# Mein Leben und Streben

## Part 22

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Die Folge von diesen und ähnlichen sonderbaren Expektorationen war, daß Kahl beschloß, sich von dieser Sache zurückzuziehen. Er verbot Lebius, etwas von ihm zu drucken oder gar etwa seinen Namen für diese Broschüre zu mißbrauchen. Er richtete ganz dasselbe Verbot auch an den Verleger. Er glaubte, damit ganz sicher aus diesem Sumpfe wieder herausgestiegen zu sein. Aber er kannte Lebius und dessen Unverfrorenheit noch nicht. Die Broschüre erschien, und zwar genau am ersten April. Ihr Titel war:

| K a r l M a y, | | ein Verderber der deutschen Jugend | von | F. W. Kahl-Basel. |

Kahl erfuhr erst durch eine Schweizer Zeitung, daß die Broschüre doch noch erschienen sei, und zwar unter seinem Namen. Er tat sofort die geeigneten Schritte. Der von Lebius gefürchtete Termin, an dem ich als Zeuge vernommen werden sollte, hat nicht stattgefunden. Ob er den Herren Richtern die Broschüre dennoch vorgelegt hat oder nicht, ist mir unbekannt. Aber an die Zeitungen versandt hat er sie schleunigst, und zwar mit Waschzetteln, Begleitworten usw., von deren verleumderischer Natur man eine Ahnung bekommt, wenn man nur folgende Zeilen liest, die er an die "Neue Züricher Zeitung" schickte:

"Herr May hat sich an mir dadurch gerächt, daß er durch Verleumdungen meine wirtschaftliche Stellung untergrub und mich in den Bankrott trieb. Sobald ich in einer andern Stadt festen Fuß gefaßt hatte, erschien er wieder auf der Bildfläche, um dasselbe Manöver zu wiederholen. Dabei liebt er es, bevor er zu einem neuen Schlage gegen mich ausholt, mich jeweils in meiner Wohnung aufzusuchen und mit tränenden Augen um Frieden zu bitten."

Ueber den Inhalt dieser Broschüre habe ich hier nicht zu sprechen. Ganz selbstverständlich waren meine Vorstrafen aufgezählt und auch noch etwas mehr dazu. Das schickte er in alle Welt hinaus, um mich nach Münchmeyerschem Rezept "kaput" zu machen. Ich erlangte eine einstweilige Verfügung gegen sie. Sie durfte nicht weitergedruckt und weiterverarbeitet werden. Und ich erhob Privatanklage wegen Beleidigung gegen ihn. Diese Privatklage konnte nicht zur Verhandlung kommen, weil mein Rechtsanwalt alle meine Beweise, und deren waren weit über hundert, verloren hatte. Sie fanden sich erst dann, als es zu spät war, bei ihm wieder. Ich war also gezwungen, auf die Vergleichsvorschläge, welche der Vorsitzende machte, einzugehen. Lebius nahm alle seine Anwürfe gegen mich, materielle wie formelle, zurück, drückte sein Bedauern aus, mich angegriffen zu haben, und versprach, mich von nun an in Ruhe zu lassen. Das tat er durch seine Unterschrift. Es war mir unmöglich, einem solchen, vor Gericht gegebenen Versprechen nicht zu glauben. Und doch war es eine Untreue und Gewissenlosigkeit sondergleichen, daß er mir dieses Versprechen gab, denn er konnte es mir nicht anders geben, als _in_der_Absicht,_es_nicht_zu_halten._ Er hatte sich nämlich mit meiner geschiedenen Frau in Verbindung gesetzt. Sie fühlte, wie meist alle geschiedenen Frauen, eine unverständige Schärfe gegen ihren geschiedenen Mann; die trachtete er, für sich auszunutzen. Er suchte sie in Weimar auf, wo sie wohnte. Sie lebte da ruhig und zufrieden von einer Rente von 3000 Mark, die ich ihr gab, obgleich ich ihr nichts zu geben brauchte, weil sie die Alleinschuldige war. Auch hatte ich sie in jeder Weise reichlich ausgestattet. Da kam dieser Mann zu ihr und entlockte ihr alle ihre Selbsterbitterung, um daraus mit Hilfe seiner eigenen Hinzufügungen und Verdrehungen einen Strick für mich zu fertigen. Er versprach ihr ebenso heilig und teuer, wie damals mir, daß nichts, gar nichts veröffentlicht werde, ging aber sofort hin und schrieb für seinen "Bund" vom 28. März 1909 einen Aufsatz unter der Ueberschrift "Ein spiritistisches Schreibmedium als Hauptzeuge der "Vorwärts"-Redaktion." Mit diesen angeblichen Schreibmedium war meine jetzige Frau gemeint.

