdienen, der gleich waere dem levitischen Gottesdienst, welchen Gott sollte den Aposteln und Bischoefen befohlen haben aufzurichten, wie denn etliche davon schreiben; [es] steht auch wohl zu glauben, dass etliche Bischoefe mit dem Exempel des Gesetzes Mosis sind betrogen worden, daher so unzaehlige Satzungen gekommen sind, dass [es] eine Todsuende sein soll, wenn man an Feiertagen eine Handarbeit tue, auch ohne Aergernis der andern; dass [es] eine Todsuende sei, wenn man die Siebenzeit nachlaesst; dass etliche Speisen das Gewissen verunreinigen; dass Fasten ein solch Werk sei, damit man Gott versoehne; dass die Suende in einem vorbehaltenen Fall werde nicht vergeben, man eresuche denn zuvor den Vorbehalter des Falls, unangesehen, dass die geistlichen Rechte nicht von Vorbehaltung der Schuld, sondern von Vorbehaltung der Kirchenpoenen reden.

Woher haben denn die Bischoefe Recht und Macht, solche Aufsaetze der Christenheit aufzulegen, die Gewissen zu verstricken? Denn St. Petrus verbietet in [den] Geschichten der Apostel am 15, 10, das Joch auf der Junger Haelfe zu legen. Und St. Paulus sagt zu den Korinthern, dass ihnen die Gewalt zu bessern und nicht zu verderben gegeben sei. Warum mehren sie denn die Suende mit solchen Aufsaetzen?

Doch hat man helle Sprueche der goettlichen Schrift, die da verbieten, solche Aufsaetze aufzurichten, die Gnaede Gottes damit zu verdienen, oder als sollten sie vonnoeten zur Seligkeit sein. So sagt St. Paulus zu den Kolossern, 2, 16.20: "So lasst nun niemand euch Gewissen machen ueber Spiese oder ueber Trank oder ueber bestimmte Tage, naemlich die Feiertage oder neue Monde oder Sabbate, welches ist der Schatten von dem, das zukuenftig war, aber der Koerper selbst ist in Christo." Item: "So ihr denn gestorben seid mit Christo von den weltlichen Satzungen, was lasset ihr euch denn fangen mit Satzungen, als waeret ihr lebendig? Die da sagen: Du sollst das nicht anruehren, du sollst das nicht essen noch trinken, du sollst das nicht anlegen, welches sich doch alles unter Haenden verzehret, und sind Menschengebote und =lehren und haben einen Schein der Wahrheit." Item, St. Paulus zu Tito am 1, 14 verbietet oeffentlich, man soll nicht achten auf juedische Fabeln und Menschengebote, welche die Wahrheit abwenden.

So redet auch Christus selbst Matth. am 15, 14. 13 von denen, so die Leute auf Menschengebote treiben: "Lasst sie fahren; sie sind der Blinden blinde Leiter"; und verwirst solchen Gottesdienst und sagt: "Alle Pflanzen, die mein himmlischer Vater nicht gepflanzet hat, die werden ausgereutet."

So nun die Bischoefe Macht haben, die Kirchen mit unzaehligen Aufsaetzen zu beschweren und die Gewissen zu verstricken, warum verbietet denn die goettliche Schrift so oft, die menschlichen Aufsaetze zu machen und zu hoeren? Warum nennt sie dieselben Teufelslehren? Sollte denn der Heilige Geist solches alles vergeblich verwarnt haben?

Derhalben, dieweil solche Ordnungen, als noetig aufgerichtet, damit Gott zu versoehnen und Gnade zu verdienen, dem Evangelio entgegen sind, so ziemt sich keineswegs den Bischoefen, solche Gottesdienste zu erzwingen. Denn man muss in der Christenheit die Lehre von der christlichen Freiheit behalten, als naemlich, dass die Knechtschaft des Gesetzes nicht noetig ist zur Rechtfertigung, wie denn St. Paulus zu den Galatern schreibt am 5, 1: "So bestehet nun in der Freiheit, damit uns Christus befreiet hat, und lasst euch nicht wieder in das knechtische Joch verknuepfen!" Denn es muss je der vornehmste Artikel des Evangeliums erhalten werden, dass wir die Gnade Gottes durch den Glauben an Christum ohne unser Verdienst erlangen und nicht durch Dienst, von Menschen eingesetzt, verdienen.

Was soll man denn halten vom Sonntag und dergleichen andern Kirchenordnungen und Zeremonien? Dazu geben die Unsern diese Antwort, dass die Bischoefe oder Phfarrherren moegen Ordnungen machen, damit es ordentlich in der Kirche zugehe, nicht damit Gottes Gnade zu erlangen, auch nicht damit fuer die Suenden genugzutun oder die Gewissen damit zu verbinden, solches fuer noetigen Gottesdienst zu halten und es dafuer zu achten, dass sie Suende taeten, wenn sie ohne Aergernis dieselben brechen. Also hat St. Paulus zu den Korinthern, 1 Kor. 11, 5. 6, verordnet, dass die Weiber in der Versammlung ihr Haupt sollen decken; item, dass die Prediger in der Versammlung nicht zugleich alle reden, sondern ordentlich, einer nach dem andern.

