# Die Augsburger Confession

## Part 4

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Alleerdurchlauchtister, grossmaechtigster, unueberwindlichster Kaiser, allergnaedigster Herr! Als Eure Kaiserlich Majestaet kurz verschienener [abgelaufener] Zeit einen gemeinen Reichstag allhier gen Augsburg gnaediglich ausgeschrieben mit Anzeige und ernstem Begehr, von Sachen, unsern und und des christlichen Namens Erbfeind, den Tuerken, betreffend, und wie demselben mit beharrlicher Hilfe stattlich widerstanden, auch wie der Zwiespalte halben in dem heiligen Glauben und der christlichen Religion gehandelt moege werden, zu ratschlagen und Fleiss anzukehren, alle eines jeglichen Gutduenken, Opinion und Meinung zwischen uns selbst in Liebe und Guetigkeit zu hoeren, zu ersehen und zu erwaegen und dieselben zu einer einigen christlichen Wahrheit zu bringen und zu vergleichen, alles, so zu beiden Teilen nicht recht ausgelegt oder gehandelt waere, abzutun und durch uns alle eine einige und wahre Religion anzunehmen und zu halten, und wie wir alle unter einem Christo sind und streiten, also auch alle in einer Gemeinschaft, Kirche und Einigkeit zu leben;

Und wir, die unten benannten Kurfuerst und Fuersten samt unsern Verwandten, gleich andern Kurfuersten, fuerstne und Staenden dazu erfordert: so haben wir uns darauf dermassen erhoben, dass wir sonder Ruhm mit den ersten hierher gekommen.

Und alsdann auch E. K. M. zu untertaenigster Folgtuung beruehrten E. K. M. Ausschreibens und demselben gemaess dieser Sache halben, den Glauben beruehrend, an Kurfuersten, Fuersten, und Staende insgemein gnaediglich, auch mit hoechstem Fleiss und erenstlich begehrt, dass ein jeglicher vermoege vorgemeldeten E. K. M. Ausschreibens sein Gutduenken, Opinion und Meinung derselben Irrungen, Zwiespalte und Missbraeuche halben usw. zu Deutsch und Latein in Schrift stellen und ueberantworten sollte; darauf dann nach genommenem Bedacht und gehaltenem Rat E. K. M. an vergangenem Mittwoch ist vorgetragen worden, als wollten wir auf unserm Teil das Unsere vermoege E. K. M. Vortrags in Deutsch und Latein auf heute, Freitag, uebergeben: hierum und E. K. M. zu untertaenigstem Gehorsam ueberreichen und uebergeben wir unserer Pfarrherren, Prediger und ihrer Lehren, auch unsers Glaubens Bekenntnks, was und welchergestalt sie aus Grund goettlicher Heiliger Schrift un insern Landen, Fuerstentuemern, Herrschaften, Staedten und Gebieten predigen, lehren, halten und Unterrlicht tun.

Und sind gegen E. K. M., unsern allegnaedigsten Herrn, wir in aller Untertaenigkeit erboetig, so die andern Kurfuersten, Fuersten und Staende dergleichen gezwiesachte schriftliche Uebergebung ihrer Meinung und Opinion in Latein und Deutsch jetzt auch tun werden, dass wir uns mit ihren Leibden und ihnen gern von von bequemen, gleich maessigen Wegen unterreden und derselben soviel der Gleichheit nach immer moeglich, vereinigen wollen, damit unser beiderseitiges, als Parte, schriftliches Vorbringen und Gebrechen zwischenuns selbst in Liebe und Guetigkeit gehandelt und dieselben Zwiespalte zu einer einigen wahren Religion, wie wir alle unter einem Christo sind und streiten und Christum bekennen sollen, alles nach Laut ostgemeldeten E. K. M. Ausschreibens und nach goettlicher Wahrheit gefuehrt moegen werden. Als [wie] wir denn auch Gott den Allmaechtigen mit hoechster Demut anrufen und bitten wollen, seine goettliche Gnade dazu zu verliehen. Amen.

