# Römische Geschichte — Buch 3

## Part 4

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Also die fuenfzehn bis sechzehn hohen Adelsgeschlechter, die zur Zeit der Licinischen Gesetze in der Gemeinde maechtig waren, haben ohne wesentliche Aenderung des Bestandes, freilich zum Teil wohl durch Adoption aufrecht erhalten, die naechsten zwei Jahrhunderte, ja bis zum Ende der Republik sich behauptet. Zu dem Kreise der plebejischen Nobilitaet treten zwar von Zeit zu Zeit neue Geschlechter hinzu; indes auch die alten plebejischen Haeuser, wie die Licinier, Fulvier, Atilier, Domitier, Marcier, Junier, herrschen in den Fasten in der entschiedensten Weise durch drei Jahrhunderte vor. ------------------------------------------------------ Von diesem allmaehlich sich veraendernden Geiste der Regierung trug den Stempel das Regiment. Zwar in der Verwaltung der aeusseren Angelegenheiten ueberwog in dieser Zeit noch diejenige Folgerichtigkeit und Energie, durch welche die Herrschaft der roemischen Gemeinde ueber Italien gegruendet worden war. In der schweren Lehrzeit des Krieges um Sizilien hatte die roemische Aristokratie sich allmaehlich auf die Hoehe ihrer neuen Stellung erhoben; und wenn sie das von Rechts wegen lediglich zwischen den Gemeindebeamten und der Gemeindeversammlung geteilte Regiment verfassungswidrig fuer den Gemeinderat usurpierte, so legitimierte sie sich dazu durch ihre zwar nichts weniger als geniale, aber klare und feste Steuerung des Staats waehrend des hannibalischen Sturmes und der daraus sich entspinnenden weiteren Verwicklungen, und bewies es der Welt, dass den weiten Kreis der italisch-hellenischen Staaten zu beherrschen einzig der roemische Senat vermochte und in vieler Hinsicht einzig verdiente: Allein ueber dem grossartigen und mit den grossartigsten Erfolgen gekroenten Auftreten des regierenden roemischen Gemeinderats gegen den aeusseren Feind darf es nicht uebersehen werden, dass in der minder scheinbaren und doch weit wichtigeren und weit schwereren Verwaltung der inneren Angelegenheiten des Staates sowohl die Handhabung der bestehenden Ordnungen wie die neuen Einrichtungen einen fast entgegengesetzten Geist offenbaren, oder, richtiger gesagt, die entgegengesetzte Richtung hier bereits das Uebergewicht gewonnen hat. Vor allem dem einzelnen Buerger gegenueber ist das Regiment nicht mehr, was es gewesen. Magistrat heisst der Mann, der mehr ist als die andern; und wenn er der Diener der Gemeinde ist, so ist er eben darum der Herr eines jeden Buergers. Aber diese straffe Haltung laesst jetzt sichtlich nach. Wo das Koteriewesen und der Aemterbettel so in Bluete steht wie in dem damaligen Rom, huetet man sich, die Gegendienste der Standesgenossen und die Gunst der Menge durch strenge Worte und ruecksichtslose Amtspflege zu verscherzen. Wo einmal ein Beamter mit altem Ernst und alter Strenge auftritt, da sind es in der Regel, wie zum Beispiel Cotta (502 252) und Cato, neue, nicht aus dem Schosse des Herrenstandes hervorgegangene Maenner. Es war schon etwas, dass Paullus, als er zum Oberfeldherrn gegen Perseus ernannt worden war, statt nach beliebter Art sich bei der Buergerschaft zu bedanken, derselben erklaerte, er setze voraus, dass sie ihn zum Feldherrn gewaehlt haetten, weil sie ihn fuer den faehigsten zum Kommando gehalten, und ersuche sie deshalb, ihm nun nicht kommandieren zu helfen, sondern stillzuschweigen und zu gehorchen. Roms Suprematie und Hegemonie im Mittelmeergebiet ruhte nicht zum wenigsten auf der Strenge seiner Kriegszucht und seiner Rechtspflege. Unzweifelhaft war es auch, im grossen und ganzen genommen, den ohne Ausnahme tief zerruetteten hellenischen, phoenikischen und orientalischen Staaten in diesen Beziehungen damals noch unendlich ueberlegen; dennoch kamen schon arge Dinge auch in Rom vor. Wie die Erbaermlichkeit der Oberfeldherren, und zwar nicht etwa von der Opposition gewaehlter Demagogen, wie Gaius Flaminius und Gaius Varro, sondern gut aristokratischer Maenner, bereits im dritten Makedonischen Krieg das Wohl des Staates auf das Spiel gesetzt hatte, ist frueher erzaehlt worden. Und in welcher Art die Rechtspflege schon hin und wieder gehandhabt ward, das zeigt der Auftritt im Lager des Konsuls Lucius Quinctius Flamininus bei Placentia (562 192) - um seinen Buhlknaben fuer die ihm zuliebe versaeumten Fechterspiele in der Hauptstadt zu entschaedigen, hatte der hohe Herr einen in das roemische Lager gefluechteten, vornehmen Boier herbeirufen lassen und ihn mit eigener Hand beim Gelage niedergestossen. Schlimmer als der Vorgang selber, dem mancher aehnliche sich an die Seite stellen liesse, war es noch, dass der Taeter nicht bloss nicht vor Gericht gestellt ward, sondern, als ihn der Zensor Cato deswegen aus der Liste der Senatoren strich, seine Standesgenossen den Ausgestossenen im Theater einluden, seinen Senatorenplatz wieder einzunehmen - freilich war er der Bruder des Befreiers der Griechen und eines der maechtigsten Koteriehaeupter des Senats. Auch das Finanzwesen der roemischen Gemeinde ging in dieser Epoche eher zurueck als vorwaerts. Zwar der Betrag der Einnahmen war zusehends im Wachsen. Die indirekten Abgaben - direkte gab es in Rom nicht - stiegen infolge der erweiterten Ausdehnung des roemischen Gebietes, welche es zum Beispiel noetig machte, in den Jahren 555, 575 (199, 179) an der kampanischen und brettischen Kueste neue Zollbueros in Puteoli, Castra (Squillace) und anderswo einzurichten. Auf demselben Grunde beruht der neue, die Salzverkaufspreise nach den verschiedenen Distrikten Italiens abstufende Salztarif vom Jahre 550 (204), indem es nicht laenger moeglich war, den jetzt durch ganz Italien zerstreuten roemischen Buergern das Salz zu einem und demselben Preise abzugeben; da indes die roemische Regierung wahrscheinlich den Buergern dasselbe zum Produktionspreis, wenn nicht darunter abgab, so ergab diese Finanzmassregel fuer den Staat keinen Gewinn. Noch ansehnlicher war die Steigerung des Ertrages der Domaenen. Die Abgabe freilich, welche von dem zur Okkupation verstatteten italischen Domanialland dem Aerar von Rechts wegen zukam, ward zum allergroessten Teil wohl weder gefordert noch geleistet. Dagegen blieb nicht bloss das Hutgeld bestehen, sondern es wurden auch die infolge des Hannibalischen Krieges neu gewonnenen Domaenen, namentlich der groessere Teil des Gebiets von Capua und das von Leontini, nicht zum Okkupieren hingegeben, sondern parzelliert und an kleine Zeitpaechter ausgetan und der auch hier versuchten Okkupation von der Regierung mit mehr Nachdruck als gewoehnlich entgegengetreten; wodurch dem Staate eine betraechtliche und sichere Einnahmequelle entstand. Auch die Bergwerke des Staats, namentlich die wichtigen spanischen, wurden durch Verpachtung verwertet. Endlich traten zu den Einnahmen die Abgaben der ueberseeischen Untertanen hinzu. Ausserordentlicherweise flossen waehrend dieser Epoche sehr bedeutende Summen in den Staatsschatz, namentlich an Beutegeld aus dem Antiochischen Kriege 200 (14500000 Taler), aus dem Perseischen 210 Mill. Sesterzen (15 Mill. Taler) - letzteres die groesste Barsumme, die je auf einmal in die roemische Kasse gelangt ist. Indes ward diese Zunahme der Einnahme durch die steigenden Ausgaben groesstenteils wieder ausgeglichen. Die Provinzen, etwa mit Ausnahme Siziliens, kosteten wohl ungefaehr ebensoviel als sie eintrugen; die Ausgaben fuer Wege- und andere Bauten stiegen im Verhaeltnis mit der Ausdehnung des Gebiets; auch die Rueckzahlung der von den ansaessigen Buergern waehrend der schweren Kriegszeiten erhobenen Vorschuesse (tributa) lastete noch manches Jahr nachher auf dem roemischen Aerar. Dazu kamen die durch die verkehrte Wirtschaft und die schlaffe Nachsicht der Oberbehoerden dem gemeinen Wesen verursachten sehr namhaften Verluste. Von dem Verhalten der Beamten in den Provinzen, von ihrer ueppigen Wirtschaft aus gemeinem Saeckel, von den Unterschleifen namentlich am Beutegut, von dem beginnenden Bestechungs- und Erpressungssystem wird unten noch die Rede sein. Wie der Staat bei den Verpachtungen seiner Gefaelle und den Akkorden ueber Lieferungen und Bauten im allgemeinen wegkam, kann man ungefaehr danach ermessen, dass der Senat im Jahre 587 (167) beschloss, von dem Betrieb der an Rom gefallenen makedonischen Bergwerke abzusehen, weil die Grubenpaechter doch entweder die Untertanen pluendern oder die Kasse bestehlen wuerden - freilich ein naives Armutszeugnis, das die kontrollierende Behoerde sich selber ausstellte. Man liess nicht bloss, wie schon gesagt ward, die Abgabe von dem okkupierten Domanialland stillschweigend fallen, sondern man litt es auch, dass bei Privatanlagen in der Hauptstadt und sonst auf oeffentlichen Grund und Boden uebergegriffen und das Wasser aus den oeffentlichen Leitungen zu Privatzwecken abgeleitet ward; es machte sehr boeses Blut, wenn einmal ein Zensor gegen solche Kontravenienten ernstlich einschritt und sie zwang, entweder auf die Sondernutzung des gemeinen Gutes zu verzichten oder dafuer das gesetzliche Boden- und Wassergeld zu zahlen. Der Gemeinde gegenueber bewies das sonst so peinliche oekonomische Gewissen der Roemer eine merkwuerdige Weite. "Wer einen Buerger bestiehlt", sagt Cato, "beschliesst sein Leben in Ketten und Banden; in Gold und Purpur aber, wer die Gemeinde bestiehlt." Wenn trotz dessen, dass das oeffentliche Gut der roemischen Gemeinde ungestraft und ungescheut von Beamten und Spekulanten gepluendert ward, noch Polybios es hervorhebt, wie selten in Rom der Unterschleif sei, waehrend man in Griechenland kaum hier und da einen Beamten finde, der nicht in die Kasse greife; wie der roemische Kommissar und Beamte auf sein einfaches Treuwort hin ungeheure Summen redlich verwalte, waehrend in Griechenland der kleinsten Summe wegen zehn Briefe besiegelt und zwanzig Zeugen aufgeboten wuerden und doch jedermann betruege, so liegt hierin nur, dass die soziale und oekonomische Demoralisation in Griechenland noch viel weiter vorgeschritten war als in Rom und namentlich hier noch nicht wie dort der unmittelbare und offenbare Kassendefekt florierte. Das allgemeine finanzielle Resultat spricht sich fuer uns am deutlichsten in dem Stand der oeffentlichen Bauten und in dem Barbestand des Staatsschatzes aus. Fuer das oeffentliche Bauwesen finden wir in Friedenszeiten ein Fuenftel, in Kriegszeiten ein Zehntel der Einkuenfte verwendet, was den Umstaenden nach nicht gerade reichlich gewesen zu sein scheint. Es geschah mit diesen Summen sowie mit den nicht in die Staatskasse unmittelbar fallenden Bruchgeldern wohl manches fuer die Pflasterung der Wege in und vor der Hauptstadt, fuer die Chaussierung der italischen Hauptstrassen ^6, fuer die Anlage oeffentlicher Gebaeude. Wohl die bedeutendste unter den aus dieser Periode bekannten hauptstaedtischen Bauten war die wahrscheinlich im Jahre 570 (184) verdungene grosse Reparatur und Erweiterung des hauptstaedtischen Kloakennetzes, wofuer auf einmal 1700000 Taler (24 Mill. Sesterzen) angewiesen wurden und der vermutlich der Hauptsache nach angehoert, was von den Kloaken heute noch vorhanden ist. Aber allem Anschein nach stand in dem oeffentlichen Bauwesen, auch abgesehen von den schweren Kriegszeiten, diese Periode hinter dem letzten Abschnitt der vorigen zurueck; zwischen 482 und 607 (272 und 147) ist in Rom keine neue Wasserleitung angelegt worden. Der Staatsschatz nahm freilich zu: die letzte Reserve betrug im Jahre 545 (209), wo man sich genoetigt sah, sie anzugreifen, nur 1144000 Taler (4000 Pfund Gold; 2, 171), wogegen kurze Zeit nach dem Schluss dieser Periode (597 157) nahe an 6 Mill. Taler in edlen Metallen in der Staatskasse vorraetig waren. Allein bei den ungeheuren ausserordentlichen Einnahmen, welche in dem Menschenalter nach dem Ende des Hannibalischen Krieges der roemischen Staatskasse zuflossen, befremdet die letztere Summe mehr durch ihre Niedrigkeit als durch ihre Hoehe. Soweit bei den vorliegenden, mehr als duerftigen Angaben es zulaessig ist, hier von Resultaten zu sprechen, zeigen die roemischen Staatsfinanzen wohl einen Ueberschuss der Einnahme ueber die Ausgabe, aber darum doch nichts weniger als ein glaenzendes Gesamtergebnis. ----------------------------------------- ^6 Die Kosten von diesen sind indes wohl grossenteils auf die Anlieger geworfen worden. Das alte System, Fronen anzusagen, war nicht abgeschafft; es muss nicht selten vorgekommen sein, dass man den Gutsbesitzern die Sklaven wegnahm, um sie beim Strassenbau zu verwenden (Cato agr. 2). ----------------------------------------- Am bestimmtesten tritt der veraenderte Geist der Regierung hervor in der Behandlung der italischen und ausseritalischen Untertanen der roemischen Gemeinde. Man hatte sonst in Italien unterschieden die gewoehnlichen und die latinischen bundesgenoessischen Gemeinden, die roemischen Passiv- und die roemischen Vollbuerger. Von diesen vier Klassen wurde die dritte im Laufe dieser Periode so gut wie vollstaendig beseitigt, indem das, was frueher schon fuer die Passivbuergergemeinden in Latium und in der Sabina geschehen war, jetzt auch auf die des ehemaligen volskischen Gebiets Anwendung fand und diese allmaehlich, zuletzt vielleicht im Jahre 566 (188) Arpinum, Fundi und Formiae, das volle Buergerrecht empfingen. In Kampanien wurde Capua nebst einer Anzahl benachbarter kleinerer Gemeinden infolge seines Abfalls von Rom im Hannibalischen Kriege aufgeloest. Wenn auch einige wenige Gemeinden, wie Velitrae im Volskergebiet, Teanum und Cumae in Kampanien, in dem frueheren Rechtsverhaeltnis verblieben sein moegen, so darf doch, im grossen und ganzen betrachtet, dies Buergerrecht zweiter Klasse jetzt als beseitigt gelten. Dagegen trat neu hinzu eine besonders zurueckgesetzte, der Kommunalfreiheit und des Waffenrechts entbehrende und zum Teil fast den Gemeindesklaven gleich behandelte Klasse (peregrini dediticii), wozu namentlich die Angehoerigen der ehemaligen, mit Hannibal verbuendet gewesenen kampanischen, suedlichen picentischen und brettischen Gemeinden gehoerten. Ihnen schlossen sich die diesseits der Alpen geduldeten Kettenstaemme an, deren Stellung zu der italischen Eidgenossenschaft zwar nur unvollkommen bekannt ist, aber doch durch die in ihre Bundesvertraege mit Rom aufgenommene Klausel, dass keiner aus diesen Gemeinden je das roemische Buergerrecht solle gewinnen duerfen, hinreichend als eine zurueckgesetzte charakterisiert wird. Die Stellung der nichtlatinischen Bundesgenossen hatte, wie schon frueher angedeutet ward, durch den Hannibalischen Krieg sich sehr zu ihrem Nachteil veraendert. Nur wenige Gemeinden dieser Kategorie, wie zum Beispiel Neapel, Nola, Rhegion, Herakleia, hatten waehrend aller Wechselfaelle dieses Krieges unveraendert auf der Seite Roms gestanden und darum ihr bisheriges Bundesrecht unveraendert behalten; bei weitem die meisten mussten infolge ihres Parteiwechsels sich eine nachteilige Revision der bestehenden Vertraege gefallen lassen. Von der gedrueckten Stellung der nichtlatinischen Bundesgenossen zeugt die Auswanderung aus ihren Gemeinden in die latinischen; als im Jahre 577 (177) die Samniten und Paeligner bei dem Senat um Herabsetzung ihrer Kontingente einkamen, wurde dies damit motiviert, dass waehrend der letzten Jahre 4000 samnitische und paelignische Familien nach der latinischen Kolonie Fregellae uebergesiedelt seien. Dass die Latiner, das heisst jetzt die wenigen noch ausserhalb des roemischen Buergerverbandes stehenden Staedte im alten Latium wie Tibur und Praeneste, die ihnen rechtlich gleichgestellten Bundesstaedte, wie namentlich einzelne der Herniker, und die durch ganz Italien zerstreuten latinischen Kolonien auch jetzt noch besser gestellt waren, ist hierin enthalten; doch hatten auch sie im Verhaeltnis kaum weniger sich verschlechtert. Die ihnen auferlegten Lasten wurden unbillig gesteigert und der Druck des Kriegsdienstes mehr und mehr von der Buergerschaft ab auf sie und die anderen italischen Bundesgenossen gewaelzt. So wurden zum Beispiel 536 (218) fast doppelt soviel Bundesgenossen aufgeboten als Buerger; so nach dem Ende des Hannibalischen Krieges die Buerger alle, nicht aber die Bundesgenossen verabschiedet; so die letzteren vorzugsweise fuer den Besatzungs- und den verhassten spanischen Dienst verwandt; so bei dem Triumphalgeschenk 577 (177) den Bundesgenossen nicht wie sonst die gleiche Verehrung mit den Buergern, sondern nur die Haelfte gegeben, so dass inmitten des ausgelassenen Jubels dieses Soldatenkarnevals die zurueckgesetzten Abteilungen stumm dem Siegeswagen folgten: so erhielten bei Landanweisungen in Norditalien die Buerger je zehn, die Nichtbuerger je drei Morgen Ackerlandes. Die unbeschraenkte Freizuegigkeit war den latinischen Gemeinden bereits frueher (486 268) genommen und ihnen die Auswanderung nach Rom nur dann gestattet worden, wenn sie leibliche Kinder und einen Teil ihres Vermoegens in der Heimatgemeinde zurueckliessen. Indes diese laestigen Vorschriften wurden auf vielfache Weise umgangen oder uebertreten, und der massenhafte Zudrang der Buerger der latinischen Ortschaften nach Rom und die Klagen ihrer Behoerden ueber die zunehmende Entvoelkerung der Staedte und die Unmoeglichkeit, unter solchen Umstaenden das festgesetzte Kontingent zu leisten, veranlassten die roemische Regierung, polizeiliche Ausweisungen aus der Hauptstadt in grossem Umfang zu veranstalten (567, 577 187, 177). Die Massregel mochte unvermeidlich sein, ward aber darum nicht weniger schwer empfunden. Weiter fingen die von Rom im italischen Binnenland angelegten Staedte gegen das Ende dieser Periode an, statt des latinischen, das volle Buergerrecht zu empfangen, was bis dahin nur hinsichtlich der Seekolonien geschehen war, und die bisher fast regelmaessige Erweiterung der Latinerschaft durch neu hinzutretende Gemeinden hatte damit ein Ende. Aquileia, dessen Gruendung 571 (183) begann, ist die juengste der italischen Kolonien Roms geblieben, welche mit latinischem Recht beliehen wurden; den ungefaehr gleichzeitig ausgefuehrten Kolonien Potentia, Pisaurum, Mutina, Parma, Luna (570-577 184-177) ward schon das volle Buergerrecht gegeben. Die Ursache war offenbar das Sinken des latinischen im Vergleich mit dem roemischen Buergerrecht. Die in die neuen Pflanzstaedte ausgefuehrten Kolonisten wurden von jeher und jetzt mehr als je vorwiegend aus der roemischen Buergerschaft ausgewaehlt, und es fehlten selbst unter dem aermeren Teile derselben die Leute, die willig gewesen waeren, auch mit Erwerbung bedeutender materieller Verteile ihr Buerger- gegen latinisches Recht zu vertauschen. Endlich ward den Nichtbuergern, Gemeinden wie Einzelnen, der Eintritt in das roemische Buergerrecht fast vollstaendig gesperrt. Das aeltere Verfahren, die unterworfenen Gemeinden der roemischen einzuverleiben, hatte man um 400 (350) fallenlassen, um nicht durch uebermaessige Ausdehnung der roemischen Buergerschaft dieselbe allzusehr zu dezentralisieren, und deshalb die Halbbuergergemeinden eingerichtet. Jetzt gab man die Zentralisation der Gemeinde auf, indem teils die Halbbuergergemeinden das Vollbuergerrecht empfingen, teils zahlreiche entferntere Buergerkolonien zu der Gemeinde hinzutraten; aber auf das aeltere Inkorporationssystem kam man den verbuendeten Gemeinden gegenueber nicht zurueck. Dass nach der vollendeten Unterwerfung Italiens auch nur eine einzige italische Gemeinde das bundesgenoessische mit dem roemischen Buergerrecht vertauscht haette, laesst sich nicht nachweisen; wahrscheinlich hat in der Tat seitdem keine mehr dieses erhalten. Auch der Uebertritt einzelner Italiker in das roemische Buergerrecht fand fast allein noch statt fuer die latinischen Gemeindebeamten und durch besondere Beguenstigung fuer einzelne der bei Gruendung von Buergerkolonien mit zugelassenen Nichtbuerger ^7. ---------------------------------------------- ^7 So wurde bekanntlich dem Rudiner Ennius bei Gelegenheit der Gruendung der Buergerkolonien Potentia und Pisaurum von einem der Triumvirn, Q. Fulvius Nobilior, das Buergerrecht geschenkt (Cic. Brut. 20, 79); worauf er denn auch nach bekannter Sitte dessen Vornamen annahm. Von Rechts wegen erwarben, wenigstens in dieser Epoche, die in die Buergerkolonie mit deduzierten Nichtbuerger dadurch die roemische Civitaet keineswegs, wenn sie auch haeufig dieselbe sich anmassten (Liv. 34, 42); es wurde aber den mit der Gruendung einer Kolonie beauftragten Beamten durch eine Klausel in dem jedesmaligen Volksschluss die Verleihung des Buergerrechts an eine beschraenkte Anzahl von Personen gestattet (Cic. Balb. 21, 48). ---------------------------------------------- Diesen tatsaechlichen und rechtlichen Umgestaltungen der Verhaeltnisse der italischen Untertanen kann wenigstens innerer Zusammenhang und Folgerichtigkeit nicht abgesprochen wer den. Die Lage der Untertanenklassen wurde im Verhaeltnis ihrer bisherigen Abstufung durchgaengig verschlechtert und, waehrend die Regierung sonst die Gegensaetze zu mildern und durch Uebergaenge zu vermitteln bemueht gewesen war, wuerden jetzt ueberall die Mittelglieder beseitigt und die verbindenden Bruecken abgebrochen. Wie innerhalb der roemischen Buergerschaft der Herrenstand von dem Volke sich absonderte, den oeffentlichen Lasten durchgaengig sich entzog und die Ehren und Vorteile durchgaengig fuer sich nahm, so trat die Buergerschaft ihrerseits der italischen Eidgenossenschaft gegenueber und schloss diese mehr und mehr von dem Mitgenuss der Herrschaft aus, waehrend sie an den gemeinen Lasten doppelten und dreifachen Anteil ueberkam. Wie die Nobilitaet gegenueber den Plebejern, so lenkte die Buergerschaft gegenueber den Nichtbuergern zurueck in die Abgeschlossenheit des verfallenen Patriziats; das Plebejat, das durch die Liberalitaet seiner Institutionen grossgeworden war, schnuerte jetzt selbst sich ein in die starren Satzungen des Junkertums. Die Aufhebung der Passivbuergerschaften kann an sich nicht getadelt werden und gehoert auch ihrem Motiv nach vermutlich in einen anderen, spaeter noch zu eroerternden Zusammenhang; dennoch ging schon dadurch ein vermittelndes Zwischenglied verloren. Bei weitem bedenklicher aber war das Schwinden des Unterschieds zwischen den latinischen und den uebrigen italischen Gemeinden. Die Grundlage der roemischen Macht war die bevorzugte Stellung der latinischen Nation innerhalb Italiens; sie wich unter den Fuessen, seit die latinischen Staedte anfingen, sich nicht mehr als die bevorzugten Teilhaber an der Herrschaft der maechtigen stammverwandten Gemeinde, sondern wesentlich gleich den uebrigen als Untertanen Roms zu empfinden und alle Italiker ihre Lage gleich unertraeglich zu finden begannen. Denn dass die Brettier und ihre Leidensgenossen schon voellig wie Sklaven behandelt wurden und voellig wie Sklaven sich verhielten, zum Beispiel von der Flotte, auf der sie als Ruderknechte dienten, ausrissen, wo sie konnten und gern gegen Rom Dienste nahmen; dass ferner in den keltischen und vor allem den ueberseeischen Untertanen eine noch gedruecktere und von der Regierung in berechneter Absicht der Verachtung und Misshandlung durch die Italiker preisgegebene Klasse den Italikern zur Seite gestellt ward, schloss freilich auch eine Abstufung innerhalb der Untertanenschaft in sich, konnte aber doch fuer den frueheren Gegensatz zwischen den stammverwandten und den stammfremden italischen Untertanen nicht entfernt einen Ersatz gewaehren. Eine tiefe Verstimmung bemaechtigte sich der gesamten italischen Eidgenossenschaft, und nur die Furcht hielt sie ab, laut sich zu aeussern. Der Vorschlag, der nach der Schlacht bei Cannae im Senat gemacht ward, aus jeder latinischen Gemeinde zwei Maennern das roemische Buergerrecht und Sitz im Senat zu gewaehren, war freilich zur Unzeit gestellt und ward mit Recht abgelehnt; aber er zeigt doch, mit welcher Besorgnis man schon damals in der herrschenden Gemeinde auf das Verhaeltnis zwischen Latium und Rom blickte. Wenn jetzt ein zweiter Hannibal den Krieg nach Italien getragen haette, so durfte man zweifeln, ob auch er an dem felsenfesten Widerstand des latinischen Namens gegen die Fremdherrschaft gescheitert sein wuerde. Aber bei weitem die wichtigste Institution, welche diese Epoche in das roemische Gemeinwesen eingefuehrt hat, und zugleich diejenige, welche am entschiedensten und verhaengnisvollsten aus der bisher eingehaltenen Bahn wich, waren die neuen Vogteien. Das aeltere roemische Staatsrecht kannte zinspflichtige Untertanen nicht; die ueberwundenen Buergerschaften wurden entweder in die Sklaverei verkauft oder in der roemischen aufgehoben oder endlich zu einem Buendnis zugelassen, das ihnen wenigstens die kommunale Selbstaendigkeit und die Steuerfreiheit sicherte. Allein die karthagischen Besitzungen in Sizilien, Sardinien und Spanien sowie Hierons Reich hatten ihren frueheren Herren gesteuert und gezinst; wenn Rom diese Besitzungen einmal behalten wollte, war es nach dem Urteil der Kurzsichtigen das Verstaendigste und unzweifelhaft das Bequemste, die neuen Gebiete lediglich nach den bisherigen Normen zu verwalten. Man behielt also die karthagisch-hieronische Provinzialverfassung einfach bei und organisierte nach derselben auch diejenigen Landschaften, die man, wie das Diesseitige Spanien, den Barbaren entriss. Es war das Hemd des Nessos, das man vom Feind erbte. Ohne Zweifel war es anfaenglich die Absicht der roemischen Regierung, durch die Abgaben der Untertanen nicht eigentlich sich zu bereichern, sondern nur die Kosten der Verwaltung und Verteidigung damit zu decken; doch wich man auch hiervon schon ab, als man Makedonien und Illyrien tributpflichtig machte, ohne daselbst die Regierung und die Grenzbesetzung zu uebernehmen. Ueberhaupt aber kam es weit weniger darauf an, dass man noch in der Belastung Mass hielt, als darauf, dass man ueberhaupt die Herrschaft in ein nutzbares Recht verwandelte; fuer den Suendenfall ist es gleich, ob man nur den Apfel nimmt oder gleich den Baum pluendert. Die Strafe folgte dem Unrecht auf dem Fuss. Das neue Provinzialregiment noetigte zu der Einsetzung von Voegten, deren Stellung nicht bloss mit der Wohlfahrt der Vogteien, sondern auch mit der roemischen Verfassung schlechthin unvertraeglich war. Wie die roemische Gemeinde in den Provinzen an die Stelle des frueheren Landesherrn trat, so war ihr Vogt daselbst an Koenigs Statt; wie denn auch zum Beispiel der sizilische Praetor in dem Hieronischen Palast zu Syrakus residierte. Von Rechts wegen sollte nun zwar der Vogt nichtsdestoweniger sein Amt mit republikanischer Ehrbarkeit und Sparsamkeit verwalten. Cato erschien als Statthalter von Sardinien in den ihm untergebenen Staedten zu Fuss und von einem einzigen Diener begleitet, welcher ihm den Rock und die Opferschale nachtrug, und als er von seiner spanischen Statthalterschaft heimkehrte, verkaufte er vorher sein Schlachtross, weil er sich nicht befugt hielt, die Transportkosten desselben dem Staate in Rechnung zu bringen. Es ist auch keine Frage, dass die roemischen Statthalter, obgleich sicherlich nur wenige von ihnen die Gewissenhaftigkeit so wie Cato bis an die Grenze der Knauserei und Laecherlichkeit trieben, doch zum guten Teil durch ihre altvaeterliche Froemmigkeit, durch die bei ihren Mahlzeiten herrschende ehrbare Stille, durch die verhaeltnismaessig rechtschaffene Amts- und Rechtspflege, namentlich die angemessene Strenge gegen die schlimmsten unter den Blutsaugern der Provinzialen, die roemischen Steuerpaechter und Bankiers, ueberhaupt durch den Ernst und die Wuerde ihres Auftretens den Untertanen, vor allen den leichtfertigen und haltungslosen Griechen nachdruecklich imponierten. Auch die Provinzialen befanden sich unter ihnen verhaeltnismaessig leidlich. Man war durch die karthagischen Voegte und syrakusanischen Herren nicht verwoehnt und sollte bald Gelegenheit finden, im Vergleich mit den nachkommenden Skorpionen der gegenwaertigen Ruten sich dankbar zu erinnern; es ist wohl erklaerlich, wie spaeterhin das sechste Jahrhundert der Stadt als die goldene Zeit der Provinzialherrschaft erschien. Aber es war auf die Laenge nicht durchfuehrbar, zugleich Republikaner und Koenig zu sein. Das Landvogtspielen demoralisierte mit furchtbarer Geschwindigkeit den roemischen Herrenstand. Hoffart und Uebermut gegen die Provinzialen lagen so sehr in der Rolle, dass daraus dem einzelnen Beamten kaum ein Vorwurf gemacht werden darf. Aber schon war es selten, und um so seltener, als die Regierung mit Strenge an dem alten Grundsatz festhielt, die Gemeindebeamten nicht zu besolden, dass der Vogt ganz reine Haende aus der Provinz wieder mitbrachte; dass Paullus, der Sieger von Pydna, kein Geld nahm, wird bereits als etwas Besonderes angemerkt. Die ueble Sitte, dem Amtmann "Ehrenwein" und andere "freiwillige" Gaben zu verabreichen, scheint so alt wie die Provinzialverfassung selbst und mag wohl auch ein karthagisches Erbstueck sein; schon Cato musste in seiner Verwaltung Sardiniens 556 (198) sich begnuegen, diese Hebungen zu regulieren und zu ermaessigen. Das Recht der Beamten und ueberhaupt der in Staatsgeschaeften Reisenden auf freies Quartier und freie Befoerderung ward schon als Vorwand zu Erpressungen benutzt. Das wichtigere Recht des Beamten, Getreidelieferungen teils zu seinem und seiner Leute Unterhalt (in cellam), teils im Kriegsfall zur Ernaehrung des Heeres oder bei anderen besonderen Anlaessen gegen einen billigen Taxpreis in seiner Provinz auszuschreiben, wurde schon so arg gemissbraucht, dass auf die Klagen der Spanier der Senat im Jahre 583 (171) die Feststellung des Taxpreises fuer beiderlei Lieferungen den Amtsleuten zu entziehen sich veranlasst fand. Selbst fuer die Volksfeste in Rom fing schon an bei den Untertanen requiriert zu werden; die masslosen Tribulationen, die der Aedil Tiberius Sempronius Gracchus fuer die von ihm auszurichtende Festlichkeit ueber italische wie ausseritalische Gemeinden ergehen liess, veranlassten den Senat, offiziell dagegen einzuschreiten (572 182). Was ueberhaupt der roemische Beamte sich am Schlusse dieser Periode nicht bloss gegen die ungluecklichen Untertanen, sondern selbst gegen die abhaengigen Freistaaten und Koenigreiche herausnahm, das zeigen die Raubzuege des Gnaeus Volso in Kleinasien und vor allem die heillose Wirtschaft in Griechenland waehrend des Krieges gegen Perseus. Die Regierung hatte kein Recht, sich darueber zu verwundern, da sie es an jeder ernstlichen Schranke gegen die uebergriffe dieses militaerischen Willkuerregiments fehlen liess. Zwar die gerichtliche Kontrolle mangelte nicht ganz. Konnte auch der roemische Vogt nach dem allgemeinen und mehr als bedenklichen Grundsatz: gegen den Oberfeldherrn waehrend der Amtsverwaltung keine Beschwerdefuehrung zu gestatten, regelmaessig erst dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn das Uebel geschehen war, so war doch an sich sowohl eine Kriminal- als eine Zivilverfolgung gegen ihn moeglich. Um jene einzuleiten, musste ein Volkstribun kraft der ihm zustehenden richterlichen Gewalt die Sache in die Hand nehmen und sie an das Volksgericht bringen; die Zivilklage wurde von dem Senator, der die betreffende Praetur verwaltete, an eine nach der damaligen Gerichtsverfassung aus dem Schosse des Senats bestellte Jury gewiesen. Dort wie hier lag also die Kontrolle in den Haenden des Herrenstandes, und obwohl dieser noch rechtlich und ehrenhaft genug war, um gegruendete Beschwerden nicht unbedingt beiseite zu legen, der Senat sogar verschiedene Male auf Anrufen der Geschaedigten die Einleitung eines Zivilverfahrens selber zu veranlassen sich herbeiliess, so konnten doch Klagen von Niedrigen und Fremden gegen maechtige Glieder der regierenden Aristokratie vor weit entfernten und wenn nicht in gleicher Schuld befangenen, doch mindestens dem gleichen Stande angehoerigen Richtern und Geschworenen von Anfang an nur dann auf Erfolg rechnen, wenn das Unrecht klar und schreiend war; und vergeblich zu klagen, war fast gewisses Verderben. Einen gewissen Anhalt fanden die Geschaedigten freilich in den erblichen Klientelverhaeltnissen, welche die Staedte und Landschaften der Untertanen mit ihren Besiegern und andern ihnen naeher getretenen Roemern verknuepften. Die spanischen Statthalter empfanden es, dass an Catos Schutzbefohlenen sich niemand ungestraft vergriff; und dass die Vertreter der drei von Paullus ueberwundenen Nationen, der Spanier, Ligurer und Makedonier, sich es nicht nehmen liessen, seine Bahre zum Scheiterhaufen zu tragen, war die schoenste Totenklage um den edlen Mann. Allein dieser Sonderschutz gab nicht bloss den Griechen Gelegenheit, ihr ganzes Talent, sich ihren Herren gegenueber wegzuwerfen, in Rom zu entfalten und durch ihre bereitwillige Servilitaet auch ihre Herren zu demoralisieren - die Beschluesse der Syrakusaner zu Ehren des Marcellus, nachdem er ihre Stadt zerstoert und gepluendert und sie ihn vergeblich deshalb beim Senat verklagt hatten, sind eines der schandbarsten Blaetter in den wenig ehrbaren Annalen von Syrakus -, sondern es hatte auch bei der schon gefaehrlichen Familienpolitik dieses Hauspatronat seine politisch bedenkliche Seite. Immer wurde auf diesem Wege wohl bewirkt, dass die roemischen Beamten die Goetter und den Senat einigermassen fuerchteten und im Stehlen meistenteils Mass hielten, allein man stahl denn doch, und ungestraft, wenn man mit Bescheidenheit stahl. Die heillose Regel stellte sich fest, dass bei geringen Erpressungen und maessiger Gewalttaetigkeit der roemische Beamte gewissermassen in seiner Kompetenz und von Rechts wegen straffrei sei, die Beschaedigten also zu schweigen haetten; woraus denn die Folgezeit die verhaengnisvollen Konsequenzen zu ziehen nicht unterlassen hat. Indes waeren auch die Gerichte so streng gewesen, wie sie schlaff waren, es konnte doch die gerichtliche Rechenschaft nur den aergsten Uebelstaenden steuern. Die wahre Buergschaft einer guten Verwaltung liegt in der strengen und gleichmaessigen Oberaufsicht der hoechsten Verwaltungsbehoerde; und hieran liess der Senat es vollstaendig mangeln. Hier am fruehesten machte die Schlaffheit und Unbeholfenheit des kollegialischen Regiments sich geltend. Von Rechts wegen haetten die Voegte einer weit strengeren und spezielleren Aufsicht unterworfen werden sollen, als sie fuer die italischen Munizipalverwaltungen ausgereicht hatte, und mussten jetzt, wo das Reich grosse ueberseeische Gebiete umfasste, die Anstalten gesteigert werden, durch welche die Regierung sich die Uebersicht ueber das Ganze bewahrte. Von beidem geschah das Umgekehrte. Die Voegte herrschten so gut wie souveraen, und das wichtigste der fuer den letzteren Zweck dienenden Institute, die Reichsschatzung, wurde noch auf Sizilien, aber auf keine der spaeter erworbenen Provinzen mehr erstreckt. Diese Emanzipation der obersten Verwaltungsbeamten von der Zentralgewalt war mehr als bedenklich. Der roemische Vogt, an der Spitze der Heere des Staats und im Besitz bedeutender Finanzmittel, dazu einer schlaffen gerichtlichen Kontrolle unterworfen und von der Oberverwaltung tatsaechlich unabhaengig, endlich mit einer gewissen Notwendigkeit dahin gefuehrt, sein und seiner Administrierten Interesse von dem der roemischen Gemeinde zu scheiden und ihm entgegenzustellen, glich weit mehr einem persischen Satrapen als einem der Mandatare des roemischen Senats in der Zeit der Samnitischen Kriege, und kaum konnte der Mann, der eben im Auslande eine gesetzliche Militaertyrannis gefuehrt hatte, von da den Weg wieder zurueck in die buergerliche Gemeinschaft finden, die wohl Befehlende und Gehorchende, aber nicht Herren und Knechte unterschied. Auch die Regierung empfand es, dass die beiden fundamentalen Saetze die Gleichheit innerhalb der Aristokratie und die Unterordnung der Beamtengewalt unter das Senatskollegium, ihr hier unter den Haenden zu schwinden begannen. Aus der Abneigung der Regierung gegen Erwerbung neuer Vogteien und gegen das ganze Vogteiwesen, der Einrichtung der Provinzialquaesturen, die wenigstens die Finanzgewalt den Voegten aus den Haenden zu nehmen bestimmt waren, der Beseitigung der an sich so zweckmaessigen Einrichtung laengerer Statthalterschaften leuchtet sehr deutlich die Besorgnis hervor, welche die weiterblickenden roemischen Staatsmaenner vor der hier gesaeten Saat empfanden. Aber Diagnose ist nicht Heilung. Das innere Regiment der Nobilitaet entwickelte sich weiter in der einmal angegebenen Richtung, und der Verfall der Verwaltung und des Finanzwesens, die Vorbereitung kuenftiger Revolutionen und Usurpationen hatten ihren wenn nicht unbemerkten, doch ungehemmten stetigen Fortgang. Wenn die neue Nobilitaet weniger scharf als die alte Geschlechtsaristokratie formuliert war und wenn diese gesetzlich, jene nur tatsaechlich die uebrige Buergerschaft im Mitgenuss der politischen Rechte beeintraechtigte, so war eben darum die zweite Zuruecksetzung nur schwerer zu ertragen und schwerer zu sprengen als die erste. An Versuchen zu dem letzteren fehlte es natuerlich nicht. Die Opposition ruhte auf der Gemeindeversammlung wie die Nobilitaet auf dem Senat; um jene zu verstehen, ist zunaechst die damalige roemische Buergerschaft nach ihrem Geist und ihrer Stellung im Gemeinwesen zu schildern. Was von einer Buergerversammlung wie die roemische war, nicht dem bewegenden Triebrad, sondern dem festen Grund des Ganzen, gefordert werden kann: ein sicherer Blick fuer das gemeine Beste, eine einsichtige Folgsamkeit gegenueber dem richtigen Fuehrer, ein festes Herz in guten und boesen Tagen und vor allem die Aufopferungsfaehigkeit des Einzelnen fuer das Ganze, des gegenwaertigen Wohlbehagens fuer das Glueck der Zukunft - das alles hat die roemische Gemeinde in so hohem Grade geleistet, dass, wo der Blick auf das Ganze sich richtet, jede Bemaekelung in bewundernder Ehrfurcht verstummt. Auch jetzt war der gute und verstaendige Sinn noch durchaus in ihr vorwiegend. Das ganze Verhalten der Buergerschaft der Regierung wie der Opposition gegenueber beweist mit vollkommener Deutlichkeit, dass dasselbe gewaltige Buergertum, vor dem selbst Hannibals Genie das Feld raeumen musste, auch in den roemischen Komitien entschied; die Buergerschaft hat wohl oft geirrt, jedoch nicht geirrt in Poebeltuecke, sondern in buergerlicher und baeuerlicher Beschraenktheit. Aber allerdings wurde die Maschinerie, mittels welcher die Buergerschaft in den Gang der oeffentlichen Angelegenheiten eingriff, immer unbehilflicher und wuchsen ihr durch ihre eigenen Grosstaten die Verhaeltnisse vollstaendig ueber den Kopf. Dass im Laufe dieser Epoche teils die meisten bisherigen Passivbuergergemeinden, teils eine betraechtliche Anzahl neuangelegter Pflanzstaedte das volle roemische Buergerrecht empfingen, ist schon angegeben worden. Am Ende derselben erfuellte die roemische Buergerschaft in ziemlich geschlossener Masse Latium im weitesten Sinn, die Sabina und einen Teil Kampaniens, so dass sie an der Westkueste noerdlich bis Caere, suedlich bis Cumae reichte; innerhalb dieses Gebiets standen nur wenige Staedte, wie Tibur, Praeneste, Signia, Norba, Ferentinum ausser derselben. Dazu kamen die Seekolonien an den italischen Kuesten, welche durchgaengig das roemische Vollbuergerrecht besassen, die picenischen und transapenninischen Kolonien der juengsten Zeit, denen das Buergerrecht hatte eingeraeumt werden muessen, und eine sehr betraechtliche Anzahl roemischer Buerger, die, ohne eigentliche, gesonderte Gemeinwesen zu bilden, in Marktflecken und Doerfern (fora et conciliabula) durch ganz Italien zerstreut lebten. Wenn man der Unbehilflichkeit einer also beschaffenen Stadtgemeinde auch fuer die Zwecke der Rechtspflege ^8 und der Verwaltung teils durch die frueher schon erwaehnten stellvertretenden Gerichtsherren einigermassen abhalf, teils wohl auch schon, namentlich in den See- und den neuen picenischen und transapenninischen Kolonien, zu der spaeteren Organisation kleinerer staedtischer Gemeinwesen innerhalb der grossen roemischen Stadtgemeinde wenigstens die ersten Grundlinien zog, so blieb doch in allen politischen Fragen die Urversammlung auf dem roemischen Marktplatz allein berechtigt; und es springt in die Augen, dass diese in ihrer Zusammensetzung wie in ihrem Zusammenhandeln jetzt nicht mehr war, was sie gewesen, als die saemtlichen Stimmberechtigten ihre buergerliche Berechtigung in der Art ausuebten, dass sie am Morgen von ihren Hoefen weggehen und an demselben Abend wieder zurueck sein konnten. Es kam hinzu, dass die Regierung - ob aus Unverstand, Schlaffheit oder boeser Absicht, laesst sich nicht sagen - die nach dem Jahre 513 (241) in den Buergerverband eintretenden