Solche Ordnung gebuehrt der christlichen Versammlung um der Liebe und [des] Friedens willen zu halten und den Bischoefen und Pfarrherren in diesen Faellen gehorsam zu sein und dieselben sofern zu halten, dass einer den andern nicht aergere, damit in der Kirche keine Unordnung oder wuestes Wesen sei; doch also, dass die Gewissen nicht beschwert werden, dass man's fuer solche Dinge halte, die not sein sollten zur Seligkeit, und es dafuer achte, dass sie Suende taeten, wenn sie dieselben ohne der andern Aergernis brechen; wie denn neimand sagt, dass das Weib Suende tue, die mit blossem Haupt ohne Aergernis der Leute ausgeht.

Also ist die Ordnung vom Sonntag, von der Osterfeier, von den Pfingsten und dergleichen Feier und Weise. Denn die es dafuer achten, dass die Ordnung vom Sonntag fuer den Sabbat also noetig aufgerichtet sei, die irren sehr. Denn die Heilige Schrift hat den Sabbat abgetan und lehrt, dass alle Zeremonien des alten Gesetzes nach Eroeffnung des Evangeliums moegen nachgelassen werden; und dennoch, weil vonnoeten gewesen ist, einen gewissen Tag zu verordnen, auf dass das Volk wuesste, wann es zusammenkommen sollte, hat die christliche Kirche den Sonntag dazu verordnet und zu dieser Veraenderung desto mehr Gefallens und Willens gehabt, damit die Leute ein Exempel haetten der christlichen Freiheit, dass man wuesste, das weder die Haltung des Sabbats noch eines andern Tags vonnoeten sei.

Es sind viel unrichtige Disputationen von der Verwandlung des Gesetzes, von den Zeremonien des Neuen Testaments, von der Veraenderung des Sabbats, welche alle eintsprungen sind aus falscher und irriger Meinung, als muesste man in der Christenheit einen solchen Gottesdienst haben, der dem levitischen oder juedischen Gottesdienst gemaess waere, und also sollte Christus den Aposteln und Bischoefen befohlen haben, neue Zeremonien zu erdenken, die zur Seligkeit noetig waeren. Dieselben Irrtuemer haben sich in die Christenheit eingeflochten, da man die Gerechtigkeit des Glaubens nicht lauter und rein gelehrt und gepredigt hat. Etliche disputieren also vom Sonntag, dass man ihn halten muesse, wiewohl nicht aus goettlichen Rechten [*dennoch schier als viel als aus goettlichen Rechten], stellen Form und Mass, wiesern man am Feiertag arbeiten mag. Was sind aber solche Disputationes anders denn Fallstricke des Gewissens? Denn wiewohl sie sich unterstehen, menschliche Aufsaetze zu lindern und epiizieren, so kann man doch keine "epieikeian" oder Linderung treffen, solange die Meinung steht und bleibt, als sollten sie vonnoeten sein. Nun muss dieselbe Meinung bleiben, wenn man nichts weiss von der Gerechtigkeit des Glalubens und von der christlichen Freiheit.

Die Apostel haben geheissen, man solle sich enthalten des Blutes und [des] Erstickten. Wer haelt's aber jetzo? Aber dennoch tun die keine Suende, die es nicht halten; denn die Apostel haben auch selbst die Gewissen nicht wollen beschweren mit solcher Knechtschaft, sondern haben's um Aergernisses willen eine Zeitlang verboten. Denn man muss Achtung haben in dieser Satzung auf das Haupstueck christlicher Lehre, das durch dieses Dekret nicht aufgeholben wird.

Man haelt schier keine alten Canones, wie sie lauten; es fallen auch derselben Satzungen taeglich viele weg, auch bei denen, die solche Aufsaetze allerfleissigst halten. Da kann man den Gewissen nicht raten noch helfen, wo diese Linderung nicht gehalten wird, dass wir wissen, solche Aufsaetze also zu halten, dass man's nicht dafuerhalte, dass sie noetig seien, dass [es] auch den Gewissen unschaedlich sei, obgleich solche Aufsaetze fallen.