Wo aber bei unsern Herren, Freunden und besonders den Kurfuersten, Fuersten und Staenden des andern Teils die Handlung vermassen, wie E. K. M. Ausschreiben vermag, unter uns selbst in Liebe und Guetigkeit bequeme Handlung nicht [*vermag ("bequeme Handlung unter uns selbst in iebe und Guetigkeit") nicht] versangen noch erspriesslich sein wollte, als doch an uns in keinem, das mit Gott und Gewissen zu christlicher Einigkeit dienstlich sein kann oder mag, erwinden soll; wie E. K. M. auch gemeldete unsere Freunde, die Kurfuersten, Fuersten, Staende und ein jeder Liebhaber christlicher Religionen, dem diese Sachen vorkommen, aus nachfolgenden unsern und der Unsern Bekenntnissen gnaediglich, um ein Konzilium fleissigen und Anhaltung tun wollten; und vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speier vermoege einer schriftlichen Instruktion Kurfuersten, Fuersten und Staenden des Reichs, durch E. K. M. Statthalter im Reich, Koeniglich Wuerden zu Ungarn und Boehmen usw. samt E. K. M. Orator und verordneten Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen, dass E. K. M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Raete des kaiseum ein Konzilium fleissigen und Anhaltung tun wollten; und vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speier vermoege einer schriftlichen Instruktion Kurfuersten, Fuersten und Staenden des Reichs, durch E. K. M. Statthalter im Reich, Koeniglich Wuerden zu Ungarn und Boehmen usw. samt E. K. M. Orator und verordneten Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen, dass E. K. M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Raete des kaiserlichen Regiments, auch der abwesenden Kurfuersten, Fuersten und Staende Botschafter, so auf dem ausgeschriebenen Reichstag zu Regensburg ersammelt gewesen, Gutduenken, das Generalkonzilium belangend, nachgedacht und solches anzusetzen auch fuer fruchtbar erkannt; und weil sich aber diese Sachen zwischen E. K. M. und dem Papst zu gutem, christlichem Verstand schicken, dass E. K. M. gewiss waere, dass durch den [*Papst das Generalkonzilium zu halten nicht geweigert: so waere E. K. M. gnaediges Erbeiten zu fordern und zu handeln, dass der] Papst solch Generalkonzilium neben E. K. M. zum ersten auszuschreiben bewilligen und daran kein Mangel erscheinen sollte.

Soerbieten gegen E. K. M. wir uns hiemit in aller Untertaenigkeit und zum Ueberfluss, in beruehrtem Fall ferner auf ein solch gemein, frei christlich Konzilium, darauf auf allen Reichstagen, so E. K. M. bei Ihrer Regierung im Reich gehalten, durch Kurfuersten, fuersten und Staende aus hohen und tapfern Bewegungen geschloffen, an welches auch zusamt E. K M. wir uns von wegen dieser grosswichtigsten Sache in rechtlicher Weise und Form verschienener [abgelaufener] Zeit berufen und appelliert haben, der wir hiemet nochmals anhaengig bleiben und uns durch diese oder nachfolgende Handlung (es werden den diese zwiespaltigen Sachen endlich in Liebe und Guetigkeit, laut E. K. M. Ausschreibens, gehoert, erwogen, beigelegt und zu einer christlichen Einigkeit verglichen) nicht zu begeben wissen, davon wir hiemit oeffentlich bezeugen und protestieren. Und sind das unsere und der Unsern Bekenntnisse, wie unterschiedlich von Artikel zu Artikel hernach folgt.

Der I. Artikel. Von Gott.