Gemeinden nicht mehr wie frueher in neuerrichtete Wahlbezirke, sondern in die alten mit einschrieb; so dass allmaehlich jeder Bezirk aus verschiedenen, ueber das ganze roemische Gebiet zerstreuten Ortschaften sich zusammensetzte. Wahlbezirke wie diese, von durchschnittlich 8000, die staedtischen natuerlich von mehr, die laendlichen von weniger Stimmberechtigten, und ohne oertlichen Zusammenhang und innere Einheit, liessen schon keine bestimmte Leitung und keine genuegende Vorbesprechung mehr zu; was um so mehr vermisst werden musste, als den Abstimmungen selbst keine freie Debatte voranging. Wenn ferner die Buergerschaft vollkommen die Faehigkeit. hatte, ihre Gemeindeinteressen wahrzunehmen, so war es doch sinnlos und geradezu laecherlich, in den hoechsten und schwierigsten Fragen, welche die herrschende Weltmacht zu loesen ueberkam, einem wohlgesinnten, aber zufaellig zusammengetriebenen Haufen italischer Bauern das entscheidende Wort einzuraeumen und ueber Feldherrnernennungen und Staatsvertraege in letzter Instanz Leute urteilen zu lassen, die weder die Gruende noch die Folgen ihrer Beschluesse begriffen. In allen ueber eigentliche Gemeindesachen hinausgehenden Dingen haben denn auch die roemischen Urversammlungen eine unmuendige und selbst alberne Rolle gespielt. In der Regel standen die Leute da und sagten ja zu allen Dingen; und wenn sie ausnahmsweise aus eigenem Antrieb nein sagten, wie zum Beispiel bei der Kriegserklaerung gegen Makedonien 554 (200), so machte sicher die Kirchturms- der Staatspolitik eine kuemmerliche und kuemmerlich auslaufende Opposition. ------------------------------------------------- ^8 In der bekanntlich zunaechst auf ein Landgut in der Gegend von Venafrum sich beziehenden landwirtschaftlichen Anweisung Catos wird die rechtliche Eroerterung der etwa entstehenden Prozesse nur fuer einen bestimmten Fall nach Rom gewiesen: wenn naemlich der Gutsherr die Winterweide an den Besitzer einer Schafherde verpachtet, also mit einem in der Regel nicht in der Gegend domizilierten Paechter zu tun hat (agr. 149). Es laesst sich daraus schliessen. dass in dem gewoehnlichen Fall, wo mit einem in der Gegend domizilierten Manne kontrahiert ward, die etwa entspringenden Prozesse schon zu Catos Zeit nicht in Rom, sondern vor den Ortsrichtern entschieden wurden. ------------------------------------------------- Endlich stellte dem unabhaengigen Buergerstand sich der Klientenpoebel formell gleichberechtigt und tatsaechlich oft schon uebermaechtig zur Seite. Die Institutionen, aus denen er hervorging, waren uralt. Seit unvordenklicher Zeit uebte der vornehme Roemer auch ueber seine Freigelassenen und Zugewandten eine Art Regiment aus und ward von denselben bei allen ihren wichtigeren Angelegenheiten zu Rate gezogen, wie denn zum Beispiel ein solcher Klient nicht leicht seine Kinder verheiratete, ohne die Billigung seines Patrons erlangt zu haben, und sehr oft dieser die Partien geradezu machte. Aber wie aus der Aristokratie ein eigener Herrenstand ward, der in seiner Hand nicht bloss die Macht, sondern auch den Reichtum vereinigte, so wurden aus den Schutzbefohlenen Guenstlinge und Bettler; und der neue Anhang der Reichen unterhoehlte aeusserlich und innerlich den Buergerstand. Die Aristokratie duldete nicht bloss diese Klientel, sondern beutete finanziell und politisch sie aus. So zum Beispiel wurden die alten Pfennigkollekten, welche bisher hauptsaechlich nur zu religioesen Zwecken und bei der Bestattung verdienter Maenner stattgefunden hatten, jetzt von angesehenen Herren - zuerst 568 (186) von Lucius Scipio in Veranlassung eines von ihm beabsichtigten Volksfestes - benutzt, um bei ausserordentlichen Gelegenheiten vom Publikum eine Beisteuer zu erheben. Die Schenkungen wurden besonders deshalb gesetzlich beschraenkt (550 204), weil die Senatoren anfingen, unter diesem Namen von ihren Klienten regelmaessigen Tribut zu nehmen. Aber vor allen Dingen diente der Schweif dem Herrenstande dazu, die Komitien zu beherrschen; und der Ausfall der Wahlen zeigt es deutlich, welche maechtige Konkurrenz der abhaengige Poebel bereits in dieser Zeit dem selbstaendigen Mittelstand machte. Die reissend schnelle Zunahme des Gesindels, namentlich in der Hauptstadt, welche hierdurch vorausgesetzt wird, ist auch sonst nachweisbar. Die steigende Zahl und Bedeutung der Freigelassenen beweisen die schon im vorigen Jahrhundert gepflogenen und in diesem sich fortsetzenden, sehr ernsten Eroerterungen ueber ihr Stimmrecht in den Gemeindeversammlungen, und der waehrend des Hannibalischen Krieges vom Senat gefasste merkwuerdige Beschluss, die ehrbaren freigelassenen Frauen zur Beteiligung bei den oeffentlichen Kollekten zuzulassen und den rechten Kindern freigelassener Vaeter die bisher nur den Kindern der Freigeborenen zukommenden Ehrenzeichen zu gestatten. Wenig besser als die Freigelassenen mochte die Majoritaet der nach Rom uebersiedelnden Hellenen und Orientalen sein, denen die nationale Servilitaet ebenso unvertilgbar wie jenen die rechtliche anhaftete. Aber es wirkten nicht bloss diese natuerlichen Ursachen mit zu dem Aufkommen eines hauptstaedtischen Poebels, sondern es kann auch weder die Nobilitaet noch die Demagogie von dem Vorwurf freigesprochen werden, systematisch denselben grossgezogen und durch Volksschmeichelei und noch schlimmere Dinge den alten Buergersinn, soviel an ihnen war, unterwuehlt zu haben. Noch war die Waehlerschaft durchgaengig zu achtbar, als dass unmittelbare Wahlbestechung im grossen sich haette zeigen duerfen; aber indirekt ward schon in unloeblichster Weise um die Gunst der Stimmberechtigten geworben. Die alte Verpflichtung der Beamten, namentlich der Aedilen, fuer billige Kornpreise zu sorgen und die Spiele zu beaufsichtigen, fing an, in das auszuarten, woraus endlich die entsetzliche Parole des kaiserlichen Stadtpoebels hervorging: Brot umsonst und ewiges Volksfest. Grosse Kornsendungen, welche entweder die Provinzialstatthalter zur Verfuegung der roemischen Marktbehoerde stellten oder auch wohl die Provinzen selbst, um sich bei einzelnen roemischen Beamten in Gunst zu setzen, unentgeltlich nach Rom lieferten, machten es seit der Mitte des sechsten Jahrhunderts den Aedilen moeglich, an die hauptstaedtische Buergerbevoelkerung das Getreide zu Schleuderpreisen abzugeben. Es sei kein Wunder, meinte Cato, dass die Buergerschaft nicht mehr auf guten Rat hoere - der Bauch habe eben keine Ohren. Die Volkslustbarkeiten nahmen in erschreckender Weise zu. Fuenfhundert Jahre hatte die Gemeinde sich mit einem Volksfest im Jahr und mit einem Spielplatz begnuegt; der erste roemische Demagoge von Profession, Gaius Flaminius, fuegte ein zweites Volksfest und einen zweiten Spielplatz hinzu (534 220) ^9, und mag sich mit diesen Einrichtungen, deren Tendenz schon der Name des neuen Festes: "plebejische Spiele" hinreichend bezeichnet, die Erlaubnis erkauft haben, die Schlacht am Trasimenischen See zu liefern. Rasch ging man weiter in der einmal eroeffneten Bahn. Das Fest zu Ehren der Ceres, der Schutzgottheit des Plebejertums, kann, wenn ueberhaupt, doch nur wenig juenger sein als das plebejische. Weiter ward nach Anleitung der Sibyllinischen und Marcischen Weissagungen schon 542 (212) ein viertes Volksfest zu Ehren Apollons, 550 (204) ein fuenftes zu Ehren der neu aus Phrygien nach Rom uebergesiedelten Grossen Mutter hinzugefuegt. Es waren dies die schweren Jahre des Hannibalischen Krieges - bei der ersten Feier der Apollospiele ward die Buergerschaft von dem Spielplatz weg zu den Waffen gerufen; die eigentuemlich italische Deisidaemonie war fieberhaft aufgeregt, und es fehlte nicht an solchen, welche sie nutzten, um Sibyllen- und Prophetenorakel in Umlauf zu setzen und durch deren Inhalt und Vertretung sich der Menge zu empfehlen; kaum darf man es tadeln, dass die Regierung, welche der Buergerschaft so ungeheure Opfer zumuten musste, in solchen Dingen nachgab. Was man aber einmal nachgegeben, blieb bestehen; ja selbst in ruhigeren Zeiten (581 173) kam noch ein freilich geringeres Volksfest, die Spiele zu Ehren der Flora hinzu. Die Kosten dieser neuen Festlichkeiten bestritten die mit der Ausrichtung der einzelnen Feste beauftragten Beamten aus eigenen Mitteln - so die kurulischen Aedilen zu dem alten Volksfest noch das Fest der Goettermutter und das der Flora, die plebejischen das Plebejer- und das Ceresfest, der staedtische Praetor die Apollinarischen Spiele. Man mag damit, dass die neuen Volksfeste wenigstens dem gemeinen Saeckel nicht zur Last fielen, sich vor sich selber entschuldigt haben; in der Tat waere es weit weniger nachteilig gewesen, das Gemeindebudget mit einer Anzahl unnuetzer Ausgaben zu belasten, als zu gestatten, dass die Ausrichtung einer Volkslustbarkeit tatsaechlich zur Qualifikation fuer die Bekleidung des hoechsten Gemeindeamtes ward. Die kuenftigen Konsularkandidaten machten bald in dem Aufwande fuer diese Spiele einander eine Konkurrenz, die die Kosten derselben ins Unglaubliche steigerte; und es schadete begreiflicherweise nicht, wenn der Konsul in Hoffnung noch ausser dieser gleichsam gesetzlichen eine freiwillige "Leistung" (munus), ein Fechterspiel auf seine Kosten zum besten gab. Die Pracht der Spiele wurde allmaehlich der Massstab, nach dem die Waehlerschaft die Tuechtigkeit der Konsulatsbewerber bemass. Die Nobilitaet hatte freilich schwer zu zahlen - ein anstaendiges Fechterspiel kostete 750000 Sesterzen (50000 Taler); allein sie zahlte gern, da sie ja damit den unvermoegenden Leuten die politische Laufbahn verschloss. Aber die Korruption beschraenkte sich nicht auf den Markt, sondern uebertrug sich auch schon auf das Lager. Die alte Buergerwehr hatte sich gluecklich geschaetzt, eine Entschaedigung fuer die Kriegsarbeit und im gluecklichen Fall eine geringe Siegesgabe heimzubringen; die neuen Feldherren, an ihrer Spitze Scipio Africanus, warfen das roemische wie das Beutegeld mit vollen Haenden unter sie aus - es war darueber, dass Cato waehrend der letzten Feldzuege gegen Hannibal in Afrika mit Scipio brach. Die Veteranen aus dem Zweiten Makedonischen und dem kleinasiatischen Krieg kehrten bereits durchgaengig als wohlhabende Leute heim; schon fing der Feldherr an, auch von den Besseren gepriesen zu werden, der die Gaben der Provinzialen und den Kriegsgewinn nicht bloss fuer sich und sein unmittelbares Gefolge nahm und aus dessen Lager nicht wenige Maenner mit Golde, sondern viele mit Silber in den Taschen zurueckkamen - dass auch die bewegliche Beute des Staates sei, fing an in Vergessenheit zu geraten. Als Lucius Paullus wieder in alter Weise mit derselben verfuhr, da fehlte wenig, dass seine eigenen Soldaten, namentlich die durch die Aussicht auf reichen Raub zahlreich herbeigelockten Freiwilligen, nicht durch Volksbeschluss dem Sieger von Pydna die Ehre des Triumphes aberkannt haetten, die man schon an jeden Bezwinger von drei ligurischen Doerfern wegwarf. ------------------------------------------------- ^9 Die Anlage des Circus ist bezeugt. Ueber die Entstehung der plebejischen Spiele gibt es keine alte Ueberlieferung, denn was der falsche Asconius (p. 143 Orelli) sagt, ist keine; aber da sie in dem Flaminischen Circus gefeiert wurden (Val. Max. 1, 7, 4) und zuerst sicher im Jahre 538 (216), vier Jahre nach dessen Erbauung, vorkommen (Liv. 23, 30), so wird das oben Gesagte dadurch hinreichend bewiesen. ------------------------------------------------- Wie sehr die Kriegszucht und der kriegerische Geist der Buergerschaft unter diesem Uebergang der Kriegs- in das Raubhandwerk litten, kann man an den Feldzuegen gegen Perseus verfolgen; und fast in skurriler Weise offenbarte die einreissende Feigheit der unbedeutende Istrische Krieg (576 178), wo ueber ein geringes, vom Geruechte lawinenhaft vergroessertes Scharmuetzel das Landheer und die Seemacht der Roemer, ja die Italiker daheim ins Weglaufen kamen und Cato seinen Landsleuten ueber ihre Feigheit eine eigene Strafpredigt zu halten noetig fand. Auch hier ging die vornehme Jugend voran. Schon waehrend des Hannibalischen Krieges (545 200) sahen die Zensoren sich veranlasst, gegen die Laessigkeit der Militaerpflichtigen von Ritterschatzung mit ernsten Strafen einzuschreiten. Gegen das Ende dieser Periode (574 ? 180) stellte ein Buergerschaftsbeschluss den Nachweis von zehn Dienstjahren als Qualifikation fuer die Bekleidung eines jeden Gemeindeamtes fest, um die Soehne der Nobilitaet dadurch zum Eintritt in das Heer zu noetigen. Aber wohl nichts spricht so deutlich fuer den Verfall des rechten Stolzes und der rechten Ehre bei Hohen wie bei Geringen als das Jagen nach Abzeichen und Titeln, das im Ausdruck verschieden, aber im Wesen gleichartig bei allen Staenden und Klassen erscheint. Zu der Ehre des Triumphes draengte man sich so, dass es kaum gelang, die alte Regel aufrecht zu erhalten, welche nur dem die Macht der Gemeinde in offener Feldschlacht mehrenden, ordentlichen hoechsten Gemeindebeamten verstattete zu triumphieren und dadurch allerdings nicht selten eben die Urheber der wichtigsten Erfolge von dieser Ehre ausschloss. Man musste es schon sich gefallen lassen, dass diejenigen Feldherren, welche vergeblich versucht oder keine Aussicht hatten, den Triumph vom Senat oder der Buergerschaft zu erlangen, auf eigene Hand wenigstens auf dem Albanischen Berg triumphierend aufzogen (zuerst 523 231). Schon war kein Gefecht mit einem ligurischen oder korsischen Haufen zu unbedeutend, um nicht daraufhin den Triumph zu erbitten. Um den friedlichen Triumphatoren, wie zum Beispiel die Konsuln des Jahres 570 (184) gewesen waren, das Handwerk zu legen, wurde die Gestattung des Triumphes an den Nachweis einer Feldschlacht geknuepft, die wenigstens 5000 Feinden das Leben gekostet; aber auch dieser Nachweis ward oefter durch falsche Bulletins umgangen - sah man doch auch schon in den vornehmen Haeusern manche feindliche Ruestung prangen, die keineswegs vom Schlachtfeld dahin kam. Wenn sonst der Oberfeldherr des einen Jahres es sich zur Ehre gerechnet hatte, das naechste Jahr in den Stab seines Nachfolgers einzutreten, so war es jetzt eine Demonstration gegen die neumodische Hoffart, dass der Konsular Cato unter Tiberius Sempronius Longus (560 194) und Manius Glabrio (563 191; 2, 258) als Kriegstribun Dienste nahm. Sonst hatte fuer den der Gemeinde erwiesenen Dienst der Dank der Gemeinde ein- fuer allemal genuegt; jetzt schien jedes Verdienst eine bleibende Auszeichnung zu fordern. Bereits der Sieger von Mylae (494 260) Gaius Duilius hatte es durchgesetzt, dass ihm, wenn er abends durch die Strassen der Hauptstadt ging, ausnahmsweise ein Fackeltraeger und ein Pfeifer voraufzog. Statuen und Denkmaeler, sehr oft auf Kosten des Geehrten errichtet, wurden so gemein, dass man es spoettisch fuer eine Auszeichnung erklaeren konnte, ihrer zu entbehren. Aber nicht lange genuegten derartige bloss persoenliche Ehren. Es kam auf, aus den gewonnenen Siegen dem Sieger und seinen Nachkommen einen bleibenden Zunamen zu schoepfen; welchen Gebrauch vornehmlich der Sieger von Zama begruendet hat, indem er sich selber den Mann von Afrika, seinen Bruder den von Asien, seinen Vetter den von Spanien nennen liess ^10. Dem Beispiel der Hohen folgten die Niederen nach. Wenn der Herrenstand es nicht verschmaehte, die Rangklassen der Leichenordnung festzustellen und dem gewesenen Zensor ein purpurnes Sterbekleid zu dekretieren, so konnte man es den Freigelassenen nicht veruebeln, dass auch sie verlangten, wenigstens ihre Soehne mit dem vielbeneideten Purpurstreif schmuecken zu duerfen. Der Rock, der Ring und die Amulettkapsel unterschieden nicht bloss den Buerger und die Buergerin von dem Fremden und dem Sklaven, sondern auch den Freigeborenen von dem gewesenen Knecht, den Sohn freigeborener von dem freigelassener Eltern, den Ritter- und den Senatorensohn von dem gemeinen Buerger, den Sproessling eines kurulischen Hauses von dem gemeinen Senator - und das in derjenigen Gemeinde, in der alles, was gut und gross, das Werk der buergerlichen Gleichheit war! ------------------------------------------------------- ^10 2, 276. Das erste sichere Beispiel eines solchen Beinamens ist das des Manius Valerius Maximus, Konsul 491 (263), der als Sieger von Messana den Namen Messala annahm; dass der Konsul von 419 (335) in aehnlicher Weise Calenus genannt worden sei, ist falsch. Die Beinamen Maximus im Valerischen und Fabischen Geschlecht sind nicht durchaus gleichartig. ------------------------------------------------------- Die Zwiespaeltigkeit innerhalb der Gemeinde wiederholt sich in der Opposition. Gestuetzt auf die Bauernschaft erheben die Patrioten den lauten Ruf nach Reform; gestuetzt auf die hauptstaedtische Menge beginnt die Demagogie ihr Werk. Obwohl die beiden Richtungen sich nicht voellig trennen lassen, sondern mehrfach Hand in Hand gehen, wird es doch notwendig sein, sie in der Betrachtung voneinander zu sondern. Die Reformpartei tritt uns gleichsam verkoerpert entgegen in der Person des Marcus Porcius Cato (520-605 234-149). Cato, der letzte namhafte Staatsmann des aelteren, noch auf Italien sich beschraenkenden und dem Weltregiment abgeneigten Systems, galt darum spaeterhin als das Muster des echten Roemers von altem Schrot und Korn; mit groesserem Recht wird man ihn betrachten als den Vertreter der Opposition des roemischen Mittelstandes gegen die neue hellenisch- kosmopolitische Nobilitaet. Beim Pfluge hergekommen, ward er durch seinen Gutsnachbarn, einen der wenigen dem Zuge der Zeit abholden Adligen, Lucius Valerius Flaccus, in die politische Laufbahn gezogen; der derbe sabinische Bauer schien dem rechtschaffenen Patrizier der rechte Mann, um dem Strom der Zeit sich entgegenzustemmen; und er hatte in ihm sich nicht getaeuscht. Unter Flaccus' Aegide und nach guter alter Sitte mit Rat und Tat den Mitbuergern und dem Gemeinwesen dienend, focht er sich empor bis zum Konsulat und zum Triumph, ja sogar bis zur Zensur. Mit dem siebzehnten Jahre eingetreten in die Buergerwehr, hatte er den ganzen Hannibalischen Krieg von der Schlacht am Trasimenischen See bis zu der bei Zama durchgemacht, unter Marcellus und Fabius, unter Nero und Scipio gedient und bei Tarent und Sena, in Afrika, Sardinien, Spanien, Makedonien sich als Soldat, als Stabsoffizier und als Feldherr gleich tuechtig bewaehrt. Wie auf der Walstatt stand er auf dem Marktplatz. Seine furchtlose und schlagfertige Rede, sein derber treffender Bauernwitz, seine Kenntnis des roemischen Rechts und der roemischen Verhaeltnisse, seine unglaubliche Ruehrigkeit und sein eiserner Koerper machten ihn zuerst in den Nachbarstaedten angesehen, alsdann, nachdem er auf dem Markt und in der Kurie der Hauptstadt auf einen groesseren Schauplatz getreten war, zu dem einflussreichsten Sachwalter und Staatsredner seiner Zeit. Er nahm den Ton auf, den zuerst Manius Curius, unter den roemischen Staatsmaennern sein Ideal, angeschlagen hatte; sein langes Leben hat er daran gesetzt, dem einreissenden Verfall redlich, wie er es verstand, nach allen Seiten hin zu begegnen, und noch in seinem fuenfundachtzigsten Jahre auf dem Marktplatz dem neuen Zeitgeist Schlachten geliefert. Er war nichts weniger als schoen - gruene Augen habe er, behaupteten seine Feinde, und rote Haare - und kein grosser Mann, am wenigsten ein weitblickender Staatsmann. Politisch und sittlich gruendlich borniert und stets das Ideal der guten alten Zeit vor den Augen und auf den Lippen, verachtete er eigensinnig alles Neue. Durch seine Strenge gegen sich vor sich selber legitimiert zu mitleidloser Schaerfe und Haerte gegen alles und alle, rechtschaffen und ehrbar, aber ohne Ahnung einer jenseits der polizeilichen Ordnung und der kaufmaennischen Redlichkeit liegenden Pflicht, ein Feind aller Bueberei und Gemeinheit wie aller Eleganz und Genialitaet und vor allen Dingen der Feind seiner Feinde, hat er nie einen Versuch gemacht, die Quellen des Uebels zu verstopfen, und sein Leben lang gegen nichts gefochten als gegen Symptome und namentlich gegen Personen. Die regierenden Herren sahen zwar auf den ahnenlosen Beller vornehm herab und glaubten nicht mit Unrecht, ihn weit zu uebersehen; aber die elegante Korruption in und ausser dem Senat zitterte doch im geheimen vor dem alten Sittenmeisterer von stolzer republikanischer Haltung, vor dem narbenbedeckten Veteranen aus dem Hannibalischen Krieg, vor dem hoechst einflussreichen Senator und dem Abgott der roemischen Bauernschaft. Einem nach dem andern seiner vornehmen Kollegen hielt er oeffentlich sein Suendenregister vor, allerdings ohne es mit den Beweisen sonderlich genau zu nehmen, und allerdings auch mit besonderem Genuss denjenigen, die ihn persoenlich gekreuzt oder gereizt hatten. Ebenso ungescheut verwies und beschalt er oeffentlich auch der Buergerschaft jede neue Unrechtfertigkeit und jeden neuen Unfug. Seine bitterboesen Angriffe erweckten ihm zahllose Feinde und mit den maechtigsten Adelskoterien der Zeit, namentlich den Scipionen und den Flamininen, lebte er in ausgesprochener unversoehnlicher Fehde; vierundvierzigmal ist er oeffentlich angeklagt worden. Aber die Bauernschaft - und es ist dies bezeichnend dafuer, wie maechtig noch in dieser Zeit in dem roemischen Mittelstand derjenige Geist war, der den Tag von Cannae hatte uebertragen machen - liess den ruecksichtslosen Verfechter der Reform in ihren Abstimmungen niemals fallen; ja als im Jahre 570 (184) Cato mit seinem adligen Gesinnungsgenossen Lucius Flaccus sich um die Zensur bewarb und im voraus ankuendigte, dass sie in diesem Amte eine durchgreifende Reinigung der Buergerschaft an Haupt und Gliedern vorzunehmen beabsichtigten, wurden die beiden gefuerchteten Maenner von der Buergerschaft gewaehlt ungeachtet aller Anstrengungen des Adels, und derselbe musste es hinnehmen, dass in der Tat das grosse Fegefest stattfand und dabei unter anderen der Bruder des Afrikaners von der Ritter-, der Bruder des Befreiers der Griechen von der Senatorenliste gestrichen wurden. Dieser Krieg gegen die Personen und die vielfachen Versuche, mit Justiz und Polizei den Geist der Zeit zu bannen, wie achtungswert auch die Gesinnung war, aus der sie hervorgingen, konnten doch hoechstens den Strom der Korruption auf eine kurze Weile zurueckstauen; und wenn es bemerkenswert ist, dass Cato dem zum Trotz oder vielmehr dadurch seine politische Rolle zu spielen vermocht hat, so ist es ebenso bezeichnend, dass es so wenig ihm gelang, die Koryphaeen der Gegenpartei wie diesen ihn zu beseitigen, und die von ihm und seinem Gesinnungsgenossen vor der Buergerschaft angestellten Rechenschaftsprozesse wenigstens in den politisch wichtigen Faellen durchgaengig ganz ebenso erfolglos geblieben sind wie die gegen Cato gerichteten Anklagen. Nicht viel mehr als diese Anklagen haben die Polizeigesetze gewirkt, welche namentlich zur Beschraenkung des Luxus und zur Herbeifuehrung eines sparsamen und ordentlichen Haushaltes in dieser Epoche in ungemeiner Anzahl erlassen wurden und die zum Teil in der Darstellung der Volkswirtschaft noch zu beruehren sein werden. Bei weitem praktischer und nuetzlicher waren die Versuche, dem einreissenden Verfall mittelbar zu steuern, unter denen die Ausweisungen von neuen Bauernhufen aus dem Domanialland ohne Zweifel den ersten Platz einnehmen. Dieselben haben in der Zeit zwischen dem ersten und zweiten Kriege mit Karthago und wieder vom Ende des letzteren bis gegen den Schluss dieses Zeitabschnitts in grosser Anzahl und in bedeutendem Umfange stattgefunden; die wichtigsten darunter sind die Aufteilung der picenischen Possessionen durch Gaius Flaminius im Jahre 522 (232),die Anlage von acht neuen Seekolonien im Jahre 560 (194) und vor allem die umfassende Kolonisation der Landschaft zwischen dem Apennin und dem Po durch die Anlage der latinischen Pflanzstaedte Placentia, Cremona, Bononia und Aquileia und der Buergerkolonien Potentia, Pisaurum, Mutina, Parma und Luna in den Jahren 536 (218) und 565-577 (189-177). Bei weitem die meisten dieser segensreichen Gruendungen duerfen der Reformpartei zugeschrieben werden. Hinweisend einerseits auf die Verwuestung Italiens durch den Hannibalischen Krieg und das erschreckende Hinschwindender Bauernstellen und ueberhaupt der freien italischen Bevoelkerung, anderseits auf die weit ausgedehnten, neben und gleich Eigentum besessenen Possessionen der Vornehmen im Cisalpinischen Gallien, in Samnium, in der apulischen und brettischen Landschaft haben Cato und seine Gesinnungsgenossen sie gefordert; und obwohl die roemische Regierung diesen Forderungen wahrscheinlich nicht in dem Massstab nachkam, wie sie es gekonnt und gesollt haette, so blieb sie doch nicht taub gegen die warnende Stimme des verstaendigen Mannes. Verwandter Art ist der Vorschlag, den Cato im Senat stellte, dem Verfall der Buergerreiterei durch Errichtung von vierhundert neuen Reiterstellen Einhalt zu tun. An den Mitteln dazu kann es der Staatskasse nicht gefehlt haben; doch scheint der Vorschlag an dem exklusiven Geiste der Nobilitaet und ihrem Bestreben, diejenigen, die nur Reiter und nicht Ritter waren, aus der Buergerreiterei zu verdraengen, gescheitert zu sein. Dagegen erzwangen die schweren Kriegslaeufte, welche ja sogar die roemische Regierung zu dem gluecklicherweise verunglueckenden Versuch bestimmten, ihre Heere nach orientalischer Art vom Sklavenmarkt zu rekrutieren, die Milderung der fuer den Dienst im Buergerheer bisher geforderten Qualifikationen: des Minimalzensus von 11000 Assen (300 Taler) und der Freigeborenheit. Abgesehen davon, dass man die zwischen 4000 (115 Taler) und 1500 Assen (43 Taler) geschaetzten Freigeborenen und saemtliche Freigelassene zum Flottendienst anzog, wurde der Minimalzensus fuer den Legionaer auf 4000 Asse (115 Taler) ermaessigt und wurden im Notfall auch sowohl die Flottendienstpflichtigen als sogar die zwischen 1500 (43 Taler) und 375 Asse (11 Taler) geschaetzten Freigeborenen in das Buergerfussvolk miteingestellt. Diese vermutlich dem Ende der vorigen oder dem Anfang dieser Epoche angehoerenden Neuerungen sind ohne Zweifel ebensowenig wie die servianische Militaerreform aus Parteibestrebungen hervorgegangen; allein sie taten doch der demokratischen Partei insofern wesentlichen Vorschub, als mit den buergerlichen Belastungen zuerst die buergerlichen Ansprueche und sodann auch die buergerlichen Rechte sich notwendig ins Gleichgewicht setzten. Die Armen und Freigelassenen fingen an in dem Gemeinwesen etwas zu bedeuten, seit sie ihm dienten; und hauptsaechlich daraus entsprang eine der wichtigsten Verfassungsaenderungen dieser Zeit, die Umgestaltung der Zenturiatkomitien, welche hoechst wahrscheinlich in demselben Jahre erfolgte, in welchem der Krieg um Sizilien zu Ende ging (513 241). Nach der bisherigen Stimmordnung hatten in den Zenturiatkomitien wenn auch nicht mehr, wie bis auf die Reform des Appius Claudius, allein die Ansaessigen gestimmt, aber doch die Vermoegenden ueberwogen: es hatten zuerst die Ritter gestimmt, das heisst der patrizisch-plebejische Adel, sodann die Hoechstbesteuerten, das heisst diejenigen, die ein Vermoegen von mindestens 100000 Assen (2900 Taler) dem Zensor nachgewiesen hatten ^11; und diese beiden Abteilungen hatten, wenn sie zusammenhielten, jede Abstimmung entschieden. Das Stimmrecht der Steuerpflichtigen der vier folgenden Klassen war von zweifelhaftem Gewicht, das derjenigen, deren Schaetzung unter dem niedrigsten Klassensatz von 11000 Assen (300 Taler) geblieben war, wesentlich illusorisch gewesen. Nach der neuen Ordnung wurde der Ritterschaft, obwohl sie ihre gesonderten Abteilungen behielt, das Vorstimmrecht entzogen und dasselbe auf eine aus der ersten Klasse durch das Los erwaehlte Stimmabteilung uebertragen. Die Wichtigkeit jenes adligen Vorstimmrechts kann nicht hoch genug angeschlagen werden, zumal in einer Epoche, in der tatsaechlich der Einfluss des Adels auf die Gesamtbuergerschaft in stetigem Steigen war. War doch selbst der eigentliche Junkerstand noch in dieser Zeit maechtig genug, um die gesetzlich den Patriziern wie den Plebejern offenstehende zweite Konsul- und zweite Zensorstelle, jene bis an den Schluss dieser Periode (bis 582 172), diese noch ein Menschenalter darueber hinaus (bis 623 131), lediglich aus den Seinigen zu besetzen, ja in dem gefaehrlichsten Moment, den die roemische Republik erlebt hat, in der Krise nach der Cannensischen Schlacht, die vollkommen gesetzlich erfolgte Wahl des nach aller Ansicht faehigsten Offiziers, des Plebejers Marcellus, zu der durch des Patriziers Paullus Tod erledigten Konsulstelle einzig seines Plebejertums wegen rueckgaengig zu machen. Dabei ist es freilich charakteristisch fuer das Wesen auch dieser Reform, dass das Vorstimmrecht nur dem Adel, nicht aber den Hoechstbesteuerten entzogen ward, das den Ritterzenturien entzogene Vorstimmrecht nicht auf eine etwa durch das Los aus der ganzen Buergerschaft erwaehlte Abteilung, sondern ausschliesslich auf die erste Klasse ueberging. Diese sowie ueberhaupt die fuenf Stufen blieben wie sie waren; nur die Grenze nach unter, wurde wahrscheinlich in der Weise verschoben, dass der Minimalzensus wie fuer den Dienst in der Legion so auch fuer das Stimmrecht in den Zenturien von 11000 auf 4000 Asse herabgesetzt ward. Ueberdies lag schon in der formeller Beibehaltung der frueheren Saetze bei dem allgemeinen Steigen des Vermoegensstandes gewissermassen eine Ausdehnung des Stimmrechts im demokratischen Sinn. Die Gesamtzahl der Abteilungen blieb gleichfalls unveraendert; aber wenn bis dahin, wie gesagt, die achtzehn Ritterzenturien und die 80 der ersten Klasse in den 193 Stimmzenturien allein die Majoritaet gehabt hatten, so wurden in der reformierten Ordnung die Stimmen der ersten Klasse auf 70 herabgesetzt und dadurch bewirkt, dass unter allen Umstaenden wenigstens die zweite Stufe zur Abstimmung gelangte. Wichtiger noch und der eigentliche Schwerpunkt der Reform war die Verbindung, in welche die neuen Stimmabteilungen mit der Tribusordnung gesetzt wurden. Von jeher sind die Zenturien aus den Tribus in der Weise hervorgegangen, dass wer einer Tribus angehoerte, von dem Zensor in eine der Zenturien eingeschrieben werden musste. Seitdem die nicht ansaessigen Buerger in die Tribus eingeschrieben worden waren, gelangten also auch sie in die Zenturien, und waehrend sie in den Tribusversammlungen selbst auf die vier staedtischen Abteilungen beschraenkt waren, hatten sie in denen der Zenturien mit den ansaessigen Buergern formell das gleiche Recht, wenngleich wahrscheinlich die zensorische Willkuer in der Zusammensetzung der Zenturien dazwischen trat und den in die Landtribus eingeschriebenen Buergern das Uebergewicht auch in der Zenturienversammlung gewaehrte. Dieses Uebergewicht wurde durch die reformierte Ordnung rechtlich in der Weise festgestellt, dass von den 70 Zenturien der ersten Klasse jeder Tribus zwei zugewiesen wurden, demnach die nicht ansaessigen Buerger davon nur acht erhielten; in aehnlicher Weise muss auch in den vier anderen Stufen den ansaessigen Buergern das Uebergewicht eingeraeumt worden sein. Im gleichen Sinne wurde die bisherige Gleichstellung der Freigelassenen mit den Freigeborenen im Stimmrecht in dieser Zeit beseitigt und wurden auch die ansaessigen Freigelassenen in die vier staedtischen Tribus gewiesen. Dies geschah im Jahre 534 (220) durch einen der namhaftesten Maenner der Reformpartei, den Zensor Gaius Flaminius, und wurde dann von dem Zensor Tiberius Sempronius Gracchus, dem Vater der beiden Urheber der roemischen Revolution, fuenfzig Jahre spaeter (585 169) wiederholt und verschaerft. Diese Reform der Zenturien, die vielleicht in ihrer Gesamtheit ebenfalls von Flaminius ausgegangen ist, war die erste wichtige Verfassungsaenderung, die die neue Opposition der Nobilitaet abgewann, der erste Sieg der eigentlichen Demokratie. Der Kern derselben besteht teils in der Beschraenkung des zensorischen Willkuerregiments, teils in der Beschraenkung des Einflusses einerseits der Nobilitaet, anderseits der Nichtansaessigen und der Freigelassenen, also in der Umgestaltung der Zenturiatkomitien nach dem fuer die Tributkomitien schon geltenden Prinzip; was sich schon dadurch empfahl, dass Wahlen, Gesetzvorschlaege, Kriminalanklagen und ueberhaupt alle die Mitwirkung der Buergerschaft erfordernde Angelegenheiten durchgaengig an die Tributkomitien gebracht und die schwerfaelligeren Zenturien nicht leicht anders zusammengerufen wurden, als wo es verfassungsmaessig notwendig oder doch ueblich war, um die Zensoren, Konsuln und Praetoren zu waehlen und um einen Angriffskrieg zu beschliessen. Es ward also durch diese Reform nicht ein neues Prinzip in die Verfassung hinein, sondern ein laengst in der praktisch haeufigeren und wichtigeren Kategorie der Buergerschaftsversammlungen massgebendes zu allgemeiner Geltung gebracht. Ihre wohl demokratische, aber keineswegs demagogische Tendenz zeigt sich deutlich in ihrer Stellungnahme zu den eigentlichen Stuetzen jeder wirklich revolutionaeren Partei, dem Proletariat und der Freigelassenschaft. Darum darf denn auch die praktische Bedeutung dieser Abaenderung der fuer die Urversammlungen massgebenden Stimmordnung nicht allzu hoch angeschlagen werden. Das neue Wahlgesetz hat die gleichzeitige Bildung eines neuen politisch privilegierten Standes nicht verhindert und vielleicht nicht einmal wesentlich erschwert. Es ist sicher nicht bloss Schuld der allerdings mangelhaften Ueberlieferung, dass wir nirgend eine tatsaechliche Einwirkung der vielbesprochenen Reform auf den politischen Verlauf der Dinge nachzuweisen vermoegen. Innerlich haengt uebrigens mit dieser Reform noch die frueher schon erwaehnte Beseitigung der nicht stimmberechtigten roemischen Buergergemeinden und deren allmaehliches Aufgehen in die Vollbuergergemeinde zusammen. Es lag in dem nivellierenden Geiste der Fortschrittspartei, die Gegensaetze innerhalb des Mittelstandes zu beseitigen, waehrend die Kluft zwischen Buergern und Nichtbuergern sich gleichzeitig breiter und tiefer zog. ----------------------------------------------- ^11 Ueber die urspruenglichen roemischen Zensussaetze ist es schwierig, etwas Bestimmtes aufzustellen. Spaeterhin galten bekanntlich als Minimalzensus der ersten Klasse 100000 As, wozu die Zensus der vier uebrigen Klassen in dem (wenigstens ungefaehren) Verhaeltnis von _, «, ¬, 1/9 stehen. Diese Saetze aber versteht bereits Polybios und verstehen alle spaeteren Schriftsteller von dem leichten As (zu 1/10 Denar), und es scheint hieran festgehalten werden zu muessen, wenn auch in Beziehung auf das Voconische Gesetz dieselben Summen als schwere Asse (zu ¬ Denar) in Ansatz gebracht werden (Geschichte des Roemischen Muenzwesens, S. 302). Appius Claudius aber, der zuerst im Jahre 442 (312) die Zensussaetze in Geld statt in Grundbesitz ausdrueckte, kann sich dabei nicht des leichten As bedient haben, der erst 485 (269) aufkam. Entweder also hat er dieselben Betraege in schweren Assen ausgedrueckt und sind diese bei der Muenzreduktion in leichte umgesetzt worden, oder er stellte die spaeteren Ziffern auf, und es blieben dieselben trotz der Muenzreduktion, welche in diesem Falle eine Herabsetzung der Klassensaetze um mehr als die Haelfte enthalten haben wuerde. Gegen beide Annahmen lassen sich gueltige Bedenken erheben; doch scheint die erstere glaublicher, da ein so exorbitanter Fortschritt in der demokratischen Entwicklung weder fuer das Ende des fuenften Jahrhunderts noch als beilaeufige Konsequenz einer bloss administrativen Massregel wahrscheinlich ist, auch wohl schwerlich ganz aus der Ueberlieferung verschwunden sein wuerde. 