Es wuerden aber die Bischoefe leichtlich den Gehorsam erhalten, wo sie nicht darauf draengen, diejenigen Satzungen zu halten, so doch ohne Suende nicht moegen gehalten werden. Jetzo aber tun sie ein Ding und verbieten beide Gestalten des heligen Sakraments; item den Geistlichen den Ehestand; nehmen niemand auf, ehe er denn zuvor einen Eid getan habe, er wolle diese Lehre, so doch ohne Zweifel dem heiligen Evangelio gemaess ist, nicht predigen. Unsere Kirchen begehren nicht, dass die Bischoefe mit Nachteil ihrer Ehren und Wuerden wiederum Frieden und Einigkeit machen, wiewohl solches den Bischoefen in der Not auch zu tun gebuehrte. Allein bitten si darum, dass die Bischoefe etliche unbillige Beschwerungen nachlassen, die doch vorzeiten auch in der Kirche nicht gewesen und angenommen sind wider den Gebrauch der christlichen gemeinen Kirche; welche veilleicht im Anheben etliche Ursachen gehabt, aber sie reimen sich nicht zu unsern Zeiten. So ist es auch unleugbar, dass etliche Satzungen aus Unverstand angenommen sind. Darum sollten die Bischoefe der Guetigkeit sein, dieselben Satzungen zu mildern, sintemal eine solche Aenderung nichts schadet, die Einigkeit christlicher Kirche zu erhalten; denn viele Satzungen, von den Menschen aufgekommen, sind mit der Zeit selbst gefallen und nicht noetig zu halten, wie die paepstlichen Rechte selbst zeugen. Kann's aber je nicht sein, [ist] es auch bei ihnen nicht zu erhalten, dass man solche menschlichen Satzungen maessige und abtue, welche man ohne Suende nicht kann halten, so muessen wir der Apostel Regel folgen, die uns gebietet, wir sollen Gott mehr gehorsam sein denn den Menschen.

St. Petrus verbietet den Bischoefen die Herrschaft, als haetten sie Gewalt, die Kirchen, wozu sie wollten, zu zwingen. Jetzt geht man nicht damit um, wie man den Bischoefen ihre Gewalt nehme, sondern man bittet und begehrt, sie wollten die Gewissen nicht zu Suenden zwingen. Wenn sie aber solches nicht tun werden und diese Bitte verachten, so moegen sie gedenken, wie sie werdens deshalben Gott Antwort geben muessen, dieweil sie mit solcher ihrer Haertigkeit Ursache geben zu Spaltung und Schisma, das sie doch billig sollten verhueten helfen.

Schluss.

Dies sind die vornehmsten Artikel, die fuer streitig geachtet werden. Denn wiewohl man viel mehr Missbraeuche und Unrichtigkeit haette anziehen koennen, so haben wir doch, die Weitlaeuftigkeit und Laenge zu verhueten, allein die vornehmsten vermeldeet, daraus die andern leichtlich zu ermessen [sind]. Denn man [hat] in Vorzeiten sehr geklagt ueber den Ablass, uber Wallfahrten, ueber Missbrauch des Bannes. Es hatten auch die Pfarrer unendlich Gezaenk mit den Moenchen von wegen des Beichthoerens, des Begraebnisses, der Leichenpredigten [*Beipredigten] und unzaehliger anderer Stuecke mehr. Solches alles haben wir im besten und Glimpfs willen uebergangen, damit man die vornehmsten Stuecke in dieser Sache desto bass [besser] vermerken moechte. Dafuer soll es auch nicht gehalten werden, dass in dem jemand ichtes zu Hass, wider oder Unglimpf geredet [dass mit dem im Bekenttnis Gesagten jemand etwas zu Hass, zuwider oder zu Unglimpf geredet] oder angezogen sei, sondern wir haben allein die Stuecke erzaehlt, die wir fuer noetig anzuziehen und zu vermelden geachtet haben, damit man daraus desto bass [besser] zu vernehmen habe, dass bei uns nichts weder mit Lehre noch mit Zeremonien angenommen ist, das entweder der Heiligen Schrift oder gemeiner christlicher Kircher zuentgegen [zuwider] waere. Denn es ist je am Tage und oeffentlich, dass wir mit allem Fleiss mit Gottes Hilfe (ohne Rum zu reden) verhuetet haben, damit je keine neue und gottlose Lehre sich in unsern Kirchen einflechte, einreisse und ueberhandnehme.

Die obgemeldeten Artikel haben wir dem Ausschreiben nach uebergeben wollen zu einer Anzeigung unsers Bekenntnisses und der Unsern Lehre. Und ob jemand befunden wuerde, der daran Mangel haette, dem ist man ferner Bericht mit Grund goettlicher Heliger Schrift zu tun erboetig.

Eurer Kaiserlicher Majestaet Untertaenigste:

Johnannes, Herzog zu Sachsen, Kurfuerst. Georg, Markgraf zu Brandenburg. Ernst, Herzog zu Lueneburg. Philipp, Landgraf zu Hessen.

Wolfgang, Fuerst zu Anhalt. Die Stadt Nuernberg. Die Stadt Reutlingen.

This text was converted to ascii format for Project Wittenberg by Rev. Theodore Mayes and is in the public domain. You may freely distribute, copy or print this text. Please direct any comments or suggestions to: Rev. Robert E. Smith of the Walther Library at Concordia Theological Seminary.

E-mail: cosmithb@ash.palni.edu Surface Mail: 66000 N. Clinton St., Ft. Wayne, IN 46825 USA Phone: (219) 452-2123 Fax: (219) 452-2126

End of Project Gutenberg's The Augsberg Confession, by Philip Melancthon