Erstlich wird eintraechtiglich gelehrt und gehalten, laut des Beschlusses Concilii Nicaeni, dass ein einig goettlich Wesen sei, welches genannt wird und wahrhaftiglich ist Gott, und sind doch drei Personen in demselben einigen goettlichen Wesen, gleich gewaltig, gleich ewig, Gott Vater, Gott Sohn, Gott Heiliger Geist, alle drei ein goettlich Wesen, ewig, ohne Stuecke, ohne Ende, unermesslicher Macht, Weisheit und Guete, ein Schoepfer und Erhalter aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge. Und wird durch das Wort Persona verstanden nicht ein Stueck, nicht eine Eigenschaft in einem andern, sondern das selbst besteht, wie denn die Vaeter in dieser Sache dies Wort gebraucht haben.

Derhalben werden verworfen alle Ketzereien, so diesem Artikel zuwider sind, als Manichaei, die zwei Goetter gesetzt haben, einen boesen und einen guten; item Valentiniani, Ariani, Eunomiani, Mahometisten und alle dergleichen, auch Samosateni, alte und neue, so nur eine Person setzen und von diesen zweien, Wort und Heiligem Geist, Sophisterei machen und sagen, dass es nich muessen unterscheidene Personen sein, sondern Wort bedeute leiblich Wort oder Stimme, und der Heilige Geist sei erschaffene Regung in Creaturen.

Der II. Artikel. Von der Erbsuende.

Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams Fall alle Menschen, so natuerlich geboren werden, in Suenden empfangen und geboren werden, das ist, dass sie alle von Mutterliebe an voll boeser Lust und Reigung sind und keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott von Nature haben koennen; das auch dieselbe angeborne Seuche und Erbsuende wahrhaftiglich Suende sei und verdamme alle die unter ewigen Gotteszorn, so nicht durch die Taufe und Heiligen Geist wiederum neugeboren werden.

Hieneben werden verworfen die Pelagianer und andere, so die Erbsuende nicht fuer Suende haben, damit sie die Natur fromm machen durch natuerliche Kraefte, zu Schmach dem Leiden und Verdienst Christi.

Der III. Artikel. Von dem Sohne Gottes.

Item, es wird gelehrt, dass Gott der Sohn sei Mensch geworden, geboren aus der reinen Jungfrau Maria, und dass die zwei Naturen, goettliche und menschliche, in einer Person, also unzertrennlich vereinigt, ein Christus sind, welcher wahrer Gott und Mensch ist, wahrhaftig geboren, gelitten, gekreuzigt, gestorben und begraben, dass er ein Opfer waere nicht allein fuer die Erbsuende, sondern auch fuer alle andern Suenden, und Gottes Zorn versoehnte.

Item, dass derselbe Christus sei abgestiegen zur Hoelle, wahrhaftig am dritten Tage von den Toten auferstanden, aufgefahren gen Himmel, sitzend zur Rechten Gottes, dass er ewig herrsche ueber alle Kreaturen und regiere, dass er alle, so an ihn glauben, durch den Heiligen Geist heilige, reinige, staerke und troeste, ihnen auch Leben und allerlei Gaben und Gueter austeile und [sie] wider den Teufel und wider die Suende schuetze und beschirme.

Item, dass derselbe Herr Christus endlich wird oeffentlich kommen, zu richten die Lebendigen und die Toten usw., laut des Symboli Apostolorum.

Der IV. Artikel. Von der Rechtfertigung.

Weiter wird gelehrt, dass wer Vergebung der Suenden und Gerechtigkeit vor Gott nicht erlangen moegen durch unser Verdienst, Werke und Genugtun, sondern dass wir Vergebung der Suenden bekommen und vor Gott gerecht werden aus Gnaden, um Christus' willen, durch den Glauben, so wir glauben, dass Christus fuer uns gelitten hat, und dass uns um seinetwillen die Suenden vergeben, Gerechtigkeit und ewiges Leben geschenkt wird. Denn diesen glauben will Gott fuer Gerechtigkeit vor ihm halten und zurechnen, wie St. Paulus sagt zu den Roemern am 3. und 4.