Es ist ein geradezu unglaublicher Schmutz, der da über mich und meine jetzige Frau ausgegossen wird, und zwar mit raffinierter Benutzung und Bearbeitung der Bitterstoffe, die im Gemüte geschiedener Frauen vorhanden sind. Als das arme, unglückliche Weib das las, erschrak sie. Er schwieg also nicht! Er hatte nicht Wort gehalten! Sie eilte sofort zu ihm nach Berlin, um ihn zur Rede zu stellen. Er behielt sie gleich dort. Er übergab sie seinem Schwager Heinrich Medem, einem früher gewesenen Rechtsanwalt und Notar, der vereint mit ihm ihr Beistand wurde. Beide veranlaßten sie zunächst, auf ihre 3000 Mark Rente zu verzichten, und zwangen sie sodann, ihre Pretiosen zu versetzen, damit es "nach außen einen besseren Eindruck mache". Das heißt doch wohl, damit man denken möge, daß ich es sei, der diese Frau in solche Armut und solches Elend gestürzt habe! Das hat Lebius in seinem Briefe an die Kammersängerin vom Scheidt, welcher den Gegenstand der vorliegenden Privatklage bildet, wörtlich eingestanden, und der Vorsitzende der ersten Instanz hat ihn gelobt, indem er öffentlich sagte: "Das ist sehr edel von Ihnen!"

Lebius hat dieser Frau, als sie nun ohne alles Einkommen war und vor dem Nichts stand, eine Rente für das ganze Leben von monatlich 100 Mark versprochen, er, der wegen zwei oder drei Mark vergeblich ausgepfändet worden ist! Sie hat es ihm zunächst geglaubt; er aber hat sehr wohl gewußt, daß dieses Versprechen nicht rechtsverbindlich war. Nichts als Spiegelfechterei! Sie borgte bei Bekannten 500 Mark, um leben zu können. Von ihm aber bekam sie nach und nach nur 200 Mark, aber nicht etwa geschenkt, sondern nur geliehen, denn als er merkte, daß sie von ihm weg und wieder zu mir strebte, drohte er ihr, sie wegen dieser 200 Mark um 300 Mark zu verklagen.

Und was hatte sie davon, daß sie auf ihr ganzes Einkommen verzichtete, daß sie aus ihren schönen, wohlgeordneten Verhältnissen in die schmutzige Not und Sorge sprang, daß sie sogar ihre Kleinodien verkaufte und versetzte? Nichts, weiter gar nichts, als daß sie das Rachewerkzeug des Herrn Lebius wurde, daß er sie abrichtete, so über mich zu denken, zu sprechen und zu schreiben, wie es ihm beliebte, und daß sie ihm und seinem Schwager Medem in jeder Beziehung gänzlich in die Hand gegeben war. Denn als ich infolge des obigen Artikels im "Bund" gezwungen war, meine geschiedene Frau zu verklagen, machten Lebius und Medem ihr die Schriftsätze ganz so, daß Lebius für seine Angriffe gegen mich den ganzen Nutzen davon hatte und sie dabei Dinge unterschreiben mußte, von deren Zweck und Tragweite sie keine Ahnung besaß! Es kam vor, daß sie unter Tränen sich sträubte, einen derartigen Schriftsatz zu unterschreiben. Man zwang sie aber doch! Bis sie endlich doch einsah, daß es unmöglich auf diesem Wege und in dieser Weise weitergehen könne, wenn sie nicht vollständig zu Grunde gehen wolle! Sie wendete sich an mich und bat um Verzeihung. Mich erbarmte das arme, verführte Weib. Ich nahm den Strafantrag und den Beleidigungsprozeß gegen sie zurück. Und nun erfuhr ich, in welch raffinierter Weise sie von Lebius aus ihrer sicheren, ruhigen Position zu ihm hinübergelockt worden war, um wirtschaftlich vernichtet und moralisch ausgebeutet resp. gegen mich ausgespielt zu werden. Er sagt in seinem Briefe, welcher den Gegenstand des vorliegenden Strafverfahrens bildet:

| "Auf Anraten meines Rechtsanwaltes habe | | ich allerdings im Hinblick auf meine gerichtliche | | Einigung mit May verlangt, daß Frau Emma | | erst einen Teil ihrer Schmucksachen versetzt, | | weil das nach außen hin einen bessern Eindruck | | macht." |

Also weil ich mich gerichtlich mit ihm geeinigt habe, weil er mir seine Beleidigungen gerichtlich abgebeten hat und weil er gerichtlich versprochen hat, mich nun für immer in Ruhe zu lassen, also darum, _"im_Hinblick_ _darauf"_ mußte die Frau nun ihre Kleinodien versetzen, damit man _mich_ als den Schurken bezeichne, durch den sie in solches Elend getrieben worden sei! Wie nennt man so ein Verhalten? Und nachdem er sie in dieser Weise um ihr ganzes, früheres Einkommen und um ihre Schmucksachen gebracht hat, schreibt er in diesem seinem Briefe: "Ich habe auch durch meinen Syndikus Herrn Geheimrat Ueberhorst Schritte vorbereiten lassen, _um_wieder_zu_meinem_Gelde_zu_kommen!"_ Gibt es hier überhaupt einen Ausdruck, durch den man imstande wäre, die Lebiussche Denk- und Handlungsweise erschöpfend zu charakterisieren?

Diese arme, von Lebius in fast jeder Beziehung vollständig ausgezogene Frau ist nicht etwa die erste oder einzige geschiedene Frau, deren er sich bemächtigte, um seine Zwecke zu erreichen. Es ist vielmehr eine ganz besondere taktische Gewohnheit von ihm, geschiedene Frauen gegen ihre Männer auszuspielen. Das eklatanteste Beispiel hiervon ist der Fall "Max Dittrich". Indem ich ihn hier kurz erwähne, bitte ich um _ganz_ _besondere_Aufmerksamkeit,_ weil er für die Beurteilung des Herrn Lebius _von_allergrößter_ _Wichtigkeit_ist._

Ich hatte bekanntlich, als dieser Herr seinen Besuch bei mir machte, den Redakteur und Militärschriftsteller Max Dittrich als Zeugen dazu geladen, aus Mißtrauen und Vorsicht, um gegen etwaige spätere Lügen und Schwindeleien des Herrn Lebius durch einen vollgültigen Zeugen geschützt zu sein. Herr Dittrich war damals vom Anfang bis zum Ende anwesend und hatte jedes von mir gesprochene Wort gehört. Einen solchen Zeugen zu haben, wurde Herr Lebius mit der Zeit immer peinlicher, immer gefährlicher. Er beschloß darum, _ihn_ _eidesunwürdig_zu_machen,_ also ganz dasselbe, was er auch bei mir getan hat _und_noch_heute_tut._ Es ist das, wie sich später zeigen wird, _ein_persönlicher_ _Trick_ von ihm, den er _für_unfehlbar_ hält -- -- -- eidesunwürdig machen!