100000 leichte As oder 40000 Sesterzen koennen uebrigens fueglich als Aequivalent der urspruenglichen roemischen Vollhufe von vielleicht 20 Morgen angesehen werden; so dass danach die Schatzungssaetze ueberhaupt nur im Ausdruck, nicht aber im Wert gewechselt haben wuerden. ----------------------------------------------- Fasst man zusammen, was von der Reformpartei dieser Zeit gewollt und erreicht ward, so hat sie dem einreissenden Verfall, vor allem dem Einschwinden des Bauernstandes und der Lockerung der alten, strengen und sparsamen Sitte, aber auch dem uebermaechtigen politischen Einfluss der neuen Nobilitaet unzweifelhaft patriotisch und energisch zu steuern sich bemueht und bis zu einem gewissen Grade auch gesteuert. Allein man vermisst ein hoeheres politisches Ziel. Das Missbehagen der Menge, der sittliche Unwille der Besseren fanden wohl in dieser Opposition ihren angemessenen und kraeftigen Ausdruck; aber man sieht weder eine deutliche Einsicht in die Quelle des Uebels noch einen festen Plan, im grossen und ganzen zu bessern. Eine gewisse Gedankenlosigkeit geht hindurch durch all diese sonst so ehrenwerten Bestrebungen, und die rein defensive Haltung der Verteidiger weissagt wenig Gutes fuer den Erfolg. Ob die Krankheit ueberhaupt durch Menschenwitz geheilt werden konnte, bleibt billig dahingestellt; die roemischen Reformatoren dieser Zeit aber scheinen mehr gute Buerger als gute Staatsmaenner gewesen zu sein und den grossen Kampf des alten Buergertums gegen den neuen Kosmopolitismus auf ihrer Seite einigermassen unzulaenglich und spiessbuergerlich gefuehrt zu haben. Aber wie neben der Buergerschaft der Poebel in dieser Zeit emporkam, so trat auch schon neben die achtbare und nuetzliche Oppositionspartei die volksschmeichelnde Demagogie. Bereits Cato kennt das Gewerbe der Leute, die an der Redesucht kranken wie andere an der Trink- und der Schlafsucht; die sich Zuhoerer mieten, wenn sich keine freiwillig einfinden, und die man wie den Marktschreier anhoert, ohne auf sie zu hoeren, geschweige denn, wenn man Hilfe braucht, sich ihnen anzuvertrauen. In seiner derben Art schildert der Alte diese nach dem Muster der griechischen Schwaetzer des Marktes gebildeten spassigen und witzelnden, singenden und tanzenden, allezeit bereiten Herrchen; zu nichts, meint er, ist so einer zu brauchen, als um sich im Zuge als Hanswurst zu produzieren und mit dem Publikum Reden zu wechseln - fuer ein Stueck Brot ist ihm ja das Reden wie das Schweigen feil. In der Tat, diese Demagogen waren die schlimmsten Feinde der Reform. Wie diese vor allen Dingen und nach allen Seiten hin auf sittliche Besserung drang, so hielt die Demagogie vielmehr hin auf Beschraenkung der Regierungs- und Erweiterung der Buergerschaftskompetenz. In ersterer Beziehung ist die wichtigste Neuerung die tatsaechliche Abschaffung der Diktatur. Die durch Quintus Fabius und seine populaeren Gegner 537 (217) hervorgerufene Krise gab diesem von Haus aus unpopulaeren Institut den Todesstoss. Obwohl die Regierung einmal nachher noch (538 216) unter dem unmittelbaren Eindruck der Schlacht von Cannae einen mit aktivem Kommando ausgestatteten Diktator ernannt hat, so durfte sie dies doch in ruhigeren Zeiten nicht wieder wagen, und nachdem noch ein paar Male (zuletzt 552 202), zuweilen nach vorgaengiger Bezeichnung der zu ernennenden Person durch die Buergerschaft, ein Diktator fuer staedtische Geschaefte eingesetzt worden war, kam dieses Amt, ohne foermlich abgeschafft zu werden, tatsaechlich ausser Gebrauch. Damit ging dem kuenstlich ineinander gefugten roemischen Verfassungssystem ein fuer dessen eigentuemliche Beamtenkollegialitaet sehr wuenschenswertes Korrektiv verloren und buesste die Regierung, von der das Eintreten der Diktatur, das heisst die Suspension der Konsuln, durchaus und in der Regel auch die Bezeichnung des zu ernennenden Diktators abgehangen hatte, eines ihrer wichtigsten Werkzeuge ein - nur unvollkommen ward dasselbe ersetzt durch die vom Senat seitdem in Anspruch genommene Befugnis, in ausserordentlichen Faellen, namentlich bei ploetzlich ausbrechendem Aufstand oder Krieg, den zeitigen hoechsten Beamten gleichsam diktatorische Gewalt zu verleihen durch die Instruktion: nach Ermessen fuer das gemeine Wohl Massregeln zu treffen, und damit einen dem heutigen Standrecht aehnlichen Zustand herbeizufuehren. Daneben dehnte die formelle Kompetenz des Volkes in der Beamtenernennung wie in Regierungs-, Verwaltungs- und Finanzfragen in bedenklicher Weise sich aus. Die Priesterschaften, namentlich die politisch wichtigsten Kollegien der Sachverstaendigen, ergaenzten sich nach altem Herkommen selber und ernannten selber ihre Vorsteher, soweit diese Koerperschaften ueberhaupt Vorsteher hatten; und in der Tat war fuer diese zur Ueberlieferung der Kunde goettlicher Dinge von Geschlecht zu Geschlecht bestimmten Institute die einzige ihrem Geist entsprechende Wahlform die Kooptation. Es ist darum zwar nicht von grossem politischen Gewicht, aber bezeichnend fuer die beginnende Desorganisation der republikanischen Ordnungen, dass in dieser Zeit (vor 542 212) zwar noch nicht die Wahl in die Kollegien selbst, aber wohl die Bezeichnung der Vorstaende der Curionen und der Pontifices aus dem Schosse dieser Koerperschatten von den Kollegien auf die Gemeinde ueberging; wobei ueberdies noch, mit echt roemischer formaler Goetterfurcht, um ja nichts zu versehen, nur die kleinere Haelfte der Bezirke, also nicht das "Volk" den Wahlakt vollzog. Von groesserer Bedeutung war das zunehmende Eingreifen der Buergerschaft in persoenliche und sachliche Fragen aus dem Kreise der Militaerverwaltung und der aeusseren Politik. Hierher gehoert der Uebergang der Ernennung der ordentlichen Stabsoffiziere vom Feldherrn auf die Buergerschaft, dessen schon gedacht ward; hierher die Wahlen der Fuehrer der Opposition zu Oberfeldherren gegen Hannibal; hierher der verfassungs- und vernunftwidrige Buergerschaftsbeschluss von 537 (217), wodurch das hoechste Kommando zwischen dem unpopulaeren Generalissimus und seinem populaeren und ihm im Lager wie daheim opponierenden Unterfeldherrn geteilt ward; hierher das gegen einen Offizier wie Marcellus vor der Buergerschaft verfuehrte tribunizische Gequengel wegen unverstaendiger und unredlicher Kriegfuehrung (545 209), welches denselben doch schon noetigte, aus dem Lager nach der Hauptstadt zu kommen und sich wegen seiner militaerischen Befaehigung vor dem Publikum der Hauptstadt auszuweisen; hierher die noch skandaloeseren Versuche, dem Sieger von Pydna durch Buergerschaftsbeschluss den Triumph abzuerkennen; hierher die allerdings wohl vom Senat veranlasste Bekleidung eines Privatmanns mit ausserordentlicher konsularischer Amtsgewalt (544 210); hierher die bedenkliche Drohung Scipios, den Oberbefehl in Afrika, wenn der Senat ihm denselben verweigere, sich von der Buergerschaft bewilligen zu lassen (549 205); hierher der Versuch eines vor Ehrgeiz. halb naerrischen Menschen, der Buergerschaft wider Willen der Regierung eine in jeder Hinsicht ungerechtfertigte Kriegserklaerung gegen die Rhodier zu entreissen (587 167); hierher das neue staatsrechtliche Axiom, dass jeder Staatsvertrag erst durch Ratifikation der Gemeinde vollgueltig werde. Dieses Mitregieren und Mitkommandieren der Buergerschaft war in hohem Grade bedenklich, aber weit bedenklicher noch ihr Eingreifen in das Finanzwesen der Gemeinde; nicht bloss, weil die Macht des Senats in der Wurzel getroffen wurde durch jeden Angriff auf das aelteste und wichtigste Recht der Regierung: die ausschliessliche Verwaltung des Gemeindevermoegens, sondern weil die Unterstellung der wichtigsten hierher gehoerigen Angelegenheit, der Aufteilung der Gemeindedomaenen, unter die Urversammlungen der Buergerschaft mit Notwendigkeit der Republik ihr Grab grub. Die Urversammlung aus dem Gemeingut unbeschraenkt in den eigenen Beutel hineindekretieren zu lassen, ist reicht bloss verkehrt, sondern der Anfang vom Ende; es demoralisiert die bestgesinnte Buergerschaft und gibt dem Antragsteller eine mit keinem freien Gemeinwesen vertraegliche Macht. Wie heilsam auch die Aufteilung des Gemeinlandes und wie zwiefachen Tadels darum der Senat wert war, indem er es unterliess, durch freiwillige Aufteilung des okkupierten Landes dies gefaehrlichste aller Agitationsmittel abzuschneiden, so hat doch Gaius Flaminius, indem er mit dem Antrag auf Aufteilung der picenischen Domaenen im Jahre 522 (232) an die Buergerschaft ging, durch das Mittel ohne Zweifel dem Gemeinwesen mehr geschadet, als durch den Zweck ihm genuetzt. Wohl hatte zweihundertundfuenfzig Jahre zuvor Spurius Cassius dasselbe beantragt; aber die beiden Massregeln, wie genau sie auch dem Buchstaben nach zusammenstimmten, waren dennoch insofern voellig verschieden, als Cassius eine Gemeindesache an die lebendige und noch sich selber regierende Gemeinde, Flaminius eine Staatsfrage an die Urversammlung eines grossen Staates brachte. Mit vollem Recht betrachtete nicht etwa bloss die Regierungs-, sondern auch die Reformpartei das militaerische, administrative und finanzielle Regiment als legitime Domaene des Senats und huetete sie sich wohl, von der formellen Macht der innerlich in unabwendbarer Aufloesung begriffenen Urversammlungen vollen Gebrauch zu machen, geschweige denn sie zu steigern. Wenn nie, selbst nicht in der beschraenktesten Monarchie, dem Monarchen eine so voellig nichtige Rolle zugefallen ist, wie sie dem souveraenen roemischen Volke zugeteilt ward, so war dies zwar in mehr als einer Hinsicht zu bedauern, aber bei dem dermaligen Stande der Komitialmaschine auch nach der Ansicht der Reformfreunde eine Notwendigkeit. Darum haben Cato und seine Gesinnungsgenossen nie eine Frage an die Buergerschaft gebracht, welche in das eigentliche Regiment eingegriffen haette, niemals die von ihnen gewuenschten politischen oder finanziellen Massregeln, wie zum Beispiel die Kriegserklaerung gegen Karthago und die Ackerauslegungen, mittelbar oder unmittelbar durch Buergerschaftsbeschluss dem Senat abgezwungen. Die Regierung des Senats mochte schlecht sein; die Urversammlungen konnten nicht regieren. Nicht als haette in ihnen eine boeswillige Majoritaet vorgeherrscht; im Gegenteil fand das Wort eines angesehenen Mannes, fand der laute Ruf der Ehre und der lautere der Not in der Regel in den Komitien noch Gehoer und wendete die aeussersten Schaedigungen und Schaendlichkeiten ab - die Buergerschaft, vor der Marcellus sich verantwortete, liess den Anklaeger schimpflich durchfallen und waehlte den Angeklagten zum Konsul fuer das folgende Jahr; auch von der Notwendigkeit des Krieges gegen Philippos liess die Versammlung sich ueberzeugen, endigte den Krieg gegen Perseus durch die Wahl des Paullus und bewilligte diesem den wohlverdienten Triumph. Aber zu solchen Wahlen und solchen Beschluessen bedurfte es doch schon eines besonderen Aufschwungs; durchgaengig folgte die Masse willenlos dem naechsten Impulse, und Unverstand und Zufall entschieden. Im Staate wie in jedem Organismus ist das Organ, welches nicht mehr wirkt, schon auch schaedlich; auch die Nichtigkeit der souveraenen Volksversammlung schloss keine geringe Gefahr ein. Jede Minoritaet im Senat konnte der Majoritaet gegenueber verfassungsmaessig an die Komitien appellieren. Jedem einzelnen Manne, der die leichte Kunst besass, unmuendigen Ohren zu predigen oder auch nur Geld wegzuwerfen, war ein Weg eroeffnet, um sich eine Stellung zu verschaffen oder einen Beschluss zu erwirken, denen gegenueber Beamte und Regierung formell gehalten waren zu gehorchen. Daher denn jene Buergergenerale, gewohnt, im Weinhaus Schlachtplaene auf den Tisch zu zeichnen und kraft ihres angeborenen strategischen Genies mitleidig auf den Gamaschendienst herabzusehen; daher jene Stabsoffiziere, die ihr Kommando dem hauptstaedtischen Aemterbettel verdankten und, wenn es einmal Ernst galt, vor allen Dingen in Masse verabschiedet werden mussten - und daher die Schlachten am Trasimenischen See und bei Cannae und die schimpfliche Kriegfuehrung gegen Perseus. Auf Schritt und Tritt ward die Regierung durch jene unberechenbaren Buergerschaftsbeschluesse gekreuzt und beirrt, und begreiflicherweise eben da am meisten, wo sie am meisten in ihrem guten Recht war. Aber die Schwaechung der Regierung und der Gemeinde selbst waren noch die geringere unter den aus dieser Demagogie sich entwickelnden Gefahren. Unmittelbarer noch draengte unter der Aegide der verfassungsmaessigen Rechte der Buergerschaft die faktioese Gewalt der einzelnen Ehrgeizigen sich empor. Was formell als Wille der hoechsten Autoritaet im Staate auftrat, war der Sache nach sehr oft nichts als das persoenliche Belieben des Antragstellers; und was sollte werden aus einem Gemeinwesen, in welchem Krieg und Frieden, Ernennung und Absetzung des Feldherrn und der Offiziere, die gemeine Kasse und das gemeine Gut von den Launen der Menge und ihrer zufaelligen Fuehrer abhingen? Das Gewitter war noch nicht ausgebrochen; aber dicht und dichter ballten die Wolken sich zusammen und einzelne Donnerschlaege rollten bereits durch die schwuele Luft. Dabei trafen in zwiefach bedenklicher Weise die scheinbar entgegengesetztesten Richtungen in ihren aeussersten Spitzen sowohl hinsichtlich der Zwecke wie hinsichtlich der Mittel zusammen. In der Poebelklientel und dem Poebelkultus machten Familienpolitik und Demagogie sich eine gleichartige und gleich gefaehrliche Konkurrenz. Gaius Flaminius galt den Staatsmaennern der folgenden Generation als der Eroeffner derjenigen Bahn, aus welcher die Gracchischen Reformen und - setzen wir hinzu - weiterhin die demokratisch-monarchische Revolution hervorging. Aber auch Publius Scipio, obwohl tonangebend in der Hoffart, der Titeljagd, der Klientelmacherei der Nobilitaet, stuetzte sich in seiner persoenlichen und fast dynastischen Politik gegen den Senat auf die Menge, die er nicht bloss durch den Schimmer seiner Individualitaet bezauberte, sondern auch durch seine Kornsendungen bestach, auf die Legionen, deren Gunst er durch rechte und unrechte Mittel sich erwarb, und vor allen Dingen auf die ihm persoenlich anhaengende hohe und niedere Klientel - nur die traeumerische Unklarheit, auf welcher der Reiz wie die Schwaeche dieses merkwuerdigen Mannes grossenteils beruht, liessen ihn aus dem Glauben: nichts zu sein noch sein zu wollen als der erste Buerger von Rom, nicht oder doch nicht voellig erwachen. Die Moeglichkeit einer Reform zu behaupten, wuerde ebenso verwegen sein, wie sie zu leugnen; dass eine durchgreifende Verbesserung des Staats an Haupt und Gliedern dringendes Beduerfnis war und dass von keiner Seite dazu ein ernstlicher Versuch gemacht ward, ist gewiss. Zwar im einzelnen geschah von seiten des Senats wie von seiten der buergerschaftlichen Opposition mancherlei. Dort wie hier waren die Majoritaeten noch wohlgesinnt und boten ueber den Riss weg, der die Parteien trennte, noch haeufig sich die Haende, um gemeinschaftlich die schlimmsten Uebelstaende zu beseitigen. Aber da man die Quellen nicht verstopfte, so half es wenig, dass die besseren Maenner mit Besorgnis auf das dumpfe Tosen der anschwellenden Flut lauschten und an Deichen und Daemmen arbeiteten. Indem auch sie sich mit Palliativen begnuegten und selbst diese, namentlich eben die wichtigsten, wie die Verbesserung der Justiz und die Aufteilung des Domaniallandes, nicht rechtzeitig und umfaenglich genug anwandten, halfen sie mit dazu, den Nachkommen eine boese Zukunft zu bereiten. Indem sie versaeumten, den Acker umzubrechen waehrend es Zeit war, zeitigten Unkraut auch, die es nicht saeten. Den spaeteren Geschlechtern, die die Stuerme der Revolution erlebten, erschien die Zeit nach dem Hannibalischen Kriege als die goldene Roms und Cato als das Muster des roemischen Staatsmanns. Es war vielmehr die Windstille vor dem Sturm und die Epoche der politischen Mittelmaessigkeiten, eine Zeit wie die des Walpoleschen Regiments in England; und kein Chatham fand sich in Rom, der die stockenden Adern der Nation wieder in frische Wallung gebracht haette. Wo man den Blick hinwendet, klaffen in dem alten Bau Risse und Spalten; man sieht die Arbeiter geschaeftig, bald sie zu verstreichen, bald sie zu erweitern; von Vorbereitungen aber zu einem ernstlichen Um- oder Neubau gewahrt man nirgend eine Spur, und es fragt sich nicht mehr, ob, sondern nur noch, wann das Gebaeude einstuerzen wird. In keiner Epoche ist die roemische Verfassung formell so stabil geblieben wie in der vom Sizilischen Kriege bis auf den Dritten Makedonischen und noch ein Menschenalter darueber hinaus; aber die Stabilitaet der Verfassung war hier wie ueberall nicht ein Zeichen der Gesundheit des Staats, sondern der beginnenden Erkrankung und der Vorbote der Revolution. 12. Kapitel Boden- und Geldwirtschaft Wie mit dem sechsten Jahrhundert der Stadt zuerst eine einigermassen pragmatisch zusammenhaengende Geschichte derselben moeglich wird, so treten auch in dieser Zeit zuerst die oekonomischen Zustaende mit groesserer Bestimmtheit und Anschaulichkeit hervor. Zugleich stellt die Grosswirtschaft im Ackerbau wie im Geldwesen in ihrer spaeteren Weise und Ausdehnung jetzt zuerst sich fest, ohne dass sich genau scheiden liesse, was darin auf aelteres Herkommen, was auf Nachahmung der Boden- und Geldwirtschaft der frueher zivilisierten Nationen, namentlich der Phoeniker, was auf die steigende Kapitalmasse und die steigende Intelligenz der Nation zurueckgeht. Zur richtigen Einsicht in die innere Geschichte Roms wird es beitragen, diese wirtschaftlichen Verhaeltnisse hier zusammenfassend zu schildern. Die Bodenwirtschaft ^1 war entweder Guts- oder Weide- oder Kleinwirtschaft, wovon die erste in der von Cato entworfenen Schilderung uns mit grosser Anschaulichkeit entgegentritt. ------------------------------------------------ ^1 Um uebrigens von dem alten Italien ein richtiges Bild zu gewinnen, ist es notwendig, sich zu erinnern, welche grossen Veraenderungen auch hier durch die neuere Kultur entstanden sind. Von den Getreidearten ward im Altertum Roggen nicht gebaut und des als Unkraut wohlbekannten Hafers sah man in der Kaiserzeit mit Verwunderung die Deutschen sich zum Brei bedienen. Der Reis ward in Italien zuerst am Ende des fuenfzehnten, der Mais daselbst zuerst am Anfang des siebzehnten Jahrhunderts kultiviert. Die Kartoffeln und Tomaten stammen aus Amerika; die Artischocken scheinen nichts als eine durch Kultur entstandene Varietaet der den Roemern bekannten Cardonen, aber doch in ihrer Eigentuemlichkeit neueren Ursprungs zu sein. Die Mandel dagegen oder die "griechische Nuss", der Pfirsich oder die "persische", auch die "weiche Nuss" (nux mollusca) sind zwar Italien urspruenglich fremd, aber begegnen wenigstens schon hundertfuenfzig Jahre vor Christus. Die Dattelpalme, in Italien aus Griechenland, wie in Griechenland aus dem Orient eingefuehrt und ein lebendiger Zeuge des uralten kommerziell-religioesen Verkehrs des Okzidents mit den Orientalen, ward in Italien bereits dreihundert Jahre vor Christus gezogen (Liv. 10, 47; Pallad. 5, 5, 2; 11, 12, 1), nicht der Fruechte wegen (Plin. nat. 13, 4, 26), sondern eben wie heutzutage, als Prachtgewaechs und um der Blaetter bei oeffentlichen Festlichkeiten sich zu bedienen. Juenger ist die Kirsche oder die Frucht von Kerasus am Schwarzen Meer, die erst in der ciceronischen Zeit in Italien gepflanzt zu werden anfing, obwohl der wilde Kirschbaum daselbst einheimisch ist; noch juenger vielleicht die Aprikose oder die "armenische Pflaume". Der Zitronenbaum ward erst in der spaeteren Kaiserzeit in Italien kultiviert; die Orange kam gar erst durch die Mauren im zwoelften oder dreizehnten Jahrhundert dahin, ebenso erst im sechzehnten von Amerika die Aloe (Agave americana). Die Baumwolle ist in Europa zuerst von Arabern gebaut worden. Auch der Bueffel und der Seidenwurm sind nur dem neuen, nicht dem alten Italien eigen. Wie man sieht, sind die mangelnden grossenteils eben diejenigen Produkte, die uns recht "italienisch" scheinen; und wenn das heutige Deutschland, verglichen mit demjenigen, welches Caesar betrat, ein suedliches Land genannt werden kann, so ist auch Italien in nicht minderem Grade seitdem "suedlicher" geworden. Die roemischen Landgueter waren, als groesserer Grundbesitz betrachtet, durchgaengig von beschraenktem Umfang. Das von Cato beschriebene hatte ein Areal von 240 Morgen; ein sehr gewoehnliches Mass war die sogenannte Centuria von 200 Morgen. Wo die muehsame Rebenzucht betrieben ward, wurde die Wirtschaftseinheit noch kleiner gemacht; Cato setzt fuer diesen Fall einen Flaecheninhalt von 100 Morgen voraus. Wer mehr Kapital in die Landwirtschaft stecken wollte, vergroesserte nicht sein Gut, sondern erwarb mehrere Gueter; wie denn wohl schon der Maximalsatz des Okkupationsbesitzes von 500 Morgen als Inbegriff von zwei oder drei Landguetern gedacht worden ist. ------------------------------------------------ Vererbpachtung ist der italischen Privat- wie der roemischen Gemeindewirtschaft fremd; nur bei den abhaengigen Gemeinden kam sie vor. Verpachtung auf kuerzere Zeit, sowohl gegen eine feste Geldsumme als auch in der Art, dass der Paechter alle Betriebskosten trug und dafuer einen Anteil, in der Regel wohl die Haelfte der Fruechte, empfing ^2, war nicht unbekannt, aber Ausnahme und Notbehelf; ein eigener Paechterstand hat sich deshalb in Italien nicht gebildet ^3. Regelmaessig leitete also der Eigentuemer selber den Betrieb seiner Gueter; indes wirtschaftete er nicht eigentlich selbst, sondern erschien nur von Zeit zu Zeit auf dem Gute, um den Wirtschaftsplan festzustellen, die Ausfuehrung zu beaufsichtigen und seinen Leuten die Rechnung abzunehmen, wodurch es ihm moeglich ward, teils eine Anzahl Gueter gleichzeitig zu nutzen, teils sich nach Umstaenden den Staatsgeschaeften zu widmen. --------------------------------------------- ^2 Nach Cato (agr. 137, vgl. 16) wird bei der Teilpacht der Bruttoertrag des Gutes, nach Abzug des fuer die Pflugstiere benoetigten Futters, zwischen Verpaechter und Paechter (colonus partiarius) zu den zwischen ihnen ausgemachten Teilen geteilt. Dass die Teile in der Regel gleich waren, laesst die Analogie des franzoesischen bail a cheptel und der aehnlichen italienischen Pachtung auf halb und halb sowie die Abwesenheit jeder Spur anderer Quotenteilung vermuten. Denn unrichtig hat man den politor, der das fuenfte Korn, oder, wenn vor dem Dreschen geteilt wird, den sechsten bis neunten Aehrenkorb erhaelt (Cato agr. 136, vgl. 5), hierher gezogen; er ist nicht Teilpaechter, sondern ein in der Erntezeit angenommener Arbeiter, der seinen Tagelohn durch jenen Gesellschaftsvertrag erhaelt. ^3 Eigentliche Bedeutung hat die Pacht erst gewonnen, als die roemischen Kapitalisten anfingen, ueberseeische Besitzungen in grossem Umfang zu erwerben; wo man es denn auch zu schaetzen wusste, wenn eine Zeitpacht durch mehrere Generationen fortging (Colum. 1, 7, 3). ------------------------------------------------------- Von Getreide wurden namentlich Spelt und Weizen, auch Gerste und Hirse gebaut; daneben Rueben, Rettiche, Knoblauch, Mohn und, besonders zum Viehfutter, Lupinen, Bohnen, Erbsen, Wicken und andere Futterkraeuter. In der Regel ward im Herbst, nur ausnahmsweise im Fruehjahr gesaet. Fuer die Bewaesserung und Entwaesserung war man sehr taetig und zum Beispiel die Drainage durch geblendete Graeben frueh im Gebrauch. Auch Wiesen zur Heugewinnung fehlten nicht und schon zu Catos Zeit wurden sie haeufig kuenstlich berieselt. Von gleicher, wo nicht von groesserer wirtschaftlicher Bedeutung als Korn und Kraut waren der Oelbaum und der Rebstock, von denen jener zwischen die Saaten, dieser fuer sich auf eigenen Weinbergen gepflanzt ward ^4. Auch Feigen-, Apfel-, Birn- und andere Fruchtbaeume wurden gezogen und ebenso, teils zum Holzschlag, teils wegen des zur Streu und zum Viehfutter nuetzlichen Laubes, Ulmen, Pappeln und andere Laubbaeume und Buesche. Dagegen hat bei den Italikern, bei denen durchgaengig Vegetabilien, Fleischspeisen nur ausnahmsweise und dann fast nur Schweine- und Lammfleisch auf den Tisch kamen, die Viehzucht eine weit geringere Rolle gespielt als in der heutigen Oekonomie. Obwohl man den oekonomischen Zusammenhang des Ackerbaus und der Viehzucht und namentlich die Wichtigkeit der Duengerproduktion nicht verkannte, so war doch die heutige Verbindung von Acker- und Viehwirtschaft dem Altertum fremd. An Grossvieh ward nur gehalten, was zur Bestellung des Ackers erforderlich war, und dasselbe nicht auf eigenem Weideland, sondern im Sommer durchaus und meistens auch im Winter im Stall gefuettert. Dagegen wurden auf die Stoppelweide Schafe aufgetrieben, von denen Cato 100 Stueck auf 240 Morgen rechnet; haeufig indes zog der Eigentuemer es vor, die Winterweide an einen grossen Herdenbesitzer in Pacht zu geben oder auch seine Schafherde einem Teilpaechter gegen Ablieferung einer bestimmten Anzahl von Laemmern und eines gewissen Masses von Kaese und Milch zu ueberlassen. Schweine - Cato rechnet auf das groessere Landgut zehn Staelle -, Huehner, Tauben wurden auf dem Hofe gehalten und nach Beduerfnis gemaestet, auch, wo Gelegenheit dazu war, eine kleine Hasenschonung und ein Fischkasten eingerichtet - die bescheidenen Anfaenge der spaeter so unermesslich sich ausdehnenden Wild- und Fischhegung und Zuechtung. ----------------------------------------------------- ^4 Dass zwischen den Rebstoecken kein Getreide gebaut ward, sondern hoechstens leicht im Schatten fortkommende Futterkraeuter, geht aus Cato (agr. 33, vgl. 137) hervor; und darum rechnet auch Columella (3, 3) bei dem Weinberg keinen anderen Nebengewinn als den Ertrag der verkauften Ableger. Dagegen die Baumpflanzung (arbustum) wird wie jedes Getreidefeld besaet (Colum. 2, 9, 6). Nur wo der Wein an lebendigen Baeumen gezogen wird, baut man auch zwischen diesen Getreide. ----------------------------------------------------- Die Feldarbeit ward beschafft mit Ochsen, die zum Pfluegen, und Eseln, die besonders zum Duengerschleppen und zum Treiben der Muehle verwandt wurden; auch ward wohl noch, wie es scheint fuer den Herrn, ein Pferd gehalten. Man zog diese Tiere nicht auf dem Gut, sondern kaufte sie; durchgaengig waren wenigstens Ochsen und Pferde verschnitten. Auf das Gut von 100 Morgen rechnet Cato ein, auf das von 240 drei Joch Ochsen, ein juengerer Landwirt Saserna auf 200 Morgen zwei Joch; Esel wurden nach Catos Anschlag fuer das kleinere Grundstueck drei, fuer das groessere vier erfordert. Die Menschenarbeit ward regelmaessig durch Sklaven beschafft. An der Spitze der Gutssklavenschaft (familia rustica) stand der Wirtschafter (vilicus, von villa), der einnimmt und ausgibt, kauft und verkauft, die Instruktionen des Herrn entgegennimmt und in dessen Abwesenheit anordnet und straft. Unter ihm stehen die Wirtschafterin (vilica), die Haus, Kueche und Speisekammer, Huehnerhof und Taubenschlag besorgt; eine Anzahl Pflueger (bubulci) und gemeiner Knechte, ein Eseltreiber, ein Schweine- und, wo es eine Schafherde gab, ein Schafhirt. Die Zahl schwankte natuerlich je nach der Bewirtschaftungsweise. Auf ein Ackergut von 200 Morgen ohne Baumpflanzungen werden zwei Pflueger und sechs Knechte, auf ein gleiches mit Baumpflanzungen zwei Pflueger und neun Knechte, auf ein Gut von 240 Morgen mit Olivenpflanzungen und Schafherde drei Pflueger, fuenf Knechte und drei Hirten gerechnet. Fuer den Weinberg brauchte man natuerlich mehr Arbeitskraefte: auf ein Gut von 100 Morgen mit Rebpflanzungen kommen ein Pflueger, elf Knechte und zwei Hirten. Der Wirtschafter stand natuerlich freier als die uebrigen Knechte; die Magonischen Buecher rieten, ihm Ehe, Kinderzeugung und eigene Kasse zu gestatten, und Cato, ihn mit der Wirtschafterin zu verheiraten; er allein wird auch Aussicht gehabt haben, im Fall des Wohlverhaltens von dem Herrn die Freiheit zu erlangen. Im uebrigen bildeten alle einen gemeinschaftlichen Hausstand. Die Knechte wurden eben wie das Grossvieh nicht auf dem Gut gezogen, sondern in arbeitsfaehigem Alter auf dem Sklavenmarkt gekauft, auch wohl, wenn sie durch Alter oder Krankheit arbeitsunfaehig geworden waren, mit anderem Ausschuss wieder auf den Markt geschickt ^5. Das Wirtschaftsgebaeude (villa rustica) war zugleich Stallung fuer das Vieh, Speicher fuer die Fruechte und Wohnung des Wirtschafters wie der Knechte; wogegen fuer den Herrn haeufig auf dem Gut ein abgesondertes Landhaus (villa urbana) eingerichtet war. Ein jeder Sklave, auch der Wirtschafter selbst, erhielt seine Beduerfnisse auf Rechnung des Herrn in gewissen Fristen nach festen Saetzen geliefert, womit er dann auszukommen hatte; so Kleider und Schuhzeug, die auf dem Markte gekauft wurden und von denen die Empfaenger nur die Instandhaltung selber beschafften; so monatlich eine Quantitaet Weizen, die jeder selbst zu mahlen hatte, ferner Salz, Zukost - Oliven oder Salzfisch -, Wein und Oel. Die Quantitaet richtete sich nach der Arbeit, weshalb zum Beispiel der Wirtschafter, der leichtere Arbeit hat als die Knechte, knapperes Mass als diese empfing. Alles Backen und Kochen besorgte die Wirtschafterin und alle assen gemeinschaftlich dieselbe Kost. Es war nicht Regel, die Sklaven zu fesseln; wer aber Strafe verwirkt hatte oder einen Entweichungsversuch befuerchten liess, ward angeschlossen auf die Arbeit geschickt und des Nachts in den Sklavenkerker gesperrt ^6. Regelmaessig reichten diese Gutssklaven hin; im Notfall halfen, wie sich von selbst versteht, die Nachbarn mit ihren Sklaven gegen Tagelohn einer dem andern aus. Fremde Arbeiter wurden sonst fuer gewoehnlich nicht verwandt, ausser in besonders ungesunden Gegenden, wo man es vorteilhaft fand, den Sklavenstand zu beschraenken und dafuer gemietete Leute zu verwenden, und zur Einbringung der Ernte, fuer welche die stehenden Arbeitskraefte nirgend genuegten. Bei der Korn- und Heuernte nahm man gedungene Schnitter hinzu, die oft an Lohnes Statt von ihrem Eingebrachten die sechste bis neunte Garbe oder, wenn sie auch droschen, das fuenfte Korn empfingen - so zum Beispiel gingen jaehrlich umbrische Arbeiter in grosser Zahl in das Tal von Rieti, um hier die Ernte einbringen zu helfen. Die Trauben- und Olivenernte ward in der Regel einem Unternehmer in Akkord gegeben, welcher durch seine Mannschaften, gedungene Freie oder auch fremde oder eigene Sklaven, unter Aufsicht einiger vom Gutsbesitzer dazu angestellter Leute das Lesen und Pressen besorgte und den Ertrag an den Herrn ablieferte ^7; sehr haeufig verkaufte auch der Gutsbesitzer die Ernte auf dem Stock oder Zweig und liess den Kaeufer die Einbringung besorgen. --------------------------------------------- ^5 Mago oder sein Uebersetzer (bei Varro tust. 1, 17, 3) raet, die Sklaven nicht zu zuechten, sondern nicht juenger als zweiundzwanzigjaehrig zu kaufen; und ein aehnliches Verfahren muss auch Cato im Sinn gehabt haben, wie der Personalbestand seiner Musterwirtschaft deutlich beweist, obwohl er es nicht geradezu sagt. Den Verkauf der alten und kranken Sklaven raet Cato (agr. 2) ausdruecklich an. Die Sklavenzuechtung, wie sie Columella (1, 8) beschreibt, wobei die Sklavinnen, welche drei Soehne haben, von der Arbeit befreit, die Muetter von vier Soehnen sogar freigelassen werden, ist wohl mehr eine selbstaendige Spekulation als ein Teil des regelmaessigen Gutsbetriebes, aehnlich wie das von Cato selbst betriebene Geschaeft, Sklaven zur Abrichtung und zum Wiederverkauf aufzukaufen (Plut. Cato mai. 21). Die ebendaselbst erwaehnte charakteristische Besteuerung bezieht sich wohl auf die eigentliche Dienerschaft (familia urbana). ^6 In dieser Beschraenkung ist die Fesselung der Sklaven und selbst der Haussoehne (Dion. Hal. 2, 26) uralt; und also als Ausnahme erscheinen auch bei Cato die gefesselten Feldarbeiter, denen, da sie nicht selbst mahlen koennen, statt des Kornes Brot verabreicht werden muss (56). Sogar in der Kaiserzeit tritt die Fesselung der Sklaven durchgaengig noch auf als eine definitiv von dem Herrn, provisorisch von dem Wirtschafter zuerkannte Bestrafung (Colum. 1, 8; Gaius inst. 1, 13; Ulp. reg. 1, 11). Wenn dennoch die Bestellung der Felder durch gefesselte Sklaven in spaeterer Zeit als eigenes Wirtschaftssystem vorkommt und der Arbeiterzwinger (ergastulum), ein Kellergeschoss mit vielen aber schmalen und nicht vom Boden aus mit der Hand zu erreichenden Fensteroeffnungen (Colum. 1, 6), ein notwendiges Stueck des Wirtschaftsgebaeudes wird, so vermittelt sich dies dadurch, dass die Lage der Gutssklaven haerter war als die der uebrigen Knechte und darum vorwiegend diejenigen Sklaven dazu genommen wurden, welche sich vergangen hatten oder zu haben schienen. Dass grausame Herren uebrigens auch ohne jeden Anlass die Fesselung eintreten liessen, soll damit nicht geleugnet werden und liegt auch klar darin angedeutet, dass die Rechtsbuecher die den Verbrechersklaven treffenden Nachteile nicht ueber die Gefesselten, sondern die Strafe halber Gefesselten verhaengen. Ganz ebenso stand es mit der Brandmarkung; sie sollte eigentlich Strafe sein; aber es wurde auch wohl die ganze Herde gezeichnet (Diod. 35, 5; J. Bernays, Ueber das Phokylideische Gedicht. Berlin 1856, S. XXXI). ^7 Von der Weinlese sagt dies Cato nicht ausdruecklich wohl aber Varro (rust. 1, 17), und es liegt auch in der Sache. Es waere oekonomisch fehlerhaft gewesen, den Stand der Gutssklavenschaft nach dem Mass der Erntearbeiten einzurichten, und am wenigsten wuerde man, wenn es dennoch geschehen waere, die Trauben auf dem Stock verkauft haben, was doch haeufig vorkam (Cato agr. 147). --------------------------------------------------- Die ganze Wirtschaft ist durchdrungen von der unbedingten Ruecksichtslosigkeit der Kapitalmacht. Knecht und Vieh stehen auf einer Linie; ein guter Kettenhund, heisst es bei einem roemischen Landwirt, muss nicht zu freundlich gegen seine "Mitsklaven" sein. Man naehrt gehoerig den Knecht wie den Stier, solange sie arbeiten koennen, weil es nicht wirtschaftlich waere, sie hungern zu lassen; und man verkauft sie wie die abgaengige Pflugschar, wenn sie arbeitsunfaehig geworden sind, weil es ebenfalls nicht wirtschaftlich waere, sie laenger zu behalten. In aelterer Zeit hatten religioese Ruecksichten auch hier mildernd eingegriffen und den Knecht wie den Pflugstier an den gebotenen Fest- und Rasttagen ^8 von der Arbeit entbunden; nichts ist bezeichnender fuer den Geist Catos und seiner Gesinnungsgenossen als die Art, wie sie die Heiligung des Feiertags dem Buchstaben nach einschaerften und der Sache nach umgingen, naemlich anrieten, den Pflug an jenen Tagen allerdings ruhen zu lassen, aber mit anderen nicht ausdruecklich verpoenten Arbeiten auch an diesen Tagen die Sklavenschaft rastlos zu beschaeftigen. Grundsaetzlich ward ihr keinerlei freie Regung gestattet - der Sklave, lautet einer von Catos Wahrspruechen, muss entweder arbeiten oder schlafen -, und durch menschliche Beziehungen die Knechte an das Gut oder an den Herrn zu knuepfen, ward nicht einmal versucht. Der Rechtsbuchstabe waltete in unverhuellter Scheusslichkeit, und man machte sich keine Illusionen ueber die Folgen. "Soviel Sklaven, soviel Feinde", sagt ein roemisches Sprichwort. Es war ein oekonomischer Grundsatz, Spaltungen innerhalb der Sklavenschaft eher zu hegen als zu unterdruecken; in demselben Sinne warnten schon Platon und Aristoteles und nicht minder das Orakel der Ackerwirte, der Karthager Mago, davor, Sklaven gleicher Nationalitaet zusammenzubringen, um nicht landsmannschaftliche Verbindungen und vielleicht Komplotte herbeizufuehren. Es ward, wie schon gesagt, die Sklavenschaft von den Gutsherren ganz ebenso regiert, wie die roemische Gemeinde die Untertanenschaften regierte in den "Landguetern des roemischen Volkes", den Provinzen; und die Welt hat es empfunden, dass der herrschende Staat sein neues Regierungs- nach dem Sklavenhaltersystem entwickelte. Wenn man uebrigens sich zu jener wenig beneidenswerten Hoehe des Denkens emporgeschwungen hat, wo in der Wirtschaft durchaus nichts gilt als das darin steckende Kapital, so kann man der roemischen Gutswirtschaft das Lob der Folgerichtigkeit, Taetigkeit, Puenktlichkeit, Sparsamkeit und Soliditaet nicht versagen. Der kernige, praktische Landmann spiegelt sich in der Catonischen Schilderung des Wirtschafters, wie er sein soll, der zuerst im Hofe auf und zuletzt im Bette ist, der streng gegen sich ist wie gegen seine Leute und vor allem die Wirtschafterin in Respekt zu halten weiss, aber auch die Arbeiter und das Vieh, insbesondere den Pflugstier wohl versorgt, der oft und bei jeder Arbeit mit anfasst, aber sich nie wie ein Knecht muede arbeitet, der stets zu Hause ist, nicht borgt noch verborgt, keine Gastereien gibt, um keinen anderen Gottesdienst als um den der eignen Haus- und Feldgoetter sich kuemmert und als rechter Sklave allen Verkehr mit den Goettern wie mit den Menschen dem Herrn anheimstellt, der endlich vor allen Dingen demselben bescheiden begegnet und den von ihm empfangenen Instruktionen, ohne zu wenig und ohne zu viel zu denken, getreulich und einfach nachlebt. Der ist ein schlechter Landmann, heisst es anderswo, der das kauft, was er auf seinem Gute erzeugen kann; ein schlechter Hausvater, welcher bei Tage vornimmt, was bei Licht sich beschaffen laesst, es sei denn, dass das Wetter schlecht ist; ein noch schlechterer, welcher am Werkeltag tut, was am Feiertag getan werden kann; der schlechteste von allen aber der, welcher bei gutem Wetter zu Hause statt im Freien arbeiten laesst. Auch die charakteristische Duengerbegeisterung mangelt nicht; und wohl sind es goldene Regeln, dass fuer den Landmann der Boden nicht da ist zum Scheuern und Fegen, sondern zum Saeen und Ernten, dass man also zuvor Reben und Oelbaeume pflanzen und erst nachher und nicht in allzu frueher Jugend ein Landhaus sich einrichten soll. Eine gewisse Bauernhaftigkeit ist der Wirtschaft freilich eigen und anstatt der rationellen Ermittlung der Ursachen und Wirkungen treten durchgaengig die bekannten baeurischen Erfahrungssaetze auf; doch ist man sichtbar bestrebt, sich fremde Erfahrungen und auslaendische Produkte anzueignen, wie denn schon in Catos Verzeichnis der Fruchtbaumsorten griechische, afrikanische und spanische erscheinen. ---------------------------------------------- ^8 Columella (2, 12, 9) rechnet auf das Jahr durchschnittlich 45 Regen- und Feiertage; und damit stimmt ueberein, dass nach Tertullian (idol. 14) die Zahl der heidnischen Festtage noch nicht die fuenfzig Tage der christlichen Freudenzeit von Ostern bis Pfingsten erreicht. Dazu kommt dann die Rastzeit des Mittwinters nach vollbrachter Herbstsaat, welche Columella auf dreissig Tage anschlaegt. In diese fiel ohne Zweifel durchgaengig das wandelbare "Saatfest" (feriae sementivae; vgl. 1, 201 und Ov. fast. 1, 661). Mit den Gerichtsferien in der Ernte (Plin. epist. 8, 21, 2 und sonst) und Weinlesezeit darf dieser Rastmonat nicht verwechselt werden. ---------------------------------------------- Die Bauernwirtschaft war von der des Gutsbesitzers hauptsaechlich nur verschieden durch den kleineren Massstab. Der Eigentuemer selbst und seine Kinder arbeiteten hier mit den Sklaven oder auch an deren Statt. Der Viehstand zog sich zusammen, und wo das Gut nicht laenger die Kosten des Pfluges und seiner Bespannung deckte, trat dafuer die Hacke ein. Oel- und Weinbau traten zurueck oder fielen ganz weg. In der Naehe Roms oder eines anderen groesseren Absatzplatzes bestanden auch sorgfaeltig berieselte Blumen- und Gemuesegaerten, aehnlich etwa wie man sie jetzt um Neapel sieht, und gaben sehr reichlichen Ertrag. Die Weidewirtschaft ward bei weitem mehr ins Grosse getrieben als der Feldbau. Das Weidelandgut (saltus) musste auf jeden Fall betraechtlich mehr Flaechenraum haben als das Ackergut - man rechnete mindestens 800 Morgen - und konnte mit Vorteil fuer das Geschaeft fast ins Unendliche ausgedehnt werden. Nach den klimatischen Verhaeltnissen Italiens ergaenzen sich daselbst gegenseitig die Sommerweide in den Bergen und die Winterweide in den Ebenen; schon in jener Zeit wurden, eben wie jetzt noch und grossenteils wohl auf denselben Pfaden, die Herden im Fruehjahr von Apulien nach Samnium und im Herbst wieder zurueck von da nach Apulien getrieben. Die Winterweide indes fand, wie schon bemerkt ist, nicht durchaus auf besonderem Weideland statt, sondern war zum Teil Stoppelweide. Man zog Pferde, Rinder, Esel Maulesel, hauptsaechlich um den Gutsbesitzern, Frachtfuehrern, Soldaten und so weiter die benoetigten Tiere zu liefern; auch Schweine- und Ziegenherden fehlten nicht. Weit selbstaendiger aber und weit hoeher entwickelt war infolge des fast durchgaengigen Tragens von Wollstoffen die Schafzucht. Der Betrieb ward durch Sklaven beschafft und war im ganzen dem Gutsbetrieb aehnlich, so dass der Viehmeister (magister pecoris) an die Stelle des Wirtschafters trat. Den Sommer ueber kamen die Hirtensklaven meistenteils nicht unter Dach, sondern hausten, oft meilenweit von menschlichen Wohnungen entfernt, unter Schuppen und Huerden; es lag also in den Verhaeltnissen, dass man die kraeftigsten Maenner dazu auslas, ihnen Pferde und Waffen gab und ihnen eine bei weitem freiere Bewegung gestattete, als dies bei der Gutsmannschaft geschah. Um die oekonomischen Resultate dieser Bodenwirtschaft einigermassen zu wuerdigen, sind die Preisverhaeltnisse und namentlich die Kornpreise dieser Zeit zu erwaegen. Durchschnittlich sind dieselben zum Erschrecken gering, und zum guten Teil durch Schuld der roemischen Regierung, welche in dieser wichtigen Frage, nicht so sehr durch ihre Kurzsichtigkeit, als durch eine unverzeihliche Beguenstigung des hauptstaedtischen Proletariats auf Kosten der italischen Bauernschaft, zu den furchtbarsten Fehlgriffen gefuehrt worden ist. Es handelt sich hier vor allem um den Konflikt des ueberseeischen und des italischen Korns. Das Getreide, das von den Provinzialen teils unentgeltlich, teils gegen eine maessige Verguetigung der roemischen Regierung geliefert ward, wurde von dieser teils an Ort und Stelle zur Verpflegung des roemischen Beamtenpersonals und der roemischen Heere verwandt, teils an die Zehntpaechter in der Art abgetreten, dass diese dafuer entweder Geldzahlung leisteten oder auch es uebernahmen, gewisse Quantitaeten Getreide nach Rom oder wohin es sonst erforderlich war zu liefern. Seit dem Zweiten Makedonischen Kriege wurden die roemischen Heere durchgaengig mit ueberseeischem Korne unterhalten, und wenn dies auch der roemischen Staatskasse zum Vorteil gereichte, so verschloss sich doch damit eine wichtige Absatzquelle fuer den italischen Landmann. Indes dies war das geringste. Der Regierung, welche laengst wie billig auf die Kornpreise ein wachsames Auge gehabt hatte und bei drohenden Teuerungen durch rechtzeitigen Einkauf im Ausland eingeschritten war, lag es nahe, seit die Kornlieferungen der Untertanen ihr alljaehrlich grosse Getreidemassen und wahrscheinlich groessere, als man in Friedenszeiten brauchte, in die Haende fuehrten, und seit ihr ueberdies die Gelegenheit geboten war, auslaendisches Getreide in fast unbegrenzter Quantitaet zu maessigen Preisen zu erwerben, mit solchem Getreide die hauptstaedtischen Maerkte zu ueberfuehren und dasselbe zu Saetzen abzugeben, die entweder an sich oder doch verglichen mit den italischen Schleuderpreise waren. Schon in den Jahren 551-554 (203-200) und, wie es scheint, zunaechst auf Veranstaltung Scipios, wurde in Rom der preussische Scheffel (sechs Modii) spanischen und afrikanischen Weizens von Gemeinde wegen an die Buerger zu 24, ja zu 12 Assen (17-8« Groschen) abgegeben; einige Jahre nachher (558 196) kamen ueber 160000 Scheffel sizilischen Getreides zu dem letzteren Spottpreis in der Hauptstadt zur Verteilung. Umsonst eiferte Cato gegen diese kurzsichtige Politik; die beginnende Demagogie mischte sich hinein, und diese ausserordentlichen, aber vermutlich sehr haeufigen Austeilungen von Korn unter dem Marktpreis durch die Regierung oder einzelne Beamte, sind der Keim der spaeteren Getreidegesetze geworden. Aber auch wenn das ueberseeische Korn nicht auf diesem ausserordentlichen Wege an die Konsumenten gelangte, drueckte es auf den italischen Ackerbau. Nicht bloss wurden die Getreidemassen, die der Staat an die Zehntpaechter losschlug, ohne Zweifel in der Regel von diesen so billig erworben, dass sie beim Wiederverkauf unter dem Produktionspreis weggegeben werden konnten; sondern wahrscheinlich war auch in den. Provinzen, namentlich in Sizilien, teils infolge der guenstigen Bodenverhaeltnisse, teils der ausgedehnten Gross- und Sklavenwirtschaft nach karthagischem System der Produktionspreis ueberhaupt betraechtlich niedriger als in Italien, der Transport aber des sizilischen und sardinischen Getreides nach Latium wenigstens ebenso billig, wenn nicht billiger wie der Transport dahin aus Etrurien, Kampanien oder gar Norditalien. Es musste also schon im natuerlichen Laufe der Dinge das ueberseeische Korn nach der Halbinsel stroemen und das dort erzeugte im Preise herabdruecken. Unter diesen durch die leidige Sklavenwirtschaft unnatuerlich verschobenen Verhaeltnissen waere es vielleicht gerechtfertigt gewesen, zu Gunsten des italischen Getreides auf das ueberseeische einen Schutzzoll zu legen; aber es scheint vielmehr das Umgekehrte geschehen und zu Gunsten der Einfuhr des ueberseeischen Korns nach Italien in den Provinzen ein Prohibitivsystem in Anwendung gebracht zu sein - denn wenn die Ausfuhr einer Quantitaet Getreide aus Sizilien den Rhodiern als besondere Verguenstigung gestattet ward, so muss wohl der Regel nach die Kornausfuhr aus den Provinzen nur nach Italien hin frei gewesen und also das ueberseeische Korn fuer das Mutterland monopolisiert worden sein. Die Wirkungen dieser Wirtschaft liegen deutlich vor. Ein Jahr ausserordentlicher Fruchtbarkeit wie 504 (250), wo man in der Hauptstadt fuer 6 roemische Modii (= 1 preuss. Scheffel) Spelt nicht mehr als 3/5 Denar (4 Groschen) zahlte und zu demselben Preise 180 roemische Pfund (zu 22 Lot preussisch) trockene Feigen, 60 Pfund Oel, 72 Pfund Fleisch und 6 Congii (= 17 preuss. Quart) Wein verkauft wurden, kommt freilich eben seiner Ausserordentlichkeit wegen wenig in Betracht; aber bestimmter sprechen andere Tatsachen. Schon zu Catos Zeit heisst Sizilien die Kornkammer Roms. In fruchtbaren Jahren wurde in den italischen Haefen das sizilische und sardinische Korn um die Fracht losgeschlagen. In den reichsten Kornlandschaften der Halbinsel, in der heutigen Romagna und Lombardei zahlte man zu Polybios' Zeit fuer Kost und Nachtquartier im Wirtshaus durchschnittlich den Tag einen halben As (1/3 Groschen); der preussische Scheffel Weizen galt hier einen halben Denar (3« Groschen). Der letztere Durchschnittspreis, etwa der zwoelfte Teil des sonstigen Normalpreises ^9, zeigt mit unwidersprechlicher Deutlichkeit, dass es der italischen Getreideproduktion an Absatzquellen voellig mangelte und infolgedessen das Korn wie das Kornland daselbst so gut wie entwertet war. ------------------------------------------ ^9 Als hauptstaedtischer Mittelpreis des Getreides kann wenigstens fuer das siebente und achte Jahrhundert Roms angenommen werden 1 Denar fuer den roemischen Modius oder 1/3 Taler fuer den preussischen Scheffel Weizen, wofuer heutzutage (nach dem Durchschnitt der Preise in den Provinzen Brandenburg und Pommern von 1816- 1841) ungefaehr 1 Taler 24 Silbergroschen gezahlt wird. Ob diese nicht sehr bedeutende Differenz der roemischen und der heutigen Preise auf dem Steigen des Korn- oder dem Sinken des Silberwertes beruht, laesst sich schwerlich entscheiden. Uebrigens duerfte es sehr zweifelhaft sein, ob in dem Rom dieser und der spaeteren Zeit die Kornpreise wirklich staerker geschwankt haben, als dies heutzutage der Fall ist. Vergleicht man Preise wie die oben angefuehrten von 4 und 7 Groschen den preussischen Scheffel mit denen der aergsten Kriegsteuerung und Hungersnot, wo zum Beispiel im Hannibalischen Kriege der preussische Scheffel auf 99 (1 Medimnos = 15 Drachmen: Polyb. 