Der V. Artikel. Vom Predigtamt.

Solchen Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt, Evangelium und Sakramente gegeben, dadurch er, als durch Mittel, den Heiligen Geist gibt, welcher den Glauben, wo und wann er will, in denen, so das Evangelium hoeren, wirkt, welches da lehrt, dass wir durch Christus' Verdienst, nich durch unser Verdienst, einen gnaedigen Gott haben, so wir solches glauben.

Und werden verdammt die Wiedertaufer und andere, so lehren, dass wir ohne das leibliche Wort des Evangelii den Heiligen Geist durch eingene Bereitung, Gedanken und Werke erlangen.

Der VI. Artikel. Vom neuen Gehorsam.

Auch wird gelehrt, dass solcher Glaube gute Fruechte und gute Werke bringen soll, und dass man muesse gute Werke tun, allerlei, so Gott geboten hat, um Gottes willen, doch nicht auf solche Werke zu vertrauen, dadurch Gnade vor Gott zu verdienen. Denn wer empfangen Vergebung der Suenden und Gerechtigkeit durch den Glauben an Christum, wie Christus selbst sprict Luk. 17, 10: "So ihr dies alles getan habt, sollt ihr sprechen: Wir sind untuechtige Knechte." Also lehren auch die Vaeter. Den Ambrosius spricht: "Also ist's beschloffen bei Gott, dass, wer an Christum glaubt, selig sei und nicht durch Werke, sondern allein durch den Glauben, ohne Verdienst, Vergebung der Suenden habe."

Der VII. Artikel. Von der Kirche.

Es wird auch gelehrt, dass allezeit muesse eine heilige christliche Kirche sein und bleiben, welche ist die Versammlung aller Glaeubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut des Evangelii gereicht werden.

Denn dieses ist genug zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirche, dass da eintraechtiglich nach reinem Verstand das Evangelium gepredigt und die Sakramente dem goettlichen Wort gemaess gereicht werden. Und ist nicht not zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirche, dass allenthalben gleichfoermige Zeremonien, von der Menschen eingesetzt, gehalten werden; wie Paulus spricht Eph. 4, 5. 6: "Ein Leib, ein Geist, wie ihr berufen seid zu einerlei Hoffnung eures Berufs; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe."

Der VIII. Artikel. Was die Kirche sei.

Item, wiewohl die christliche Kirche eigentlich nichts anderes ist denn die Versammlung aller Glaeubigen und Heiligen, jedoch dieweil in diesem Leben viel falsche Christen und Heuchler sind, auch oeffentliche Suender unter den Frommen bleiben, so sind die Sakramente gleichwohl kraeftig, obschon die Priester, dadurch sie gereicht werden, nicht fromm sind; wie denn Christus selbst anzeigt Matth. 23,2: "Auf dem Stuhl Mosis sitzen die Phariseer" usw.

Derhalben werden die Donatisten und alle andern verdammt, so anders halten.

Der IX. Artikel. Von der Taufe.

Von der Taufe wird gelehrt, dass sie noetig sei, und dass dadurch Gnade angeboten werde, dass man auch die Kinder taufen soll, welche durch solche Taufe Gott ueberantwortet und gefaellig werden.

Derhalben werden die Wiedertaeufer verworfen, welche lehren, dass die Kindertaufe nicht recht sei.

Der X. Artikel. Vom heiligen Abendmahl.

Vom Abendmahl des Herrn wird also gelehrt, dass wahrer Leib und Blut Christi wahrhaftiglich unter der Gestalt des Brots und Weins im Abendmahl gegenwaertig sei und da ausgeteilt und genommen wird. Derhalben wird auch die Gegenlehre verworfen.

Der XI. Artikel. Von der Beichte.