Er befolgt dabei den Grundsatz, den er uns während seines Besuches bei uns vortrug: Jeder Mensch, jeder Polizist und Richter, jeder Beamte hat Werg am Rocken, hat eine Schuld auf sich, die er verheimlichen muß. Man muß das _entdecken_ und _in_die_Zeitung_bringen;_ dann wird man Herrscher und als _"tüchtiger_Kerl"_ bekannt. So tat Herr Lebius auch hier. Die erste Frau Max Dittrichs war gestorben; von der zweiten Frau hatte er sich scheiden lassen; jetzt war er infolge eines Schiffbruchs, bei dem er nur gefährlich verletzt dem Tode entging, schwer nervenkrank geworden. Das gab ein hochinteressantes Material, aus dem sich jedenfalls etwas machen ließ! Herr Lebius ging also aus, um nach dem "Werg am Rocken", nach der "heimlichen" Schuld und Sünde zu suchen. Er forschte überall, schriftlich, mündlich, persönlich. Er stellte sich überall ein, wo er glaubte, etwas erfahren zu können. Er scheute sich nicht, sogar zu Dittrichs Verwandten zu gehen. Er schlich sich zu Dittrichs alter Schwägerin, zu Dittrichs Neffen und Nichte, sogar zu Dittrichs zweiter Frau, die wieder verheiratet war und in glücklicher, stiller Ehe lebte. Er forschte sie aus, ohne daß sie ahnten, warum und wozu. Sie antworteten vertrauensvoll und unbefangen. Aber als er plötzlich zu ihrem Entsetzen die Worte "Gericht" und "Eid" fallen ließ, da fühlten sie die Krallen, in die sie geraten waren. Sie hatten nichts Böses sagen können und baten, sie aus dem Spiele zu lassen. Er versprach es ihnen. Besonders entsetzt über die Aussicht, in diesen Lebiusschen Schmutz verwickelt zu werden, war Dittrichs zweite Frau. Ihr jetziger Mann war ein lieber, guter, aber in Beziehung auf die "Ehre" sehr streng denkender, unerbittlicher Herr. Seine Frau in _solcher_ Angelegenheit an Lebius' Seite, das wäre unbedingt von den schwersten Folgen für ihn und sie gewesen! Sie bat also Lebius, sie ja nicht mit darin zu verwickeln, und er scheute sich nicht, es ihr hoch und heilig zu versprechen. Dann aber ging er schleunigst hin und brachte in Nummer 12 seiner "Sachsenstimme" einen Bericht, dem ich nur einige Punkte entnehme, die nicht einmal die schlimmsten sind, nämlich:

"Max Dittrich hatte von seiner ersten Frau keine Kinder, wohl aber zwei von seiner Stieftochter, bevor diese das 16. Lebensjahr erreichte."

"Seine Frau härmte sich über die Ausschweifungen ihres Mannes zu Tode."

"Obgleich seine zweite Frau sehr tolerant war, trieb Dittrich es schließlich so schlimm, daß eine Ehescheidung unvermeidlich wurde."

"Mit der 16jährigen mit im Hause wohnenden Nichte seiner Frau unterhielt er ein mehrjähriges Verhältnis."

"Dann fing er ein Verhältnis mit einem jungen Mädchen an."

"Seine Frau ließ ihn durch ein Detektivbureau beobachten."

"Während des Ehescheidungsprozesses wohnte Dittrich mit seiner Braut zusammen und hatte auch seine Tochter bei sich."

"Jetzt ist er wegen schweren, syphilitischen Nervenleidens Halbinvalide" usw.

Man kann sich den Schreck der Verwandten denken, als sie das lasen und dann als Zeugen vor Gericht beordert wurden, weil Max Dittrich ganz selbstverständlich Herrn Lebius verklagte! Die Nichte mußte im Hause vernommen werden; sie lag krank. Die geschiedene Frau Dittrichs ging in ihrer Herzensangst zum Richter und sagte ihm aufrichtig, daß diese entsetzliche Sache ein absoluter Totschlag für das Glück ihrer jetzigen Ehe sei; sie werde das wohl kaum überleben. Dieser vortreffliche Herr hatte nicht nur das Gesetz im Kopfe, sondern dazu auch ein menschliches Herz in der Brust und erledigte die Vernehmung in entsprechender humaner Weise.