9, 44), im Buergerkriege auf 198 (1 Modius = 5 Denare: Cic. Verr. E, 92; 214), in der grossen Teuerung unter Augustus gar auf 218 Groschen (5 Modii = 27; Denare: Euseb. chron. p. Chr. 7 Scal.) stieg, so ist der Abstand freilich ungeheuer; allein solche Extreme sind wenig belehrend und koennten nach beiden Seiten hin unter gleichen Bedingungen auch heute noch sich wiederholen. --------------------------------------------- In einem grossen Industriestaat, dessen Ackerbau die Bevoelkerung nicht zu ernaehren vermag, haette ein solches Ergebnis als nuetzlich oder doch nicht unbedingt als nachteilig betrachtet werden moegen; ein Land wie Italien, wo die Industrie unbedeutend, die Landwirtschaft durchaus Hauptsache war, ward auf diesem Wege systematisch ruiniert und den Interessen der wesentlich unproduktiven hauptstaedtischen Bevoelkerung, der freilich das Brot nicht billig genug werden konnte, das Wohl des Ganzen auf die schmaehlichste Weise geopfert. Nirgend vielleicht liegt es so deutlich wie hier zutage, wie schlecht die Verfassung und wie unfaehig die Verwaltung dieser sogenannten goldenen Zeit der Republik war. Das duerftigste Repraesentativsystem haette wenigstens zu ernstlichen Beschwerden und zur Einsicht in den Sitz des Uebels gefuehrt; aber in jenen Urversammlungen der Buergerschaft machte alles andere eher sich geltend als die warnende Stimme des vorahnenden Patrioten. Jede Regierung, die diesen Namen verdiente, wuerde von selber eingeschritten sein; aber die Masse des roemischen Senats mag in gutem Koehlerglauben in den niedrigen Kornpreisen das wahre Glueck des Volkes gesehen haben, und die Scipionen und Flaminine hatten ja wichtigere Dinge zu tun, die Griechen zu emanzipieren und die republikanische Koenigskontrolle zu besorgen - so trieb das Schiff ungehindert in die Brandung hinein. Seit der kleine Grundbesitz keinen wesentlichen Reinertrag mehr lieferte, war die Bauernschaft rettungslos verloren, und um so mehr, als allmaehlich auch aus ihr, wenngleich langsamer als aus den uebrigen Staenden, die sittliche Haltung und sparsame Wirtschaft der frueheren republikanischen Zeit entwich. Es war nur noch eine Zeitfrage, wie rasch die italischen Bauernhufen durch Aufkaufen und Niederlegen in den groesseren Grundbesitz aufgehen wuerden. Eher als der Bauer war der Gutsbesitzer imstande, sich zu behaupten. Derselbe produzierte an sich schon billiger als jener, wenn er sein Land nicht nach dem aelteren System an kleinere Zeitpaechter abgab, sondern es nach dem neueren durch seine Knechte bewirtschaften liess; wo dies also nicht schon frueher geschehen war, zwang die Konkurrenz des sizilischen Sklavenkorns den italischen Gutsherrn, zu folgen und anstatt mit freien Arbeiterfamilien mit Sklaven ohne Weib und Kind zu wirtschaften. Es konnte der Gutsbesitzer ferner sich eher durch Steigerung oder auch durch Aenderung der Kultur den Konkurrenten gegenueber halten und eher auch mit einer geringeren Bodenrente sich begnuegen als der Bauer, dem Kapital wie Intelligenz mangelten und der nur eben hatte, was er brauchte, um zu leben. Hierauf beruht in der roemischen Gutswirtschaft das Zuruecktreten des Getreidebaus, der vielfach sich auf die Gewinnung der fuer das Arbeiterpersonal erforderlichen Quantitaet beschraenkt zu haben scheint ^10, und die Steigerung der Oel- und Weinproduktion sowie der Viehzucht. Diese hatten bei den guenstigen klimatischen Verhaeltnissen Italiens die auslaendische Konkurrenz nicht zu fuerchten: der italische Wein, das italische Oel, die italische Wolle beherrschten nicht bloss die eigenen Maerkte, sondern gingen bald auch ins Ausland; das Potal, das sein Getreide nicht abzusetzen vermochte, versorgte halb Italien mit Schweinen und Schinken. Dazu stimmt recht wohl, was uns ueber die oekonomischen Resultate der roemischen Bodenwirtschaft berichtet wird. Es ist einiger Grund zu der Annahme vorhanden, dass das in Grundstuecken angelegte Kapital mit sechs Prozent sich gut zu verzinsen schien; was auch der damaligen, um das Doppelte hoeheren durchschnittlichen Kapitalrente angemessen erscheint. Die Viehzucht lieferte im ganzen bessere Ergebnisse als die Feldwirtschaft; in dieser rentierte am besten der Weinberg, demnaechst der Gemuesegarten und die Olivenpflanzung, am wenigsten Wiese und Kornfeld ^11. Natuerlich wird die Betreibung einer jeden Wirtschaftsgattung unter den ihr angemessenen Verhaeltnissen und auf ihrem naturgemaessen Boden vorausgesetzt. Diese Verhaeltnisse reichten an sich schon aus, um allmaehlich an die Stelle der Bauernwirtschaft ueberall die Grosswirtschaft zu setzen; und auf dem Wege der Gesetzgebung ihnen entgegenzuwirken war schwer. Aber arg war es, dass man durch das spaeter noch zu erwaehnende Claudische Gesetz (kurz vor 536 218) die senatorischen Haeuser von der Spekulation ausschloss und dadurch deren ungeheure Kapitalien kuenstlich zwang, vorzugsweise in Grund und Boden sich anzulegen, das heisst die alten Bauernstellen durch Meierhoefe und Viehweiden zu ersetzen. Es kamen ferner der dem Staat weit nachteiligeren Viehwirtschaft, gegenueber dem Gutsbetrieb, noch besondere Foerderungen zustatten. Einmal entsprach sie als die einzige Art der Bodennutzung, welche in der Tat den Betrieb im grossen erheischte und lohnte, allein der Kapitalienmasse und dem Kapitalistensinn dieser Zeit. Die Gutswirtschaft forderte zwar nicht die dauernde Anwesenheit des Herrn auf dem Gut, aber doch sein haeufiges Erscheinen daselbst und gestattete die Erweiterung der Gueter nicht wohl und die Vervielfaeltigung des Besitzes nur in beschraenkten Grenzen; wogegen das Weidegut sich unbegrenzt ausdehnen liess und den Eigentuemer wenig in Anspruch nahm. Aus diesem Grunde fing man schon an, gutes Ackerland selbst mit oekonomischem Verlust in Weide zu verwandeln - was die Gesetzgebung freilich, wir wissen nicht wann, vielleicht um diese Zeit, aber schwerlich mit Erfolg, untersagte. Dazu kamen die Folgen der Domaenenokkupation. Durch dieselbe entstanden nicht bloss, da regelmaessig in groesseren Stuecken okkupiert ward, ausschliesslich grosse Gueter, sondern es scheuten sich auch die Besitzer, in diesen auf beliebigen Widerruf stehenden und rechtlich immer unsicheren Besitz bedeutende Bestellungskosten zu stecken, namentlich Reben und Oelbaeume zu pflanzen; wovon denn die Folge war, dass man diese Laendereien vorwiegend als Viehweide nutzte. ------------------------------------------------- ^10 Darum nennt Cato die beiden Gueter, die er schildert, kurzweg Olivenpflanzung (olivetum) und Weinberg (vinea), obwohl darauf keineswegs bloss Wein und Oel, sondern auch Getreide und anderes mehr gebaut ward. Waeren freilich die 800 culei, auf die der Besitzer des Weinbergs angewiesen wird, sich mit Faessern zu versehen (11), das Maximum einer Jahresernte, so muessten alle 100 Morgen mit Reben bepflanzt gewesen sein, da der Ertrag von 8 culei fuer den Morgen schon ein fast unerhoerter war (Colum. 3, 3); allein Varro (rust. 1, 22) verstand, und offenbar mit Recht, die Angabe, dass der Weinbergbesitzer in den Fall kommen kann, die neue Lese eintun zu muessen, bevor die alte verkauft ist. ^11 Dass der roemische Landwirt von seinem Kapital durchschnittlich sechs Prozent machte, laesst Columella (3, 3, 9) schliessen. Einen genaueren Anschlag fuer Kosten und Ertrag haben wir nur fuer den Weinberg, wofuer Columella auf den Morgen folgende Kostenberechnung aufstellt: Kaufpreis des Bodens 1000 Sesterzen Kaufpreis der Arbeitssklaven auf den Morgen repartiert 1143 Sesterzen Reben und Pfaehle 2000 Sesterzen Verlorene Zinsen waehrend der ersten zwei Jahre 497 Sesterzen Zusammen 4640 Sesterzen = 336 Taler. Den Ertrag berechnet er auf wenigstens 60 Amphoren von mindestens 900 Sesterzen (65 Taler) Wert, was also eine Rente von 17 Prozent darstellen wuerde. Indes ist dieselbe zum Teil illusorisch, da, auch von Missernten abgesehen, die Kosten der Einbringung und die fuer Instandhaltung der Reben, Pfaehle und Sklaven. aus dem Ansatz gelassen worden sind. Den Bruttoertrag von Wiese, Weide und Wald berechnet derselbe Landwirt auf hoechstens 100 Sesterzen den Morgen und den des Getreidefeldes eher auf weniger als auf mehr; wie denn ja auch der Durchschnittsertrag von 25 roemischen Scheffeln Weizen auf den Morgen schon nach dem hauptstaedtischen Durchschnittspreis von 1 Denar den Scheffel nicht mehr als 100 Sesterzen Bruttoertrag gibt und am Produktionsplatz der Preis noch niedriger gestanden haben muss. Varro (3, 2) rechnet als gewoehnlichen guten Bruttoertrag eines groesseren Gutes 150 Sesterzen vom Morgen. Entsprechende Kostenanschlaege sind hierfuer nicht ueberliefert; dass die Bewirtschaftung hier bei weitem weniger Kosten machte als bei dem Weinberg, versteht sich von selbst. Alle diese Angaben fallen uebrigens ein Jahrhundert und laenger nach Catos Tod. Von ihm haben wir nur die allgemeine Angabe, dass sich Viehwirtschaft besser rentiere als Ackerbau (bei Cic. off. 2,25; 89; Colum. 6 praef. 4, vgl. 2, 16, 2; Plin. nat. 18, 5, 30; Plut. Cato mai. 21); was natuerlich nicht heissen soll, dass es ueberall raetlich ist, Ackerland in Weide zu verwandeln, sondern relativ zu verstehen ist dahin, dass das fuer die Herdenwirtschaft auf Bergweiden und sonst geeignetem Weideland angelegte Kapital, verglichen mit dem in die Feldwirtschaft auf geeignetem Kornland gesteckten, hoehere Zinsen trage. Vielleicht ist dabei auch noch darauf Ruecksicht genommen, dass die mangelnde Taetigkeit und Intelligenz des Grundherrn bei Weideland weniger nachteilig wirkt als bei der hoch gesteigerten Reben- und Olivenkultur. Innerhalb des Ackergutes stellt sich nach Cato die Bodenrente folgendermassen in absteigender Reihe: 1. Weinberg; 2. Gemuesegarten; 3. Weidenbusch, der infolge der Rebenkultur hohen Ertrag abwarf; 4. Olivenpflanzung; 5. Wiese zur Heugewinnung; 6. Kornfeld; 7. Busch; 8. Schlagforst; 9. Eichenwald zur Viehfuetterung - welche neun Bestandteile in dem Wirtschaftsplan der catonischen Mustergueter saemtlich wiederkehren. Von dem hoeheren Reinertrag des Weinbaues gegenueber dem Kornbau zeugt auch, dass nach dem im Jahre 637 (117) zwischen der Stadt Genua und den ihr zinspflichtigen Doerfern ausgefaellten Schiedsspruch die Stadt von dem Wein den Sechsten, von dem Getreide den Zwanzigsten als Erbzins empfaengt. ----------------------------------------------- Von der roemischen Geldwirtschaft in aehnlicher Weise eine zusammenfassende Darstellung zu geben, verbietet teils der Mangel von Fachschriften aus dem roemischen Altertum ueber dieselbe, teils ihre Natur selbst, die bei weitem mannigfaltiger und vielseitiger ist als die Bodennutzung. Was sich ermitteln laesst, gehoert seinen Grundzuegen nach vielleicht weniger noch als die Bodenwirtschaft den Roemern eigentuemlich an, sondern ist vielmehr Gemeingut der gesamten antiken Zivilisation, deren Grosswirtschaft begreiflicherweise eben wie die heutige ueberall zusammenfiel. Im Geldwesen namentlich scheint das kaufmaennische Schema zunaechst von den Griechen festgestellt und von den Roemern nur aufgenommen worden zu sein. Dennoch sind die Schaerfe der Durchfuehrung und die Weite des Massstabes eben hier so eigentuemlich roemisch, dass der Geist der roemischen Oekonomie und ihre Grossartigkeit im Guten wie im Schlimmen vor allem in der Geldwirtschaft sich offenbart. Der Ausgangspunkt der roemischen Geldwirtschaft war natuerlich das Leihgeschaeft, und kein Zweig der kommerziellen Industrie ist von den Roemern eifriger gepflegt worden als das Geschaeft des gewerbmaessigen Geldverleihers (fenerator) und des Geldhaendlers oder des Bankiers (argentarius). Das Kennzeichen einer entwickelten Geldwirtschaft, der Uebergang der groesseren Kassefuehrung von den einzelnen Kapitalisten auf den vermittelnden Bankier, der fuer seine Kunden Zahlung empfaengt und leistet, Gelder belegt und aufnimmt und im In- und Ausland ihre Geldgeschaefte vermittelt, ist schon in der catonischen Zeit vollstaendig entwickelt. Aber die Bankiers machten nicht bloss die Kassierer der Reichen in Rom, sondern drangen schon ueberall in die kleinen Geschaefte ein und liessen immer haeufiger in den Provinzen und Klientelstaaten sich nieder. Den Geldsuchenden vorzuschiessen fing schon im ganzen Umfange des Reiches an sozusagen Monopol der Roemer zu werden. Eng damit verwandt war das unermessliche Gebiet der Entreprise. Das System der mittelbaren Geschaeftsfuehrung durchdrang den ganzen roemischen Verkehr. Der Staat ging voran, indem er all seine komplizierteren Hebungen, alle Lieferungen, Leistungen und Bauten gegen eine feste zu empfangende oder zu zahlende Summe an Kapitalisten oder Kapitalistengesellschaften abgab. Aber auch Private gaben durchgaengig in Akkord, was irgend in Akkord sich geben liess: die Bauten und die Einbringung der Ernte und sogar die Regulierung der Erbschafts- und der Konkursmasse, wobei der Unternehmer - gewoehnlich ein Bankier - die saemtlichen Aktiva erhielt und dagegen sich verpflichtete, die Passiva vollstaendig oder bis zu einem gewissen Prozentsatz zu berichtigen und nach Umstaenden noch daraufzuzahlen. Welche hervorragende Rolle in der roemischen Volkswirtschaft der ueberseeische Handel bereits frueh gespielt hatte, ist seinerzeit gezeigt worden; von dem weiteren Aufschwung, den derselbe in dieser Periode nahm, zeugt die steigende Bedeutung der italischen Hafenzoelle in der roemischen Finanzwirtschaft. Ausser den keiner weiteren Auseinandersetzung beduerfenden Ursachen, durch die die Bedeutung des ueberseeischen Handels stieg, ward derselbe noch kuenstlich gesteigert durch die bevorrechtete Stellung, die die herrschende italische Nation in den Provinzen einnahm, und durch die wohl jetzt schon in vielen Klientelstaaten den Roemern und Latinern vertragsmaessig zustehende Zollfreiheit. Dagegen blieb die Industrie verhaeltnismaessig zurueck. Die Gewerke waren freilich unentbehrlich, und es zeigen sich wohl auch Spuren, dass sie bis zu einem gewissen Grade in Rom sich konzentrierten, wie denn Cato dem kampanischen Landwirt anraet, seinen Bedarf an Sklavenkleidung und Schuhzeug, an Pfluegen, Faessern und Schloessern in Rom zu kaufen. Auch kann bei dem starken Verbrauch von Wollstoffen die Ausdehnung und Eintraeglichkeit der Tuchfabrikation nicht bezweifelt werden ^12. Doch zeigen sich keine Versuche, die gewerbsmaessige Industrie, wie sie in Aegypten und Syrien bestand, nach Italien zu verpflanzen oder auch nur sie im Auslande mit italischem Kapital zu betreiben. Zwar wurde auch in Italien Flachs gebaut und Purpur bereitet, aber wenigstens die letztere Industrie gehoerte wesentlich dem griechischen Tarent an, und ueberall ueberwog hier wohl schon jetzt die Einfuhr von aegyptischem Linnen und milesischem oder tyrischem Purpur die einheimische Fabrikation. ----------------------------------------------------------------- ^12 Die industrielle Bedeutung des roemischen Tuchgewerks ergibt sich schon aus der merkwuerdigen Rolle, die die Walker in der roemischen Komoedie spielen. Die Eintraeglichkeit der Walkergruben bezeugt Cato (bei Plut. Cato mai. 21). ----------------------------------------------------------------- Dagegen gehoert gewissermassen hierher die Pachtung oder der Kauf ausseritalischer Laendereien durch roemische Kapitalisten, um daselbst den Kornbau und die Viehzucht im grossen zu betreiben. Die Anfaenge dieser spaeterhin in so enormen Verhaeltnissen sich entwickelnden Spekulation fallen, namentlich auf Sizilien, wahrscheinlich schon in diese Zeit; zumal da die den Sikelioten auferlegten Verkehrsbeschraenkungen, wenn sie nicht dazu eingefuehrt waren, doch wenigstens dahin wirken mussten, den davon befreiten roemischen Spekulanten eine Art von Monopol fuer den Grundbesitzerwerb in die Haende zu geben. Der Geschaeftsbetrieb in all diesen verschiedenen Zweigen erfolgte durchgaengig durch Sklaven. Der Geldverleiher und der Bankier richteten, soweit ihr Geschaeftskreis reichte, Nebenkontore und Zweigbanken unter Direktion ihrer Sklaven und Freigelassenen ein. Die Gesellschaft, die vom Staate Hafenzoelle gepachtet hatte, stellte fuer das Hebegeschaeft in jedem Bureau hauptsaechlich ihre Sklaven und Freigelassenen an. Wer in Bauunternehmungen machte, kaufte sich Architektensklaven; wer sich damit abgab, die Schauspiele oder Fechterspiele fuer Rechnung der Beikommenden zu besorgen, erhandelte oder erzog sich eine spielkundige Sklaventruppe oder eine Bande zum Fechthandwerk abgerichteter Knechte. Der Kaufmann liess sich seine Waren auf eigenen Schiffen unter der Fuehrung von Sklaven oder Freigelassenen kommen und vertrieb sie wieder in derselben Weise im Gross- oder Kleinverkehr. Dass der Betrieb der Bergwerke und der Fabriken lediglich durch Sklaven erfolgte, braucht danach kaum gesagt zu werden. Die Lage dieser Sklaven war freilich auch nicht beneidenswert und durchgaengig unguenstiger als die der griechischen; dennoch befanden, wenn von den letzten Klassen abgesehen wird, die Industriesklaven sich im ganzen ertraeglicher als die Gutsknechte. Sie hatten haeufiger Familie und faktisch selbstaendige Wirtschaft und die Moeglichkeit, Freiheit und eigenes Vermoegen zu erwerben, lag ihnen nicht fern. Daher waren diese Verhaeltnisse die rechte Pflanzschule der Emporkoemmlinge aus dem Sklavenstand, welche durch Bediententugend und oft durch Bedientenlaster in die Reihen der roemischen Buerger und nicht selten zu grossem Wohlstand gelangten und sittlich, oekonomisch und politisch wenigstens ebensoviel wie die Sklaven selbst zum Ruin des roemischen Gemeinwesens beigetragen haben. Der roemische Geschaeftsverkehr dieser Epoche ist der gleichzeitigen politischen Machtentwicklung vollkommen ebenbuertig und in seiner Art nicht minder grossartig. Wer ein anschauliches Bild von der Lebendigkeit des Verkehrs mit dem Ausland zu haben wuenscht, braucht nur die Literatur, namentlich die Lustspiele dieser Zeit aufzuschlagen, in denen der phoenikische Handelsmann phoenikisch redend auf die Buehne gebracht wird und der Dialog von griechischen und halbgriechischen Worten und Phrasen wimmelt. Am bestimmtesten aber laesst sich die Ausdehnung und Intensitaet des roemischen Geschaeftsverkehrs in den Muenz- und Geldverhaeltnissen verfolgen. Der roemische Denar hielt voellig Schritt mit den roemischen Legionen. Dass die sizilischen Muenzstaetten, zuletzt im Jahre 542 (212) die syrakusanische, infolge der roemischen Eroberung geschlossen oder doch auf Kleinmuenze beschraenkt wurden und in Sizilien und Sardinien der Denar wenigstens neben dem aelteren Silbercourant und wahrscheinlich sehr bald ausschliesslich gesetzlichen Kurs erhielt, wurde schon gesagt. Ebenso rasch, wo nicht noch rascher, drang die roemische Silbermuenze in Spanien ein, wo die grossen Silbergruben bestanden und eine aeltere Landesmuenze so gut wie nicht vorhanden war; sehr frueh haben die spanischen Staedte sogar angefangen, auf roemischen Fuss zu muenzen. Ueberhaupt bestand, da Karthago nur in beschraenktem Umfang muenzte, ausser der roemischen keine einzige bedeutende Muenzstaette im westlichen Mittelmeergebiet mit Ausnahme derjenigen von Massalia und etwa noch der Muenzstaetten der illyrischen Griechen in Apollonia und Dyrrhachion. Diese wurden demnach, als die Roemer anfingen sich im Pogebiet festzusetzen, um 525 (229) dem roemischen Fuss in der Art unterworfen, dass ihnen zwar die Silberpraegung blieb, sie aber durchgaengig, namentlich die Massalioten, veranlasst wurden, ihre Drachme auf das Gewicht des roemischen Dreivierteldenars zu regulieren, den denn auch die roemische Regierung ihrerseits unter dem Namen der Victoriamuenze (victoriatus) zunaechst fuer Oberitalien zu praegen begann. Dieses neue von dem roemischen abhaengige System beherrschte nicht bloss das massaliotische, oberitalische und illyrische Gebiet, sondern es gingen auch diese Muenzen in die noerdlichen Barbarenlandschaften, namentlich die massaliotischen in die Alpengegenden das ganze Rhonegebiet hinauf und die illyrischen bis hinein in das heutige Siebenbuergen. Auf die oestliche Haelfte des Mittelmeergebiets erstreckte in dieser Epoche wie die unmittelbare roemische Herrschaft so auch die roemische Muenze sich noch nicht; dafuer aber trat hier der rechte und naturgemaesse Vermittler des internationalen und ueberseeischen Handels, das Gold, ein. Zwar die roemische Regierung hielt in ihrer streng konservativen Art, abgesehen von einer voruebergehenden, durch die Finanzbedraengnis waehrend des Hannibalischen Krieges veranlassten Goldpraegung, unwandelbar daran fest, ausser dem national-italischen Kupfer nichts als Silber zu schlagen; aber der Verkehr hatte bereits solche Verhaeltnisse angenommen, dass er auch ohne Muenze mit dem Golde nach dem Gewicht auszukommen vermochte. Von dem Barbestande, der im Jahre 597 (157) in der roemischen Staatskasse lag, war kaum ein Sechstel gepraegtes oder ungepraegtes Silber, fuenf Sechstel Gold in Barren ^13, und ohne Zweifel fanden sich in allen Kassen der groesseren roemischen Kapitalisten die edlen Metalle wesentlich in dem gleichen Verhaeltnisse. Bereits damals also nahm das Gold im Grossverkehr die erste Stelle ein und ueberwog, wie hieraus weiter geschlossen werden darf, im allgemeinen Verkehr derjenige mit dem Ausland und namentlich mit dem seit Philipp und Alexander dem Grossen zum Goldcourant uebergegangenen Osten. ------------------------------------------- ^13 Es lagen in der Kasse 17410 roemische Pfund Gold, 22070 Pfund ungepraegten, 18230 Pfund gepraegten Silbers. Das Legalverhaeltnis des Goldes zum Silber war 1 Pfund Gold = 4000 Sesterzen oder 1:11,91. ---------------------------------------------- Der Gesamtgewinn aus diesem ungeheuren Geschaeftsverkehr der roemischen Kapitalisten floss ueber kurz oder lang in Rom zusammen; denn soviel dieselben auch ins Ausland gingen, siedelten sie doch sich dort nicht leicht dauernd an, sondern kehrten frueher oder spaeter zurueck nach Rom, indem sie ihr gewonnenes Vermoegen entweder realisierten und in Italien anlegten oder auch mit den erworbenen Kapitalien und Verbindungen den Geschaeftsbetrieb von Rom aus fortsetzten. Die Gelduebermacht Roms gegen die uebrige zivilisierte Welt war denn auch vollkommen ebenso entschieden wie seine politische und militaerische. Rom stand in dieser Beziehung den uebrigen Laendern aehnlich gegenueber wie heutzutage England dem Kontinent - wie denn ein Grieche von dem juengeren Scipio Africanus sagt, dass er "fuer einen Roemer" nicht reich gewesen sei. Was man in dem damaligen Rom unter Reichtum verstand, kann man ungefaehr danach abnehmen, dass Lucius Paullus bei einem Vermoegen von 100000 Talern (60 Talente) nicht fuer einen reichen Senator galt, und dass eine Mitgift, wie jede der Toechter des aelteren Scipio Africanus sie erhielt, von 90000 Talern (50 Talente) als angemessene Aussteuer eines vornehmen Maedchens angesehen ward, waehrend der reichste Grieche dieses Jahrhunderts nicht mehr als eine halbe Million Taler (300 Talente) im Vermoegen hatte. Es war denn auch kein Wunder, dass der kaufmaennische Geist sich der Nation bemaechtigte, oder vielmehr - denn er war nicht neu in Rom -, dass daselbst das Kapitalistentum jetzt alle uebrigen Richtungen und Stellungen des Lebens durchdrang und verschlang und der Ackerbau wie das Staatsregiment anfingen, Kapitalistenentreprisen zu werden. Die Erhaltung und Mehrung des Vermoegens war durchaus ein Teil der oeffentlichen und der Privatmoral. "Einer Witwe Habe mag sich mindern", schrieb Cato in dem fuer seinen Sohn aufgesetzten Lebenskatechismus, "der Mann muss sein Vermoegen mehren, und derjenige ist ruhmwuerdig und goettlichen Geistes voll, dessen Rechnungsbuecher bei seinem Tode nachweisen, dass er mehr hinzuerworben als ererbt hat". Wo darum Leistung und Gegenleistung sich gegenueberstehen, wird jedes auch ohne irgendwelche Foermlichkeit abgeschlossene Geschaeft respektiert, und wenn nicht durch das Gesetz, doch durch kaufmaennische Gewohnheit und Gerichtsgebrauch erforderlichenfalls dem verletzten Teil das Klagerecht zugestanden ^14; aber das formlose Schenkungsversprechen ist nichtig in der rechtlichen Theorie wie in der Praxis. In Rom, sagt Polybios, schenkt keiner keinem, wenn er nicht muss, und niemand zahlt einen Pfennig vor dem Verfalltag, auch unter nahen Angehoerigen nicht. Sogar die Gesetzgebung ging ein auf diese kaufmaennische Moral, die in allem Weggeben ohne Entgelt eine Verschleuderung findet; das Geben von Geschenken und Vermaechtnissen, die Uebernahme von Buergschaften wurden in dieser Zeit durch Buergerschaftsschluss beschraenkt, die Erbschaften, wenn sie nicht an die naechsten Verwandten fielen, wenigstens besteuert. Im engsten Zusammenhang damit durchdrang die kaufmaennische Puenktlichkeit, Ehrlichkeit und Respektabilitaet das ganze roemische Leben. Buch ueber seine Ausgabe und Einnahme zu fuehren, ist jeder ordentliche Mann sittlich verpflichtet - wie es denn auch in jedem wohleingerichteten Hause ein besonderes Rechnungszimmer (tablinum) gab -, und jeder traegt Sorge, dass er nicht ohne letzten Willen aus der Welt scheide; es gehoerte zu den drei Dingen, die Cato in seinem Leben bereut zu haben bekennt, dass er einen Tag ohne Testament gewesen sei. Die gerichtliche Beweiskraft, ungefaehr wie wir sie den kaufmaennischen Buechern beizulegen pflegen, kam nach roemischer Uebung jenen Hausbuechern durchgaengig zu. Das Wort des unbescholtenen Mannes galt nicht bloss gegen ihn, sondern auch zu seinen eigenen Gunsten: bei Differenzen unter rechtschaffenen Leuten war nichts gewoehnlicher als sie durch einen, von der einen Partei geforderten und von der anderen geleisteten Eid zu schlichten, womit sie sogar rechtlich als erledigt galten; und den Geschworenen schrieb eine traditionelle Regel vor, in Ermangelung von Beweisen zunaechst fuer den unbescholtenen gegen den bescholtenen Mann und nur bei gleicher Reputierlichkeit beider Parteien fuer den Beklagten zu sprechen ^15. Die konventionelle Respektabilitaet tritt namentlich in der scharfen und immer schaerferen Auspraegung des Satzes hervor, dass kein anstaendiger Mann sich fuer persoenliche Dienstleistungen bezahlen lassen duerfe. Darum erhielten denn nicht bloss Beamte, Offiziere, Geschworene, Vormuender und ueberhaupt alle mit oeffentlichen Verrichtungen beauftragten anstaendigen Maenner keine andere Verguetung fuer ihre Dienstleistungen als hoechstens den Ersatz ihrer Auslagen, sondern es wurden auch die Dienste, welche Bekannte (amici) sich untereinander leisten: Verbuergung, Vertretung im Prozess, Aufbewahrung (depositum), Gebrauchsueberlassung der nicht zum Vermieten bestimmten Gegenstaende (commodatum), ueberhaupt Geschaeftsverwaltung und Besorgung (procuratio) nach demselben Grundsatz behandelt, so dass es unschicklich war, dafuer eine Verguetung zu empfangen, und eine Klage selbst auf die versprochene nicht gestattet ward. Wie vollstaendig der Mensch im Kaufmann aufging, zeigt wohl am schaerfsten die Ersetzung des Duells, auch des politischen, in dem roemischen Leben dieser Zeit durch die Geldwette und den Prozess. Die gewoehnliche Form, um persoenliche Ehrenfragen zu erledigen, war die, dass zwischen dem Beleidiger und dem Beleidigten um die Wahrheit oder Falschheit der beleidigenden Behauptung gewettet und im Wege der Einklagung der Wettsumme die Tatfrage in aller Form rechtens vor die Geschworenen gebracht ward; die Annahme einer solchen, von dem Beleidigten oder dem Beleidiger angebotenen Wette war, ganz wie heutzutage die der Ausforderung zum Zweikampf rechtlich freigestellt, aber ehrenhafterweise oft nicht zu vermeiden. ----------------------------------------------- ^14 Darauf beruht die Klagbarkeit des Kauf-, Miet-, Gesellschaftsvertrags und ueberhaupt die ganze Lehre von den nicht formalen klagbaren Vertraegen. ^15 Die Hauptstelle darueber ist das Fragment Catos bei Gell. 14, 2. Auch fuer den Literalkontrakt, das heisst die lediglich auf die Eintragung des Schuldpostens in das Rechnungsbuch des Glaeubigers basierte Forderung, gibt diese rechtliche Beruecksichtigung der persoenlichen Glaubwuerdigkeit der Partei, selbst wo es sich um ihr Zeugnis in eigener Sache handelt, den Schluessel; und daher ist auch, als spaeter diese kaufmaennische Reputierlichkeit aus dem roemischen Leben entwich, der Literalkontrakt nicht gerade abgeschafft worden, aber von selber verschwunden. ---------------------------------------------- Eine der wichtigsten Folgen dieses mit einer dem Nichtgeschaeftsmann schwer fasslichen Intensitaet auftretenden Kaufmannstums war die ungemeine Steigerung des Assoziationswesens. In Rom erhielt dasselbe noch besondere Nahrung durch das schon oft erwaehnte System der Regierung, ihre Geschaefte durch Mittelsmaenner beschaffen zu lassen; denn bei dem Umfang dieser Verrichtungen war es natuerlich und wohl auch der groesseren Sicherheit wegen oft vom Staate vorgeschrieben, dass nicht einzelne Kapitalisten, sondern Kapitalistengesellschaften diese Pachtungen und Lieferungen uebernahmen. Nach dem Muster dieser Unternehmungen organisierte sich der gesamte Grossverkehr. Es finden sogar sich Spuren, dass fuer das Assoziationswesen so charakteristische Zusammentreten der konkurrierenden Gesellschaften zur gemeinschaftlichen Aufstellung von Monopolpreisen auch bei den Roemern vorgekommen ist ^16. Namentlich in den ueberseeischen und den sonst mit bedeutendem Risiko verbundenen Geschaeften nahm das Assoziationswesen eine solche Ausdehnung an, dass es praktisch an die Stelle der dem Altertum unbekannten Assekuranzen trat. Nichts war gewoehnlicher als das sogenannte Seedarlehen, das heutige Grossaventurgeschaeft, wodurch Gefahr und Gewinn des ueberseeischen Handels sich auf die Eigentuemer von Schiff und Ladung und die saemtlichen fuer diese Fahrt kreditierenden Kapitalisten verhaeltnismaessig verteilt. Es war aber ueberhaupt roemische Wirtschaftsregel, sich lieber bei vielen Spekulationen mit kleinen Parten zu beteiligen, als selbstaendig zu spekulieren; Cato riet dem Kapitalisten, nicht ein einzelnes Schiff mit seinem Gelde auszuruesten, sondern mit neunundvierzig andern Kapitalisten zusammen fuenfzig Schiffe auszusenden und an jedem zum fuenfzigsten Teil sich zu interessieren. Die hierdurch herbeigefuehrte groessere Verwicklung der Geschaeftsfuehrung uebertrug der roemische Kaufmann durch seine puenktliche Arbeitsamkeit und seine - vom reinen Kapitalistenstandpunkt aus freilich unserem Kontorwesen bei weitem vorzuziehende - Sklaven- und Freigelassenenwirtschaft. So griffen diese kaufmaennischen Assoziationen mit hundertfachen Faeden in die Oekonomie eines jeden angesehenen Roemers ein. Es gab nach Polybios' Zeugnis kaum einen vermoegenden Mann in Rom, der nicht als offener oder stiller Gesellschafter bei den Staatspachtungen beteiligt gewesen waere; und um soviel mehr wird ein jeder durchschnittlich einen ansehnlichen Teil seines Kapitals in den kaufmaennischen Assoziationen ueberhaupt stecken gehabt haben. ---------------------------------------------- ^16 In dem merkwuerdigen Musterkontrakt Catos (agr. 144) fuer den wegen der Olivenlese abzuschliessenden Akkord findet sich folgender Paragraph: "Es soll [bei der Lizitation von den Unternehmungslustigen] niemand zuruecktreten, um zu bewirken, dass die Olivenlese und Presse teurer verdungen werde; ausser wenn [der Mitbieter den andern Bieter] sofort als seinen Kompagnon namhaft macht. Wenn dagegen gefehlt zu sein scheint, so sollen auf Verlangen des Gutsherrn oder des von ihm bestellten Aufsehers alle Kompagnons [derjenigen Assoziation, mit welcher der Akkord abgeschlossen worden ist,] beschwoeren, [nicht zu jener Beseitigung der Konkurrenz mitgewirkt zu haben]. Wenn sie den Eid nicht schwoeren, wird der Akkordpreis nicht gezahlt." Dass der Unternehmer eine Gesellschaft, nicht ein einzelner Kapitalist ist, wird stillschweigend vorausgesetzt. --------------------------------------------- Auf allem diesem aber beruht die Dauer der roemischen Vermoegen, die vielleicht noch merkwuerdiger ist als deren Groesse. Die frueher hervorgehobene, in dieser Art vielleicht einzige Erscheinung, dass der Bestand der grossen Geschlechter durch mehrere Jahrhunderte sich fast gleich bleibt, findet hier, in den einigermassen engen, aber soliden Grundsaetzen der kaufmaennischen Vermoegensverwaltung ihre Erklaerung. Bei der einseitigen Hervorhebung des Kapitals in der roemischen Oekonomie konnten die von der reinen Kapitalistenwirtschaft unzertrennlichen Uebelstaende nicht ausbleiben. Die buergerliche Gleichheit, welche bereits durch das Emporkommen des regierenden Herrenstandes eine toedliche Wunde empfangen hatte, erlitt einen gleich schweren Schlag durch die scharf und immer schaerfer sich zeichnende soziale Abgrenzung der Reichen und der Armen. Fuer die Scheidung nach unten hin ist nichts folgenreicher geworden als der schon erwaehnte, anscheinend gleichgueltige, in der Tat einen Abgrund von Kapitalistenuebermut und Kapitalistenfrevel in sich schliessende Satz, dass es schimpflich sei, fuer die Arbeit Geld zu nehmen - es zog sich damit die Scheidewand nicht bloss zwischen dem gemeinen Tageloehner und Handwerker und dem respektablen Guts- und Fabrikbesitzer, sondern ebenso auch zwischen dem Soldaten und Unteroffizier und dem Kriegstribun, zwischen dem Schreiber und Boten und dem Beamten. Nach oben hin zog eine aehnliche Schranke das von Gaius Flaminius veranlasste Claudische Gesetz (kurz vor 536 218), welches Senatoren und Senatorensoehnen untersagte, Seeschiffe ausser zum Transport des Ertrags ihrer Landgueter zu besitzen und wahrscheinlich auch sich bei den oeffentlichen Lizitationen zu beteiligen, ueberhaupt ihnen alles das zu betreiben verbot, was die Roemer unter "Spekulation" (quaestus) verstanden ^17. Zwar ward diese Bestimmung nicht von den Senatoren hervorgerufen, sondern war ein Werk der demokratischen Opposition, welche damit zunaechst wohl nur den Uebelstand beseitigen wollte, dass Regierungsmitglieder mit der Regierung selbst Geschaefte machten; es kann auch sein, dass die Kapitalisten hier schon, wie spaeter so oft, mit der demokratischen Partei gemeinschaftliche Sache gemacht und die Gelegenheit wahrgenommen haben, durch den Ausschluss der Senatoren die Konkurrenz zu vermindern. Jener Zweck ward natuerlich nur sehr unvollkommen erreicht, da das Assoziationswesen den Senatoren Wege genug eroeffnete, im stillen weiter zu spekulieren; aber wohl hat dieser Volksschluss eine gesetzliche Grenze zwischen den nicht oder doch nicht offen spekulierenden und den spekulierenden Vornehmen gezogen und der zunaechst politischen eine reine Finanzaristokratie an die Seite gestellt, den spaeter so genannten Ritterstand, dessen Rivalitaeten mit dem Herrenstand die Geschichte des folgenden Jahrhunderts erfuellen. ----------------------------------------------------- ^17 Liv. 21, 63 (vgl. Cic. Verr. 5, 18, 45) spricht nur von der Verordnung ueber die Seeschiffe; aber dass auch die Staatsentreprisen (redemptiones) dem Senator gesetzlich untersagt waren, sagen Asconius (tog. cand. p. 94 Orelli) und Dio Cassius (55, 10, 5), und da nach Livius "jede Spekulation fuer den Senator unschicklich gefunden ward", so hat das Claudische Gesetz wahrscheinlich weiter gereicht. ---------------------------------------------------- Eine weitere Folge der einseitigen Kapitalmacht war das unverhaeltnismaessige Hervortreten eben der sterilsten und fuer die Volkswirtschaft im ganzen und grossen am wenigsten produktiven Verkehrszweige. Die Industrie, die in erster Stelle haette erscheinen sollen, stand vielmehr an der letzten. Der Handel bluehte; aber er war durchgaengig passiv. Nicht einmal an der Nordgrenze scheint man imstande gewesen zu sein, fuer die Sklaven, welche aus den keltischen und wohl auch schon aus den deutschen Laendern nach Ariminum und den anderen norditalischen Maerkten stroemten, mit Waren Deckung zu geben; wenigstens wurde schon 523 (231) die Ausfuhr des Silbergeldes in das Keltenland von der roemischen Regierung untersagt. In dem Verkehr nun gar mit Griechenland, Syrien, Aegypten, Kyrene, Karthago musste die Bilanz notwendig zum Nachteil Italiens sich stellen. Rom fing an, die Hauptstadt der Mittelmeerstaaten und Italien Roms Weichbild zu werden; mehr wollte man eben auch nicht sein und liess den Passivhandel, wie jede Stadt, die nichts weiter als Hauptstadt ist, notwendig ihn fuehrt, mit opulenter Gleichgueltigkeit sich gefallen - besass man doch Geld genug, um damit alles zu bezahlen, was man brauchte und nicht brauchte. Dagegen die unproduktivsten aller Geschaefte, der Geldhandel und das Hebungswesen, waren der rechte Sitz und die feste Burg der roemischen Oekonomie. Was endlich in dieser noch an Elementen zur Emporbringung eines wohlhabenden Mittel- und auskoemmlichen Kleinstandes enthalten war, verkuemmerte unter dem unseligen Sklavenbetrieb oder steuerte im besten Fall zur Vermehrung des leidigen Freigelassenenstandes bei. Aber vor allem zehrte die tiefe Unsittlichkeit, welche der reinen Kapitalwirtschaft inwohnt, an dem Marke der Gesellschaft und des Gemeinwesens und ersetzte die Menschen- und die Vaterlandsliebe durch den unbedingten Egoismus. Der bessere Teil der Nation empfand es sehr lebendig, welche Saat des Verderbens in jenem Spekulantentreiben lag; und vor allem richteten sich der instinktmaessige Hass des grossen Haufens wie die Abneigung des wohlgesinnten Staatsmanns gegen das seit langem von den Gesetzen verfolgte und dem Buchstaben des Rechtes nach immer noch verpoente gewerbsmaessige Leihgeschaeft. Es heisst in einem Lustspiel dieser Zeit: Wahrhaftig gleich eracht' ich ganz die Kuppler und euch Wuchrer; Wenn jene feilstehn insgeheim, tut ihr's auf offnem Markte. Mit Kneipen die, mit Zinsen ihr, schindet die Leut' ihr beide. Gesetze gnug hat eurethalb die Buergerschaft erlassen; Ihr bracht' sie, wie man sie erliess; ein Schlupf ist stets gefunden. Wie heisses Wasser, das verkuehlt, so achtet das Gesetz ihr. Energischer noch als der Lustspieldichter sprach der Fuehrer der Reformpartei Cato sich aus. "Es hat manches fuer sich", heisst es in der Vorrede seiner Anweisung zum Ackerbau, "Geld auf Zinsen zu leihen; aber es ist nicht ehrenhaft. Unsere Vorfahren haben also