Von der Beichte wird also gelehrt, dass man in der Kirche privatam absolutionem erhalten und nicht fallen lassen soll; wiewohl in der Beichte nicht not ist, alle Missetat und Suenden zu erzaehlen, dieweil doch solches nicht moeglich ist, Ps. 19, 13: "Wer kennt die Missetat?"

Der XII. Artikel. Von der Busse.

Von der Busse wird gelehrt, dass diejenigen, so nach der Taufe gesuendigt haben, zu aller Zeit, so sie zur Busse kommen, moegen Vergebung der Suenden erlangen, und ihnen die Abolution von der Kirche nicht soll geweigert werden. Und ist wahre, rechte Busse eigentlich, Reue und Leid oder Schrecken haben ueber die Suende und doch daneben glauben an das Evangelium und Absolution, dass die Suenden vergeben und durch christum Gnade erworben sei; welcher Glaube wiederum das Herz troestet und zufrieden macht. Danach soll auch Besserung folgen, und dass man von Suenden lasse; denn dies sollen die Fruechte der Busse sein, wie Johannes spricht Matth. 3, 8: "Wirket rechtschaffene Fruechte der Busse."

Hier werden verworfen die, so lehren, dass diejenigen, so einst [einmal] sind fromm geworden, nicht wieder fallen moegen.

Dagegen werden auch verdammt die Novatiani, welche die Absolution denen, so nach der Taufe gesuendigt hatten, weigerten.

Auch werden die verworfen, so nicht lehren, dass man durch Glauben Vergebung der Suenden erlange, sondern durch unser Genugtun.

Der XIII. Artikel. Vom Gebrauch der Sakramente.

Vom Gebrauch der Sakramente wird gelehrt, dass die Sakramente eingesetzt sind nicht allein darum, dass sie Zeichen seien, dabei man aeusserlich die Christen kennen moege, sondern dass es Zeichen und Zeugnisse sind goettliches Willens gegen uns, unsern Glauben dadurch zu erwecken und zu staerken; derhalben sie auch Glauben fordern und dann recht gebraucht werden, so man's im Glauben empfaengt und den Glauben dadurch staerkt.

Der XIV. Artikel. Vom Kirchenregiment.

Vom Kirchenregiment wird gelehrt, dass niemand in der Kirche oeffentlich lehren oder predigen oder Sakramente reichen soll ohne ordentlichen Beruf.

Der XV. Artikel. Von Kirchenordnungen.

Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehrt man diejenigen halten, so ohne Suende moegen gehalten werden und zum Frieden, zu guter Ordnung in der Kirche dienen, als gewisse Feier, Feste und dergleichen. Doch geschieht Unterricht dabei, dass man die Gewissen nicht damit beschweren soll, als sei solch Ding noetig zur Seligkeit. Darueber wird gelehrt, dass alle Satzungen und Traditionen, von Menschen dazu gemacht, dass man dadurch Gott versoehne und Gnade verdiene, dem Evangelio und der Lehre vom Glauben an Christum entgegen sind; derhalben seien Klostergeluebde und andere Tradtitionen von Unterschied der Speise, Tage usw., dadurch man bemeint Gnade zu verdienen und fuer Suenden genugzutun, untuechtig und wider das Evangelium.

Der XVI. Artikel. Von Polizei und weltlichem Regiment.

Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, dass alle Obrigkeit in der Welt und geordnete Regimente und Gestetze gute Ordnung, von Gott geschaffen und eigesetzt sind; und dass Christen moegen in Obrigkeit=, Fuersten= und Ricteramt ohne Suende sein, nach kaiserlichen und andern ueblichen Rechten Urteil und Recht sprechen, uebeltaeter mit dem Schwert strafen, rechte Kriege fuehren, streiten, kaufen und verkaufen, aufgelegte Eide tun, Eigenes haben, ehelich sein usw.

Hier werden verdammt die Wiedertaeufer, so lehren, dass der Obangezeigten keines christlich sei.