Selbst angenommen, daß die von Lebius angegebenen Punkte alle auf Wahrheit beruhten, so liegt doch wohl für jeden nur einigermaßen gebildeten und nicht verrohten Menschen die Frage nahe, ob die Veröffentlichung solcher Dinge _gesetzlich_ resp. _preßmoralisch_statthaft_ sei. Ich bin überzeugt, daß jedermann, außer Lebius, diese Frage mit einem "Nein!" beantworten wird. Das würde zur Charakterisierung dieses Herrn jedenfalls genügen, ist aber noch lange nicht alles, denn wenn man Gelegenheit findet, die Akten Dittrich contra Lebius aufzuschlagen, so sieht man am Schlusse derselben Herrn Lebius in noch ganz anderer Weise beleuchtet. Er gesteht da nämlich ein, daß seine Verleumdungen gegen Max Dittrich | nicht wahr gewesen seien, | und erklärt sich bereit, die Kosten des Verfahrens zu tragen! Ich glaube, mehr braucht man nicht zu wissen, um diesen Herrn nun zu kennen.

Ob jemand aus dem Busch herausspringt und den anderen ermordet, oder ob jemand aus den Spalten seines Rowdyblattes heraus die Menschen niederknallt, so oft es ihm beliebt, das wird von der Strafgesetzgebung der Zukunft wohl ganz anders betrachtet und ganz anders behandelt werden als heutigen Tages. Doch gibt es, Gott sei Dank, auch jetzt schon geistige und menschheitsethische Instanzen, welche den Totschlag einer Menschen_seele_ für wenigstens ebenso strafbar halten wie die Ermordung eines Menschen_körpers._

Am 27. März 1905 hatte Lebius die oben aufgeführten Anklagen in seiner "Sachsenstimme" gegen Max Dittrich geschleudert, und am 18. November darauf erklärte er in der zweiten Strafkammer des Königlichen Landgerichtes Dresden zu Protokoll:

| "Ich erkläre, daß ich die gegen den | | Privatkläger in der "Sachsenstimme" vom 27. März | | 1905 erhobenen, beleidigenden Behauptungen | | ! ! ! als unwahr ! ! ! | | hiermit zurücknehme und mein Bedauern über | | die gemachten Aeußerungen in der "Sachsenstimme" | | ausdrücke und den Privatkläger deshalb | | ! ! ! um Verzeihung bitte ! ! ! |

Als dann einige Jahre später Lebius in Berlin Streit und Prozesse mit dem "Vorwärts" begann, gab dieser den Militärschriftsteller Dittrich als Zeugen gegen ihn an. Sofort griff Lebius zu seinem wohlbekannten Trick, Zeugen durch die Presse unschädlich zu machen. Er veröffentlichte genau dasselbe wieder, was er damals über Dittrich veröffentlicht und dann vor dem Dresdener Landgericht | ! ! ! als unwahr ! ! ! | mit der Bitte um Verzeihung zurückgenommen hatte. Dittrich war demzufolge gezwungen, ihn wieder zu verklagen und auf jene Zurücknahme und Bitte um Verzeihung hinzuweisen. Was tat Lebius? Er erklärte in seinem an das Königliche Amtsgericht Charlottenburg gerichteten Schriftsatz vom 24. Dezember 1909, daß er damals jene Abbitte und jenes Eingeständnis der Unwahrheit seiner Behauptungen lediglich | "aus Gründen wirtschaftlicher Natur" | abgelegt habe. Seine Verhältnisse seien damals so bedrängt gewesen, daß er nicht zu den Gerichtsterminen nach Dresden habe reisen können. Er selbst also ist es, der das folgende moralische Porträt von sich liefert:

| Lebius verleumdet den Militärschriftsteller | | Dittrich 1905 in seinem Dresdener Blatte. |

| Lebius erklärt 1905 vor dem Dresdener | | Landgericht, daß diese Verleumdungen erlogen | | seien, und bittet um Verzeihung. |

| Lebius bringt 1909 in seinem Berliner Blatte | | jene von ihm als Lügen bezeichneten | | Verleumdungen als Wahrheiten wieder. |

| Lebius erklärt 1909 in seinem Schriftsatz an | | das Amtsgericht Charlottenburg, daß er damals | | das Landgericht Dresden angelogen habe. |

Und warum dieser Rattenkönig von Lügen vor Gericht! Und wie ist es möglich, daß ein Mensch, der doch Ehr- und Schamgefühl besitzen muß, sich vor Gericht als Lügner erklären und dann auch diese Erklärung als Lüge bezeichnen kann? Er selbst gibt uns die Antwort auf diese Frage: Er befand sich in bedrängter Lage; | ! ! ! er hatte kein Geld ! ! ! |

Also wenn Lebius kein Geld hat, so ist das ein für ihn vollständig genügender Grund, _Richter_und_ _Gerichtsämter_zu_belügen_und_sich_als_einen_ _Charakter_hinzustellen,_dem_kein_vorsichtiger_ _Mensch_mehr_etwas_glauben_kann!_

Ich könnte stundenlang fortfahren, in dieser Weise von Lebius zu erzählen. Für meine heutigen Zwecke aber genügt das, was ich bis hierher sagte. Ich habe mir die Unwahrheiten, welche Lebius über mich verbreitete, notiert, nicht alle, sondern nur die augenfälligsten. Es sind jetzt _über_fünfhundert,_ die ich ihm gerichtlich beweisen kann. Er hat mir allein in den letzten drei Wochen vier Beleidigungsklagen zugeschickt, obgleich ich an diesen Beleidigungen ganz unbeteiligt bin. Das nennt man Hinrichtung! Und dabei legt er, wie bereits erwähnt, den größten Nachdruck immer darauf, daß ich ihn verfolge, nicht aber er mich. Auf seine vielen und fürchterlichen Artikel in den Jahren 1904 und 1905 habe ich nur einmal bei der Staatsanwaltschaft und zweimal beim Gericht Hilfe gesucht. Ich habe dann zu allen seinen ferneren Angriffen geschwiegen, bis er mich durch die angebliche Kahl-Broschüre zwang, mich zu verteidigen, weil ich _"vor_den_Richtern_kaput_gemacht"_werden_ _sollte._ Und selbst da habe ich ihm verziehen, habe mich mit ihm verglichen, habe gegen sein Versprechen, mich fortan in Ruhe zu lassen, meinen Strafantrag zurückgezogen, obgleich der betreffende Richter sagte, daß Lebius _eine_schwere Strafe_ erleiden werde, falls es zur Verhandlung komme. Siehe Gerichtsakten 20 B. 254 08/34, gezeichnet Schenk, Nauwerk. Ich habe es ertragen, daß Lebius trotz seines gerichtlichen Versprechens, mich künftig in Ruhe zu lassen, meine geschiedene Frau gegen mich verführte, ausbeutete, ihres Einkommens und ihrer Schmucksachen beraubte _und_sie_fast_an_den_Bettelstab_ _brachte._ Sie wurde von ihm zu gerichtlichen Schritten gegen mich verleitet, die man fast wahnsinnig nennen muß. Und dabei hatte er den Mut, in der ersten Instanz des vorliegenden Beleidigungsprozesses zu behaupten, | "daß er ihre Interessen vertreten habe und | | also den Schutz des § 193 beanspruchen dürfe!" |

Niemals ist eine größere Unwahrheit ausgesprochen worden als diese! Lebius hat durch die Verführung der Frau Pollmer nur seine eigenen Privat- und Prozeßinteressen verfolgt, _die_Interessen_dieser_armen_Frau_ _aber_geradezu_mit_Füßen_getreten._ Es ist unerhört, daß er dafür auch noch den Schutz des § 193 verlangt!