geordnet und in dem Gesetze geschrieben, dass der Dieb zwiefachen, der Zinsnehmer vierfachen Ersatz zu leisten schuldig sei; woraus man abnehmen kann, ein wieviel schlechterer Buerger als der Dieb der Zinsnehmer von ihnen erachtet ward". Der Unterschied, meint er anderswo, zwischen einem Geldverleiher und einem Moerder sei nicht gross; und man muss es ihm lassen, dass er in seinen Handlungen nicht hinter seinen Reden zurueckblieb - als Statthalter in Sardinien hat er durch seine strenge Rechtspflege die roemischen Bankiers geradezu zum Lande hinausgetrieben. Der regierende Herrenstand betrachtete ueberhaupt seiner ueberwiegenden Majoritaet nach die Wirtschaft der Spekulanten mit Widerwillen und fuehrte sich nicht bloss durchschnittlich rechtschaffener und ehrbarer in den Provinzen als diese Geldleute, sondern tat auch oefter ihnen Einhalt; nur brachen der haeufige Wechsel der roemischen Oberbeamten und die unvermeidliche Ungleichheit ihrer Gesetzhandhabung dem Bemuehen, jenem Treiben zu steuern, notwendig die Spitze ab. Man begriff es auch wohl, was zu begreifen nicht schwer war, dass es weit weniger darauf ankam, die Spekulation polizeilich zu ueberwachen, als der ganzen Volkswirtschaft eine veraenderte Richtung zu geben; hauptsaechlich in diesem Sinne wurde von Maennern, wie Cato war, durch Lehre und Beispiel der Ackerbau gepredigt. "Wenn unsere Vorfahren", faehrt Cato in der eben angefuehrten Vorrede fort, "einem tuechtigen Mann die Lobrede hielten, so lobten sie ihn als einen tuechtigen Bauern und einen tuechtigen Landwirt; wer also gelobt ward, schien das hoechste Lob erhalten zu haben. Den Kaufmann halte ich fuer wacker und erwerbsfleissig; aber sein Geschaeft ist Gefahren und Ungluecksfaellen allzusehr ausgesetzt. Dagegen die Bauern geben die tapfersten Leute und die tuechtigsten Soldaten; kein Erwerb ist wie dieser ehrbar, sicher und niemandem gehaessig, und die damit sich abgeben, kommen am wenigsten auf boese Gedanken". Von sich selber pflegte er zu sagen, dass sein Vermoegen lediglich aus zwei Erwerbsquellen herstamme: aus dem Ackerbau und aus der Sparsamkeit; und wenn das auch weder sehr logisch gedacht noch genau der Wahrheit gemaess war ^18, so hat er doch nicht mit Unrecht seinen Zeitgenossen wie der Nachwelt als das Muster eines roemischen Gutsbesitzers gegolten. Leider ist es eine ebenso merkwuerdige wie schmerzliche Wahrheit, dass dieses soviel und sicher im besten Glauben gepriesene Heilmittel der Landwirtschaft selber durchdrungen war von dem Gifte der Kapitalistenwirtschaft. Bei der Weidewirtschaft liegt dies auf der Hand; sie war darum auch bei dem Publikum am meisten beliebt und bei der Partei der sittlichen Reform am wenigsten gut angeschrieben. Aber wie war es denn mit dem Ackerbau selbst? Der Krieg, den vom dritten bis zum fuenften Jahrhundert der Stadt das Kapital gegen die Arbeit in der Art gefuehrt hatte, dass es mittels des Schuldzinses die Bodenrente den arbeitenden Bauern entzog und den muessig zehrenden Rentiers in die Haende fuehrte, war ausgeglichen worden hauptsaechlich durch die Erweiterung der roemischen Oekonomie und das Hinueberwerfen des in Latium vorhandenen Kapitals auf die in dem ganzen Mittelmeergebiet taetige Spekulation. Jetzt vermochte auch das ausgedehnte Geschaeftsgebiet die gesteigerte Kapitalmasse nicht mehr zu fassen; und eine wahnwitzige Gesetzgebung arbeitete zugleich daran, teils die senatorischen Kapitalien auf kuenstlichem Wege zur Anlage in italischem Grundbesitz zu draengen, teils durch die Einwirkung auf die Kornpreise das italische Ackerland systematisch zu entwerten. So begann denn der zweite Feldzug des Kapitals gegen die freie Arbeit oder, was im Altertum wesentlich dasselbe ist, gegen die Bauernwirtschaft; und war der erste arg gewesen, so schien er mit dem zweiten verglichen milde und menschlich. Die Kapitalisten liehen nicht mehr an den Bauern auf Zinsen aus, was an sich schon nicht anging, da der Kleinbesitzer keinen Ueberschuss von Belang mehr erzielte, und auch nicht einfach und nicht radikal genug war, sondern sie kauften die Bauernstellen auf und verwandelten sie im besten Fall in Meierhoefe mit Sklavenwirtschaft. Man nannte das ebenfalls Ackerbau; in der Tat war es wesentlich die Anwendung der Kapitalwirtschaft auf die Erzeugung der Bodenfruechte. Die Schilderung der Ackerbauer, die Cato gibt, ist vortrefflich und vollkommen richtig; aber wie passt sie auf die Wirtschaft selbst, die er schildert und anraet? Wenn ein roemischer Senator, wie das nicht selten gewesen sein kann, solcher Landgueter wie das von Cato beschriebene vier besass, so lebten auf dem gleichen Raum, der zur Zeit der alten Kleinherrschaft hundert bis hundertundfuenfzig Bauernfamilien ernaehrt hatte, jetzt eine Familie freier Leute und etwa fuenfzig groesstenteils unverheiratete Sklaven. Wenn dies das Heilmittel war, um die sinkende Volkswirtschaft zu bessern, so sah es leider der Krankheit selber bis zum Verwechseln aehnlich. --------------------------------------------- ^18 Einen Teil seines Vermoegens steckte Cato wie jeder andere Roemer in Viehzucht und Handels- und andere Unternehmungen. Aber es war nicht seine Art, geradezu die Gesetze zu verletzen; er hat weder in Staatspachtungen spekuliert, was er als Senator nicht durfte, noch Zinsgeschaefte betrieben. Man tut ihm Unrecht, wenn man ihm in letzter Beziehung eine von seiner Theorie abweichende Praxis vorwirft: das Seedarlehen, mit dem er allerdings sich abgab, ist vor dem Gesetz kein verbotener Zinsbetrieb und gehoert auch der Sache nach wesentlich zu den Reederei- und Befrachtungsgeschaeften. ------------------------------------------------- Das Gesamtergebnis dieser Wirtschaft liegt in den veraenderten Bevoelkerungsverhaeltnissen nur zu deutlich vor Augen. Freilich war der Zustand der italischen Landschaften sehr ungleich und zum Teil sogar gut. Die bei der Kolonisation des Gebietes zwischen den Apenninen und dem Po in grosser Anzahl daselbst gegruendeten Bauernstellen verschwanden nicht so schnell. Polybios, der nicht lange nach dem Ende dieser Periode die Gegend bereiste, ruehmt ihre zahlreiche, schoene und kraeftige Bevoelkerung; bei einer richtigen Korngesetzgebung waere es wohl moeglich gewesen, nicht Sizilien, sondern die Polandschaft zur Kornkammer der Hauptstadt zu machen. Aehnlich hatte Picenum und der sogenannte "gallische Acker" durch die Aufteilungen des Domaniallandes in Gemaessheit des Flaminischen Gesetzes 522 (232) eine zahlreiche Bauernschaft erhalten, welche freilich im Hannibalischen Krieg arg mitgenommen ward. In Etrurien und wohl auch in Umbrien waren die inneren Verhaeltnisse der untertaenigen Gemeinden dem Gedeihen eines freien Bauernstandes unguenstig. Besser stand es in Latium, dem die Vorteile des hauptstaedtischen Marktes doch nicht ganz entzogen werden konnten und das der Hannibalische Krieg im ganzen verschont hatte, sowie in den abgeschlossenen Bergtaelern der Marser und Sabeller. Sueditalien dagegen hatte der Hannibalische Krieg furchtbar heimgesucht und ausser einer Menge kleinerer Ortschaften die beiden groessten Staedte, Capua und Tarent, beide einst imstande, Heere von 30000 Mann ins Feld zu stellen, zugrunde gerichtet. Samnium hatte von den schweren Kriegen des fuenften Jahrhunderts sich wieder erholt; nach der Zaehlung von 529 (225) war es imstande, halb soviel Waffenfaehige zu stellen als die saemtlichen latinischen Staedte und wahrscheinlich damals nach dem roemischen Buergerdistrikt die bluehendste Landschaft der Halbinsel. Allein der Hannibalische Krieg hatte das Land aufs neue veroedet und die Ackeranweisungen daselbst an die Soldaten des Scipionischen Heeres, obwohl bedeutend, deckten doch wahrscheinlich nicht den Verlust. Noch uebler waren in demselben Kriege Kampanien und Apulien, beides bis dahin wohlbevoelkerte Landschaften, von Freund und Feind zugerichtet worden. In Apulien fanden spaeter zwar Ackeranweisungen statt, allein die hier angelegten Kolonien wollten nicht gedeihen. Bevoelkerter blieb die schoene kampanische Ebene; doch ward die Mark von Capua und der anderen, im Hannibalischen Kriege aufgeloesten Gemeinden Staatsbesitz und waren die Inhaber derselben durchgaengig nicht Eigentuemer, sondern kleine Zeitpaechter. Endlich in dem weiten lucanischen und brettischen Gebiet ward die schon vor dem Hannibalischen Krieg sehr duenne Bevoelkerung von der ganzen Schwere des Krieges selbst und der daran sich reihenden Strafexekutionen getroffen; und auch von Rom aus geschah nicht viel, um hier den Ackerbau wieder in die Hoehe zu bringen - mit Ausnahme etwa von Valentia (Vibo, jetzt Monteleone) kam keine der dort angelegten Kolonien recht in Aufnahme. Bei aller Ungleichheit der politischen und oekonomischen Verhaeltnisse der verschiedenen Landschaften und dem verhaeltnismaessig bluehenden Zustand einzelner derselben ist im ganzen doch der Rueckgang unverkennbar, und er wird durch die unverwerflichsten Zeugnisse ueber den allgemeinen Zustand Italiens bestaetigt. Cato und Polybios stimmen darin ueberein, dass Italien am Ende des sechsten Jahrhunderts weit schwaecher als am Ende des fuenften bevoelkert und keineswegs mehr imstande war, Heermassen aufzubringen wie im Ersten Punischen Kriege. Die steigende Schwierigkeit der Aushebung, die Notwendigkeit, die Qualifikation zum Dienst in den Legionen herabzusetzen, die Klagen der Bundesgenossen ueber die Hoehe der von ihnen zu stellenden Kontingente bestaetigen diese Angaben; und was die roemische Buergerschaft anlangt, so reden die Zahlen. Sie zaehlte im Jahre 502 (252), kurz nach Regulus' Zug nach Afrika, 298000 waffenfaehige Maenner; dreissig Jahre spaeter, kurz vor dem Anfang des Hannibalischen Krieges (534 220), war sie auf 270000 Koepfe, also um ein Zehntel, wieder zwanzig Jahre weiter, kurz vor dem Ende desselben Krieges (550 204) auf 214000 Koepfe, also um ein Viertel gesunken; und ein Menschenalter nachher, waehrend dessen keine ausserordentlichen Verluste eingetreten waren, wohl aber die Anlage besonders der grossen Buergerkolonien in der norditalischen Ebene einen fuehlbaren ausserordentlichen Zuwachs gebracht hatte, war dennoch kaum die Ziffer wieder erreicht, auf der die Buergerschaft zu Anfang dieser Periode gestanden hatte. Haetten wir aehnliche Ziffern fuer die italische Bevoelkerung ueberhaupt, so wuerden sie ohne allen Zweifel ein verhaeltnismaessig noch ansehnlicheres Defizit aufweisen. Das Sinken der Volkskraft laesst sich weniger belegen, doch ist es von landwirtschaftlichen Schriftstellern bezeugt, dass Fleisch und Milch aus der Nahrung des gemeinen Mannes mehr und mehr verschwanden. Daneben wuchs die Sklavenbevoelkerung, wie die freie sank. In Apulien, Lucanien und dem Brettierland muss schon zu Catos Zeit die Viehwirtschaft den Ackerbau ueberwogen haben; die halbwilden Hirtensklaven waren hier recht eigentlich die Herren im Hause. Apulien ward durch sie so unsicher gemacht, dass starke Besatzung dorthin gelegt werden musste; im Jahre 569 (185) wurde daselbst eine im groessten Massstab angelegte, auch mit dem Bacchanalienwesen sich verzweigende Sklavenverschwoerung entdeckt und gegen 7000 Menschen kriminell verurteilt. Aber auch in Etrurien mussten roemische Truppen gegen eine Sklavenbande marschieren (558 196, und sogar in Latium kam es vor, dass Staedte wie Setia und Praeneste Gefahr liefen, von einer Bande entlaufener Knechte ueberrumpelt zu werden (556 198). Zusehends schwand die Nation zusammen und loeste die Gemeinschaft der freien Buerger sich auf in eine Herren- und Sklavenschaft; und obwohl es zunaechst die beiden langjaehrigen Kriege mit Karthago waren, welche die Buerger- wie die Bundesgenossenschaft dezimierten und ruinierten, so haben zu dem Sinken der italischen Volkskraft und Volkszahl die roemischen Kapitalisten ohne Zweifel ebensoviel beigetragen wie Hamilkar und Hannibal. Es kann niemand sagen, ob die Regierung haette helfen koennen; aber erschreckend und beschaemend ist es, dass in den doch grossenteils wohlmeinenden und tatkraeftigen Kreisen der roemischen Aristokratie nicht einmal die Einsicht in den ganzen Ernst der Situation und die Ahnung von der ganzen Hoehe der Gefahr sich offenbart. Als eine roemische Dame vom hohen Adel, die Schwester eines der zahlreichen Buergeradmirale, die im Ersten Punischen Krieg die Flotten der Gemeinde zugrunde gerichtet hatten, eines Tages auf dem roemischen Markt ins Gedraenge geriet, sprach sie es laut vor den Umstehenden aus, dass es hohe Zeit sei, ihren Bruder wieder an die Spitze einer Flotte zu stellen und durch einen neuen Aderlass der Buergerschaft auf dem Markte Luft zu machen (508 246). So dachten und sprachen freilich die wenigsten; aber es war diese frevelhafte Rede doch nichts als der schneidende Ausdruck der straeflichen Gleichgueltigkeit, womit die gesamte hohe und reiche Welt auf die gemeine Buerger- und Bauernschaft herabsah. Man wollte nicht gerade ihr Verderben, aber man liess es geschehen; und so kam denn ueber das eben noch in maessiger und verdienter Wohlfahrt unzaehliger freier und froehlicher Menschen bluehende italische Land mit Riesenschnelle die Veroedung. 13. Kapitel Glaube und Sitte In strenger Bedingtheit verfloss dem Roemer das Leben und je vornehmer er war, desto weniger war er ein freier Mann. Die allmaechtige Sitte bannte ihn in einen engen Kreis des Denkens und Handelns und streng und ernst oder, um die bezeichnenden lateinischen Ausdruecke zu brauchen, traurig und schwer gelebt zu haben, war sein Ruhm. Keiner hatte mehr und keiner weniger zu tun, als sein Haus in guter Zucht zu halten und in Gemeideangelegenheiten mit Tat und Rat seinen Mann zu stehen. Indem aber der einzelne nichts sein wollte noch sein konnte als ein Glied der Gemeinde, ward der Ruhm und die Macht der Gemeinde auch von jedem einzelnen Buerger als persoenlicher Besitz empfunden und ging zugleich mit dem Namen und dern Hof auf die Nachfahren ueber; und wie also ein Geschlecht nach dem anderen in die Gruft gelegt. ward und jedes folgende zu dem alten Ehrenbestande neuen Erwerb haeufte, schwoll das Gesamtgefuehl der edlen roemischen Familien zu jenem gewaltigen Buergerstolz an, dessengleichen die Erde wohl nicht wieder gesehen hat und dessen so fremd- wie grossartige Spuren, wo wir ihnen begegnen, uns gleichsam einer anderen Welt anzugehoeren scheinen. Zwar gehoerte zu dem eigentuemlichen Gepraege dieses maechtigen Buergersinnes auch dies, dass er durch die starre buergerliche Einfachheit und Gleichheit waehrend des Lebens nicht unterdrueckt, aber gezwungen ward, sich in die schweigende Brust zu verschliessen und dass er erst nach dem Tode sich aeussern durfte; dann aber trat er auch in dem Leichenbegaengnis des angesehenen Mannes mit einer sinnlichen Gewaltigkeit hervor, die mehr als jede andere Erscheinung im roemischen Leben geeignet ist, uns Spaeteren von diesem wunderbaren Roemergeist eine Ahnung zu geben. Es war ein seltsamer Zug, dem beizuwohnen die Buergerschaft geladen ward durch den Ruf des Weibels der Gemeinde: "Jener Wehrmann ist Todes verblichen; wer da kann, der komme, dem Lucius Aemilius das Geleite zu geben; er wird weggetragen aus seinem Hause". Es eroeffneten ihn die Scharen der Klageweiber, der Musikanten und der Taenzer, von welchen letzteren einer in Kleidung und Maske als des Verstorbenen Konterfei erschien, auch wohl gestikulierend und agierend den wohlbekannten Mann noch einmal der Menge vergegenwaertigte. Sodann folgte der grossartigste und eigentuemlichste Teil dieser Feierlichkeit, die Ahnenprozession, gegen die alles uebrige Gepraenge so verschwand, dass wahrhaft vornehme roemische Maenner wohl ihren Erben vorschrieben, die Leichenfeier lediglich darauf zu beschraenken. Es ist schon frueher gesagt worden, dass von denjenigen Ahnen, die die kurulische Aedilitaet oder ein hoeheres ordentliches Amt bekleidet hatten, die in Wachs getriebenen und bemalten Gesichtsmasken, soweit moeglich nach dem Leben gefertigt, aber auch fuer die fruehere Zeit bis in und ueber die der Koenige hinauf nicht mangelnd, an den Waenden des Familiensaales in hoelzernen Schreinen aufgestellt zu werden pflegten und als der hoechste Schmuck des Hauses galten. Wenn ein Todesfall in der Familie eintrat, so wurden mit diesen Gesichtsmasken und der entsprechenden Amtstracht geeignete Leute, namentlich Schauspieler, fuer das Leichenbegaengnis staffiert, so dass die Vorfahren, jeder in dem bei Lebzeiten von ihm gefuehrten vornehmsten Schmuck, der Triumphator im goldgestickten, der Zensor im purpurnen, der Konsul im purpurgesaeumten Mantel, mit ihren Liktoren und den sonstigen Abzeichen ihres Amtes, alle zu Wagen dem Toten das letzte Geleite gaben. Auf der mit schweren purpurnen und goldgestickten Decken und feinen Leintuechern ueberspreiteten Bahre lag dieser selbst, gleichfalls in dem vollen Schmuck des hoechsten von ihm bekleideten Amtes und umgeben von den Ruestungen der von ihm erlegten Feinde und den in Scherz und Ernst ihm gewonnenen Kraenzen. Hinter der Bahre kamen die Leidtragenden, alle in schwarzem Gewande und ohne Schmuck, die Soehne des Verstorbenen mit verhuelltem Haupt, die Toechter ohne Schleier, die Verwandter. und Geschlechtsgenossen, die Freunde, Klienten: und Freigelassenen. So ging der Zug auf den Markt. Hier wurde die Leiche in die Hoehe gerichtet; die Ahnen stiegen von den Wagen herab und liessen auf den kurulischen Stuehlen sich nieder, und des verstorbenen Sohn oder der naechste Geschlechtsgenosse betrat die Rednerbuehne, um in schlichter Aufzaehlung die Namen und Taten eines jeden der im Kreise herumsitzenden Maenner und zuletzt die des juengst Verstorbenen der versammelten Menge zu verlautbaren. Man mag das Barbarensitte nennen, und eine kuenstlerisch empfindende Nation haette freilich diese wunderliche Auferstehung der Toter, sicherlich nicht bis in die Epoche der voll entwickelten Zivilisation hinein ertragen; aber selbst sehr kuehle und sehr wenig ehrfuerchtig geartete Griechen, wie zum Beispiel Polybios, liessen doch durch die grandiose Naivitaet dieser Totenfeier sich imponieren. Zu der ernsten Feierlichkeit, zu dem gleichfoermigen Zuge, zu der stolzen Wuerdigkeit des roemischen Lebens gehoerte es notwendig mit, dass die abgeschiedenen Geschlechter fortfuhren, gleichsam koerperlich unter dem gegenwaertigen zu wandeln und dass, wenn ein Buerger, der Muehsal und der Ehren satt, zu seinen Vaetern versammelt ward, diese Vaeter selbst auf dem Markte erschienen, um ihn in ihrer Mitte zu empfangen. Aber man war jetzt an einem Wendepunkt angelangt. Soweit Roms Macht sich nicht mehr auf Italien beschraenkte, sondern weithin nach Osten und Westen uebergriff, war es auch mit der alten italischen Eigenartigkeit vorbei und trat an deren Stelle die hellenisierende Zivilisation. Zwar unter griechischem Einfluss hatte Italien gestanden, seit es ueberhaupt eine Geschichte hatte. Es ist frueher dargestellt worden, wie das jugendliche Griechenland und das jugendliche Italien, beide mit einer gewissen Naivitaet und Originalitaet, geistige Anregungen gaben und empfingen; wie in spaeterer Zeit in mehr aeusserlicher Weise Rom sich die Sprache und die Erfindungen der Griechen zum praktischen Gebrauche anzueignen bemueht war. Aber der Hellenismus der Roemer dieser Zeit war dennoch in seinen Ursachen wie in seinen Folgen etwas wesentlich Neues. Man fing an, das Beduerfnis nach einem reicheren Geistesleben zu empfinden und vor der eigenen geistigen Nichtigkeit gleichsam zu erschrecken; und wenn selbst kuenstlerisch begabte Nationen, wie die englische und die deutsche, in den Pausen ihrer Produktivitaet es nicht verschmaeht haben, sich der armseligen franzoesischen Kultur als Lueckenbuesser zu bedienen, so kann es nicht befremden, dass die italische jetzt sich mit brennendem Eifer auf die herrlichen Schaetze wie auf den wuesten Unflat der geistigen Entwicklung von Hellas warf. Aber es war doch noch etwas Tieferes und Innerlicheres, was die Roemer unwiderstehlich in den hellenischen Strudel hineinriss. Die hellenische Zivilisation nannte wohl noch sich hellenisch, aber sie war es nicht mehr, sondern vielmehr humanistisch und kosmopolitisch. Sie hatte auf dem geistigen Gebiete vollstaendig und bis zu einem gewissen Grade auch politisch das Problem geloest, aus einer Masse verschiedener Nationen ein Ganzes zu gestalten; und indem dieselbe Aufgabe in weiteren Grenzen jetzt auf Rom ueberging, uebernahm es mit der anderen Erbschaft Alexanders des Grossen auch den Hellenismus. Darum ist derselbe jetzt weder bloss Anregung mehr noch Nebensache, sondern durchdringt das innerste Mark der italischen Nation. Natuerlich straeubte die lebenskraeftige italische Eigenartigkeit sich gegen das fremde Element. Erst nach dem heftigsten Kampfe raeumte der italische Bauer dem weltbuergerlichen Grossstaedter das Feld; und wie bei uns der franzoesische Frack den germanischen Deutschrock ins Leben gerufen hat, so hat auch der Rueckschlag des Hellenismus in Rom eine Richtung erweckt, die sich in einer den frueheren Jahrhunderten durchaus fremden Weise dem griechischen Einfluss prinzipiell opponierte und dabei ziemlich haeufig in derbe Albernheiten und Laecherlichkeiten verfiel. Es gab kein Gebiet des menschlichen Tuns und Sinnens, auf dem dieser Kampf der alten und der neuen Weise nicht gefuehrt worden waere. Selbst die politischen Verhaeltnisse wurden davon beherrscht. Das wunderliche Projekt, die Hellenen zu emanzipieren, dessen wohlverdienter Schiffbruch frueher dargestellt ward; der verwandte gleichfalls hellenische Gedanke der Solidaritaet der Republiken den Koenigen gegenueber und die Propaganda hellenischer Politie gegen orientalische Despotie, welche beide zum Beispiel fuer die Behandlung Makedoniens mit massgebend gewesen sind, sind die fixen Ideen der neuen Schule, eben wie die Karthagerfurcht die fixe Idee der alten war; und wenn Cato die letztere bis zur Laecherlichkeit gepredigt hat, so ward auch mit dem Philhellenentum hier und da wenigstens ebenso albern kokettiert - so zum Beispiel liess der Besieger des Koenigs Antiochos nicht bloss sich in griechischer Tracht seine Bildsaeule auf dem Kapitol errichten, sondern legte auch, statt auf gut lateinisch sich Asiaticus zu nennen, den freilich sinn- und sprachwidrigen, aber doch praechtigen und beinahe griechischen Beinamen Asiagenus sich zu ^1. Eine wichtigere Konsequenz dieser Stellung der herrschenden Nation zu dem Hellenentum war es, dass die Latinisierung in Italien ueberall, nur nicht den Hellenen gegenueber Boden gewann. Die Griechenstaedte in Italien, soweit der Krieg sie nicht zernichtete, blieben griechisch. In Apulien, um das die Roemer sich freilich wenig bekuemmerten, scheint eben in dieser Epoche der Hellenismus vollstaendig durchgedrungen zu sein und die dortige lokale Zivilisation mit der verbluehenden hellenischen sich ins Niveau gesetzt zu haben. Die Ueberlieferung schweigt zwar davon; aber die zahlreichen, durchgaengig mit griechischer Aufschrift versehenen Stadtmuenzen und die hier allein in Italien mehr schwunghaft und praechtig als geschmackvoll betriebene Fabrikation bemalter Tongefaesse nach griechischer Art zeigen uns Apulien vollstaendig eingegangen in griechische Art und griechische Kunst. --------------------------------------------------- ^1 Dass Asiagenus die urspruengliche Titulatur des Helden von Magnesia und seiner Deszendenten war, ist durch Muenzen und Inschriften festgestellt; wenn die kapitolinischen Fasten ihn Asiaticus nennen, so stellt sich dies zu den mehrfach vorkommenden Spuren nicht gleichzeitiger Redaktion. Es kann jener Beiname nichts sein als eine Korruption von Asiagen/e/s. wie auch spaetere Schriftsteller wohl dafuer schreiben, was aber nicht den Sieger von Asia bezeichnet, sondern den geborenen Asiaten. ---------------------------------------------------- Aber der eigentliche Kampfplatz des Hellenismus und seiner nationalen Antagonisten war in der gegenwaertigen Periode das Gebiet des Glaubens und der Sitte und der Kunst und Literatur; und es darf nicht unterlassen werden, von dieser freilich in tausenderlei Richtungen zugleich sich bewegenden und schwer zu einer Anschauung zusammenzufassenden grossen Prinzipienfehde eine Darstellung zu versuchen. Wie der alte einfache Glaube noch jetzt in den Italikern lebendig war, zeigt am deutlichsten die Bewunderung oder Verwunderung, welche dies Problem der italischen Froemmigkeit bei den hellenischen Zeitgenossen erregte. Bei dem Zwiste mit den Aetolern bekam es der roemische Oberfeldherr zu hoeren, dass er waehrend der Schlacht nichts getan habe als wie ein Pfaffe beten und opfern; wogegen Polybios mit seiner etwas platten Gescheitheit seine Landsleute auf die politische Nuetzlichkeit dieser Gottesfurcht aufmerksam macht und sie belehrt, dass der Staat nun einmal nicht aus lauter klugen Leuten bestehen koenne und dergleichen Zeremonien um der Menge willen sehr zweckmaessig seien. Aber wenn man in Italien noch besass, was in Hellas laengst eine Antiquitaet war, eine nationale Religion, so fing sie doch schon sichtlich an, sich zur Theologie zu verknoechern. In nichts vielleicht tritt die beginnende Erstarrung des Glaubens so bestimmt hervor wie in den veraenderten oekonomischen Verhaeltnissen des Gottesdienstes und der Priesterschaft. Der oeffentliche Gottesdienst wurde nicht bloss immer weitschichtiger, sondern vor allem auch immer kostspieliger. Lediglich zu dem wichtigen Zweck, die Ausrichtung der Goetterschmaeuse zu beaufsichtigen, wurde im Jahre 558 (196) zu den drei alten Kollegien der Augurn, Pontifices und Orakelbewahrer ein viertes der drei Schmausherren (tres viri epulones) hinzugefuegt. Billig schmausen nicht bloss die Goetter, sondern auch ihre Priester; neuer Stiftungen indes bedurfte es hierfuer nicht, da ein jedes Kollegium sich seiner Schmausangelegenheiten mit Eifer und Andacht befliss. Neben den klerikalen Gelagen fehlt auch die klerikale Immunitaet nicht. Die Priester nahmen selbst in Zeiten schwerer Bedraengnis es als ihr Recht in Anspruch, zu den oeffentlichen Abgaben nicht beizutragen und liessen erst nach sehr aergerlichen Kontroversen sich zur Nachzahlung der rueckstaendigen Steuern zwingen (558 196). Wie fuer die Gemeinde wurde auch fuer den einzelnen Mann die Froemmigkeit mehr und mehr ein kostspieliger Artikel. Die Sitte der Stiftungen und ueberhaupt der Uebernahme dauernder pekuniaerer Verpflichtungen zu religioesen Zwecken war bei den Roemern in aehnlicher Weise wie heutzutage in den katholischen Laendern verbreitet; diese Stiftungen, namentlich seit sie von der hoechsten geistlichen und zugleich hoechsten Rechtsautoritaet der Gemeinde, den Pontifices, als eine auf jeden Erben und sonstigen Erwerber des Gutes von Rechts wegen uebergehende Reallast betrachtet wurden, fingen an, eine hoechst drueckende Vermoegenslast zu werden - "Erbschaft ohne Opferschuld" ward bei den Roemern sprichwoertlich gesagt, etwa wie bei uns "Rose ohne Dornen". Das Geluebde des Zehnten der Habe wurde so gemein, dass jeden Monat ein paar Male infolgedessen auf dem Rindermarkt in Rom oeffentliches Gastgebot abgehalten ward. Mit dem orientalischen Kult der Goettermutter gelangten unter anderem gottseligen Unfug auch die jaehrlich an festen Tagen wiederkehrenden, von Haus zu Haus geheischten Pfennigkollekten (stipem cogere) nach Rom. Endlich die untergeordnete Priester- und Prophetenschaft gab wie billig nichts fuer nichts; und es ist ohne Zweifel aus dem Leben gegriffen, wenn auf der roemischen Buehne in der ehelichen Gardinenkonversation neben der Kuechen-, Hebammen- und Praesentenrechnung auch das fromme Konto mit erscheint: Gleichfalls, Mann, muss ich was haben auf den naechsten Feiertag Fuer die Kuesterin, fuer die Wahrsagerin, fuer die Traum- und die kluge Frau; Saehst du nur, wie die mich anguckt! Eine Schand' ist's, schick' ich nichts. Auch der Opferfrau durchaus mal geben muss ich ordentlich. Man schuf zwar in dieser Zeit in Rom nicht wie frueher einen Silber- so jetzt einen Goldgott; aber in der Tat regierte er dennoch in den hoechsten wie in den niedrigsten Kreisen des religioesen Lebens. Der alte Stolz der latinischen Landesreligion, die Billigkeit ihrer oekonomischen Anforderungen, war unwiederbringlich dahin. Aber gleichzeitig war es auch mit der alten Einfachheit aus. Das Bastardkind von Vernunft und Glauben, die Theologie, war bereits geschaeftig, die ihr eigene beschwerliche Weitlaeufigkeit und feierliche Gedankenlosigkeit in den alten Landesglauben hinein und dessen Geist damit auszutreiben. Der Katalog der Verpflichtungen und Vorrechte des Jupiterpriesters zum Beispiel koennte fueglich im Talmud stehen. Mit der natuerlichen Regel, dass nur die fehlerlos verrichtete religioese Pflicht den Goettern genehm sei, trieb man es praktisch so weit, dass ein einzelnes Opfer wegen wieder und wieder begangener Versehen bis dreissigmal hintereinander wiederholt wird, dass die Spiele, die ja auch Gottesdienst waren, wenn der leitende Beamte sich versprochen oder vergriffen oder die Musik einmal eine unrichtige Pause gemacht hatte, als nicht geschehen galten und von vorne, oft mehrere, ja bis zu sieben Malen hintereinander wieder begonnen werden massten. In dieser Uebertreibung der Gewissenhaftigkeit liegt an sich schon ihre Erstarrung; und die Reaktion dagegen, die Gleichgueltigkeit und der Unglaube liessen auch nicht auf sich warten. Schon im Ersten Punischen Kriege (505 249) kam es vor, dass mit den vor der Schlacht zu befragenden Auspizien der Konsul selber offenkundigen Spott trieb - freilich ein Konsul aus dem absonderlichen und im Guten und Boesen der Zeit voraneilenden Geschlecht der Claudier. Gegen das Ende dieser Epoche werden schon Klagen laut, dass die Augurallehre vernachlaessigt werde und dass, mit Cato zu reden, eine Menge alter Vogelkunden und Vogelschauungen durch die Traegheit des Kollegiums in Vergessenheit geraten sei. Ein Augur wie Lucius Paullus, der in dem Priestertum eine Wissenschaft und nicht einen Titel sah, war bereits eine seltene Ausnahme und musste es auch wohl sein, wenn die Regierung immer offener und ungescheuter die Auspizien zur Durchsetzung ihrer politischen Absichten benutzte, das heisst die Landesreligion nach Polybios' Auffassung als einen zur Prellung des grossen Publikums brauchbaren Aberglauben behandelte. Wo also vorgearbeitet war, fand die hellenistische Irreligiositaet offene Bahn. Mit der beginnenden Kunstliebhaberei fingen schon zu Catos Zeit die heiligen Bildnisse der Goetter an, die Zimmer der Reichen gleich anderem Hausgeraet zu schmuecken. Gefaehrlichere Wunden schlug der Religion die beginnende Literatur. Zwar offene Angriffe durfte sie nicht wagen, und was geradezu durch sie zu den religioesen Vorstellungen hinzukam, wie zum Beispiel durch Ennius, der in Nachbildung des griechischen Uranos dem roemischen Saturnus geschoepfte Vater Caelus, war wohl auch hellenistisch, aber nicht von grosser Bedeutung. Folgenreich dagegen war die Verbreitung der Epicharmischen und Euhemeristischen Lehren in Rom. Die poetische Philosophie, welche die spaeteren Pythagoreer aus den Schriften des alten sizilischen Lustspieldichters Epicharmos von Megara (um 280 470) ausgezogen oder vielmehr, wenigstens groesstenteils, ihm untergeschoben hatten, sah in den griechischen Goettern Natursubstanzen, in Zeus die Luft, in der Seele ein Sonnenstaeubchen und so weiter; insofern diese Naturphilosophie, aehnlich wie in spaeterer Zeit die stoische Lehre, in ihren allgemeinsten Grundzuegen der roemischen Religion wahlverwandt war, war sie geeignet, die allegorisierende Aufloesung der Landesreligion einzuleiten. Eine historisierende Zersetzung der Religion lieferten die "heiligen Memoiren" des Euhemeros von Messene (um 450 300), die in Form von Berichten ueber die von dem Verfasser in das wunderbare Ausland getanen Reisen die von den sogenannten Goettern umlaufenden Nachrichten gruendlich und urkundlich sichteten und im Resultat darauf hinausliefen, dass es Goetter weder gegeben habe noch gebe. Zur Charakteristik des Buches mag das eine genuegen, dass die Geschichte von Kronos' Kinderverschlingung erklaert wird aus der in aeltester Zeit bestehenden und durch Koenig Zeus abgeschafften Menschenfresserei. Trotz oder auch durch seine Plattheit und Tendenzmacherei machte das Produkt in Griechenland ein unverdientes Glueck und half in Gemeinschaft mit den gangbaren Philosophien dort die tote Religion begraben. Es ist ein merkwuerdiges Zeichen des ausgesprochenen und wohlbewussten Antagonismus zwischen der Religion und der neuen Literatur, dass bereits Ennius diese notorisch destruktiven Epicharmischen und Euhemeristischen Schriften ins Lateinische uebertrug. Die Uebersetzer moegen vor der roemischen Polizei sich damit gerechtfertigt haben, dass die Angriffe sich nur gegen die griechischen und nicht gegen die latinischen Goetter wandten; aber die Ausrede war ziemlich durchsichtig. In seinem Sinne hatte Cato ganz recht, diese Tendenzen, wo immer sie ihm vorkamen, ohne Unterschied mit der ihm eigenen Bitterkeit zu verfolgen und auch den Sokrates einen Sittenverderber und Religionsfrevler zu heissen. So ging es mit der alten Landesreligion zusehends auf die Neige; und wie man die maechtigen Staemme des Urwaldes rodete, bedeckte sich der Boden mit wucherndem Domgestruepp und bis dahin nicht gesehenem Unkraut. Inlaendischer Aberglaube und auslaendische Afterweisheit gingen buntscheckig durch-, neben- und gegeneinander. Kein italischer Stamm blieb frei von der Umwandlung alten Glaubens in neuen Aberglauben. Wie bei den Etruskern die Gedaerme- und Blitzweisheit, so stand bei den Sabellern, besonders den Marsern, die freie Kunst des Vogelguckens und Schlangenbeschwoerens in ueppigem Flor. Sogar bei der latinischen Nation, ja in Rom selbst begegnen, obwohl hier verhaeltnismaessig am wenigsten, doch auch aehnliche Erscheinungen - so die praenestinischen Spruchlose und in Rom im Jahre 573 (181) die merkwuerdige Entdeckung des Grabes und der hinterlassenen Schriften des Koenigs Numa, welche ganz unerhoerten und seltsamen Gottesdienst vorgeschrieben haben sollen. Mehr als dies und dass die Buecher sehr neu ausgesehen haetten, erfuhren die Glaubensdurstigen zu ihrem Leidwesen nicht; denn der Senat legte die Hand auf den Schatz und liess die Rollen kurzweg ins Feuer werfen. Die inlaendische Fabrikation reichte also vollkommen aus, um jeden billigerweise zu verlangenden Bedarf von Unsinn zu decken; allein man war weit entfernt, sich daran genuegen zu lassen. Der damalige, bereits denationalisierte und von orientalischer Mystik durchdrungene Hellenismus brachte wie den Unglauben so auch den Aberglauben in seinen aergerlichsten und gefaehrlichsten Gestaltungen nach Italien, und eben als auslaendischer hatte dieser Schwindel noch einen ganz besonderen Reiz. Die chaldaeischen Astrologen und Nativitaetensteller waren schon im sechsten Jahrhundert durch ganz Italien verbreitet; noch weit bedeutender aber, ja weltgeschichtlich epochemachend war die Aufnahme der phrygischen Goettermutter unter die oeffentlich anerkannten Goetter der roemischen Gemeinde, zu der die Regierung waehrend der letzten bangen Jahre des Hannibalischen Krieges (550 204) sich hatte verstehen muessen. Es ging deswegen eine eigene Gesandtschaft nach Pessinus, einer Stadt des kleinasiatischen Keltenlandes, und der raube Feldstein, den die dortige Priesterschaft als die richtige Mutter Kybele den Fremden freigebig verehrte, ward mit unerhoertem Gepraenge von der Gemeinde eingeholt, ja es wurden zur ewigen Erinnerung an das froehliche Ereignis unter den hoeheren Staenden Klubgesellschaften mit umgehender Bewirtung der Mitglieder untereinander gestiftet, welche das beginnende Cliquentreiben wesentlich gefoerdert zu haben scheinen. Mit der Konzessionierung dieses Kybelekultes fusste die Gottesverehrung der Orientalen offiziell Fuss in Rom, und wenn auch die Regierung noch streng darauf hielt, dass die Kastratenpriester der neuen Goetter Kelten (Galli), wie sie hiessen, auch blieben und noch kein roemischer Buerger zu diesem frommen Eunuchentum sich hergab, so musste dennoch der wueste Apparat der "Grossen Mutter", diese, mit dem Obereunuchen an der Spitze unter fremdlaendischer Musik von Pfeifen und Pauken in orientalischer Kleiderpracht durch die Gassen aufziehende und von Haus zu Haus bettelnde Priesterschaft und das ganze sinnlich-moenchische Treiben vom wesentlichsten Einfluss auf die Stimmung und Anschauung des Volkes sein. Wohin das fuehrte, zeigte sich nur zu rasch und nur zu schrecklich. Wenige Jahre spaeter (568 186) kam eine Muckerwirtschaft der scheusslichsten Art bei den roemischen Behoerden zur Anzeige, eine geheime naechtliche Feier zu Ehren des Gottes Bakchos, die durch einen griechischen Pfaffen zuerst nach Etrurien gekommen war und, wie ein Krebsschaden um sich fressend, sich rasch nach Rom und ueber ganz Italien verbreitet, ueberall die Familien zerruettet und die aergsten Verbrechen, unerhoerte Unzucht, Testamentsfaelschungen, Giftmorde hervorgerufen hatte. Ueber 7000 Menschen wurden deswegen kriminell, grossenteils mit dem Tode bestraft und strenge Vorschriften fuer die Zukunft erlassen; dennoch gelang es nicht, der Wirtschaft Herr zu werden, und sechs Jahre spaeter (574 180) klagte der betreffende Beamte, dass wieder 3000 Menschen verurteilt seien und noch kein Ende sich absehen lasse. Natuerlich waren in der Verdammung dieser ebenso unsinnigen wie gemeinschaedlichen Afterfroemmigkeit alle vernuenftigen Leute sich einig; die altglaeubigen Frommen wie die Angehoerigen der hellenischen Aufklaerung trafen hier im Spott wie im Aerger zusammen. Cato setzte seinem Wirtschafter in die Instruktion, "dass er ohne Vorwissen und Auftrag des Herrn kein Opfer darbringen noch fuer sich darbringen lassen solle ausser an dem Hausherd und am Flurfest auf dem Fluraltar, und dass er nicht sich Rats erholen duerfe weder bei einem Eingeweidebeschauer noch bei einem klugen Mann noch bei einem Chaldaeer". Auch die bekannte Frage, wie nur der Priester es anfange, das Lachen zu verbeissen, wenn er seinem Kollegen begegne, ist ein Catonisches Wort und urspruenglich auf den etruskischen Gedaermebetrachter angewandt worden. Ziemlich in demselben Sinn schilt Ennius in echt euripideischem Stil auf die Bettelpropheten und ihren Anhang: Diese aberglaeubischen Pfaffen, dieses freche Prophetenpack, Die verrueckt und die aus Faulheit, die gedraengt von Hungerpein, Wollen andern Wege weisen, die sie sich nicht finden aus, Schenken Schaetze dem, bei dem sie selbst den Pfennig betteln gehn. Aber in solchen Zeiten hat die Vernunft von vornherein gegen die Unvernunft verlorenes Spiel. Die Regierung schritt freilich ein; die frommen Preller wurden polizeilich gestraft und ausgewiesen, jede auslaendische nicht besonders konzessionierte Gottesverehrung untersagt, selbst die Befragung des verhaeltnismaessig unschuldigen Spruchorakels in Praeneste noch 512 (242) von Amts wegen verhindert und, wie schon gesagt ward, das Muckerwesen streng verfolgt. Aber wenn die Koepfe einmal gruendlich verrueckt sind, so setzt auch der hoehere Befehl sie nicht wieder in die Richte. Wieviel die Regierung dennoch nachgeben musste oder wenigstens nachgab, geht gleichfalls aus dem Gesagten hervor. Die roemische Sitte, die etruskischen Weisen in vorkommenden Faellen von Staats wegen zu befragen und deshalb auch auf die Fortpflanzung der etruskischen Wissenschaft in den vornehmen etruskischen Familien von Regierungs wegen hinzuwirken, sowie die Gestattung des nicht unsittlichen und auf die Frauen beschraenkten Geheimdienstes der Demeter moegen wohl noch der aelteren, unschuldigen und verhaeltnismaessig gleichgueltigen Uebernahme auslaendischer Satzungen beizuzaehlen sein. Aber die Zulassung des Goettermutterdienstes ist ein arges Zeichen davon, wie schwach dem neuen Aberglauben gegenueber sich die Regierung fuehlte, vielleicht auch davon, wie tief er in sie selber eingedrungen war; und ebenso ist es entweder eine unverzeihliche Nachlaessigkeit oder etwas noch Schlimmeres, dass gegen eine Wirtschaft, wie die Bacchanalien waren, erst so spaet und auch da noch auf eine zufaellige Anzeige hin von den Behoerden eingeschritten ward. Wie nach der Vorstellung der achtbaren Buergerschaft dieser Zeit das roemische Privatleben beschaffen sein sollte, laesst sich im wesentlichen abnehmen aus dem Bilde, das uns von dem des aelteren Cato ueberliefert worden ist. Wie taetig Cato als Staatsmann, Sachwalter, Schriftsteller und Spekulant auch war, so war und blieb das Familienleben der Mittelpunkt seiner Existenz - besser ein guter Ehemann sein, meinte er, als ein grosser Senator. Die