Auch werden diejenigen verdammt, so lehren, dass christlich Vollkommenheit sei, Haus und Hof, Weib und Kind leiblich verlassen und sich der vorberuehrten Stuecke aeussern, so doch dies allein rechte Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube an Gott. Denn das Evangelium lehrt nicht ein aeusserlich, zeitlich, sondern innerlich, ewig Wesen und Gerechtigkeit des Herzens und stoesst nicht um weltlich Regiment, Polizei und Ehestand, sondern will, dass man solches alles halte als wahrhaftige Ordnung [*Gottes], und insolchen Staenden christliche Liebe und rechte, gute Werke, ein jeder nach seinem Beruf, beweise. Derhalben sind die Christen schuldig, der Obrigkeit untertan und ihren Geboten gehorsam zu sein in allem, so ohne Suende geschehen mag. Denn so der Obrigkeit Gebot ohne Suende nicht geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam sein denn den Menschen. Act. 5, 29.

Der XVII. Artikel. Von der Wiederkunst Christi zum Gericht.

Auch wird gelehrt, dass unser Herr Jesus Christus am Juengsten Tage kommen wird, zu richten, und alle toten auferwecken, den Glaeubigen und Auserwaehlten ewiges Leben und ewige Freude geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Hoelle und ewige Strafe verdammen [wird].

Derhalben werden die Wiedertaeufer verworfen, so lehren, dass die Teufel und [die] verdammten Menschen nicht ewige Pein und Qual haben werden.

Item, hier werden verworfen etlich juedische Lehren, die sich auch jetzund ereignen, dass vor der Auferstehung der Toten eitel Heilige, Fromme ein weltlich Reich haben und alle Gottlosen vertilgen werden.

Der XVIII. Artikel. Vom freien Willen

Vom freien Willen wird gelehrt, dass der Mensch etlichermassen einen freien Willen hat, aeusserlich ehrbar zu leben und zu waehlen unter den Dingen, so die Vernunst begreift; aber ohne Gnade, Hilfe und Wirkung des Heiligen Geistes vermag der Mensch nicht Gott gefaellig [zu] werden, Gott herzlich zu fuerchten oder zu glauben oder die angeborne boese Lust aus dem Herzen zu werfen, sondern solches geschieht durch den Heiligen Geist, welcher durch Gottes Wort gegeben wird. Denn Paulus spricht 1 Kor. 2, 14: "Der natuerliche Mensch vernimmt nichts vom Geist Gottes."

Und damit man erkennen moege, dass hierin keine Neuigkeit gelehrt werde, so sind das die klaren Worte Augustini vom freien Willen, wie jetzund hierbei geschrieben aus dem 3.Buch "Hypognostiton" [Verfasser dieser antipelagianishcen Schrift ist nicht Augustin, sondern Marius Mercator oder der Presbyter Sixtus, der nach Coelestin Bischof zu Rom wurde]: "Wir bekennen, dass in allen Menschen ein freier Wille ist; denn sie haben je alle natuerlichen, angebornen Verstand und Vernunst, nicht dass sie etwas vermoegen, mit Gott zu handeln, als, Gott von Herzen zu lieben, zu fuerchten; sondern allein in aeusserlichen Werken dieses Lebens haben sie Freiheit, Gutes oder Boeses zu waehlen. Gutes, meine ich, das die Natur vermag, als auf dem Acker zu arbeiten oder nicht, zu essen, zu trinken, zu einem Freunde zu gehen oder nicht, ein Kleid an= oder auszutun, zu bauen, ein Weib zu nahmen, ein Handwerk zu treiben und derglichen etwas Nuetzliches und Gutes zu tun; welches alles doch ohne Gott nicht is noch besteht, sondern alles aus ihm und durch ihn ist. Dagegen kann der Mensch auch Boeses aus eigener Wahl vornehmen, als vor einem Abgott niederzuknien, einen Totschlag zu tun usw."