Es ist wiederholt von ihm in den Zeitungen behauptet worden, daß er ein Mensch sei, "der über Leichen geht." Meine geschiedene Frau hat anstatt "Mensch" sogar ein anderes, äußerst schlimmes Wort gebraucht, ohne daß er es gewagt hat, sie darüber gerichtlich zu belangen. Ob dieser Vorwurf wahr ist oder ob er zu viel sagt, das könnte ich mit vielen Beispielen belegen; ich will aber nur das eine bringen: Nach der in den Blätterberichten völlig korrumpierten Charlottenburger Verhandlung vom 12. April dieses Jahres brachte der "Boston American" in Boston, Massachusetts, folgende ihm aus Berlin zugegangene Depeschennotiz:

"Autor frommer Bücher, ein Bandit. Berlin -- -- -- Herr Charles May, der Millionär, Philanthrop, Autor frommer Bücher und eine hervorragende Persönlichkeit Deutschlands, wurde heute von einer Jury als der Verüber vieler, schwerer Verbrechen in der Gebirgsgegend des südlichen Sachsens, wo er vor 40 Jahren eine Räuberbande anführte, gebrandmarkt. _May_brach_zusammen_ _und_wurde_unter_den_Schutz_seiner_Freunde_gestellt,_ _um_zu_verhindern,_daß_er_Selbstmord_begehe_ usw." Sich solche monströse Unwahrheiten aussinnen, um mich "kaput zu machen", das ist doch wohl über Leichen gegangen. Oder nicht? Doch hiermit genug über diesen Herrn Lebius. Alles Andere gehört vor das Gericht, nicht aber hierher. Um meine Leser klar sehen zu lassen, ist nur noch zu konstatieren, daß der Münchmeyersche Rechtsanwalt Dr. Gerlach auch sein Rechtsanwalt ist und daß Beide einander gegenseitig die weitgehendste Hilfe und Unterstützung leisten. Ich habe noch zwei äußerst interessante Münchmeyersche Champions zu erwähnen, die in Beziehung auf geistige Bedeutung zwar weder an Gerlach noch an Lebius kommen, aber als fromme, katholische Klosterbrüder mitten unter protestantischen oder gar aus der Kirche ausgetretenen Kolportageinteressenten doch einen frappierenden Eindruck machen.

Der Eine von Ihnen ist der Benediktinerpater Ansgar Pöllmann in Beuron. Ich habe schon einmal einem Benediktinerpater vor Gericht gegenübergestanden. Der hieß Willibrord Beßler und bezeichnete sich als Professor. Er veröffentlichte eine schwere Beleidigung im "Stern der Jugend" gegen mich. Ich machte die Benediktinerabtei Seckau in Steiermark als seinen Wohnsitz ausfindig, reiste hin und ließ ihn vor das Kreisgericht Leoben zitieren. Da stellte sich heraus, daß er gar nicht das Recht besaß, einen Professortitel zu führen. Er leistete mir folgende schriftliche Abbitte:

"Indem ich die mir in Schriftstücken beigelegten Bezeichnungen "Professor" und "Jugendschriftsteller" auf Wunsch näher dahin bestimme, daß ich Lehrer an der Privat-Gymnasial-Lehranstalt der Abtei Seckau und Korrespondent der Jugendzeitschrift "Stern der Jugend" bin, erkläre ich hiermit der Wahrheit gemäß, daß ich die in genannter Zeitschrift (1903 Nro. 25) enthaltene Notiz über Krankheitserscheinungen des Schriftstellers Karl May bedauere und die von ihm gerichtlich inkriminierten Worte in aller Form zurücknehme.

Seckau, den 20. Oktober 1904.

Pater Willibrord Beßler O.S.P." [sic]