haeusliche Zucht war streng. Die Dienerschaft durfte nicht ohne Befehl das Haus verlassen noch ueber die haeuslichen Vorgaenge mit Fremden schwatzen. Schwerere Strafen wurden nicht mutwillig auferlegt, sondern nach einer gleichsam gerichtlichen Verhandlung zuerkannt und vollzogen; wie scharf es dabei herging, kann man daraus abnehmen, dass einer seiner Sklaven wegen eines ohne Auftrag von ihm abgeschlossenen und dem Herrn zu Ohren gekommenen Kaufhandels sich erhing. Wegen leichter Vergehen, zum Beispiel bei Beschickung der Tafel vorgekommener Versehen, pflegte der Konsular dem Fehlbaren die verwirkten Hiebe nach Tische eigenhaendig mit dem Riemen aufzuzaehlen. Nicht minder streng hielt er Frau und Kinder in Zucht, aber in anderer Art; denn an die erwachsenen Kinder und an die Frau Hand anzulegen wie an die Sklaven, erklaerte er fuer suendhaft. Bei der Wahl der Frau missbilligte er die Geldheiraten und empfahl, auf gute Herkunft zu sehen, heiratete uebrigens selbst im Alter die Tochter eines seiner armen Klienten. Uebrigens nahm er es mit der Enthaltsamkeit auf Seiten des Mannes so, wie man es damit ueberall in Sklavenlaendern nimmt; auch galt ihm die Ehefrau durchaus nur als ein notwendiges Uebel. Seine Schriften fliessen ueber von Scheltreden gegen das schwatzhafte, putzsuechtige, unregierliche schoene Geschlecht; "ueberlaestig und hoffaertig sind die Frauen alle" - meinte der alte Herr - und "waeren die Menschen der Weiber los, so moechte unser Leben wohl minder gottlos sein". Dagegen war die Erziehung der ehelichen Kinder ihm Herzens- und Ehrensache und die Frau in seinen Augen eigentlich nur der Kinder wegen da. Sie naehrte in der Regel selbst, und wenn sie ihre Kinder an der Brust von Sklavinnen saugen liess, so legte sie dafuer auch wohl selbst deren Kinder an die eigene Brust - einer der wenigen Zuege, worin das Bestreben hervortritt, durch menschliche Beziehungen, Muttergemeinschaft und Milchbruederschaft die Institution der Sklaverei zu mildern. Bei dem Waschen und Wickeln der Kinder war der alte Feldherr, wenn irgend moeglich, selber zugegen. Mit Ehrfurcht wachte er ueber die kindliche Unschuld; wie in Gegenwart der vestalischen Jungfrauen, versichert er, habe er in Gegenwart seiner Kinder sich gehuetet, ein schaendliches Wort in den Mund zu nehmen und nie vor den Augen seiner Tochter die Mutter umfasst, ausser wenn diese bei einem Gewitter in Angst geraten sei. Die Erziehung seines Sohnes ist wohl der schoenste Teil seiner mannigfaltigen und vielfach ehrenwerten Taetigkeit. Seinem Grundsatz getreu, dass der rotbackige Bube besser tauge als der blasse, leitete der alte Soldat seinen Knaben selbst zu allen Leibesuebungen an und lehrte ihn ringen, reiten, schwimmen und fechten und Hitze und Frost ertragen. Aber er empfand auch sehr richtig, dass die Zeit vorbei war, wo der Roemer damit auskam, ein tuechtiger Bauer und Soldat zu sein, und ebenso den nachteiligen Einfluss, den es auf das Gemuet des Knaben haben musste, wenn er in dem Lehrer, der ihn gescholten und gestraft und ihm Ehrerbietung abgewonnen hatte, spaeterhin einen Sklaven erkannte. Darum lehrte er selbst den Knaben, was der Roemer zu lernen pflegte, lesen und schreiben und das Landrecht kennen; ja er arbeitete noch in spaeten Jahren sich in die allgemeine Bildung der Hellenen soweit hinein, dass er imstande war, das, was er daraus dem Roemer brauchbar erachtete, seinem Sohn in der Muttersprache zu ueberliefern. Auch seine ganze Schriftstellerei war zunaechst auf den Sohn berechnet, und sein Geschichtswerk schrieb er fuer diesen mit grossen deutlichen Buchstaben eigenhaendig ab. Er lebte schlicht und sparsam. Seine strenge Wirtschaftlichkeit litt keine Luxusausgaben. Kein Sklave durfte ihn mehr kosten als 1500 (460 Taler), kein Kleid mehr als 100 Denare (30 Taler); in seinem Haus sah man keinen Teppich und lange Zeit an den Zimmerwaenden keine Tuenche. Fuer gewoehnlich ass und trank er dieselbe Kost mit seinem Gesinde und litt nicht, dass die Mahlzeit ueber 30 Asse (21 Groschen) an baren Auslagen zu stehen kam; im Kriege war sogar der Wein durchgaengig von seinem Tisch verbannt und trank er Wasser oder nach Umstaenden Wasser mit Essig gemischt. Dagegen war er kein Feind von Gastereien; sowohl mit seiner Klubgesellschaft in der Stadt als auch auf dem Lande mit seinen Gutsnachbarn sass er gern und lange bei Tafel, und wie seine mannigfaltige Erfahrung und sein schlagfertiger Witz ihn zu einem beliebten Gesellschafter machten, so verschmaehte er auch weder die Wuerfel noch die Flasche, teilte sogar in seinem Wirtschaftsbuch unter anderen Rezepten ein erprobtes Hausmittel mit fuer den Fall, dass man eine ungewoehnlich starke Mahlzeit und einen allzutiefen Trunk getan. Sein ganzes Sein bis ins hoechste Alter hinauf war Taetigkeit. Jeder Augenblick war eingeteilt und ausgefuellt, und jeden Abend pflegte er bei sich zu rekapitulieren, was er den Tag ueber gehoert, gesagt und getan hatte. So blieb denn Zeit fuer die eigenen Geschaefte wie fuer die der Bekannten und der Gemeinde und nicht minder fuer Gespraech und Vergnuegen; alles ward rasch und ohne viel Reden abgetan, und in echtem Taetigkeitsinn war ihm nichts so verhasst als die Vielgeschaeftigkeit und die Wichtigtuerei mit Kleinigkeiten. So lebte der Mann, der den Zeitgenossen und den Nachkommen als der rechte roemische Musterbuerger galt und in dem, gegenueber dem griechischen Muessiggang und der griechischen Sittenlosigkeit, die roemische, allerdings etwas grobdraehtige Taetigkeit und Bravheit gleichsam verkoerpert erschienen - wie denn ein spaeter roemischer Dichter sagt: Nichts ist an der fremden Sitt' als tausendfache Schwindelei; Besser als der roemische Buerger fuehrt sich keiner auf der Welt; Mehr als hundert Sokratesse gilt der eine Cato mir. Solche Urteile wird die Geschichte nicht unbedingt sich aneignen; aber wer die Revolution ins Auge fasst, welche der entartete Hellenismus dieser Zeit in dem Leben und Denken der Roemer vollzog, wird geneigt sein, die Verurteilung der fremden Sitte eher zu schaerfen als zu mildern. Die Bande der Familie lockerten sich mit grauenvoller Geschwindigkeit. Pestartig griff die Grisetten- und Buhlknabenwirtschaft um sich, und wie die Verhaeltnisse lagen, war es nicht einmal moeglich, gesetzlich dagegen. etwas Wesentliches zu tun - die hohe Steuer, welche Cato als Zensor (570 184) auf diese abscheulichste Gattung der Luxussklaven legte, wollte nicht viel bedeuten und ging ueberdies ein paar Jahre darauf mit der Vermoegenssteuer ueberhaupt tatsaechlich ein. Die Ehelosigkeit, ueber die schon zum Beispiel im Jahre 520 (234) schwere Klage gefuehrt ward, und die Ehescheidungen nahmen natuerlich im Verhaeltnis zu. Im Schosse der vornehmsten Familien kamen grauenvolle Verbrechen vor, wie zum Beispiel der Konsul Gaius Calpurnius Piso von seiner Gemahlin und seinem Stiefsohn vergiftet ward, um eine Nachwahl zum Konsulat herbeizufuehren und dadurch dem letzeren das hoechste Amt zu verschaffen, was auch gelang (574 180). Es beginnt ferner die Emanzipation der Frauen. Nach alter Sitte stand die verheiratete Frau von Rechts wegen unter der eheherrlichen, mit der vaeterlichen gleichstehenden Gewalt, die unverheiratete unter der Vormundschaft ihrer naechsten maennlichen Agnaten, die der vaeterlichen Gewalt wenig nachgab; eigenes Vermoegen hatte die Ehefrau nicht, die vaterlose Jungfrau und die Witwe wenigstens nicht dessen Verwaltung. Aber jetzt fingen die Frauen an, nach vermoegensrechtlicher Selbstaendigkeit zu streben und teils auf Advokatenschleichwegen, namentlich durch Scheinehen, sich der agnatischen Vormundschaft entledigend die Verwaltung ihres Vermoegens selbst in die Hand zu nehmen, teils bei der Verheiratung sich auf nicht viel bessere Weise der nach der Strenge des Rechts notwendigen eheherrlichen Gewalt zu entziehen. Die Masse von Kapital, die in den Haenden der Frauen sich zusammenfand, schien den Staatsmaennern der Zeit so bedenklich, dass man zu dem exorbitanten Mittel griff, die testamentarische Erbeseinsetzung der Frauen gesetzlich zu untersagen (585 169), ja sogar durch eine hoechst willkuerliche Praxis auch die ohne Testament auf Frauen fallenden Kollateralerbschaften denselben groesstenteils zu entziehen. Ebenso wurden die Familiengerichte ueber die Frau, die an jene eheherrliche und vormundschaftliche Gewalt anknuepften, praktisch mehr und mehr zur Antiquitaet. Aber auch in oeffentlichen Dingen fingen die Frauen schon an, einen Willen zu haben und gelegentlich, wie Cato meinte, "die Herrscher der Welt zu beherrschen"; in der Buergerschaftsversammlung war ihr Einfluss zu spueren, ja es erhoben sich bereits in den Provinzen Statuen roemischer Damen. Die Ueppigkeit stieg in Tracht, Schmuck und Geraet, in den Bauten und in der Tafel; namentlich seit der Expedition nach Kleinasien im Jahre 564 (190) trug der asiatisch-hellenische Luxus, wie er in Ephesos und Alexandreia herrschte, sein leeres Raffinement und seine geld-, tag- und freudenverderbende Kleinkraemerei ueber nach Rom. Auch hier waren die Frauen voran; sie setzten es trotz Catos eifrigem Schelten durch, dass der bald nach der Schlacht von Cannae (539 215) gefasste Buergerschaftsbeschluss, welcher ihnen den Goldschmuck, die bunten Gewaender und die Wagen untersagte, nach dem Frieden mit Karthago (559 195) wieder aufgehoben ward; ihrem eifrigen Gegner blieb nichts uebrig, als auf diese Artikel eine hohe Steuer zu legen (570 184). Eine Masse neuer und groesstenteils frivoler Gegenstaende, zierlich figuriertes Silbergeschirr, Tafelsofas mit Bronzebeschlag, die sogenannten attalischen Gewaender und Teppiche von schwerem Goldbrokat fanden jetzt ihren Weg nach Rom. Vor allem war es die Tafel, um die dieser neue Luxus sich drehte. Bisher hatte man ohne Ausnahme nur einmal am Tage warm gegessen; jetzt wurden auch bei dem zweiten Fruehstueck (prandium) nicht selten warme Speisen aufgetragen, und fuer die Hauptmahlzeit reichten die bisherigen zwei Gaenge nicht mehr aus. Bisher hatten die Frauen im Hause das Brotbacken und die Kueche selber beschafft und nur bei Gastereien hatte man einen Koch von Profession besonders gedungen, der dann Speisen wie Gebaeck gleichmaessig besorgte. Jetzt dagegen begann die wissenschaftliche Kochkunst. In den guten Haeusern ward ein eigener Koch gehalten. Die Arbeitsteilung ward notwendig, und aus dem Kuechenhandwerk zweigte das des Brot- und Kuchenbackens sich ab - um 583 (171) entstanden die ersten Baeckerlaeden in Rom. Gedichte ueber die Kunst, gut zu essen, mit langen Verzeichnissen der essenswertesten Seefische und Meerfruechte fanden ihr Publikum; und es blieb nicht bei der Theorie. Auslaendische Delikatessen, pontische Sardellen, griechischer Wein fingen an, in Rom geschaetzt zu werden, und Catos Rezept, dem gewoehnlichen Landwein mittels Salzlake den Geschmack des koischen zu geben, wird den roemischen Weinhaendlern schwerlich erheblichen Abbruch getan haben. Das alte ehrbare Singen und Sagen der Gaeste und ihrer Knaben wurde verdraengt durch die asiatischen Harfenistinnen. Bis dahin hatte man in Rom wohl bei der Mahlzeit tapfer getrunken, aber eigentliche Trinkgelage nicht gekannt; jetzt kam das foermliche Kneipen in Schwung, wobei der Wein wenig oder gar nicht gemischt und aus grossen Bechern getrunken ward und das Vortrinken mit obligater Nachfolge regierte, das "griechisch Trinken" (Graeco more bibere) oder "griechen" (pergraecari, congraecare), wie die Roemer es nennen. Im Gefolge dieser Zechwirtschaft nahm das Wuerfelspiel, das freilich bei den Roemern laengst ueblich war, solche Verhaeltnisse an, dass die Gesetzgebung es noetig fand, dagegen einzuschreiten. Die Arbeitsscheu und das Herumlungern griffen zusehends um sich ^2. Cato schlug vor, den Markt mit spitzen Steinen pflastern zu lassen, um den Tagedieben das Handwerk zu legen; man lachte ueber den Spass und kam der Lust zu lottern und zu gaffen von allen Seher. her entgegen. Der erschreckenden Ausdehnung der Volkslustbarkeiten waehrend dieser Epoche wurde bereits gedacht. Zu Anfang derselben ward, abgesehen von einigen unbedeutenden, mehr den religioesen Zeremonien beizuzaehlenden Wettrennen und Wettfahrten, nur im Monat September ein einziges allgemeines Volksfest von viertaegiger Dauer und mit einem fest bestimmten Kostenmaximum abgehalten; am Schlusse derselben hatte dieses Volksfest wenigstens schon sechstaegige Dauer und wurden ueberdies daneben zu Anfang April das Fest der Goettermutter oder die sogenannten megalensischen, gegen Ende April das Ceres- und das Flora-, im Juni das Apollo-, im November das Plebejerfest und wahrscheinlich alle diese bereits mehrtaegig gefeiert. Dazu kamen die zahlreichen Instaurationen, bei denen die fromme Skrupulositaet vermutlich oft bloss als Vorwand diente, und die unaufhoerlichen ausserordentlichen Volksfeste, unter denen die schon erwaehnten Schmaeuse von den Geloebniszehnten (2., 391), die Goetterschmaeuse, die Triumphal- und die Leichenfeste und vor allem die Festlichkeiten hervortreten, welche nach dem Abschluss eines der laengeren, durch die etruskisch-roemische Religion abgegrenzten Zeitraeume, der sogenannten Saecula, zuerst im Jahre 505 (249), gefeiert wurden. Gleichzeitig mehrten sich die Hausfeste. Waehrend des Zweiten Punischen Krieges kamen unter den Vornehmen die schon erwaehnten Schmausereien an dem Einzugstag der Goettermutter auf (seit 550 204), unter den geringeren Leuten die aehnlichen Saturnalien (seit 537 217); beide unter dem Einfluss der fortan festverbuendeten Gewalten des fremden Pfaffen und des fremden Kochs. Man war ganz nahe an dem idealen Zustand, dass jeder Tagedieb wusste, wo er jeden Tag verderben konnte; und das in einer Gemeinde, wo sonst fuer jeden einzelnen wie fuer alle zusammen die Taetigkeit Lebenszweck und das muessige Geniefeen von der Sitte wie vom Gesetz geaechtet gewesen war! Dabei machten innerhalb dieser Festlichkeiten die schlechten und demoralisierenden Elemente mehr und mehr sich geltend. Den Glanz- und Schlusspunkt der Volksfeste bildeten freilich nach wie vor noch die Wettfahrten; und ein Dichter dieser Zeit schildert sehr anschaulich die Spannung, womit die Augen der Menge an dem Konsul hingen, wenn er den Wagen das Zeichen zum Abfahren zu geben im Begriff war. Aber die bisherigen Lustbarkeiten genuegten doch schon nicht mehr; man verlangte nach neuen und mannigfaltigeren. Neben den einheimischen Ringern und Kaempfern treten jetzt (zuerst 568 186) auch griechische Athleten auf. Von den dramatischen Auffuehrungen wird spaeter die Rede sein; es war wohl auch ein Gewinn von zweifelhaftem Wert, aber doch auf jeden Fall der beste bei dieser Gelegenheit gemachte Erwerb, dass die griechische Komoedie und Tragoedie nach Rom verpflanzt ward. Den Spass, Hasen und Fuechse vor dem Publikum laufen und hetzen zu lassen, mochte man schon lange sich gemacht haben; jetzt wurden aus diesen unschuldigen Jagden foermliche Tierhetzen, und die wilden Bestien Afrikas, Loewen und Panther, wurden (zuerst nachweislich 568 186) mit grossen Kosten nach Rom transportiert, um toetend oder sterbend den hauptstaedtischen Gaffern zur Augenweide zu dienen. Die noch abscheulicheren Fechterspiele, wie sie in Etrurien und Kampanien gangbar waren, fanden jetzt auch in Rom Eingang; zuerst im Jahre 490 (264) wurde auf dem roemischen Markt Menschenblut zum Spasse vergossen. Natuerlich trafen diese entsittlichenden Belustigungen auch auf strengen Tadel; der Konsul des Jahres 476 (268), Publius Sempronius Sophus, sandte seiner Frau den Scheidebrief zu, weil sie einem Leichenspiel beigewohnt hatte; die Regierung setzte es durch, dass die Ueberfuehrung der auslaendischen Bestien nach Rom durch Buergerbeschluss untersagt ward und hielt mit Strenge darauf, dass bei den Gemeindefesten keine Gladiatoren erschienen. Allein auch hier fehlte ihr doch sei es die rechte Macht oder die rechte Energie; es gelang zwar, wie es scheint, die Tierhetzen niederzuhalten, aber das Auftreten von Fechterpaaren bei Privatfesten, namentlich bei Leichenfeiern, ward nicht unterdrueckt. Noch weniger war es zu verhindern, dass das Publikum dem Tragoeden den Komoedianten, dem Komoedianten den Seiltaenzer, dem Seiltaenzer den Fechter vorzog und die Schaubuehne sich mit Vorliebe in dem Schmutze des hellenischen Lebens herumtrieb. Was von bildenden Elementen in den szenischen und musischen Spielen enthalten war, gab man von vornherein preis; die Absicht der roemischen Festgeber ging ganz und gar nicht darauf, durch die Macht der Poesie die gesamte Zuschauerschaft wenn auch nur voruebergehend auf die Hoehe der Empfindung der Besten zu erheben, wie es die griechische Buehne in ihrer Bluetezeit tat, oder einem ausgewaehlten Kreise einen Kunstgenuss zu bereiten, wie unsere Theater es versuchen. Wie in Rom Direktion und Zuschauer beschaffen waren, zeigt der Auftritt bei den Triumphalspielen 587 (167), wo die ersten griechischen Floetenspieler, da sie mit ihren Melodien durchfielen, vom Regisseur angewiesen wurden, statt zu musizieren miteinander zu boxen, worauf denn der Jubel kein Ende nehmen wollte. ---------------------------------------- ^2 Eine Art Parabase in dem Plautinischen 'Curculio' schildert das derzeitige Treiben auf dem hauptstaedtischen Markte, zwar mit wenig Witz, aber mit grosser Anschaulichkeit: Lasst euch weisen, welchen Orts ihr welche Menschen finden moegt, Dass nicht seine Zeit verliere, wer von euch zu sprechen wuenscht Einen rechten oder schlechten, guten oder schlimmen Mann. Suchst Du einen Eidesfaelscher? auf die Dingstatt schick' ich Dich. Einen Luegensack und Prahlhans? geh zur Cluacina hin. [Reiche wueste Ehemaenner sind zu haben im Bazar; Auch der Lustknab' ist zu Haus dort und wer auf Geschaeftchen passt.] Doch am Fischmarkt sind, die gehen kneipen aus gemeinem Topf. Brave Maenner, gute Zahler wandeln auf dem untern Markt, In der Mitt' am Graben aber die, die nichts als Schwindler sind. Dreiste Schwaetzer, boese Buben stehn zusammen am Bassin; Mit der frechen Zunge schimpfen sie um nichts die Leute aus Und doch liefern wahrlich selber gnug, das man ruegen mag. Unter den alten Buden sitzen, welche Geld auf Zinsen leihn; Unterm Kastortempel, denen rasch zu borgen schlecht bekommt; Auf der Tuskergasse sind die Leute, die sich bieten feil; Im Velabrum hat es Baecker, Fleischer, Opferpfaffen auch, Schuldner den Termin verlaengernd, Wuchrer verhelfend zum Ganttermin: Reiche wueste Ehemaenner bei Leucadia Oppia. Die eingeklammerten Verse sind ein spaeterer, erst nach Erbauung des ersten roemischen Basars (570 184) eingelegter Zusatz. Mit dem Geschaeft des Baeckers (pistor, woertlich Mueller) war in dieser Zeit Delikatessenverkauf und Kneipgelegenheit verbunden (Fest. v. alicariae p. 7 Mueller; Plaut. Capt. 160; Poen. 1, 2, 54; Trin. 407). Dasselbe gilt von den Fleischern. Leucadia Oppia mag ein schlechtes Haus gehalten haben. ------------------------------------------------------- Schon verdarb nicht mehr bloss die hellenische Ansteckung die roemischen Sitten, sondern umgekehrt fingen die Schueler an, die Lehrmeister zu demoralisieren. Die Fechterspiele, die in Griechenland unbekannt waren, fuehrte Koenig Antiochos Epiphanes (579-590 175-164), der Roemeraffe von Profession, zuerst am syrischen Hofe ein, und obwohl sie dem menschlicheren und kunstsinnigeren griechischen Publikum anfangs mehr Abscheu als Freude erregten, so hielten sie sich doch dort ebenfalls und kamen allmaehlich in weiteren Kreisen in Gebrauch. Selbstverstaendlich hatte diese Revolution in Leben und Sitte auch eine oekonomische Revolution in ihrem Gefolge. Die Existenz in der Hauptstadt ward immer begehrter wie immer kostspieliger. Die Mieten stiegen zu unerhoerter Hoehe. Die neuen Luxusartikel wurden mit Schwindelpreisen bezahlt; das Faesschen Sardellen aus dem Schwarzen Meer mit 1600 Sesterzen (120 Taler) hoeher als ein Ackerknecht, ein huebscher Knabe mit 24000 Sesterzen (1800 Taler) hoeher als mancher Bauernhof. Geld also und nichts als Geld war die Losung fuer hoch und niedrig. Schon lange tat in Griechenland niemand etwas umsonst, wie die Griechen selber mit unloeblicher Naivitaet einraeumten; seit dem Zweiten Makedonischen Krieg fingen die Roemer an, auch in dieser Hinsicht zu hellenisieren. Die Respektabilitaet musste mit gesetzlichen Notstuetzen versehen und zum Beispiel durch Volksschluss den Sachwaltern untersagt werden, fuer ihre Dienste Geld zu nehmen; eine schoene Ausnahme machten nur die Rechtsverstaendigen, die bei ihrer ehrbaren Sitte, guten Rat umsonst zu geben, nicht durch Buergerbeschluss festgehalten zu werden brauchten. Man stahl womoeglich nicht geradezu; aber alle krummen Wege, zu schnellem Reichtum zu gelangen, schienen erlaubt: Pluenderung und Bettel, Lieferantenbetrug und Spekulantenschwindel, Zins- und Kornwucher, selbst die oekonomische Ausnutzung rein sittlicher Verhaeltnisse wie der Freundschaft und der Ehe. Vor allem die letztere wurde auf beiden Seiten Gegenstand der Spekulation; Geldheiraten waren gewoehnlich und es zeigte sich noetig, den Schenkungen, welche die Ehegatten sich untereinander machten, die rechtliche Gueltigkeit abzuerkennen. Dass unter Verhaeltnissen dieser Art Plaene zur Anzeige kamen, die Hauptstadt an allen Ecken anzuzuenden, kann nicht befremden. Wenn der Mensch keinen Genuss mehr in der Arbeit findet und bloss arbeitet, um so schnell wie moeglich zum Genuss zu gelangen, so ist es nur ein Zufall, wenn er kein Verbrecher wird. Alle Herrlichkeiten der Macht und des Reichtums hatte das Schicksal ueber die Roemer mit voller Hand ausgeschuettet; aber wahrlich, die Pandorabuechse war eine Gabe von zweifelhaftem Wert. 14. Kapitel Literatur und Kunst Die roemische Literatur beruht auf ganz eigentuemlichen, in dieser Art kaum bei einer anderen Nation wiederkehrenden Anregungen. Um sie richtig zu wuerdigen, ist es notwendig, zuvoerderst den Volksunterricht und die Volksbelustigungen dieser Zeit ins Auge zu fassen. Alle geistige Bildung geht aus von der Sprache; und es gilt dies vor allem fuer Rom. In einer Gemeinde, wo die Rede und die Urkunde so viel bedeutete, wo der Buerger in einem Alter, in welchem man nach heutigen Begriffen noch Knabe ist, bereits ein Vermoegen zu unbeschraenkter Verwaltung ueberkam und in den Fall kommen konnte, vor der versammelten Gemeinde Standreden halten zu muessen, hat man nicht bloss auf den freien und feinen Gebrauch der Muttersprache von jeher grossen Wert gelegt, sondern auch frueh sich bemueht, denselben in den Knabenjahren sich anzueignen. Auch die griechische Sprache war bereits in der hannibalischen Zeit in Italien allgemein verbreitet. In den hoeheren Kreisen war die Kunde der allgemein vermittelnden Sprache der alten Zivilisation laengst haeufig gewesen und jetzt, bei dem durch die veraenderte Weltstellung ungeheuer gesteigerten roemischen Verkehr mit Auslaendern und im Auslande, dem Kaufmann wie dem Staatsmann wo nicht notwendig, doch vermutlich schon sehr wesentlich. Durch die italische Sklaven- und Freigelassenschaft aber, die zu einem sehr grossen Teil aus geborenen Griechen oder Halbgriechen bestand, drang griechische Sprache und griechisches Wissen bis zu einem gewissen Grade ein auch in die unteren Schichten namentlich der hauptstaedtischen Bevoelkerung. Aus den Lustspielen dieser Zeit kann man sich ueberzeugen, dass eben der nicht vornehmen hauptstaedtischen Menge ein Latein mundgerecht war, welches zum rechten Verstaendnis das Griechische so notwendig voraussetzt wie Sternes Englisch und Wielands Deutsch das Franzoesische ^1. Die Maenner der senatorischen Familien aber redeten nicht bloss griechisch vor einem griechischen Publikum, sondern machten auch diese Reden bekannt - so Tiberius Gracchus (Konsul 577, 591 177,163) eine von ihm auf Rhodos gehaltene - und schrieben in der hannibalischen Zeit ihre Chroniken griechisch, von welcher Schriftstellerei spaeter noch zu sprechen sein wird. Einzelne gingen noch weiter. Den Flamininus ehrten die Griechen durch Huldigungen in roemischer Sprache; aber auch er erwiderte das Kompliment: der "grosse Feldherr der Aeneiaden" brachte den griechischen Goettern nach griechischer Sitte mit griechischen Distichen seine Weihgeschenke dar ^2. Einem anderen Senator rueckte Cato es vor, dass er bei griechischen Trinkgelagen griechische Rezitative mit der gehoerigen Modulation vorzutragen sich nicht geschaemt habe. ---------------------------------------------------------- ^1 Ein bestimmter Kreis griechischer Ausdruecke, wie stratioticus, machaera, nauclerus, trapezita, danista, drapeta, oenopolium, bolus, malacus, morus, graphicus, logus, apologus, techna, schema, gehoert durchaus zum Charakter der Plautinischen Sprache; Uebersetzungen werden selten dazu gefuegt und nur bei Woertern, die ausserhalb des durch jene Anfuehrungen bezeichneten Ideenkreises stehen, wie zum Beispiel es im 'Wilden' (1, 1, 60), freilich in einem vielleicht erst spaeter eingefuegten Verse heisst: phron/e/sis est sapientia [Edelmut ist Weisheit]. Auch griechische Brocken sind gemein, zum Beispiel in der 'Casina' (3, 6, 9): pragmata moi parecheis - Dabo mega kakon, ut opinor; ebenso griechische Wortspiele, zum Beispiel in 'Die beiden Bacchis' (240): opus est chryso Chrysalo; wie denn auch Ennius die etymologische Bedeutung von Alexandros, Andromache als den Zuschauern bekannt voraussetzt (Varro ling. 7, 82). Am bezeichnendsten sind die halbgriechischen Bildungen wie ferritribax, plagipatida, pugilice oder im 'Bramarbas' (213): euge! euscheme hercle astitit sic dulice et comoedice! Ei die Tenuere! Holla, seht mir den Farceur da, den Akteur! ^2 Eines dieser im Namen des Flamininus gedichteten Epigramme lautet also: Dioskuren, o hoert, ihr freudigen Tummler der Rosse! Knaben des Zeus, o hoert, Spartas tyndarische Herrn! Titus der Aeneiade verehrt euch die herrliche Gabe, Als Freiheit verliehn er dem hellenischen Stamm. ---------------------------------------------------------- Unter dem Einfluss dieser Verhaeltnisse entwickelte sich der roemische Unterricht. Es ist ein Vorurteil, dass in der allgemeinen Verbreitung der elementaren Kenntnisse das Altertum hinter unserer Zeit wesentlich zurueckgestanden habe. Auch unter den niederen Klassen und den Sklaven wurde viel gelesen, geschrieben und gerechnet; bei dem Wirtschaftersklaven zum Beispiel setzt Cato nach Magos Vorgang die Faehigkeit zu lesen und zu schreiben voraus. Der Elementarunterricht sowie der Unterricht im Griechischen muessen lange vor dieser Zeit in sehr ausgedehntem Umfang in Rom erteilt worden sein. Dieser Epoche aber gehoeren die Anfaenge eines Unterrichts an, der statt einer bloss aeusserlichen Abrichtung eine wirkliche Geistesbildung bezweckt. Bisher hatte in Rom die Kenntnis des Griechischen im buergerlichen und geselligen Leben so wenig einen Vorzug gegeben, wie etwa heutzutage in einem Dorfe der deutschen Schweiz die Kenntnis des Franzoesischen ihn gibt; und die aeltesten Schreiber griechischer Chroniken mochten unter den uebrigen Senatoren stehen wie in den holsteinischen Marschen der Bauer, welcher studiert hat und des Abends, wenn er vom Pfluge nach Hause kommt, den Virgilius vom Schranke nimmt. Wer mit seinem Griechisch mehr vorstellen wollte, galt als schlechter Patriot und als Geck; und gewiss konnte noch in Catos Zeit auch wer schlecht oder gar nicht griechisch sprach, ein vornehmer Mann sein und Senator oder Konsul werden. Aber es ward doch schon anders. Der innerliche Zersetzungsprozess der italischen Nationalitaet war bereits, namentlich in der Aristokratie, weit genug gediehen, um das Surrogat der Nationalitaet, die allgemein humane Bildung, auch fuer Italien unvermeidlich zu machen; und auch der Drang nach einer gesteigerten Zivilisation regte bereits sich maechtig. Diesem kam der griechische Sprachunterricht gleichsam von selber entgegen. Von jeher ward dabei die klassische Literatur, namentlich die 'Ilias' und mehr noch die 'Odyssee' zu Grunde gelegt; die ueberschwenglichen Schaetze hellenischer Kunst und Wissenschaft lagen damit bereits ausgebreitet vor den Augen der Italiker da. Ohne eigentlich aeusserliche Umwandlung des Unterrichts ergab es sich von selbst, dass aus dem empirischen Sprach- ein hoeherer Literaturunterricht wurde, dass die an die Literatur sich knuepfende allgemeine Bildung den Schuelern in gesteigertem Mass ueberliefert, dass die erlangte Kunde von diesen benutzt ward, um einzudringen in die den Geist der Zeit beherrschende griechische Literatur, die Euripideischen Tragoedien und die Lustspiele Menanders. In aehnlicher Weise gewann auch der lateinische Unterricht ein groesseres Schwergewicht. Man fing an, in der hoeheren Gesellschaft Roms das Beduerfnis zu empfinden, die Muttersprache wo nicht mit der griechischen zu vertauschen, doch wenigstens zu veredeln und dem veraenderten Kulturstand anzuschmiegen; und auch hierfuer sah man in jeder Beziehung sich angewiesen auf die Griechen. Die oekonomische Gliederung der roemischen Wirtschaft legte, wie jedes andere geringe und um Lohn geleistete Geschaeft, so auch den Elementarunterricht in der Muttersprache vorwiegend in die Haende von Sklaven, Freigelassenen oder Fremden, das heisst vorwiegend von Griechen oder Halbgriechen ^3; es hatte dies um so weniger Schwierigkeit, als das lateinische Alphabet dem griechischen fast gleich, die beiden Sprachen nahe und auffaellig verwandt waren. Aber dies war das wenigste; weit tiefer griff die formelle Bedeutung des griechischen Unterrichts in den lateinischen ein. Wer da weiss, wie unsaeglich schwer es ist, fuer die hoehere geistige Bildung der Jugend geeignete Stoffe und geeignete Formen zu finden und wie noch viel schwieriger man von den einmal gefundenen Stoffen und Formen sich losmacht, wird es begreifen, dass man dem Beduerfnis eines gesteigerten lateinischen Unterrichts nicht anders zu genuegen wusste, als indem man diejenige Loesung dieses Problems, welche der griechische Sprach- und Literaturunterricht darstellte, auf den Unterricht im Lateinischen einfach uebertrug - geht doch heutzutage in der Uebertragung der Unterrichtsmethode von den toten auf die lebenden Sprachen ein ganz aehnlicher Prozess unter unseren Augen vor. --------------------------------------------- ^3 Ein solcher war zum Beispiel der Sklave des aelteren Cato, Chilon, der als Kinderlehrer fuer seinen Herrn Geld erwarb (Plut. Cato mai. 20). --------------------------------------------- Aber leider fehlte es zu einer solchen Uebertragung eben am Besten. Lateinisch lesen und schreiben konnte man freilich an den Zwoelf Tafeln lernen; aber eine lateinische Bildung setzte eine Literatur voraus und eine solche war in Rom nicht vorhanden. Hierzu kam ein Zweites. Die Ausdehnung der roemischen Volkslustbarkeit ist frueher dargestellt worden. Laengst spielte bei denselben die Buehne eine bedeutende Rolle; die Wagenrennen waren wohl bei allen die eigentliche Hauptbelustigung, fanden aber doch durchgaengig nur einmal, am Schlusstage statt, waehrend die ersten Tage wesentlich dem Buehnenspiel anheimfielen. Allein lange Zeit bestanden diese Buehnenvorstellungen hauptsaechlich in Taenzen und Gaukelspiel; die improvisierten Lieder, die bei denselben auch vorgetragen wurden, waren ohne Dialog und ohne Handlung. Jetzt erst sah man fuer sie sich nach einem wirklichen Schauspiel um. Die roemischen Volksfestlichkeiten standen durchaus unter der Herrschaft der Griechen, die ihr Talent des Zeitvertreibs und Tageverderbes von selber den Roemern zu Plaesiermeistern bestellte. Keine Volksbelustigung aber war in Griechenland beliebter und keine mannigfaltiger als das Theater; dasselbe musste bald die Blicke der roemischen Festgeber und ihres Hilfspersonals auf sich ziehen. Wohl lag nun in dem aelteren roemischen Buehnenlied ein dramatischer, der Entwicklung vielleicht faehiger Keim; allein daraus das Drama herauszubilden, forderte vom Dichter wie vom Publikum eine Genialitaet im Geben und Empfangen, wie sie bei den Roemern ueberhaupt nicht und am wenigsten in dieser Zeit zu finden war; und waere sie zu finden gewesen, so wuerde die Hastigkeit der mit dem Amuesement der Menge betrauten Leute schwerlich der edlen Frucht Ruhe und Weile zur Zeitigung gegoennt haben. Auch hier war ein aeusserliches Beduerfnis vorhanden, dem die Nation nicht zu genuegen vermochte; man wuenschte sich ein Theater und es mangelten die Stuecke. Auf diesen Elementen beruht die roemische Literatur; und ihre Mangelhaftigkeit war damit von vornherein und notwendig gegeben. Alle wirkliche Kunst beruht auf der individuellen Freiheit und dem froehlichen Lebensgenuss, und die Keime zu einer solchen hatten in Italien nicht gefehlt; allein indem die roemische Entwicklung die Freiheit und Froehlichkeit durch das Gemeingefuehl und das Pflichtbewusstsein ersetzte, ward die Kunst von ihr erdrueckt und musste statt sich zu entwickelt. verkuemmern. Der Hoehepunkt der roemischen Entwicklung ist die literaturlose Zeit. Erst als die roemische Nationalitaet sich aufzuloesen und die hellenisch-kosmopolitischen Tendenzen sich geltend zu machen anfingen, stellte im Gefolge derselben die Literatur in Rom sich ein; und darum steht sie von Haus aus und mit zwingender innerlicher Noetigung auf griechischem Boden und in schroffem Gegensatz gegen den spezifisch roemischen Nationalsinn. Vor allem die roemische Poesie ging. zunaechst gar nicht aus dem innerlichen Dichtertriebe hervor, sondern aus den aeusserlichen Anforderungen der Schule, welche lateinische Lehrbuecher, und der Buehne, die lateinische Schauspiele brauchte. Beide Institutionen aber, die Schule wie die Buehne, waren durch und durch antiroemisch und revolutionaer. Der gaffende Theatermuessiggang war dem Philisterernst wie dem Taetigkeitssinn der Roemer alten Schlags ein Greuel; und wenn es der tiefste und grossartigste Gedanke in dem roemischen Gemeinwesen war, dass es innerhalb der roemischen Buergerschaft keinen Herrn und keinen Knecht, keinen Millionaer und keinen Bettler geben, vor allem aber der gleiche Glaube und die gleiche Bildung alle Roemer umfassen sollte, so war die Schule und die notwendig exklusive Schulbildung noch bei weitem gefaehrlicher, ja fuer das Gleichheitsgefuehl geradezu zerstoerend. Schule und Theater wurden die wirksamsten Hebel des neuen Geistes der Zeit und nur um so mehr, weil sie lateinisch redeten. Man konnte vielleicht griechisch sprechen und schreiben, ohne darum aufzuhoeren, ein Roemer zu sein; hier aber gewoehnte man sich, mit roemischen Worten zu reden, waehrend das ganze innere Sein und Leben griechisch ward. Es ist nicht eine der erfreulichsten Tatsachen in diesem glaenzenden Saeculum des roemischen Konservativismus, aber wohl eine der merkwuerdigsten und geschichtlich belehrendsten, wie waehrend desselben in dem gesamten nicht unmittelbar politischen geistigen Gebiet der Hellenismus Wurzel geschlagen und wie der Maitre de Plaisir des grossen Publikums und der Kinderlehrer im engen Bunde miteinander eine roemische Literatur erschaffen haben. Gleich in dem aeltesten roemischen Schriftsteller erscheint die spaetere Entwicklung gleichsam in der Nuss. Der Grieche Andronikos (vor 482 bis nach 547 272-207), spaeter als roemischer Buerger Lucius ^4 Livius Andronicus genannt, kam in fruehem Alter im Jahre 482 (272) unter den anderen tarentinischen Gefangenen nach Rom in den Besitz des Siegers von Sena, Marcus Livius Salinator (Konsul 535, 547 219, 207). Sein Sklavengewerbe war teils die Schauspielerei und Textschreiberei, teils der Unterricht in der lateinischen und griechischen Sprache, welchen er sowohl den Kindern seines Herrn als auch anderen Knaben vermoegender Maenner in und ausser dem Hause erteilte; er zeichnete sich dabei so aus, dass sein Herr ihn freigab, und selbst die Behoerde, die sich seiner nicht selten bedient, zum Beispiel nach der gluecklichen Wendung des Hannibalischen Krieges 547 (207) ihm die Verfertigung des Dankliedes uebertragen hatte, aus Ruecksicht fuer ihn der Poeten- und Schauspielerzunft einen Platz fuer ihren gemeinsamen Gottesdienst im Minervatempel auf dem Aventin einraeumte. Seine Schriftstellerei ging hervor aus seinem zwiefachen Gewerbe. Als Schulmeister uebersetzte er die Odyssee ins Lateinische, um den lateinischen Text ebenso bei seinem lateinischen wie den griechischen bei seinem griechischen Unterricht zu Grunde zu legen; und es hat dieses aelteste roemische Schulbuch seinen Platz im Unterricht durch Jahrhunderte behauptet. Als Schauspieler schrieb er nicht bloss wie jeder andere sich die Texte selbst, sondern er machte sie auch als Buecher bekannt, das heisst, er las sie oeffentlich vor und verbreitete sie durch Abschriften. Was aber noch wichtiger war, er setzte an die Stelle des alten wesentlich lyrischen Buehnengedichts das griechische Drama. Es war im Jahre 514 (240), ein Jahr nach dem Ende des Ersten Punischen Krieges, dass das erste Schauspiel auf der roemischen Buehne aufgefuehrt ward. Diese Schoepfung eines Epos, einer Tragoedie, einer Komoedie in roemischer Sprache und von einem Mann, der mehr Roemer als Grieche war, war geschichtlich ein Ereignis; von einem kuenstlerischen Wert der Arbeiten kann nicht die Rede sein. Sie verzichten auf jeden Anspruch an Originalitaet; als Uebersetzungen aber betrachtet, sind sie von einer Barbarei, die nur um so empfindlicher ist, als diese Poesie nicht naiv ihre eigene Einfalt vortraegt, sondern die hohe Kunstbildung des Nachbarvolkes schulmeisterhaft nachstammelt. Die starken Abweichungen vom Original sind nicht aus der Freiheit, sondern aus der Roheit der Nachdichtung hervorgegangen; die Behandlung ist bald platt, bald schwuelstig, die Sprache hart und verzwickt ^5. Man glaubt es ohne Muehe, was die alten Kunstrichter versichern, dass, von den Zwangslesern in der Schule abgesehen, keiner die Livischen Gedichte zum zweiten Male in die Hand nahm. Dennoch wurden diese Arbeiten in mehrfacher Hinsicht massgebend fuer die Folgezeit. Sie eroeffneten die roemische Uebersetzungsliteratur und buergerten die griechischen Versmasse in Latium ein. Wenn dies nur hinsichtlich der Dramen geschah und die Livische 'Odyssee' vielmehr in dem nationalen saturnischen Masse geschrieben ward, so war der Grund offenbar, dass die Jamben und Trochaeen der Tragoedie und Komoedie weit leichter sich im Lateinischen nachbilden liessen als die epischen Daktylen. -------------------------------------------------------- ^4 Die spaetere Regel, dass der Freigelassene notwendig den Vornamen des Patrons fuehrt, gilt fuer das republikanische Rom noch nicht. ^5 In einem der Trauerspiele des Livius hiess es: quem ego nefrendem alui lacteam immulgens opem. Milchfuell' ein Zahnlosem melkend ihm aufnaehrt' ich ihn. Die Homerischen Verse (Od. 12, 16) O?d' ara Kirk/e/n ex Aide/o/ elthontes el/e/thomen, alla mal' '/o/ka /e/lth' entynamen/e/. ama d? amphipoloi pheron ayt/e/ siton kai krea polla kai aithopa oinon erythron. aber verborgen Kehrten der Kirke wir nicht vom Hades, sondern gar hurtig Kam sie gewaertig herbei; es trugen die dienenden Jungfraun Brot ihr und Fleisch in Fuell' und den tiefrot funkelnden Wein her. werden also verdolmetscht: topper citi ad aedis - venimus Circae: simul duona coram (?) - portant ad navis. milia alia in isdem - inserinuntur. In Eil' geschwinde kaemmen - wir zu Kirkes Hause. Zugleich vor uns die Gueter - bringt man zu den Schiffen Auch wurden aufgeladen - tausend andere Dinge. Am merkwuerdigsten ist nicht so sehr die Barbarei als die Gedankenlosigkeit des Uebersetzers, der statt Kirke zum Odysseus vielmehr den Odysseus zur Kirke schickt. Ein zweites, noch laecherlicheres Quiproquo ist die Uebersetzung von aidoioisin ed/o/ka (Od. 15, 373) durch lusi (Fest. v. affatim p. 11). Dergleichen ist auch geschichtlich nicht gleichgueltig; man erkennt darin die Stufe der Geistesbildung, auf der diese aeltesten roemischen versezimmernden Schulmeister standen; und nebenbei auch, dass dem Andronikos, wenn er gleich in Tarent geboren war, doch das Griechische nicht eigentlich Muttersprache gewesen sein kann. ---------------------------------------------- Indes diese Vorstufe der literarischen Entwicklung ward bald ueberschritten. Die Livischen Epen und Dramen galten den Spaeteren, und ohne Zweifel mit gutem Recht, gleich den daedalischen Statuen von bewegungs- und ausdrucksloser Starrheit mehr als Kuriositaeten denn als Kunstwerke. In der folgenden Generation aber baute auf den einmal festgestellten Grundlagen eine lyrische, epische und dramatische Kunst sich auf; und auch geschichtlich ist es von hoher Wichtigkeit, dieser poetischen Entwicklung zu folgen. Sowohl dem Umfang der Produktion nach wie in der Wirkung auf das