Der XIX. Artikel. Von der Ursache der Suende.

Von [der] Ursache der Suende wird bei uns gelehrt, dass, wiewohl Gott der Allmaechtige die ganze Nature geschaffen hat und erhaelt, so wirkt doch der verkehrte Wille die Suende in allen Boesen und Veraechtern Gottes; wie denn des Teufels Wille ist und aller Gottlosen, welcher alsbald, so Gott die Hand abgetan, sich von Gott zum Argen gewandt hat, wie Christus spricht Joh. 8,44: "Der Teufel redet Luegen aus seinem Eigenen."

Der XX. Artikel. Vom Glauben und guten Werken.

Den Unsern wird mit Unwahrheit aufgelegt, dass sie gute Werke verbieten. Denn ihre Schriften von [den] zehn Geboten und andere beweisen, dass sie von rechten christlichen Staenden und Werken guten, nuetzlichen Bericht und Ermahnung getan haben, davon man vor dieser Zeit wenig gelehrt hat, sondern allermeist in allen Predigten auf kindische, unnoetige Werke, als Rosenkraenze, Heligendienst, Moenchwerden, Wallfahrten, gefetzte Fasten, Feier, Bruederschaften usw., getrieben. Solche unnoetige Werke ruehmt auch unser Widerpart nun nicht mehr so hoch als vorzeiten; dazu haben sie auch gelernt, nunn vom Glauben zu reden, davon sie doch in Vorzeiten gar nichts gepredigt haben; lehren dennoch nun, dass wir nicht allein aus Werken gerecht werden vor Gott, sondern setzen den Glauben an Christum dazu, sprechen, Glaube und Werke machen uns gerecht vor Gott, welche Rede mehr Trost bringen moege, dann so man allein lehrt, auf Werke zu bertrauen.

Dieweil nun die Lehre vom Glauben, die das Haupstueck ist in christlichem Wesen, so lange Zeit, wie man bekennen muss, nicht getrieben worden, sondern allein Weerklehre an allen Orten gepredigt, ist davon durch die Unsern solcher Unterricht geschehen:

Erstlich, dass uns unsere Werke nicht moegen mit Gott versoehnen und Gnade erwerben, sondern solches geschieht allein durch den Glauben, so man glaubt, dass uns um Christus' willen die Suenden vergeben werden, welcher allein der Mittler ist, den Vater zu bersoehnen. 1 tim. 2, 5. Wer nun vermeint, solches durch Werke auszurichten und Gnade zu verdienen, der verachtet Christum und sucht einen eigenen Weg zu Gott, wider das Evangelium.

Diese Lehre vom Glauben ist oeffentlich und klar im Paulo an vielen Orten gehandelt, sonderlich zu den Ephesern am 2, 8: "Aus Gnaden seid ihr selig worden durch den Glauben, und dasselbige nicht aus euch, sondern es ist Gottes Gabe; nicht aus Werken, damit sich neimand ruehme" usw.

Und dass hierin kein neuer Verstand eingefuehrt sei, kann man aus Augustino beweisen, der diese Sache fleissig handelt und auch also lehrt, dass wir durch den Glauben an Christum Gnade erlangen und vor Gott gerecht werden und nicht durch Werke, wie sein ganzes Buch De Spiritu et Litera ausweist.

Wiewohl nun diese Lehre bei unversuchten Leuten sehr verachtet wird, so befindet sich's doch, dass sie den bloeden und erschrockenen Gewissen sehr troestlich und heilsam ist. Denn das Gewissen kann nicht zu Ruhe und Frieden kommen durch Werke, sondern allein durch [den] Glauben, so es bei sich gewisslich schliesst, dass es um Christus' willen einen gnaedigen Gott habe, wie auch Paulus spricht Roem. 5,1: "So wir durch den Glauben sind gerecht worden, haben wir Ruhe und Frieden mit Gott."