Publikum stand an der Spitze der poetischen Entwicklung das Drama. Ein stehendes Theater mit festem Eintrittsgeld gab es im Altertum nicht; in Griechenland wie in Rom trat das Schauspiel nur als Bestandteil der jaehrlich wiederkehrenden oder auch ausserordentlichen buergerlichen Lustbarkeiten auf. Zu den Massregeln, wodurch die Regierung der mit Recht besorglich erscheinenden Ausdehnung der Volksfeste entgegenwirkte oder entgegenzuwirken sich einbildete, gehoerte es mit, dass sie die Errichtung eines steinernen Theatergebaeudes nicht zugab ^6. Statt dessen wurde fuer jedes Fest ein Brettergeruest mit einer Buehne fuer die Akteure (proscaenium, pulpitum) und einem dekorierten Hintergrund (scaena) aufgeschlagen und im Halbzirkel vor derselben der Zuschauerplatz (cavea) abgesteckt, welcher ohne Stufen und Sitze bloss abgeschraegt ward, so dass die Zuschauer, soweit sie nicht Sessel sich mitbringen liessen, kauerten, lagen oder standen ^7. Die Frauen moegen frueh abgesondert und auf die obersten und schlechtesten Plaetze beschraenkt worden sein; sonst waren gesetzlich die Plaetze nicht geschieden, bis man seit dem Jahre 560 (194), wie schon gesagt ward, den Senatoren die untersten und besten Plaetze reservierte. --------------------------------------------- ^6 Zwar wurde schon 575 (179) ein solches fuer die Apollinarischen Spiele am Flaminischen Rennplatz erbaut (Liv. 40, 51; W. A. Becker, Topographie der Stadt Rom, S. 605), aber wahrscheinlich bald darauf wieder niedergerissen. ^7 Noch 599 (155) gab es Sitzplaetze im Theater nicht (F. W. Ritschl, Parerga zu Plautus und Terentius. Bd. 1. Leipzig 1845, S. XVII, XX, 214; vgl. O. Ribbeck, Die roemische Tragoedie im Zeitalter der Republik. Leipzig 1875, S. 285); wenn dennoch nicht bloss die Verfasser der plautinischen Prologe, sondern schon Plautus selbst mehrfach auf ein sitzendes Publikum hindeutet (Mil. 82; 83; Aul. 4, 9, 6; Truc. a. E.; Epid. a. E.), so muessen wohl die meisten Zuschauer sich Stuehle mitgebracht oder sich auf den Boden gesetzt haben. --------------------------------------------- Das Publikum war nichts weniger als vornehm. Allerdings zogen die besseren Staende sich nicht von den allgemeinen Volkslustbarkeiten zurueck; die Vaeter der Stadt scheinen sogar anstandshalber verpflichtet gewesen zu sein, sich bei denselben zu zeigen. Aber wie es im Wesen eines Buergerfestes liegt, wurden zwar Sklaven und wohl auch Auslaender ausgeschlossen, aber jedem Buerger mit Frau und Kindern der Zutritt unentgeltlich verstattet ^8, und es kann darum die Zuschauerschaft nicht viel anders gewesen sein, als wie man sie heutzutage bei oeffentlichen Feuerwerken und Gratisvorstellungen sieht. Natuerlich ging es denn auch nicht allzu ordentlich her: Kinder schrien, Frauen schwatzten und kreischten, hier und da machte eine Dirne Anstalt, sich auf die Buehne zu draengen; die Gerichtsdiener hatten an diesen Festtagen nichts weniger als Feiertag und Gelegenheit genug hier einen Mantel abzupfaenden und da mit der Rute zu wirken. ---------------------------------------------- ^8 Frauen und Kinder scheinen zu allen Zeiten im roemischen Theater zugelassen worden zu sein (Val. Man.. 6, 3, 12; Plut. Quaest. conv. 14; Cic. har. resp. 12, 24; Vitr. 5, 3, 1; Suet. Aug. 44 usw.); aber Sklaven waren von Rechts wegen ausgeschlossen (Cic, har. resp. 12, 26; Ritschl, Parerga, Bd. 1, S. XIX, 223) und dasselbe muss wohl von den Fremden gelten, abgesehen natuerlich von den Gaesten der Gemeinde, die unter oder neben den Senatoren Platz nahmen (Varro 5, 155; Tust. 43, 5, 10; Suet. Aug. 44). ---------------------------------------------- Durch die Einfuehrung des griechischen Dramas steigerten sich wohl die Anforderungen an das Buehnenpersonal und es scheint an faehigen Leuten kein Oberfluss gewesen zu sein - ein Stueck des Naevius musste einmal in Ermangelung von Schauspielern durch Dilettanten aufgefuehrt werden. Allein. in der Stellung des Kuenstlers aenderte sich dadurch nichts; der Poet oder, wie er in dieser Zeit genannt ward, der "Schreiber", der Schauspieler und der Komponist gehoerten nach wie vor nicht bloss zu der an sich gering geachteten Klasse der Lohnarbeiter, sondern wurden auch vor wie nach in der oeffentlichen Meinung auf die markierteste Weise zurueckgesetzt und polizeilich misshandelt (l, 475). Natuerlich hielten sich alle reputierlichen Leute von diesem Gewerbe fern - der Direktor der Truppe (dominus gregis, factionis, auch choragus), in der Regel zugleich der Hauptschauspieler, war meist ein Freigelassener, ihre Glieder in der Regel seine Sklaven; die Komponisten, die uns genannt werden, sind saemtlich Unfreie. Der Lohn war nicht bloss gering - ein Buehnendichterhonorar von 8000 Sesterzen (600 Taler) wird kurz nach dem Ende dieser Periode als ein ungewoehnlich hohes bezeichnet -, sondern ward ueberdies von den festgebenden Beamten nur gezahlt, wenn das Stueck nicht durchfiel. Mit der Bezahlung war alles abgetan: von Dichterkonkurrenz und Ehrenpreisen, wie sie in Attika vorkamen, war in Rom noch nicht die Rede - man scheint daselbst in dieser Zeit, wie bei uns, nur geklatscht oder ausgepfiffen, auch an jedem Tage nur ein einziges Stueck zur Auffuehrung gebracht zu haben ^9. Unter solchen Verhaeltnissen, wo die Kunst um Tagelohn ging und es statt der Kuenstlerehre nur eine Kuenstlerschande gab, konnte das neue roemische Nationaltheater weder originell noch ueberhaupt nur kuenstlerisch sich entwickeln; und wenn der edle Wetteifer der edelsten Athener die attische Buehne ins Leben gerufen hatte, so konnte die roemische, im ganzen genommen, nichts werden als eine Sudelkopie davon, bei der man nur sich wundert, dass sie im einzelnen noch so viel Anmut und Witz zu entfalten vermocht hat. ---------------------------------------------- ^9 Aus den plautinischen Prologen (Cas. 17; Amph. 65) darf auf eine Preisverteilung nicht geschlossen werden (Ritschl, Parerga, Bd. 1, S. 229); aber auch Trin. 706 kann sehr wohl dem griechischen Original, nicht dem Uebersetzer angehoeren, und das voellige Stillschweigen der Didaskalien und Prologe sowie der gesamten Ueberlieferung ueber Preisgerichte und Preise ist entscheidend. Dass an jedem Tage nur ein Stueck gegeben wird, folgt daraus, dass die Zuschauer am Beginn des Stuecks von Hause kommen (Poen. 10) und nach dem Ende nach Hause gehen (Epid. Pseud. Rud. Stich. Truc. a. E.). Man kam, wie dieselben Stellen zeigen, nach dem zweiten Fruehstueck ins Theater und war zur Mittagszeit wieder zu Hause; es waehrte das Schauspiel also nach unserer Rechnung etwa von Mittag bis halb drei Uhr, und so lange mag ein Plautinisches Stueck mit der Musik in den Zwischenakten auch ungefaehr spielen (vgl. Hor. epist. 2, 1. 1891. Wenn Tacitus (arm. 14 20) die Zuschauer "ganze Tage" im Theater zubringen laesst, so sind dies Zustaende einer spaeteren Zeit. ---------------------------------------------- In der Buehnenwelt ward das Trauerspiel bei weitem durch die Komoedie ueberwogen; die Stirnen der Zuschauer runzelten sich, wenn statt des gehofften Lustspiels ein Trauerspiel begann. So ist es gekommen, dass diese Zeit wohl eigene Komoediendichter, wie Plautus und Caecilius, aufweist, eigene Tragoediendichter aber nicht begegnen, und dass unter den dem Namen nach uns bekannten Dramen dieser Epoche auf ein Trauerspiel drei Lustspiele kommen. Natuerlich griffen die roemischen I.ustspieldichter oder vielmehr Uebersetzer zunaechst nach den Stuecken, welche die hellenische Schaubuehne der Zeit beherrschten; und damit fanden sie sich ausschliesslich ^10 gebannt in den Kreis der neueren attischen Komoedie und zunaechst ihrer namhaftesten Dichter Philemon von Soioi in Kilikien (394? - 492 360 - 262) und Menandros von Athen (412-462 342-292). Dieses Lustspiel ist nicht bloss fuer die roemische Literatur-, sondern selbst fuer die ganze Volksentwicklung so wichtig geworden, dass auch die Geschichte Ursache hat, dabei zu verweilen. ------------------------------------------ ^10 Die sparsame Benutzung der sogenannten mittleren Komoedie der Attiker kommt geschichtlich nicht in Betracht, da diese nichts war als das minder entwickelte menandrische Lustspiel. Vor. einer Benutzung der aelteren Komoedie mangelt jede Spur. Die roemische Hilarotragoedie, die Gattung des Plautinischen Amphitryon, heisst zwar den roemischen Literarhistorikern die Rhinthonische; aber auch die neueren Attiker dichteten dergleichen Parodien und es ist nicht abzusehen, warum die Roemer fuer ihre Uebersetzungen, statt auf diese naechstliegenden Dichter, vielmehr auf Rinthon und die aelteren zurueckgegriffen haben sollten. ------------------------------------------ Die Stuecke sind von ermuedender Einfoermigkeit. Fast ohne Ausnahme drehen sie sich darum, einem jungen Menschen auf Kosten entweder seines Vaters oder auch des Bordellhalters zum Besitze eines Liebchens von unzweifelhafter Anmut und sehr zweifelhafter Sittlichkeit zu verhelfen. Der Weg zum Liebesglueck geht regelmaessig durch irgendeine Geldprellerei, und der verschmitzte Bediente, der die benoetigte Summe und die erforderliche Schwindelei liefert, waehrend der Liebhaber ueber seine Liebes- und Geldnot jammert, ist das eigentliche Triebrad des Stueckes. Es ist kein Mangel an obligaten Betrachtungen ueber Freude und Leid der Liebe, an traenenreichen Abschiedsszenen, an Liebhabern, die vor Herzenspein sich ein Leides anzutun drohen; die Liebe oder vielmehr die Verliebtheit war, wie die alten Kunstrichter sagen, der eigentliche Lebenshauch der Menandrischen Poesie. Den Schluss macht die wenigstens bei Menander unvermeidliche Hochzeit; wobei noch zu mehrerer Erbauung und Befriedigung der Zuschauer die Tugend des Maedchens sich herauszustellen pflegt als wenn nicht ganz, doch so gut wie unbeschaedigt und das Maedchen selbst als die abhanden gekommene Tochter eines reichen Mannes, demnach als eine in jeder Hinsicht gute Partie. Neben diesen liebes- finden sich auch Ruehrstuecke; wie denn zum Beispiel unter den Plautinischen Komoedien der 'Strick' sich um Schiffbruch und Asylrecht bewegt, das 'Dreitalerstueck' und 'Die Gefangenen' gar keine Maedchenintrige enthalten, sondern die edelmuetige Aufopferung des Freundes fuer den Freund, des Sklaven fuer den Herrn schildern. Personen und Situationen wiederholen sich dabei wie auf einer Tapete bis ins einzelne herab, wie man denn gar nicht herauskommt aus den Apartes ungesehener Horcher, aus dem Anpochen an die Haustueren, aus den mit irgendeinem Gewerbe durch die Strassen fegenden Sklaven; die stehenden Masken, deren es eine gewisse feste Zahl, zum Beispiel acht Greisen-, sieben Bedientenmasken gab, aus denen, in der Regel wenigstens, der Dichter nur auszuwaehlen hatte, beguenstigten weiter die schablonenartige Behandlung. Eine solche Komoedie musste wohl das lyrische Element in der aelteren, den Chor, wegwerfen und sich von Haus aus auf Gespraech und hoechstens Rezitation beschraenken - mangelte ihr doch nicht bloss das politische Element, sondern ueberhaupt jede wahre Leidenschaft und jede poetische Hebung. Auf eine grossartige und eigentlich poetische Wirkung legten es die Stuecke auch verstaendigerweise gar nicht an; ihr Reiz bestand zunaechst in der Verstandesbeschaeftigung durch den Stoff sowohl, wobei die neuere Komoedie sich von der aelteren ebenso sehr durch die groessere innerliche Leere wie durch die groessere aeusserliche Verschlungenheit der Fabel unterschied, als besonders durch die Ausfuehrung im Detail, wobei namentlich die fein zugespitzte Konversation der Triumph des Dichters und das Entzuecken des Publikums war. Verwirrungen und Verwechslungen, womit sich ein Hinuebergreifen in den tollen, oft zuegellosen Schwank sehr gut vertraegt - wie denn zum Beispiel die Casina mit dem Abzug der beiden Braeutigame und des als Braut aufgeputzten Soldaten echt falstaffisch schliesst -, Scherze, Schnurren und Raetsel, welche ja auch an der attischen Tafel dieser Zeit in Ermangelung eines wirklichen Gespraechs die stehenden Unterhaltungstoffe hergaben, fuellen zum guten Teil diese Komoedien aus. Die Dichter derselben schrieben nicht wie Eupolis und Aristophanes fuer eine grosse Nation, sondern vielmehr fuer eine gebildete und, wie andere geistreiche und in tatenloser Geistreichigkeit verkommende Zirkel, in Rebusraten und Scharadenspiel aufgehende Gesellschaft. Sie geben darum auch kein Bild ihrer Zeit - von der grossen geschichtlichen und geistigen Bewegung derselben ist in diesen Komoedien nichts zu spueren, und man muss erst daran erinnert werden, dass Philemon und Menander wirklich Zeitgenossen von Alexander und Aristoteles gewesen sind -, aber wohl ein ebenso elegantes wie treues Bild der gebildeten attischen Gesellschaft, aus deren Kreisen die Komoedie auch niemals heraustritt. Noch in dem getruebten lateinischen Abbild, aus dem wir sie hauptsaechlich kennen, ist die Anmut des Originals nicht voellig verwischt und namentlich in den Stuecken, die dem talentvollsten unter diesen Dichtern, dem Menander, nachgebildet sind, das Leben, das der Dichter leben sah und selber lebte, nicht so sehr in seinen Verirrungen und Verzerrungen, als in seiner liebenswuerdigen Alltaeglichkeit artig widergespiegelt. Die freundlichen haeuslichen Verhaeltnisse zwischen Vater und Tochter, Mann und Frau, Herrn und Diener, mit ihren Liebschaften und sonstigen kleinen Krisen sind so allgemeingueltig abkonterfeit, dass sie noch heute ihre Wirkung nicht verfehlen; der Bedientenschmaus zum Beispiel, womit der 'Stichus' schliesst, ist in der Beschraenktheit seiner Verhaeltnisse und der Eintracht der beiden Liebhaber und des einen Schaetzchens in seiner Art von unuebertrefflicher Zierlichkeit. Von grosser Wirkung sind die eleganten Grisetten, die gesalbt und geschmueckt, mit modischem Haarputz und im bunten goldgestickten Schleppgewande erscheinen oder besser noch auf der Buehne Toilette machen. In ihrem Gefolge stellen die Gelegenheitsmacherinnen sich ein, bald von der gemeinsten Sorte, wie deren eine im 'Curculio' auftritt, bald Duennen gleich Goethes alter Barbara, wie die Scapha in der Wunderkomoedie; auch an hilfreichen Bruedern und Kumpanen ist kein Mangel. Sehr reichlich und mannigfaltig besetzt sind die alten Rollen; es erscheinen umeinander der strenge und geizige, der zaertliche und weichmuetige, der nachsichtige gelegenheitsmachende Papa, der verliebte Greis, der alte bequeme Junggesell, die eifersuechtige bejahrte Hausehre mit ihrer alten, gegen den Herrn mit der Frau haltenden Magd; wogegen die Juenglingsrollen zuruecktreten und weder der erste Liebhaber noch der hie und da begegnende tugendhafte Mustersohn viel bedeuten wollen. Die Bedientenwelt: der verschmitzte Kammerdiener, der strenge Hausmeister, der alte wackere Erzieher, der knoblauchduftende Ackerknecht, das impertinente Juengelchen - leitet schon hinueber zu den sehr zahlreichen Gewerberollen. Eine stehende Figur darunter ist der Spassmacher (parasitus), welcher fuer die Erlaubnis, an der Tafel des Reichen mitzuschmausen, die Gaeste mit Schnurren und Scharaden zu belustigen, auch nach Umstaenden sich die Scherben an den Kopf werfen zu lassen hat - es war dies damals in Athen ein foermliches Gewerbe, und sicher ist es auch keine poetische Fiktion, wenn ein solcher Schmarotzer auftritt, aus seinen Witz- und Anekdotenbuechern sich eigens praeparierend. Beliebte Rollen sind ferner der Koch, der nicht bloss mit unerhoerten Saucen zu renommieren versteht, sondern auch wie ein gelernter Dieb zu stipitzen; der freche, zu jedem Laster sich mit Vergnuegen bekennende Bordellwirt, wovon der Ballio im 'Luegenbold' ein Musterexemplar ist; der militaerische Bramarbas, in dem die Landsknechtwirtschaft der Diadochenzeit sehr bestimmt anklingt; der gewerbsmaessige Industrieritter oder der Sykophant, der schuftige Wechsler, der feierlich alberne Arzt, der Priester, Schiffer, Fischer und dergleichen mehr. Dazu kommen endlich die eigentlichen Charakterrollen, wie der Aberglaeubige Menanders, der Geizige in der Plautinischen Topfkomoedie. Die nationalhellenische Poesie hat auch in dieser ihrer letzten Schoepfung ihre unverwuestliche plastische Kraft noch bewaehrt; aber die Seelenmalerei ist hier doch schon mehr aeusserlich kopiert als innerlich nachempfunden und um so mehr, je mehr die Aufgabe sich den wahrhaft poetischen naehert - es ist bezeichnend, dass in den eben angefuehrten Charakterrollen die psychologische Wahrheit grossenteils durch die abstrakte Begriffsentwicklung vertreten wird, der Geizige hier die Nagelschnitze sammelt und die vergossene Traene als verschwendetes Wasser beklagt. Indes dieser Mangel an tiefer Charakteristik und ueberhaupt die ganze poetische und sittliche Hohlheit dieser neueren Komoedie faellt weniger den Lustspieldichtern zur Last als der gesamten Nation. Das spezifische Griechentum war im Verscheiden; Vaterland, Volksglaube, Haeuslichkeit, alles edle Tun und Sinnen war gewichen, Poesie, Historie und Philosophie innerlich erschoepft und dem Athener nichts uebrig geblieben, als die Schule, der Fischmarkt und das Bordell - es ist kein Wunder und kaum ein Tadel, wenn die Poesie, die die menschliche Existenz zu verklaeren bestimmt ist, aus einem solchen Leben nichts weiter machen konnte, als was das Menandrische Lustspiel uns darstellt. Sehr merkwuerdig ist dabei, wie die Poesie dieser Zeit, wo immer sie dem zerruetteten attischen Leben einigermassen den Ruecken zu wenden vermochte, ohne doch in. schulmaessige Nachdichtung zu verfallen, sofort sich am Ideal staerkt und erfrischt. In dem einzigen Ueberrest des parodisch-heroischen Lustspiels dieser Zeit, in Plautus' 'Amphitryon' weht durchaus eine reinere und poetischere Luft als in allen uebrigen Truemmern der gleichzeitigen Schaubuehne; die gutmuetigen, leise ironisch gehaltenen Goetter, die edlen Gestalten aus der Heroenwelt, die possierlich feigen Sklaven machen zueinander den wundervollsten Gegensatz und nach dem drolligen Verlauf der Handlung die Geburt des Goettersohnes unter Donner und Blitz eine beinahe grossartige Schlusswirkung. Diese Aufgabe der Mythenironisierung war aber auch verhaeltnismaessig unschuldig und poetisch, verglichen mit der des gewoehnlichen das attische Leben der Zeit schildernden Lustspiels. Eine besondere Anklage darf vom geschichtlich- sittlichen Standpunkt aus gegen die Poeten keineswegs erhoben und dem einzelnen Dichter kein individueller Vorwurf daraus gemacht werden, dass er im Niveau seiner Epoche steht; die Komoedie war nicht Ursache, sondern Wirkung der in dem Volksleben waltenden Verdorbenheit. Aber wohl ist es, namentlich um den Einfluss dieser Lustspiele auf das roemische Volksleben richtig zu beurteilen, notwendig, auf den Abgrund hinzuweisen, der unter all jener Feinheit und Zierlichkeit sich auftut. Die Flegeleien und Zoten, welche zwar Menander einigermassen vermied, an denen aber bei den anderen Poeten kein Mangel ist, sind das wenigste; weit schlimmer ist die grauenvolle Lebensoede, deren einzige Oasen die Verliebtheit und der Rausch sind, die fuerchterliche Prosa, worin was einigermassen wie Enthusiasmus aussieht allein bei den Gaunern zu finden ist, denen der eigene Schwindel den Kopf verdreht hat und die das Prellergewerbe mit einer gewissen Begeisterung treiben, und vor allem jene unsittliche Sittlichkeit, mit welcher namentlich die menandrischen Stuecke staffiert sind. Das Laster wird abgestraft, die Tugend belohnt und etwaige Peccadillos durch Bekehrung bei oder nach der Hochzeit zugedeckt. Es gibt Stuecke, wie die Plautinische 'Dreitalerkomoedie' und mehrere Terenzische, in denen allen Personen bis auf die Sklaven hinab eine Portion Tugendhaftigkeit beigemischt ist; alle wimmeln von ehrlichen Leuten, die fuer sich betruegen lassen, von Maedchentugend womoeglich, von gleich beguenstigten und Kompagnie machenden Liebhabern; moralische Gemeinplaetze und wohl gedrechselte Sittensprueche sind gemein wie die Brombeeren. In einem versoehnenden Finale, wie das in 'Die beiden Bacchis' ist, wo die prellenden Soehne und die geprellten Vaeter zu guter Letzt alle miteinander ins Bordell kneipen gehen, steckt eine voellig Kotzebuesche Sittenfaeulnis. Auf diesen Grundlagen und aus diesen Elementen erwuchs das roemische Lustspiel. Originalitaet ward bei demselben nicht bloss durch aesthetische, sondern wahrscheinlich zunaechst durch polizeiliche Unfreiheit ausgeschlossen. Unter der betraechtlichen Masse der lateinischen Lustspiele dieser Gattung, die uns bekannt sind, findet sich nicht ein einziges, das sich nicht als Nachbildung eines bestimmten griechischen ankuendigte; es gehoert zum vollstaendigen Titel, dass der Name des griechischen Stueckes und Verfassers mit genannt wird, und wenn, wie das wohl vorkam, ueber die "Neuheit" eines Stueckes gestritten ward, so handelte es sich darum, ob dasselbe schon frueher uebersetzt worden sei. Die Komoedie spielt nicht etwa bloss haeufig im Ausland, sondern es ist eine zwingende Notwendigkeit und die ganze Kunstgattung (fabula palliata) danach benannt, dass der Schauplatz ausserhalb Roms, gewoehnlich in Athen ist und dass die handelnden Personen Griechen oder doch Nichtroemer sind. Selbst im einzelnen wird, besonders in denjenigen Dingen, worin auch der ungebildete Roemer den Gegensatz bestimmt empfand, das auslaendische Kostuem streng durchgefuehrt. So wird der Name Roms und der Roemer vermieden und wo ihrer gedacht wird, heissen sie auf gut griechisch "Auslaender" (barbari); ebenso erscheint unter den unzaehlige Male vorkommenden Geld- und Muenzbezeichnungen auch nicht ein einziges Mal die roemische Muenze. Man macht sich von so grossen und so gewandten Talenten, wie Naevius und Plautus waren, eine seltsame Vorstellung, wenn man dergleichen auf ihre freie Wahl zurueckfuehrt; diese krasse und sonderbare Exterritorialitaet der roemischen Komoedie war ohne Zweifel durch ganz andere als aesthetische Ruecksichten bedingt. Die Verlegung solcher gesellschaftlicher Verhaeltnisse, wie sie die neuattische Komoedie durchgaengig zeichnet, nach dem Rom der hannibalischen Epoche wuerde geradezu ein Attentat auf dessen buergerliche Ordnung und Sitte gewesen sein. Da aber die Schauspiele in dieser Zeit regelmaessig von den Aedilen und Praetoren gegeben wurden, die gaenzlich vom Senat abhingen, und selbst die ausserordentlichen Festlichkeiten, zum Beispiel die Leichenspiele, nicht ohne Regierungserlaubnis stattfanden, und da ferner die roemische Polizei ueberall nicht und am wenigsten mit den Komoedianten Umstaende zu machen gewohnt war, so ergibt es sich von selbst, weshalb diese Komoedie, selbst nachdem sie unter die roemischen Volkslustbarkeiten aufgenommen war, doch noch keinen Roemer auf die Buehne bringen durfte und gleichsam in das Ausland verbannt blieb. Noch viel entschiedener ward den Bearbeitern das Recht, einen Lebenden lobend oder tadelnd zu nennen, sowie jede verfaengliche Anspielung auf die Zeitverhaeltnisse untersagt. In dem ganzen plautinischen und nachplautinischen Komoedienrepertoire ist, soweit wir es kennen, nicht zu einer einzigen Injurienklage Stoff. Ebenso begegnet uns von den bei dem lebhaften Munizipalsinn der Italiker besonders bedenklichen Invektiven gegen Gemeinden - wenn von einigen ganz unschuldigen Scherzen abgesehen wird - kaum eine andere Spur als der bezeichnende Hohn auf die ungluecklichen Capuaner und Atellaner und merkwuerdigerweise verschiedene Spottreden ueber die Hoffart wie ueber das schlechte Latein der Praenestiner ^11. Ueberhaupt findet sich in den Plautinischen Stuecken von Beziehungen auf die Ereignisse und Verhaeltnisse der Gegenwart nichts als Glueckwuensche fuer die Kriegfuehrung ^12 oder zu den friedlichen Zeiten; allgemeine Ausfaelle gegen Korn- und Zinswucher, gegen Verschwendung, gegen Kandidatenbestechung, gegen die allzu haeufigen Triumphe, gegen die gewerbsmaessigen Beitreiber verwirkter Geldbussen, gegen pfaendende Steuerpaechter, gegen die teuren Preise der Oelhaendler, ein einziges Mal - im 'Curculio' - eine an die Parabasen der aelteren attischen Komoedie erinnernde, uebrigens wenig verfaengliche laengere Diatribe ueber das Treiben auf dem roemischen Markt. Aber selbst in solchen hoechst polizeilich normal patriotischen Bestrebungen unterbricht sich wohl der Dichter: Doch bin ich nicht naerrisch, mich zu kuemmern um den Staat, Da die Obrigkeit da ist, die sich hat zu kuemmern drum? und im ganzen genommen ist kaum ein politisch zahmeres Lustspiel zu denken, als das roemische des sechsten Jahrhunderts gewesen ist ^13. Eine merkwuerdige Ausnahme macht allein der aelteste namhafte roemische Lustspieldichter Gnaeus Naevius. Wenn er auch nicht gerade roemische Originallustspiele schrieb, so sind doch noch die wenigen Truemmer, die wir von ihm besitzen, voll von Beziehungen auf roemische Zustaende und Personen. Er nahm es unter anderm sich heraus, nicht bloss einen gewissen Maler Theodotos mit Namen zu verhoehnen, sondern selbst an den Sieger von Zama folgende Verse zu richten, deren Aristophanes sich nicht haette schaemen duerfen: Jenen selbst, der grosse Dinge ruhmvoll oft zu Ende fuehrte, Dessen Taten lebendig leben, der bei den Voelkern allen allein gilt, Den hat nach Haus der eigene Vater von dem Liebchen geholt im Hemde. Wie in den Worten: Heute wollen freie Worte reden wir am Freiheitsfest, so mag er oefter polizeiwidrig angesetzt und bedenkliche Fragen getan haben, wie zum Beispiel: Wie ward ein so gewaltiger Staat nur so geschwind euch ruiniert? worauf denn mit einem politischen Suendenregister geantwortet ward, zum Beispiel: Es taten neue Redner sich, einfaeltige junge Menschen auf. ----------------------------------------------------------------- ^11 Bacch. 24; Trin. 609; Truc. 3, 2, 23. Auch Naevius, der es freilich ueberall nicht so genau nahm, spottet ueber Praenestiner und Lanuviner (com. 21 R.) Eine gewisse Spannung zwischen Praenestinern und Roemern tritt oefter hervor (Liv. 23, 20, 42, 1); und die Exekutionen in der pyrrhischen sowie die Katastrophe der sullanischen Zeit stehen sicher damit im Zusammenhang. Unschuldige Scherze wie Capt. 160; 881 passierten natuerlich die Zensur. Bemerkenswert ist auch das Kompliment fuer Massalia (Cas. 5, 4, 1). ^12 So schliesst der Prolog der Kaestchenkomoedie mit folgenden Worten, die hier stehen moegen als die einzige gleichzeitige Erwaehnung des Hannibalischen Krieges in der auf uns gekommenen Literatur: Also verhaelt sich dieses. Lebet wohl und siegt Mit Maennermut, so wie ihr dies bisher getan. Bewahret eure Verbuendeten alten und neuen Bunds, Zuleget Zuzug ihnen, eurem rechten Schluss gemaess, Verderbt die Verhassten, wirket Lorbeer euch und Lob, Damit besiegt gewaehre der Poener euch die Poen. Die vierte Zeile (augete auxilia vostris iustis legibus) geht auf die den saeumigen latinischen Kolonien im Jahre 550 (204) auferlegten Nachleistungen (Liv. 29, 15; oben 2, 175). ^13 Man kann darum auch bei Plautus kaum mit der Annahme von Anspielungen auf Zeitereignisse vorsichtig genug sein. Vielen verkehrten Scharfsinn dieser Art hat die neueste Untersuchung beseitigt; aber sollte nicht auch die Beziehung auf die Bacchanalien, welche im Cas. 5, 4, 11 gefunden wird (Ritschl, Parerga, Bd. 1, S. 192), zensurwidrig sein? Man koennte sogar die Sache umkehren und aus den Erwaehnungen des Bacchusfestes in der 'Casina' und einigen anderen Stuecken (Amph. 703; Aul. 3, 1, 3; Bacch. 53, 371; Mil. 1016 und besonders Men. 836) den Schluss ziehen, dass dieselben zu einer Zeit geschrieben sind, wo es noch nicht verfaenglich war, von Bacchanalien zu reden. ------------------------------------------------- Allein die roemische Polizei war nicht gemeint, gleich der attischen die Buehneninvektiven und politischen Diatriben zu privilegieren oder auch nur zu dulden. Naevius ward wegen solcher und aehnlicher Ausfaelle in den Block geschlossen und musste sitzen, bis er in anderen Komoedien oeffentlich Busse und Abbitte getan hatte. Ihn trieben diese Haendel, wie es scheint, aus. der Heimat; seine Nachfolger aber liessen durch sein Beispiel sich warnen - einer derselben deutet sehr verstaendlich an, dass er ganz und gar nicht Lust habe, gleich dem Kollegen Naevius der unfreiwilligen Maulsperre zu unterliegen. So ward es durchgesetzt, was in seiner Art nicht viel weniger einzig ist als die Besiegung Hannibals, dass in einer Epoche der fieberhaftesten Volksaufregung eine volkstuemliche Schaubuehne von der vollstaendigsten politischen Farblosigkeit entstand. Aber innerhalb dieser von Sitte und Polizei eng und peinlich gezogenen Schranken ging der Poesie der Atem aus. Nicht mit Unrecht mochte Naevius die Lage des Dichters unter dem Szepter der Lagiden und Seleukiden, verglichen mit derjenigen in dem freien Rom, beneidenswert nennen ^14. Der Erfolg im einzelnen ward natuerlich bestimmt durch die Beschaffenheit des eben vorliegenden Originals und das Talent des einzelnen Bearbeiters; doch muss bei aller individuellen Verschiedenheit dies ganze Uebersetzungsrepertoire in gewissen Grundzuegen uebereingestimmt haben, insofern saemtliche Lustspiele denselben Bedingungen der Auffuehrung und demselben Publikum angepasst wurden. Durchgaengig war die Behandlung im ganzen wie im einzelnen im hoechsten Grade frei; und sie musste es wohl sein. Wenn die Originalstuecke vor derselben Gesellschaft spielten, die sie kopierten, und eben hierin ihr hauptsaechlichster Reiz lag, so war das roemische Publikum dieser Zeit von dem attischen so verschieden, dass es jene auslaendische Welt nicht einmal imstande war recht zu verstehen. Von dem haeuslichen Leben der Hellenen fasste der Roemer weder die Anmut und Humanitaet noch die Sentimentalitaet und die uebertuenchte Leere. Die Sklavenwelt war eine voellig andere; der roemische Sklave war ein Stueck Hausrat, der attische ein Bedienter - wo Sklavenehen vorkommen, oder der Herr mit dem Sklaven ein humanes Gespraech fuehrt, erinnern die roemischen Uebersetzer ihr Publikum daran, sich an dergleichen in Athen gewoehnliche Dinge nicht zu stossen ^15; und als man spaeter Lustspiele in roemischem Kostuem zu schreiben anfing, musste die Rolle des pfiffigen Bedienten herausgeworfen werden, weil das roemische Publikum solche, ihre Herren uebersehende und gaengelnde Sklaven nicht vertrug. Eher als die feinen Alltagsfiguren hielten die an sich derber und possenhafter zugeschnittenen Staende- und Charakterbilder die Uebertragung aus; aber auch von diesen musste doch der roemische Bearbeiter manche und wahrscheinlich eben die feinsten und originellsten, wie zum Beispiel die Thais, die Hochzeitskoechin, die Mondbeschwoererin, den Bettelpfaffen Menanders, ganz liegen lassen und sich vorwiegend an diejenigen auslaendischen Gewerbe halten, mit welchen der bereits sehr allgemein in Rom verbreitete griechische Tafelluxus sein Publikum vertraut gemacht hatte. Wenn der Kochkuenstler und der Spassmacher in dem Plautinischen Lustspiel mit so auffallender Vorliebe und Lebendigkeit geschildert sind, so liegt der Schluessel dazu darin, dass griechische Koeche ihre Dienste schon damals auf dem roemischen Markt taeglich ausboten und dass Cato das Verbot, einen Spassmacher zu halten, sogar seinem Wirtschafter in die Instruktion zu setzen noetig fand. In gleicher Weise konnte der Uebersetzer von der eleganten attischen Konversation seiner Originale einen sehr grossen Teil nicht brauchen. Zu der raffinierten Kneip- und Bordellwirtschaft Athens stand der roemische Buerger- und Bauersmann ungefaehr wie der deutsche Kleinstaedter zu den Mysterien des Palais Royal. Die eigentliche Kuechengelehrsamkeit ging nicht in seinen Kopf; die Esspartien blieben freilich auch in der roemischen Nachbildung sehr zahlreich, aber ueberall dominiert ueber die mannigfaltige Baeckerei und die raffinierten Saucen und Fischgerichte der derbe roemische Schweinebraten. Von den Raetselreden und Trinkliedern, von der griechischen Rhetorik und Philosophie, die in den Originalen eine so grosse Rolle spielten, begegnet in der Bearbeitung nur hier und da eine verlorene Spur. ------------------------------------------- ^14 Etwas anderes kann die merkwuerdige Stelle in dem 'Maedel von Tarent' nicht bedeuten: Was im Theater hier mir gerechten Beifall fand, Dass das kein Koenig irgend anzufechten wagt - Wie viel besser als hier der Freie hat's darin der Knecht! ^15 Wie das moderne Hellas ueber Sklaventum dachte, kann man zum Beispiel bei Euripides (Ion. 854; vgl. Hel. 728) sehen: Dem Sklaven bringt das eine einzig Schande nur: Der Name; in allem andern ist nicht schlechter als Der freie Mann der Sklave, welcher brav sich fuehrt. ----------------------------------------- Die Verwuestung, welche die roemischen Bearbeiter durch die Ruecksicht auf ihr Publikum in den Originalen anzurichten genoetigt waren, draengte sie unvermeidlich in eine Weise des Zusammenstreichens und Durcheinanderwerfens hinein, mit der keine kuenstlerische Komposition sich vertrug. Es war gewoehnlich, nicht bloss ganze Rollen des Originals herauszuwerfen, sondern auch dafuer andere aus anderen Lustspielen desselben oder auch eines anderen Dichters wieder einzustuecken; was freilich bei der aeusserlich rationellen Komposition der Originale und ihren stehenden Figuren und Motiven nicht voellig so arg war, wie es scheint. Es gestatteten ferner wenigstens in der aelteren Zeit sich die Dichter hinsichtlich der Komposition die seltsamsten Lizenzen. Die Handlung des sonst so vortrefflichen 'Stichus' (aufgefuehrt 554 200) besteht darin, dass zwei Schwestern, welche der Vater veranlassen moechte, sich von ihren abwesenden Ehemaennern zu scheiden, die Penelopen spielen, bis die Maenner mit reichem Kaufmannsgewinn und als Praesent fuer den Schwiegervater mit einem huebschen Maedchen wieder nach Hause kommen. In der 'Casina', die bei dem Publikum ganz besonders Glueck machte, kommt die Braut, von der das Stueck heisst und um die es sich dreht, gar nicht zum Vorschein, und die Aufloesung wird ganz naiv als "spaeter drinnen vor sich gehend" vom Epilog erzaehlt. Ueberhaupt wird sehr oft die Verwicklung ueber das Knie gebrochen, ein angesponnener Faden fallengelassen und was dergleichen Zeichen einer unfertigen Kunst mehr sind. Die Ursache hiervon ist wahrscheinlich weit weniger in der Ungeschicklichkeit der roemischen Bearbeiter zu suchen als in der Gleichgueltigkeit des roemischen Publikums gegen die aesthetischen Gesetze. Allmaehlich indes bildete sich der Geschmack. In den spaeteren Stuecken hat Plautus offenbar mehr Sorgfalt auf die Komposition gewendet und 'Die Gefangenen' zum Beispiel, der 'Luegenbold', 'Die beiden Bacchis' sind in ihrer Art meisterhaft gefuehrt; seinem Nachfolger Caecilius, von dem wir keine Stuecke mehr besitzen, wird es nachgeruehmt, dass er sich vorzugsweise durch die kunstmaessigere Behandlung des Sujets auszeichnete. In der Behandlung des einzelnen fuehren das Bestreben des Poeten, seinen roemischen Zuhoerern die Dinge moeglichst vor die Augen zu bringen, und die Vorschrift der Polizei, die Stuecke auslaendisch zu halten, die wunderlichsten Kontraste herbei. Die roemischen Goetter, die sakralen, militaerischen, juristischen Ausdruecke der Roemer, nehmen sich seltsam aus in der griechischen Welt; bunt durcheinander gehen die roemischen Aedilen und Dreiherren mit den Agoranomen und Demarchen; in Aetolien oder Epidamnos spielende Stuecke schicken den Zuschauer ohne Bedenken nach dem Velabrum und dem Kapitol. Schon eine solche klecksartige Aufsetzung der roemischen Lokaltoene auf den griechischen Grund ist eine Barbarisierung; aber diese in ihrer naiven Art oft sehr spasshaften Interpolationen sind weit ertraeglicher als die durchgaengige Umstimmung der Stuecke ins Rohe, welche bei der keineswegs attischen Bildung des Publikums den Bearbeitern notwendig schien. Freilich mochten schon von den neuattischen Poeten manche in der Ruepelhaftigkeit keiner Nachhilfe beduerfen; Stuecke wie die Plautinische 'Eselskomoedie' werden ihre unuebertreffliche Plattheit und Gemeinheit nicht erst dem Uebersetzer verdanken. Aber es walten doch in den roemischen Komoedien die rohen Motive in einer Weise vor, dass die Uebersetzer hierin entweder interpoliert oder mindestens sehr einseitig kompiliert haben muessen. In der unendlichen Pruegelfuelle und der stets ueber dem Ruecken der Sklaven schwebenden Peitsche erkennt man deutlich das catonische Hausregiment, sowie die catonische Opposition gegen die Frauen in dem nimmer endenden Heruntermachen der Weiber. Unter den Spaessen eigener Erfindung, mit welchen die roemischen Bearbeiter die elegante attische Konversation zu wuerzen fuer gut befunden haben, finden sich manche von einer kaum glaublichen Gedankenlosigkeit und Roheit ^16. ---------------------------------------------------- ^16 So ist zum Beispiel in das sonst sehr artige Examen, welches in dem Plautinischen 'Stichus' der Vater mit seinen Toechtern ueber die Eigenschaften einer guten Ehefrau anstellt, die ungehoerige Frage eingelegt, ob es besser sei, eine Jungfrau oder eine Witwe zu heiraten, bloss um darauf mit einem nicht minder ungehoerigen und im Munde der Sprecherin geradezu unsinnigen Gemeinplatz gegen die Frauen zu antworten. Aber das ist Kleinigkeit gegen den folgenden Fall. In Menanders 'Halsband' klagt ein Ehemann dem Freunde seine Not: A: Ich freite die reiche Erbin Lamia, du weisst Es doch? - B: Ja freilich. - A: Sie, der dieses Haus gehoert Und die Felder und alles andre hier umher. Sie duenkt, Gott weiss es! von allem Ungemach das aergste uns; Zur Last ist sie all' und jedem, nicht bloss mir allein, Dem Sohn auch und gar der Tochter. - B: Allerdings, ich weiss, So ist es. In der lateinischen Bearbeitung des Caecilius ist aus diesem, in seiner grossen Einfachheit eleganten Gespraech der folgende Flegeldialog geworden: B: Deine Frau ist also zaenkisch, nicht? - A: Ei schweig davon! - B: Wieso? - A: Ich mag nichts davon hoeren. Komm' ich etwa dir Nach Haus und setze mich, augenblicks versetzt sie mir Einen nuechternen Kuss. - B: Ei nun, mit dem Kusse trifft sie's schon; Ausspeien sollst du, meint sie, was du auswaerts trankst. ------------------------------------------------- Was dagegen die metrische Behandlung anlangt, so macht im ganzen der geschmeidige und klingende Vers den Bearbeitern alle Ehre. Wenn die jambischen Trimeter, die in den Originalen vorherrschten und ihrem maessigen Konversationston allein angemessen waren, in der lateinischen Bearbeitung sehr haeufig durch jambische oder trochaeische Tetrameter ersetzt worden sind, so wird auch hiervon die Ursache weniger in der Ungeschicklichkeit der Bearbeiter zu suchen sein, die den Trimeter gar wohl zu handhaben wussten, als in dem ungebildeten Geschmack des roemischen Publikums, dem der praechtige Vollklang der Langverse auch da gefiel, wo er nicht hingehoerte. Endlich traegt auch die Inszenierung der Stuecke den gleichen Stempel der Gleichgueltigkeit der Direktion wie des Publikums gegen die aesthetischen Anforderungen. Die griechische Schaubuehne, welche schon wegen des Umfangs des Theaters und des Spielens bei Tage auf ein eigentliches Gebaerdenspiel verzichtete, die Frauenrollen mit Maennern besetzte und einer kuenstlichen Verstaerkung der Stimme des Schauspielers notwendig bedurfte, ruhte in szenischer wie in akustischer Hinsicht durchaus auf dem Gebrauch der Gesichts- und Schallmasken. Diese waren auch in Rom wohlbekannt; bei den Dilettantenauffuehrungen erschienen die Spieler ohne Ausnahme maskiert. Dennoch wurden den Schauspielern, welche die griechischen Lustspiele in Rom auffuehren sollten, die dafuer notwendigen, freilich ohne Zweifel viel kuenstlicheren Masken nicht gegeben; was denn, von allem andern abgesehen, in Verbindung mit der mangelhaften akustischen Einrichtung der Buehne ^17 den Schauspieler nicht bloss noetigte seine Stimme ueber die Gebuehr anzustrengen, sondern schon den Livius zu dem hoechst unkuenstlerischen, aber unvermeidlichen Ausweg zwang, die Gesangstuecke durch einen ausserhalb des Spielerpersonals stehenden Saenger vortragen und von dem Schauspieler, in dessen Rolle sie fielen, nur durch stummes Spiel darstellen zu lassen. Ebensowenig fanden die roemischen Festgeber ihre Rechnung dabei, sich fuer Dekorationen und Maschinerie in wesentliche Kosten zu setzen. Auch die attische Buehne stellte regelmaessig eine Strasse mit Haeusern im Hintergrunde vor und hatte keine wandelbaren Dekorationen; allein man besass doch ausser anderem mannigfaltigen Apparat namentlich eine Vorrichtung, um eine kleinere, das Innere eines Hauses vorstellende Buehne auf die Hauptszene hinauszuschieben. Das roemische Theater aber ward damit nicht versehen, und man kann es darum dem Poeten kaum zum Vorwurf machen, wenn alles, sogar das Wochenbett auf der Strasse abgehalten wird. ---------------------------------------------------- ^17 Selbst als man steinerne Theater baute, mangelten diesen die Schallgefaesse, wodurch die griechischen Baumeister die Schauspieler unterstuetzten (Vitr. 5, 5, 8). ---------------------------------------------------- So war das roemische Lustspiel des sechsten Jahrhunderts beschaffen. Die Art und Weise, wie man die griechischen Schauspiele nach Rom uebertrug, gewaehrt von dem verschiedenartigen Kulturstand ein geschichtlich unschaetzbares Bild; in aesthetischer wie in sittlicher Hinsicht aber stand das Original nicht hoch und das Nachbild noch tiefer. Die Welt bettelhaften Gesindels, wie sehr auch die roemischen Bearbeiter sie unter der Wohltat des Inventars antraten, erschien doch in Rom verschlagen und fremdartig, die feine Charakteristik gleichsam weggeworfen; die Komoedie stand nicht mehr auf dem Boden der Wirklichkeit, sondern die Personen und Situationen schienen wie ein Kartenspiel, willkuerlich und gleichgueltig gemischt; im Original ein Lebens-, ward sie in der Bearbeitung ein Zerrbild. Bei einer Direktion, die imstande war, einen griechischen Agon mit Floetenspiel, Taenzerchoeren, Tragoeden und Athleten anzukuendigen und schliesslich denselben in eine Pruegelei zu verwandeln, vor einem Publikum, welches, wie noch spaetere Dichter klagen, in Masse aus dem Schauspiel weglief, wenn es Faustkaempfer oder Seiltaenzer oder gar Fechter zu sehen gab, mussten Dichter, wie die roemischen waren, Lohnarbeiter von gesellschaftlich niedriger Stellung, wohl selbst wider die eigene bessere Einsicht und den eigenen besseren Geschmack sich der herrschenden Frivolitaet und Roheit mehr oder minder fuegen. Es ist alles Moegliche, dass nichtsdestoweniger einzelne lebende und frische Talente unter ihnen aufstanden, die das Fremdlaendische und Gemachte in der Poesie wenigstens zurueckzudraengen und in den einmal gewiesenen Bahnen zu erfreulichen und selbst bedeutenden Schoepfungen zu gelangen vermochten. An ihrer Spitze steht Gnaeus Naevius, der erste Roemer, der es verdient, ein Dichter zu heissen und, soweit die ueber ihn erhaltenen Berichte und die geringen Bruchstuecke seiner Werke uns ein Urteil gestatten, allem Anschein nach eines der merkwuerdigsten und bedeutendsten Talente in der roemischen Literatur ueberhaupt. Er war des Andronicus juengerer Zeitgenosse - seine poetische Taetigkeit begann bedeutend vor und endigte wahrscheinlich erst nach dem Hannibalischen Kriege - und im allgemeinen von ihm abhaengig; auch er war, wie das in gemachten Literaturen zu sein pflegt, in allen von seinem Vorgaenger aufgebrachten Kunstgattungen, im Epos, im Trauer- und Lustspiel, zugleich taetig und schloss auch im Metrischen sich eng an ihn an. Nichtsdestoweniger trennt die Dichter wie die Dichtungen eine ungeheure Kluft. Naevius war kein Freigelassener, kein Schulmeister und kein Schauspieler, sondern ein zwar nicht vornehmer, aber unbescholtener Buerger, wahrscheinlich einer der latinischen Gemeinden Kampaniens, und Soldat im Ersten Punischen Kriege ^18. Recht im Gegensatz zu Livius ist Naevius' Sprache bequem und klar, frei von aller Steifheit und von aller Affektion und scheint selbst im Trauerspiel dem Pathos gleichsam absichtlich aus dem Wege zu gehen; die Verse, trotz des nicht seltenen Hiatus und mancher anderen, spaeterhin beseitigten Lizenzen, fliessen leicht und schoen ^19. Wenn die Quasipoesie des Livius etwa wie bei uns die Gottschedische aus rein aeusserlichen Impulsen hervor- und durchaus am Gaengelbande der Griechen ging, so emanzipierte sein Nachfolger die roemische Poesie und traf mit der wahren Wuenschelrute des Dichters diejenigen Quellen, aus denen allein in Italien eine volkstuemliche Dichtung entspringen konnte: die Nationalgeschichte und die Komik. Die epische Dichtung lieferte nicht mehr bloss dem Schulmeister ein Lesebuch, sondern wandte sich selbstaendig an das hoerende und lesende Publikum. Die Buehnendichtung war bisher, gleich der Kostuemverfertigung, ein Nebengeschaeft des Schauspielers oder eine Handlangerei fuer denselben gewesen; mit Naevius wandte das Verhaeltnis sich um und der Schauspieler ward nun der Diener des Dichters. Durchaus bezeichnet seine poetische Taetigkeit ein volkstuemliches Gepraege. Es tritt am bestimmtesten hervor in seinem ernsten Nationalschauspiel und in seinem Nationalepos, wovon spaeter noch die Rede sein wird; aber auch in den Lustspielen, die unter allen seinen poetischen Leistungen die seinem Talent am meisten zusagenden und erfolgreichsten gewesen zu sein scheinen, haben, wie schon gesagt ward, wahrscheinlich nur aeussere Ruecksichten den Dichter bestimmt, sich so, wie er es tat, den griechischen Originalen anzuschliessen und dennoch ihn nicht gehindert, in frischer Lustigkeit und im vollen Leben in der Gegenwart seine Nachfolger und wahrscheinlich selbst die matten Originale weit hinter sich zurueckzulassen, ja in gewissem Sinne in die Bahnen des Aristophanischen Lustspiels einzulenken. Er hat es wohl empfunden und in seiner Grabschrift auch ausgesprochen, was er seiner Nation gewesen ist: Wenn Goettern um den Menschen - Totentrauer ziemte, Den Dichter Naevius klagten - goettliche Camenen; Dieweil, seit er hinunter - zu den Schatten abschied, Verschollen ist in Rom der - Ruhm der roemischen Rede. ------------------------------------------------- ^18 Die Personalnotizen ueber Naevius sind arg verwirrt. Da er im Ersten Punischen Kriege focht, kann er nicht nach 495 (259) geboren sein. 519 (235) wurden Schauspiele, wahrscheinlich die ersten, von ihm gegeben (Gell. 12, 21, 45). Dass er schon 550 (204) gestorben sei, wie gewoehnlich angegeben wird, bezweifelte Varro (bei Cic. Brut. 15, 60) gewiss mit Recht; waere es wahr, so muesste er waehrend des Hannibalischen Krieges in Feindesland entwichen sein. Auch die Spottverse auf Scipio koennen nicht vor der Schlacht bei Zama geschrieben sein. Man wird sein Leben zwischen 490 (264) und 560 (194) setzen duerfen, so dass er Zeitgenosse der beiden 543 (211) gefallenen Scipionen (Cic. rep. 4, 10), zehn Jahre juenger als Andronicus und vielleicht zehn Jahre aelter als Plautus war. Seine kampanische Herkunft deutet Gellius, seine latinische Nationalitaet, wenn es dafuer der Beweise beduerfte, er selbst in der Grabschrift an. wenn er nicht roemischer Buerger, sondern etwa Buerger von Cales oder einer anderen latinischen Stadt Kampaniens war, so erklaert es sich leichter, dass ihn die roemische Polizei so ruecksichtslos behandelte. Schauspieler war er auf keinen Fall, da er im Heere diente. ^19 Man vergleiche zum Beispiel mit den livianischen das Bruchstueck aus Naevius' Trauerspiel 'Lycurgus': Die ihr des koeniglichen Leibes haltet Wacht, Sogleich zum laubesreichen Platze macht euch auf, Wo willig ungepflanzt emporsprosst das Gebuesch. Oder die beruehmten Worte, die in 'Hektors Abschied' Hektor zu Priamos sagt: Lieblich, Vater, klingt von dir mir Lob, dem vielgelobten Mann. und den reizenden Vers aus dem 'Maedel von Tarent': Alii adnutat, alii adnictat; alium amat, alium tenet. Zu diesem nickt sie, nach jenem blickt sie; diesen im Herzen, den im Arm. ---------------------------------------------- Und solcher Maenner- und Dichterstolz ziemte wohl dem Manne, der die Kaempfe gegen Hamilkar und gegen Hannibal teils miterlebte, teils selber mitfocht, und der fuer die tief bewegte und in gewaltigem Freudenjubel gehobene Zeit nicht gerade den poetisch hoechsten, aber wohl einen tuechtigen, gewandten und volkstuemlichen dichterischen Ausdruck fand. Es ist schon erzaehlt worden, in welche Haendel mit den Behoerden er darueber geriet und wie er, vermutlich dadurch von Rom vertrieben, sein Leben in Utica beschloss. Auch hier ging das individuelle Leben ueber dem gemeinen Besten, das Schoene ueber dem Nuetzlichen zugrunde. In der aeusseren Stellung wie in der Auffassung seines Dichterberufs scheint ihm sein juengerer Zeitgenosse, Titus Maccius Plautus (500? - 570 254- 184). weit nachgestanden zu haben. Gebuertig aus dem kleinen, urspruenglich umbrischen, aber damals, vielleicht schon latinisierten Staedtchen Sassina, lebte er in Rom als Schauspieler und, nachdem er den damit gemachten Gewinn in kaufmaennischen Spekulationen wieder eingebuesst hatte, als Theaterdichter von der Bearbeitung griechischer Lustspiele, ohne in einem anderen Fache der Literatur taetig zu sein und wahrscheinlich ohne Anspruch auf eigentliches Schriftstellertum zu machen. Solcher handwerksmaessigen Komoedienbearbeiter scheint es in Rom damals eine ziemliche Zahl gegeben zu haben; allein ihre Namen sind, zumal da sie wohl durchgaengig ihre Stuecke nicht publizierten ^20, so gut wie verschollen, und was von diesem Repertoire sich erhielt, ging spaeterhin auf den Namen des populaersten unter ihnen, des Plautus. Die Literatoren des folgenden Jahrhunderts zaehlten bis hundertunddreissig solcher "plautinischer Stuecke", von denen indes auf jeden Fall ein grosser Teil nur von Plautus durchgesehen oder ihm ganz fremd war; der Kern derselben ist noch vorhanden. Ein gegruendetes Urteil ueber die poetische Eigentuemlichkeit des Bearbeiters zu faellen, ist dennoch sehr schwer, wo nicht unmoeglich, da die Originale uns nicht erhalten sind. Dass die Bearbeitung ohne Auswahl gute wie schlechte Stuecke uebertrug, dass sie der Polizei wie dem Publikum gegenueber untertaenig und untergeordnet dastand, dass sie gegen die aesthetischen Anforderungen sich ebenso gleichgueltig verhielt wie ihr Publikum und diesem zuliebe die Originale ins Possenhafte und Gemeine umstimmte, sind Vorwuerfe, die mehr gegen die ganze Uebersetzungsfabrik als gegen den einzelnen Bearbeiter sich richten. Dagegen darf als dem Plautus eigentuemlich gelten die meisterliche Behandlung der Sprache und der mannigfachen Rhythmen, ein seltenes Geschick, die Situation buehnengerecht zu gestalten und zu nutzen, der fast immer gewandte und oft vortreffliche Dialog und vor allen Dingen eine derbe und frische Lustigkeit, die in gluecklichen Spaessen, in einem reichen Schimpfwoerterlexikon, in launigen Wortbildungen, in drastischen, oft mimischen Schilderungen und Situationen unwiderstehlich komisch wirkt - Vorzuege, in denen man den gewesenen Schauspieler zu erkennen meint. Ohne Zweifel hat der Bearbeiter auch hierin mehr das Gelungene der Originale festgehalten als selbstaendig geschaffen - was in den Stuecken sicher auf den Uebersetzer zurueckgefuehrt werden kann, ist milde gesagt mittelmaessig; allein es wird dadurch begreiflich, warum Plautus der eigentliche roemische Volkspoet und der rechte Mittelpunkt der roemischen Buehne geworden und geblieben, ja noch nach dem Untergang der roemischen Welt das Theater mehrfach auf ihn zurueckgekommen ist. ------------------------------------------------ ^20 Diese Annahme scheint deshalb notwendig, weil man sonst unmoeglich in der Art, wie die Alten es tun, ueber die Echtheit oder Unechtheit der Plautinischen Stuecke haette schwanken koennen; bei keinem eigentlichen Schriftsteller des roemischen Altertums begegnet eine auch nur annaehernd aehnliche Ungewissheit ueber das literarische Eigentum. Auch in dieser Hinsicht wie in so vielen anderen aeusserlichen Dingen besteht die merkwuerdigste Analogie zwischen Plautus und Shakespeare. ------------------------------------------------- Noch weit weniger vermoegen wir zu einem eigenen Urteil ueber den dritten und letzten - denn Ennius schrieb wohl Komoedien, aber durchaus ohne Erfolg - namhaften Lustspieldichter dieser Epoche, Statius Caecilius, zu gelangen. Der Lebensstellung und dem Gewerbe nach stand er mit Plautus gleich. Geboren im Keltenland in der Gegend von Mediolanum kam er unter den insubrischen Kriegsgefangenen nach Rom und lebte dort als Sklave, spaeter als Freigelassener von der Bearbeitung griechischer Komoedien fuer das Theater bis zu seinem wahrscheinlich fruehen Tode (586 168). Dass seine Sprache nicht rein war, ist bei seiner Herkunft begreiflich; dagegen bemuehte er sich, wie schon gesagt ward, um strengere Komposition. Bei den Zeitgenossen fanden seine Stuecke nur schwer Eingang, und auch das spaetere Publikum liess gegen Plautus und Terenz den Caecilius fallen; wenn dennoch die Kritiker der eigentlichen Literaturzeit Roms, der varronischen und augustinischen Epoche, unter den roemischen Bearbeitern griechischer Lustspiele dem Caecilius die erste Stelle eingeraeumt haben, so scheint dies darauf zu beruhen, dass die kunstrichterliche Mittelmaessigkeit gern der geistesverwandten poetischen vor dem einseitig Vortrefflichen den Vorzug gibt. Wahrscheinlich hat jene Kunstkritik den Caecilius nur deshalb unter ihre Fluegel genommen, weil et regelrechter als Plautus und kraeftiger als Terenz war; wobei er immer noch recht wohl weit geringer als beide gewesen sein kann. Wenn also der Literarhistoriker bei aller Anerkennung des sehr achtbaren Talents der roemischen Lustspieldichter doch in ihrem reinen Uebersetzungsrepertoire weder eine kuenstlerisch bedeutende noch eine kuenstlerisch reine Leistung erkennen kann, so muss das geschichtlich-sittliche Urteil ueber dasselbe notwendig noch bei weitem haerter ausfallen. Das griechische Lustspiel, das demselben zu Grunde liegt, war sittlich insofern gleichgueltig, als es eben nur im Niveau der Korruption seines Publikums stand; die roemische Schaubuehne aber war in dieser zwischen der alten Strenge und der neuen Verderbnis schwankenden Epoche die hohe Schule zugleich des Hellenismus und des Lasters. Dieses attisch-roemische Lustspiel mit seiner in der Frechheit wie in der Sentimentalitaet gleich unsittlichen, den Namen der Liebe usurpierenden Leibes- und Seelenprostitution, mit seiner widerlichen und widernatuerlichen Edelmuetigkeit, mit seiner durchgaengigen Verherrlichung des Kneipenlebens, mit seiner Mischung von Bauernroheit und auslaendischem Raffinement, war eine fortlaufende Predigt roemisch-hellenischer Demoralisation und ward auch als solche empfunden. Ein Zeugnis bewahrt der Epilog der Plautinischen 'Gefangenen': Dieses Lustspiel, da ihr schautet, ist anstaendig ganz und gar: Nicht wird darin ausgegriffen, Liebeshaendel hat es nicht, Keine Kinderunterschiebung, keine Geldabschwindelung; Nicht kauft drin der Sohn sein Maedchen ohne des Vaters Willen frei. Selten nur ersinnt ein Dichter solcherlei Komoedien, Die die Guten besser machen. Wenn drum euch dies Stueck gefiel, Wenn wir Spieler euch gefallen, lasst uns dies das Zeichen sein: Wer auf Anstand haelt, der klatsche nun zum Lohn uns unserm Spiel. Man sieht hier, wie die Partei der sittlichen Reform ueber das griechische Lustspiel geurteilt hat; und es kann hinzugesetzt werden, dass auch in jenen weissen Raben, den moralischen Lustspielen, die Moralitaet von derjenigen Art ist, die nur dazu taugt, die Unschuld gewisser zu betoeren. Wer kann es bezweifeln, dass diese Schauspiele der Korruption praktischen Vorschub getan haben? Als Koenig Alexander an einem Lustspiel dieser Art, das der Verfasser ihm vorlas, keinen Geschmack fand, entschuldigte sich der Dichter, dass das nicht an ihm sondern an dem Koenige liege; um ein solches Stueck zu geniessen, muesse man gewohnt sein, Kneipgelage abzuhalten und eines Maedchens wegen Schlaege auszuteilen und zu empfangen. Der Mann kannte sein Handwerk; wenn also die roemische Buergerschaft allmaehlich an diesen griechischen Komoedien Geschmack fand, so sieht man, um weichen Preis es geschah. Es gereicht der roemischen Regierung zum Vorwurf, nicht, dass sie fuer diese Poesie so wenig tat, sondern dass sie dieselbe ueberhaupt duldete. Das Laster ist zwar auch ohne Kanzel maechtig; aber damit ist es noch nicht entschuldigt, demselben eine Kanzel zu errichten. Es war mehr eine Ausrede als eine ernstliche Verteidigung, dass man das hellenisierende Lustspiel von der unmittelbaren Beruehrung der Personen und Institutionen Roms fernhielt. Vielmehr haette die Komoedie wahrscheinlich sittlich weniger geschadet, wenn man sie freier haette walten, den Beruf des Poeten sich veredeln und eine einigermassen selbstaendige roemische Poesie sich entwickeln lassen; denn die Poesie ist auch eine sittliche Macht, und wenn sie tiefe Wunden schlaegt, so vermag sie auch viel zu heilen. Wie es war, geschah auch auf diesem Gebiet von der Regierung zu wenig und zu viel; die politische Halbheit und die moralische Heuchelei ihrer Buehnenpolizei hat zu der furchtbar raschen Aufloesung der roemischen Nation das Ihrige beigetragen. Wenn indes die Regierung dem roemischen Lustspieldichter nicht gestattete, die Zustaende seiner Vaterstadt darzustellen und seine Mitbuerger auf die Buehne zu bringen, so war doch dadurch die Entstehung eines lateinischen Nationallustspiels nicht unbedingt abgeschnitten; denn die roemische Buergerschaft war in dieser Zeit noch nicht mit der latinischen Nation zusammengefallen, und es stand dem Dichter frei, seine Stuecke wie in Athen und Massalia, ebenso auch in den italischen Staedten latinischen Rechts spielen zu lassen. In der Tat entstand auf diesem Wege das lateinische Originallustspiel (fabula togata ^21; der nachweislich aelteste Verfasser solcher Stuecke, Titinius, bluehte wahrscheinlich um das Ende dieser Epoche ^22. Auch diese Komoedie ruhte auf der Grundlage des neuattischen Intrigenstuecks; aber sie war nicht Uebersetzung, sondern Nachdichtung: der Schauplatz des Stuecks war in Italien und die Schauspieler erschienen in dem nationalen Gewande, in der Toga. Hier waltet das latinische Leben und Treiben in eigentuemlicher Frische. Die Stuecke bewegen sich in dem buergerlichen Leben der Mittelstaedte Latiums, wie schon die Titel zeigen: 'Die Harfenistin oder das Maedchen von Ferentinum', 'Die Floetenblaeserin', 'Die Juristin', 'Die Walker', und manche einzelne Situationen noch weiter bestaetigen, wie zum Beispiel ein Spiessbuerger sich darin seine Schuhe nach dem Muster der albanischen Koenigssandalen machen laesst. In auffallender Weise treten die maennlichen gegen die Frauenrollen zurueck ^23. Mit echt nationalem Stolze gedenkt der Dichter der grossen Zeit des Pyrrhischen Krieges und sieht herab auf die neulatinischen Nachbarn, Welche oskisch und volskisch reden, denn Latein verstehn sie nicht. ------------------------------------------ ^21 Togatus bezeichnet in der juristischen und ueberhaupt in der technischen Sprache den Italiker im Gegensatz nicht bloss zu dem Auslaender, sondern auch zu dem roemischen Buerger. So ist vor allen Dingen formula togatorum (CIL I, 200, von 21; 50) das Verzeichnis derjenigen italischen Militaerpflichtigen, die nicht in den Legionen dienen. Auch die Benennung des Cisalpinischen oder Diesseitigen Galliens als Gallia togata, die zuerst bei Hirtius vorkommt und nicht lange nachher aus dem gemeinen Sprachgebrauch wieder verschwindet, bezeichnet diese Landschaft vermutlich nach ihrer rechtlichen Stellung, insofern in der Epoche vom Jahre 665 (89) bis zum Jahre 705 (49) die grosse Mehrzahl ihrer Gemeinden latinisches Recht besass. Virgil (Aen. 1, 282) scheint ebenfalls bei der gens togata, die er neben den Roemern nennt, an die latinische Nation gedacht zu haben. Danach wird man auch in der fabula togata dasjenige Lustspiel zu erkennen haben, das in Latium spielte wie die fabula palliata in Griechenland; beiden aber ist die Verlegung des Schauplatzes in das Ausland gemeinsam, und die Stadt und die Buergerschaft Roms auf die Buehne zu bringen, bleibt ueberhaupt dem Lustspieldichter untersagt. Dass in der Tat die togata nur in den Staedten latinischen Rechts spielen durfte, zeigt die Tatsache, dass alle Staedte, in denen unseres Wissens Stuecke des Titinius und Afranius spielen, Setia, Ferentinum, Velitrae, Brundisium nachweislich bis auf den Bundesgenossenkrieg latinisches oder doch bundesgenoessisches Recht gehabt haben. Durch die Erstreckung des Buergerrechts auf ganz Italien ging den Lustspieldichtern diese latinische Inszenierung verloren, da das Cisalpinische Gallien, das rechtlich an die Stelle der latinischen Gemeinden gesetzt ward fuer den hauptstaedtischen Buehnendichter zu fern lag, und es scheint damit auch die fabula togata in der Tat verschwunden zu sein. Indes traten die rechtlich untergegangenen Gemeinden Italiens, wie Capua und Atella, in diese Luecke ein, und insofern ist die fabula Atellana gewissermassen die Fortsetzung der togata. ^22 Ueber Titinius fehlt es an allen literarischen Angaben; ausser dass, nach einem Varronischen Fragment zu schliessen, er aelter als Terenz (558-595 196-159) gewesen zu sein scheint (Ritschl, Parerga, Bd. 1, S. 194) - denn mehr moechte freilich auch aus dieser Stelle nicht entnommen werden koennen und, wenn auch von den beiden hier verglichenen Gruppen die zweite (Trabea, Atilius, Caecilius) im ganzen aelter ist als die erste (Titinius, Terentius, Atta), darum noch nicht gerade der aelteste der juengeren Gruppe juenger zu erachten sein als der juengste der aelteren. ^23 Von den fuenfzehn Titinischen Komoedien, die wir kennen, sind sechs nach Maenner- (baratus?, caecus, fullo nes, Hortensius, Quintus, varus), neun nach Frauenrollen benannt (Gemma, iurisperita, prilia?, privigna, psaltria oder Ferentinatis, Setina, tibicina, Veliterna, Ulubrana ?), von denen zwei, die 'Juristin' und die 'Floetenblaeserin' offenbar Maennergewerbe parodierten. Auch in den Bruchstuecken waltet die Frauenwelt vor. ---------------------------------------- Der hauptstaedtischen Buehne gehoert dieses Lustspiel ebenso an wie das griechische; immer aber mag in demselben etwas von der landschaftlichen Opposition gegen das grossstaedtische Wesen und Unwesen geherrscht haben, wie sie gleichzeitig bei Cato und spaeterhin bei Varro hervortritt. Wie in der deutschen Komoedie, die in ganz aehnlicher Weise von der franzoesischen ausgegangen war wie die roemische von der attischen, sehr bald die franzoesische Lisette durch das Frauenzimmerchen Franziska abgeloest ward, so trat, wenn nicht mit gleicher poetischer Gewalt, doch in derselben Richtung und vielleicht mit aehnlichem Erfolg, in Rom neben das hellenisierende das latinische Nationallustspiel. Wie das griechische Lustspiel kam auch das griechische Trauerspiel im Laufe dieser Epoche nach Rom. Dasselbe war ein wertvollerer und in gewisser Hinsicht auch ein leichterer Erwerb als die Komoedie. Die Grundlage des Trauerspiels, das griechische, namentlich das Homerische Epos, war den Roemern nicht fremd und bereits mit ihrer eigenen Stammsage verflochten; und ueberhaupt ward der empfaengliche Fremde weit leichter heimisch in der idealen Welt der heroischen Mythen als auf dem Fischmarkt von Athen. Dennoch hat auch das Trauerspiel, nur minder schroff und minder gemein, die antinationale und hellenisierende Weise gefoerdert; wobei es von der entscheidendsten Wichtigkeit war, dass die griechische tragische Buehne dieser Zeit vorwiegend von Euripides (274, 348 480, 406) beherrscht ward. Diesen merkwuerdigen Mann und seine noch viel merkwuerdigere Wirkung auf Mit- und Nachwelt erschoepfend darzustellen, ist dieses Ortes nicht; aber die geistige Bewegung der spaeteren griechischen und der griechisch-roemischen Epoche ward so sehr durch ihn bestimmt, dass es unerlaesslich ist, sein Wesen wenigstens in den Grundzuegen zu skizzieren. Euripides gehoert zu denjenigen Dichtern, welche die Poesie zwar auf eine hoehere Stufe heben, aber in diesem Fortschritt bei weitem mehr das richtige Gefuehl dessen, was sein sollte, als die Macht offenbaren, dies poetisch zu erschaffen. Das tiefe Wort, welches sittlich wie poetisch die Summe aller Tragik zieht, dass Handeln Leiden ist, gilt freilich auch fuer die antike Tragoedie; den handelnden Menschen stellt sie dar, aber eigentliche Individualisierung ist ihr fremd. Die unuebertroffene Grossheit, womit der Kampf des Menschen und des Schicksals bei Aeschylos sich vollzieht, beruht wesentlich darauf, dass jede der ringenden Maechte nur im ganzen aufgefasst wird; das wesenhafte Menschliche ist im 'Prometheus' und 'Agamemnon' nur leicht angehaucht von dichterischer Individualisierung. Sophokles fasst wohl die Menschennatur in ihrer allgemeinen Bedingtheit, den Koenig, den Greis, die Schwester; aber den Mikrokosmos des Menschen in seiner Allseitigkeit, den Charakter bringt keine einzelne seiner Gestalten zu Anschauung. Es ist hier ein hohes Ziel erreicht, aber nicht das hoechste; die Schilderung des Menschen in seiner Ganzheit und die Verflechtung dieser einzelnen, in sich fertigen Gestalten zu einer hoeheren poetischen Totalitaet ist eine Steigerung und darum sind, gegen Shakespeare gehalten, Aeschylos und Sophokles unvollkommene Entwicklungsstufen. Allein wie Euripides es unternimmt, den Menschen darzustellen wie er ist, liegt darin mehr ein logischer und in gewissem Sinn ein geschichtlicher als ein dichterischer Fortschritt. Er hat die antike Tragoedie zu zerstoeren, nicht die moderne zu erschaffen vermocht. Ueberall blieb er auf halbem Wege stehen. Die Masken, durch welche die Aeusserung des Seelenlebens gleichsam aus dem Besonderen ins Allgemeine uebersetzt wird, sind fuer die typische Tragoedie des Altertums ebenso notwendig wie mit dem Charaktertrauerspiel unvertraeglich; Euripides aber behielt sie bei. Mit bewundernswert feinem Gefuehl hatte die aeltere Tragoedie das dramatische Element, das frei walten zu lassen sie nicht vermochte, niemals rein dargestellt, sondern es stets durch die epischen Stoffe aus der Uebermenschenwelt der Goetter und Heroen und durch die lyrischen Choere gewissermassen gebunden. Man fuehlt es, dass Euripides an diesen Ketten riss: er ging mit seinen Stoffen wenigstens bis in die halb historische Zeit hinab und seine Chorlieder traten so zurueck, dass man bei spaeteren Auffuehrungen sie haeufig und wohl kaum zum Nachteil der Stuecke wegliess - aber doch hat er weder seine Gestalten voellig auf den Boden der Wirklichkeit gestellt noch den Chor ganz beiseite geworfen. Durchaus und nach allen Seiten hin ist er der volle Ausdruck einer Zeit einerseits der grossartigsten geschichtlichen und philosophischen Bewegung, anderseits der Truebung des Urquells aller Poesie, der reinen und schlichten Volkstuemlichkeit. Wenn die ehrfuerchtige Froemmigkeit der aelteren Tragiker deren Stuecke gleichsam mit einem Abglanz des Himmels ueberstroemt, wenn die Abgeschlossenheit des engen Horizontes der aelteren Hellenen auch ueber den Hoerer ihre befriedende Macht uebt, so erscheint die Euripideische Welt in dem fahlen Schimmer der Spekulation so entgoettlicht wie durchgeistigt, und truebe Leidenschaften zucken wie die Blitze durch die grauen Wolken hin. Der alte, tiefe innerliche Schicksalsglaube ist verschwunden; das Fatum regiert als aeusserlich despotische Macht, und knirschend tragen die Knechte ihre Fesseln. Derjenige Unglaube, welcher der verzweifelnde Glaube ist, redet aus diesem Dichter mit daemonischer Gewalt. Notwendigerweise gelangt also der Dichter niemals zu einer ihn selber ueberwaeltigenden plastischen Konzeption und niemals zu einer wahrhaft poetischen Wirkung im ganzen; weshalb er auch sich gegen die Komposition seiner Trauerspiele gewissermassen gleichgueltig verhalten, ja hierin nicht selten geradezu gesudelt und seinen Stuecken weder in einer Handlung noch in einer Persoenlichkeit einen Mittelpunkt gegeben hat - die liederliche Manier, den Knoten durch den Prolog zu schuerzen und durch eine Goettererscheinung oder eine aehnliche Plumpheit zu loesen, hat recht eigentlich Euripides aufgebracht. Alle Wirkung liegt bei ihm im Detail, und mit allerdings grosser Kunst ist hierin von allen Seiten alles aufgeboten, um den unersetzlichen Mangel poetischer Totalitaet zu verdecken. Euripides ist Meister in den sogenannten Effekten, welche in der Regel sinnlich sentimental gefaerbt sind und oft noch durch einen besonderen Hautgout, zum Beispiel durch Verwehung von Liebesstoffen mit Mord oder Inzest, die Sinnlichkeit stacheln. Die Schilderungen der willig sterbenden Polyxena, der vor geheimem Liebesgram vergehenden Phaedra, vor allem die prachtvolle der mystisch verzueckten Bakchen sind in ihrer Art von der groessten Schoenheit; aber sie sind weder kuenstlerisch noch sittlich rein und Aristophanes' Vorwurf, dass der Dichter keine Penelope zu schildern vermoege, vollkommen begruendet. Verwandter Art ist das Hineinziehen des gemeinen Mitleids in die Euripideische Tragoedie. Wenn seine verkuemmerten Heroen, wie der Menelaos in der 'Helena', die Andromache, die Elektra als arme Baeuerin, der kranke und ruinierte Kaufmann Telephos, widerwaertig oder laecherlich und in der Regel beides zugleich sind, so machen dagegen diejenigen Stuecke, die mehr in der Atmosphaere der gemeinen Wirklichkeit sich halten und aus dem Trauerspiel in das ruehrende Familienstueck und beinahe schon in die sentimentale Komoedie uebergehen, wie die 'Iphigenie in Aulis', der 'Ion', die 'Alkestis' vielleicht unter all seinen zahlreichen Werken die erfreulichste Wirkung. Ebenso oft, aber mit geringerem Glueck versucht der Dichter das Verstandesinteresse ins Spiel zu bringen. Dahin gehoert die verwickelte Handlung, welche darauf berechnet ist, nicht wie die aeltere Tragoedie das Gemuet zu bewegen, sondern vielmehr die Neugierde zu spannen; dahin der dialektisch zugespitzte, fuer uns Nichtathener oft geradezu unertraegliche Dialog; dahin die Sentenzen, die wie die Blumen im Ziergarten durch die Euripideischen Stuecke ausgestreut sind; dahin vor allem die Euripideische Psychologie, die keineswegs auf unmittelbar menschlicher Nachempfindung, sondern auf rationeller Erwaegung beruht. Seine Medeia ist insofern allerdings nach dem Leben geschildert, als sie vor ihrer Abfahrt gehoerig mit Reisegeld versehen wird; von dem Seelenkampf zwischen Mutterliebe und Eifersucht wird der unbefangene Leser nicht viel bei Euripides finden. Vor allem aber ist in den Euripideischen Tragoedien die poetische Wirkung ersetzt durch die tendenzioese. Ohne eigentlich unmittelbar in die Tagesfragen einzutreten und durchaus mehr die sozialen als die politischen Fragen ins Auge fassend, trifft doch Euripides in seinen innerlichen Konsequenzen zusammen mit dem gleichzeitigen politischen und philosophischen Radikalismus und ist der erste und oberste Apostel der neuen, die alte attische Volkstuemlichkeit aufloesenden kosmopolitischen Humanitaet. Hierauf beruht wie die Opposition, auf die der ungoettliche und unattische Dichter bei seinen Zeitgenossen stiess, so auch der wunderbare Enthusiasmus, mit welchem die juengere Generation und das Ausland dem Dichter der Ruehrung und der Liebe, der Sentenz und der Tendenz, der Philosophie und der Humanitaet sich hingab. Das griechische Trauerspiel schritt mit Euripides ueber sich selber hinaus und brach also zusammen; aber des weltbuergerlichen Dichters Erfolg ward dadurch nur gefoerdert, da gleichzeitig auch die Nation ueber sich hinausschritt und gleichfalls zusammenbrach. Die Aristophanische Kritik mochte sittlich wie poetisch vollkommen das Richtige treffen; aber die Dichtung wirkt nun einmal geschichtlich nicht in dem Masse ihres absoluten Wertes, sondern in dem Masse, wie sie den Geist der Zeit vorzufuehlen vermag, und in dieser Hinsicht ist Euripides unuebertroffen. So ist es denn gekommen, dass Alexander ihn fleissig las, dass Aristoteles den Begriff des tragischen Dichters im Hinblick auf ihn entwickelte, dass die juengste dichtende wie bildende Kunst in Attika aus ihm gleichsam hervorging, das neuattische Lustspiel nichts tat, als den Euripides ins Komische uebertragen, und die in den spaeteren Vasenbildern uns entgegentretende Malerschule ihre Stoffe nicht mehr den alten Epen, sondern der Euripideischen Tragoedie entnahm, dass endlich, je mehr das alte Hellas dem neuen Hellenismus wich, des Dichters Ruhm und Einfluss mehr und mehr stieg und das Griechentum im Auslande, in Aegypten wie in Rom, unmittelbar oder mittelbar wesentlich durch Euripides bestimmt ward. Der Euripideische Hellenismus ist durch die verschiedenartigsten Kanaele nach Rom geflossen und mag daselbst wohl rascher und tiefer mittelbar gewirkt haben als geradezu in der Form der Uebersetzung. Die tragische Schaubuehne ist in Rom nicht gerade spaeter eroeffnet worden als die komische; allein sowohl die bei weitem groesseren Kosten der tragischen Inszenierung, worauf doch, wenigstens waehrend des Hannibalischen Krieges, ohne Zweifel Ruecksicht genommen worden ist, als auch die Beschaffenheit des Publikums hielten die Entwicklung der Tragoedie zurueck. In den Plautinischen Lustspielen wird auf Tragoedien nicht gerade oft hingedeutet, und die meisten Anfuehrungen der Art moegen aus den Originalen heruebergenommen sein. Der erste und einzig erfolgreiche Tragoediendichter dieser Zeit war des Naevius und Plautus juengerer Zeitgenosse Quintus Ennius (515-585 239-169), dessen Stuecke schon von den gleichzeitigen Lustspieldichtern parodiert und von den Spaeteren bis in die Kaiserzeit hinein geschaut und deklamiert wurden. Uns ist die tragische Schaubuehne der Roemer weit weniger bekannt als die komische; im ganzen genommen wiederholen dieselben Erscheinungen, die bei dieser wahrgenommen wurden, sich auch bei jener. Das Repertoire ging gleichfalls wesentlich aus Uebersetzungen griechischer Stuecke hervor. Die Stoffe werden mit Vorliebe der Belagerung von Troja und den unmittelbar damit zusammenhaengenden Sagen entnommen, offenbar weil dieser Mythenkreis allein dem roemischen Publikum durch den Schulunterricht gelaeufig war; daneben ueberwiegen die sinnlich- grausamen Motive, der Mutter- oder Kindermord in den 'Eumeniden', im 'Alkmaeon', im 'Kresphontes', in der 'Melanippe', in der 'Medeia', die Jungfrauenopfer in der 'Polyxena', den 'Erechthiden', der 'Andromeda', der 'Iphigeneia' - man kann nicht umhin, sich dabei zu erinnern, dass das Publikum dieser Tragoedien Fechterspielen zuzuschauen gewohnt war. Frauen- und Geisterrollen scheinen den tiefsten Eindruck gemacht zu haben. Die bemerkenswerteste Abweichung der roemischen Bearbeitung von dem Original betrifft ausser dem Wegfall der Masken den Chor. Der roemischen, zunaechst wohl fuer das komische chorlose Spiel eingerichteten Buehne mangelte der besondere Tanzplatz (orchestra) mit dem Altar in der Mitte, auf dem der griechische Chor sich bewegte, oder vielmehr es diente derselbe bei den Roemern als eine Art Parkett; danach muss wenigstens der kunstvoll gegliederte und mit der Musik und der Deklamation verschlungene Chortanz in Rom weggefallen sein, und wenn der Chor auch blieb, so hatte er doch wenig zu bedeuten. Im einzelnen fehlte es natuerlich an Vertauschungen der Masse, an Verkuerzungen und Verunstaltungen nicht; in der lateinischen Bearbeitung der Euripideischen 'Iphigeneia' zum Beispiel ist, sei es nach dem Muster einer anderen Tragoedie, sei es nach eigener Erfindung des Bearbeiters, aus dem Frauen- ein Soldatenchor gemacht. Gute Uebersetzungen in unserem Sinn koennen die lateinischen Tragoedien des sechsten Jahrhunderts freilich nicht genannt werden ^24, doch gab wahrscheinlich ein Trauerspiel des Ennius von dem Euripideischen Original ein weit minder getruebtes Bild als ein Plautinisches Lustspiel von dem des Menander. Die geschichtliche Stellung und Wirkung des griechischen Trauerspiels in Rom ist derjenigen der griechischen Komoedie vollstaendig gleichartig; und wenn, wie das der Unterschied der Dichtgattungen mit sich bringt, in dem Trauerspiel die hellenistische Richtung geistiger und reinlicher auftritt, so trug dagegen die tragische Buehne dieser Zeit und ihr hauptsaechlicher Vertreter Ennius noch weit entschiedener die antinationale und mit Bewusstsein propagandistische Tendenz zur Schau. Ennius, schwerlich der bedeutendste, aber sicher der einflussreichste Dichter des sechsten Jahrhunderts, war kein geborener Latiner, sondern von Haus aus ein Halbgrieche; messapischer Abkunft und hellenischer Bildung, siedelte er in seinem fuenfunddreissigsten Jahre nach Rom ueber und lebte dort, anfangs als Insasse, seit 570 (184) als Buerger in beschraenkten Verhaeltnissen, teils von dem Unterricht im Lateinischen und Griechischen, teils von dem Ertrag seiner Stuecke, teils von den Verehrungen derjenigen roemischen Grossen, welche, wie Publius Scipio, Titus Flaminius, Marcus Fulvius Nobilior, geneigt waren, den modernen Hellenismus zu foerdern und dem Poeten zu lohnen, der ihr eigenes und ihrer Ahnen Lob sang, und auch wohl einzelne von ihnen, gewissermassen als im voraus fuer die zu verrichtenden Grosstaten bestellter Hofpoet, ins Feldlager begleitete. Das Klientennaturell, das fuer einen solchen Beruf erforderlich war, hat er selbst zierlich geschildert ^25. Von Haus aus und seiner ganzen Lebensstellung nach Kosmopolit, verstand er es, die Nationalitaeten, unter denen er lebte, die griechische, launische, ja sogar die oskische sich anzueignen, ohne doch einer von ihnen sich zu eigen zu geben; und wenn bei den frueheren roemischen Poeten der Hellenismus mehr folgeweise aus ihrer dichterischen Wirksamkeit hervorgegangen als ihr deutliches Ziel gewesen war, und sie darum auch mehr oder minder wenigstens versucht hatten, sich auf einen volkstuemlichen Boden zu stellen, so ist sich Ennius vielmehr seiner revolutionaeren Tendenz mit merkwuerdiger Klarheit bewusst und arbeitet sichtlich darauf hin, die neologisch-hellenische Richtung bei den Italikern energisch zur Geltung zu bringen. Sein brauchbarstes Werkzeug war die Tragoedie. Die Truemmer seiner Trauerspiele zeigen, dass ihm das gesamte tragische Repertoire der Griechen und namentlich auch Aeschylos und Sophokles sehr wohl bekannt waren; um so weniger ist es zufaellig, dass er bei weitem die meisten und darunter alle seiner gefeierten Stuecke dem Euripides nachgebildet hat. Bei der Auswahl und Behandlung bestimmten ihn freilich zum Teil aeussere Ruecksichten; aber nicht dadurch allein kann es veranlasst sein, dass er so entschieden den Euripides im Euripides hervorhob, die Choere noch mehr vernachlaessigte als sein Original, die sinnliche Wirkung noch schaerfer als der Grieche akzentuierte, dass er Stuecke aufgriff wie den 'Thyestes' und den aus Aristophanes' unsterblichem Spott so wohlbekannten 'Telephos' und deren Prinzenjammer und Jammerprinzen, ja sogar ein Stueck wie 'Menalippe die Philosophin', wo die ganze Handlung sich um die Verkehrtheit der Volksreligion dreht und die Tendenz, dieselbe vom naturphilosophischen Standpunkte aus zu befehden, auf der flachen Hand liegt. Gegen den Wunderglauben fliegen ueberall, zum Teil in nachweislich eingelegten Stellen ^26, die schaerfsten Pfeile, und von Tiraden, wie die folgende ist: Himmelsgoetter freilich gibt es, sagt' ich sonst und sag' ich noch; Doch sie kuemmern keinesweges, mein' ich, sich um der Menschen Los, Sonst ging's gut den Guten, schlecht den Boesen; doch dem ist nicht so. wundert man sich fast, dass sie die roemische Buehnenzensur passierten. Dass Ennius in einem eigenen Lehrgedicht dieselbe Irreligiositaet wissenschaftlich predigte, ward schon bemerkt; und offenbar ist es ihm mit dieser Aufklaerung Herzenssache gewesen. Dazu stimmt vollkommen die hier und da hervortretende radikal gefaerbte politische Opposition ^27, die Verherrlichung der griechischen Tafelfreuden, vor allem die Vernichtung des letzten nationalen Elements in der lateinischen Poesie, des saturnischen Masses, und dessen Ersetzung durch den griechischen Hexameter. Dass der "vielgestaltige" Poet alle diese Aufgaben mit gleicher Sauberkeit ausfuehrte, dass er der keineswegs daktylisch angelegten Sprache den Hexameter abrang und ohne den natuerlichen Fluss der Rede zu hemmen sich mit Sicherheit und Freiheit in den ungewohnten Massen und Formen bewegte, zeugt von seinem ungemeinen, in der Tat mehr griechischen als roemischen Formtalent ^28; wo man bei ihm anstoesst, verletzt viel haeufiger griechische Sprachdiftelei ^29 als roemische Roheit. Er war kein grosser Dichter, aber ein anmutiges und heiteres Talent, durchaus eine lebhaft anempfindende poetische Natur, die freilich des poetischen Kothurnes bedurfte, um sich als Dichter zu fuehlen, und der die komische Ader vollstaendig abging. Man begreift den Stolz, womit der hellenisierende Poet auf die rauhen Weisen herabsieht, "in denen die Waldgeister und die Barden ehemals sangen", und die Begeisterung, womit er die eigene Kunstpoesie feiert: Heil Dichter Ennius! welcher du den Sterblichen Das Feuerlied kredenzest aus der tiefen Brust. ------------------------------------------------------------------------ ^24 Zur Vergleichung stehe hier der Anfang der Euripideischen und der Ennianischen 'Medeia': Eith' /o/phel' Argo?s diaspasthai skaphos Kolch/o/n es aian kyaneas Sypl/e/gadas

